In Portugal stehen Arbeitgeber im Steuerjahr 2025 vor mehreren wichtigen steuerlichen Verpflichtungen, die sowohl Unternehmen als auch ihre Mitarbeiter betreffen.
Sozialversicherungsbeiträge
- Arbeitgeberbeiträge: 23,75 % des Bruttolohns, umfassen Renten, Gesundheitsversorgung und andere Leistungen.
- Arbeitnehmerbeiträge: 11 % des Bruttolohns.
Körperschaftsteuer (IRC)
- Allgemeiner Steuersatz: Reduziert auf 20 % von 21 % im Jahr 2024.
- Satz für KMU und Mid-Cap-Unternehmen (ersten €50.000 des zu versteuernden Einkommens): Reduziert auf 16 % von 17 % im Jahr 2024.
- Autonome Besteuerungssätze für Fahrzeuge: Anpassung basierend auf den Anschaffungskosten:
- 8 % für Fahrzeuge unter €37.500.
- 25 % für Fahrzeuge zwischen €37.500 und €45.000.
- 32 % für Fahrzeuge über €45.000.
- Kranken/Medizinische Versicherungsausgaben: Für steuerliche Zwecke mit 120 % ihres Wertes berücksichtigt, wenn als Sozialleistung gewährt.
- Anreiz für Gehaltserhöhungen: Zusätzlicher Abzug auf 100 % der Ausgaben im Zusammenhang mit Gehaltserhöhungen erhöht. Weitere Details zu möglichen Begrenzungen können gelten.
Einkommensteuer (PIT/IRS)
- Steuerklassen: Angepasst an die Inflation, zugunsten von mittleren Einkommen.
- Jugend-PIT (IRS Jovem): Erweitert auf Personen bis zu 35 Jahren, unabhängig von Bildung, für bis zu 10 Jahre. Befreiungslimit erhöht auf €28.737,50. Gestaffelte Befreiung gilt:
- 100 % im ersten Jahr.
- 75 % vom 2. bis 4. Jahr.
- 50 % vom 5. bis 7. Jahr.
- 25 % vom 8. bis 10. Jahr.
- Essenszulage: Bis zu €6,00 steuerfrei, Erhöhung auf €10,20 bei Nutzung von Essenskarten.
- Überstunden: Quellensteuersatz von 50 %.
- Produktivitätsprämien: Bis zu 6 % des jährlichen Grundgehalts des Arbeitnehmers steuerfrei, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
- Frist für Steuererklärung: 31. März des Folgejahres.
Weitere Steuerfristen
- Erklärung Formular 44 (Kategorie F Einkommen ohne elektronische Mietquittungen): 31. Januar.
- Erklärung Formular 10 (Kategorie B - Berufs- und Geschäftseinkommen): 10. Februar.
- Mitteilung über langfristige Mietverträge oder Kündigungen: 17. Februar.
- Aktualisierungen des Haushaltszusammensetzung: Frist ist Ende des Jahres.
- Zahlungsfrist für Steuern: Allgemein 31. August (wenn die Bewertung bis zum 31. Juli erfolgt) oder 31. Dezember (wenn die Bewertung bis zum 30. November erfolgt). Ratenoptionen sind verfügbar.
Mindestlohn
- Erhöht auf €870 pro Monat.
Updates im Regime für Nicht-Gewohnheitsansässige (NHR) / Incentivo Fiscal à Fixação de Investimento Internacionalmente Qualificado (IFICI)
- Ersetzt durch das IFICI/NHR 2.0-Programm.
- 20 % Steuersatz auf portugiesische Einkünfte aus Beschäftigung und beruflicher Tätigkeit, sowie mögliche Befreiungen für ausländische Einkünfte (außer Renten und Einkünften aus auf der schwarzen Liste stehenden Jurisdiktionen).
- 10-Jahres-Vorteilszeitraum.
- Antragsfrist: 15. Januar des Folgejahres (15. März 2025 für diejenigen, die 2024 ansässig wurden).
Diese Informationen sind aktuell ab dem 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Es ist wichtig, sich über potenzielle Updates der Steuerregelungen auf dem Laufenden zu halten. Die Beratung durch einen Steuerexperten wird empfohlen, um spezifische Hinweise zu den steuerlichen Verpflichtungen Ihres Unternehmens zu erhalten.
In Portugal umfassen die Arbeitnehmersteuerabzüge für 2025 verschiedene Bereiche, darunter Einkommenssteuer, Sozialversicherung und andere Beiträge.
Einkommenssteuer (IRS)
-
Allgemeine Sätze: Die Einkommenssteuersätze bleiben unverändert und reichen von 13 % bis 48 %. Die Einkommensgrenzen wurden jedoch um 4,6 % erhöht, um die Inflation zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass Sie nicht in eine höhere Steuerklasse geraten, wenn Ihre Gehaltserhöhung innerhalb dieses Prozentsatzes liegt.
-
Jugend-IRS (IRS Jovem): Dieses Programm wurde erheblich ausgeweitet. Es umfasst nun sowohl angestellte als auch selbstständige Personen unter 35 Jahren bis zu 10 Jahre, unabhängig von ihrem Bildungsniveau. Die Einkommensobergrenze für die Steuerbefreiung beträgt €28.009,30. Die Befreiung ist wie folgt strukturiert:
- 100 % im ersten Jahr
- 75 % vom 2. bis zum 4. Jahr
- 50 % vom 5. bis zum 7. Jahr
- 25 % vom 8. bis zum 10. Jahr
-
Spezifischer Abzug: Der spezifische Abzug für Arbeits- und Renteneinkommen (Kategorien A und H) wurde auf das 8,54-fache des Sozialunterstützungsindex (IAS) erhöht, was €522,5 für 2025 entspricht und zu einem Abzug von €4.462,35 führt.
Sozialversicherung
- Sozialversicherungsbeiträge werden typischerweise direkt vom Gehalt eines Mitarbeiters abgezogen. Die Sätze und Schwellenwerte können jährlich geändert werden.
Andere Abzüge und Vorteile
- Verpflegungszuschuss: Der steuerfreie Betrag für durch Essensgutscheine bereitgestellte Verpflegungsgelder beträgt jetzt €10,20 pro Tag. Jeder Betrag, der das frühere Limit (€6) überschreitet, wird zu 70 % besteuert.
- Überstundenarbeit: Die Überstundenvergütung von ansässigen Mitarbeitern unterliegt ab der ersten Stunde einem Quellensteuersatz von 50 %. Nicht ansässige Mitarbeiter sind bis zu 100 Stunden von der Steuerabzugsverpflichtung für Überstunden befreit.
- Krankenversicherung: Ausgaben im Zusammenhang mit Kranken- oder Krankheitsversicherungen für Mitarbeiter, Rentner oder deren Familienangehörige, die als soziale Nutzleistungen kategorisiert sind, werden bei der Körperschaftssteuer zu 120 % ihres Wertes berücksichtigt. Dies betrifft die Steuerverpflichtung des Unternehmens und nicht direkte Abzüge vom Gehalt der Mitarbeiter.
Steuerfristen und -verfahren
- 10. Februar 2025: Einreichung der Formular-10-Erklärung für Unternehmen und Selbstständige unter Kategorie B, die das Einkommen der Haushaltsangestellten für 2024 abdeckt, die nicht monatlich deklariert werden. Dies kann sich auf Arbeitgeber auswirken, die als Erklärender fungieren.
- Änderungen in der Haushaltszusammensetzung, die den Steuerstatus beeinflussen, sollten bis zum 31. Dezember jedes Jahres aktualisiert werden und den nachfolgenden Veranlagungszeitraum beeinflussen. Es ist wichtig, diese Informationen zeitnah zu aktualisieren, um genaue Steuerberechnungen und Anspruchsberechtigungen für Leistungen sicherzustellen.
Es ist wichtig, sich über die neuesten Steuervorschriften zu informieren und sich von offiziellen Quellen oder Steuerfachleuten persönlich beraten zu lassen. Steuergesetze sind komplex und können unterschiedlich interpretiert werden. Diese Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025 und können sich mit künftigen Gesetzgebungen ändern.
In Portugal wird die Mehrwertsteuer (MWSt.), bekannt als Imposto sobre o valor acrescentado (IVA), auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben.
MWSt.-Sätze
- Regelsatz: 23% (Festland), 22% (Madeira), 16% (Azoren)
- Reduzierter Satz 1: 13% (Festland), 12% (Madeira), 9% (Azoren). Gilt für bestimmte Lebensmittel, Restaurant- und Caféessen, Wein, Mineralwasser und einige landwirtschaftliche Produkte.
- Reduzierter Satz 2: 6% (Festland), 5% (Madeira), 4% (Azoren). Gilt für bestimmte Lebensmittel, pharmazeutische Produkte, Bücher, medizinische Geräte und Hotelunterkünfte.
- Nullsatz: 0%. Gilt für innergemeinschaftliche Lieferungen und internationalen Personenverkehr.
Ab dem 1. Januar 2025 qualifizieren sich bestimmte spezifische Artikel ebenfalls für den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 6% (Festland) und 4% (autonome Regionen), einschließlich Nahrung für Säuglinge und Kleinkinder, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, vollständige Diät-Ersatzprodukte für Gewichtskontrolle, Rettungs- und Hilfsausrüstung, die von regionalen Zivilschutzdiensten verwendet wird, und Eintrittskarten für Stierkampfveranstaltungen. Zudem wurde die Mehrwertsteuerbefreiung mit dem Recht zum Vorsteuerabzug (Nullsatz) bis zum 31. Dezember 2025 für bestimmte landwirtschaftliche Vorräte wie Kompost, Düngemittel, Bodenverbesserer und Tierfutter verlängert.
MWSt.-Registrierung
- Ansässige Unternehmen: Die Registrierungsgrenze liegt bei 15.000 € ab 2025.
- Versandhandel: Unternehmen, die einen Jahresumsatz von über 10.000 € durch Versandhandel nach Portugal erzielen, müssen sich für die portugiesische Mehrwertsteuer registrieren, unabhängig von ihrem Standort.
- Nicht-ansässige Unternehmen: Keine Schwelle. Unternehmen müssen sich registrieren, sobald sie in Portugal tätig werden. Unternehmen, die Lieferung und Installation von Waren oder Maschinen anbieten, können möglicherweise die Mehrwertsteuerberichterstattung an ihren Kunden übertragen. Nicht-EU-Unternehmen benötigen in der Regel einen steuerlichen Vertreter.
MWSt.-Abgabe und Zahlung
- Erklärungen: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 650.000 € reichen monatlich bis zum 10. des zweiten Monats nach dem Berichtszeitraum ein. Zahlung ist bis zum 15. desselben Monats fällig. Unternehmen unter dem 650.000 €-Schwellenwert reichen vierteljährlich bis zum 15. des zweiten Monats nach dem Berichtszeitraum ein. Zahlung ist bis zum 20. desselben Monats fällig. Außerdem ist eine jährliche MWSt.-Erklärung bis zum 15. Juli des Folgejahres fällig.
- Zahlungen: Die MWSt. muss in Euro (€) angegeben und bezahlt werden, unter Verwendung des täglichen Kurses der Europäischen Zentralbank am Tag des Steuertatbestands für Umrechnungen.
- Korrekturen: Durch Korrekturerklärungen.
- Guthaben: MWSt.-Guthaben müssen auf die folgenden Erklärungen übertragen werden. Rückerstattungen können beantragt werden, wenn das Guthaben 3.000 € übersteigt, es kann jedoch eine Bankgarantie erforderlich sein, wenn es über 30.000 € liegt.
Rechnungsstellung
- Vereinfachte Rechnungen: Erlaubt für Lieferungen bis 100 € (1.000 € für Einzelhandel und B2C-Transaktionen), ohne Kundendetails.
- Elektronische Rechnungen: Mit gegenseitigem Einvernehmen erlaubt, wobei der Lieferant den Erhalt bestätigen muss.
- Aufbewahrung: Rechnungen müssen zehn Jahre aufbewahrt werden, entweder physisch in Portugal oder digital innerhalb der EU gemäß spezifischen Vorschriften.
Weitere Berichterstattung
- Zusammenfassende Meldung (ZM): Erforderlich für alle Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen liefern, bis zum 20. des Monats nach dem MWSt.-Erklärungszeitraum.
- Intrastat: Monatliche Einreichung bis zum 15. des folgenden Monats für Waren, die die Schwelle überschreiten (600.000 € für Versendungen und Eingänge).
Steuerfreie Waren und Dienstleistungen
Bestimmte Waren und Dienstleistungen sind von der Mehrwertsteuer befreit. Beispiele umfassen einige Gesundheits-, Bildungs- und Finanzdienstleistungen sowie bestimmte Waren, die in genehmigten mehrwertsteuerfreien Lagern gehandelt werden. Weitere Beispiele sind die Erbringung von Dienstleistungen durch Gesundheitsberufe, Kindergärten, bestimmte Pflegeeinrichtungen und gemeinnützige Organisationen, die künstlerische, sportliche oder Unterhaltungsaktivitäten anbieten. Weitere Details zu befreiten Waren und Dienstleistungen finden sich im Mehrwertsteuergesetz.
Portugal bietet mehrere Steueranreize, die darauf abzielen, Investitionen, Talente und Innovationen anzuziehen. Diese reichen von Befreiungen für junge Fachkräfte bis hin zu Anreizen für Forschung und Entwicklung.
IFICI+ (Incentivo Fiscal à Investigação e Desenvolvimento Empresarial)
Dieser Anreiz richtet sich an hochqualifizierte Fachkräfte und Unternehmer, um sie nach Portugal zu ziehen.
- Berechtigung:
- In den letzten fünf Jahren in Portugal nicht steuerlich ansässig.
- Einkünfte aus Beschäftigung oder Selbstständigkeit in förderfähigen Tätigkeiten (Hochschulbildung, wissenschaftliche Forschung, Investitions- oder Technologiezentren, F&E, exportorientierte Unternehmen, Startups usw.)
- Vorteile:
- 20% Pauschalsteuersatz auf förderfähige Einkünfte aus Beschäftigung und Selbstständigkeit.
- Befreiungen für bestimmte ausländische Einkünfte (Dividenden, Mieteinkünfte, Kapitalgewinne).
- Dauer: 10 Jahre, abhängig von der Beibehaltung des steuerlichen Wohnsitzes in Portugal.
- Antrag: Bis zum 15. Januar des Jahres nach der Wohnsitzbegründung (oder bis zum 15. März 2025 für diejenigen, die 2024 ansässig wurden). Anträge sind bei der für die Berufsgruppe des Antragstellers zuständigen Behörde einzureichen.
Steuerbefreiung für junge Fachkräfte
Zielt darauf ab, junge Talente anzuziehen und zu halten.
- Berechtigung: Personen bis 35 Jahre.
- Vorteile: Teilweise Steuerbefreiung auf Einkünfte bis zu 28.000 € pro Jahr für die ersten 10 Jahre des steuerpflichtigen Einkommens.
- Jahr 1: 100% Befreiung
- Jahre 2-4: 75% Befreiung
- Jahre 5-7: 50% Befreiung
- Jahre 8-10: 25% Befreiung
- Ausschlüsse: Personen, die von NHR, IFICI, dem Rückkehrprogramm profitiert haben oder Steuerschulden haben, sind nicht berechtigt.
Reduzierungen der Körperschaftssteuer (IRC)
Diese Reduzierungen sollen Portugal als attraktiveren Standort für Unternehmen positionieren.
- Allgemeiner Satz: Von 21% auf 20% reduziert.
- KMUs und kleine Mid-Caps: Von 17% auf 16% auf die ersten 50.000 € des zu versteuernden Einkommens reduziert.
Anpassungen der autonomen Besteuerung für Fahrzeuge
Es wurden Anpassungen an den autonomen Steuersätzen für Firmenfahrzeuge vorgenommen:
- 8%: Fahrzeuge mit einem Anschaffungspreis unter 37.500 €.
- 25%: Fahrzeuge mit einem Anschaffungspreis zwischen 37.500 € und 45.000 €.
- 32%: Fahrzeuge mit einem Anschaffungspreis über 45.000 €.
Steueranreiz für Gehaltserhöhungen
Diese Maßnahme ermutigt Unternehmen, die Gehälter der Arbeitnehmer zu erhöhen.
- Vorteil: Zusätzlicher Abzug von 100% der mit Gehaltserhöhungen verbundenen Ausgaben (erhöht von 50%). Das durchschnittliche jährliche Grundgehalt des Unternehmens muss im Vergleich zum Vorjahr um mindestens 4,7% steigen. Es gibt Begrenzungen für den maximalen Abzug, die je nach Unternehmensgröße variieren.
Diese Anreize zeigen Portugals Engagement, Investitionen anzuziehen, Unternehmen zu unterstützen und ein günstiges Steuerumfeld zu fördern. Diese Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025 und können sich ändern. Eine Beratung mit einem Steuerberater wird für eine persönliche Anleitung empfohlen.