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Arbeitgebersteuerbeiträge
Steuerart | Satz | Basis |
---|---|---|
Renten- & Invaliditätsversicherung | 18,8% | Bruttogehalt des Mitarbeiters (unterliegt Min./Max.) |
Krankenversicherung | 7,3% - 7,5% | Bruttogehalt des Mitarbeiters (unterliegt Min./Max.) |
Arbeitslosenversicherung | 1,2% | Bruttogehalt des Mitarbeiters (unterliegt Min./Max.) |
Persönliche Einkommenssteuer (PIT) | 10% | Bruttogehalt des Mitarbeiters minus Sozialabgaben und persönliche Freibeträge |
Einreichung & Compliance
- Reichen Sie das MPIN-Formular (Monatlicher Bericht über gezahlte Gehälter, Zulagen und Beiträge) elektronisch bis zum 15. Tag des folgenden Monats ein.
- Zahlen Sie die berechneten Sozialabgaben und einbehaltene PIT bis zum 15. Tag des folgenden Monats.
- Stellen Sie den Mitarbeitern jährliche Einkommensnachweise zur Verfügung.
Einkommensteuerklassen
Einkommensart | Steuersatz |
---|---|
Erwerbseinkommen, Selbstständigkeitseinkommen, Tantiemen, gewerbliche Schutzrechte, Verkauf eigener landwirtschaftlicher Produkte, Mieteinnahmen, Kapital, Kapitalgewinne, Versicherungseinkommen und andere steuerpflichtige Einkünfte, die in der Gesetzgebung nicht gesondert kategorisiert sind. | 10% |
Gewinne aus Glücksspielen | 15% |
Einkünfte, deren Herkunft nicht nachgewiesen werden kann | 70% |
Arbeitnehmerbeiträge
Abzugsart | Satz | Höchstbetrag |
---|---|---|
Renten- und Invaliditätsversicherung | 18,8% | 16-fache durchschnittliche Monatsgehalts |
Krankenversicherung | 7,5% | 16-fache durchschnittliche Monatsgehalts |
Arbeitslosenversicherung | 1,2% | 16-fache durchschnittliche Monatsgehalts |
Zusatzkrankenversicherung | 0,5% | 16-fache durchschnittliche Monatsgehalts |
Persönliche Freibeträge
- Beiträge zur obligatorischen Sozialversicherung für Erwerbseinkommen sind vollständig absetzbar.
- Ein monatlicher persönlicher Freibetrag ist von der Einkommensteuer befreit.
- Die Steuerbemessungsgrundlage für die Berechnung der Einkommensteuer ist das Bruttogehalt abzüglich der obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge und des gesetzlichen persönlichen Freibetrags.