Nordmazedonien hat einen klaren Rahmen für ausländische Staatsangehörige geschaffen, die innerhalb seiner Grenzen leben und arbeiten möchten. Dieses System umfasst die Beschaffung des geeigneten Visums für Einreise und Aufenthalt, gefolgt von der Sicherung einer Arbeitserlaubnis, die die Beschäftigung erlaubt. Der Prozess ist darauf ausgelegt, den Arbeitsmarkt zu regulieren und sicherzustellen, dass ausländische Arbeitskräfte positiv zur Wirtschaft beitragen, während sie die nationalen Gesetze und Vorschriften einhalten. Das Verständnis dieser Anforderungen ist entscheidend sowohl für Einzelpersonen, die beabsichtigen, im Land zu arbeiten, als auch für Unternehmen, die internationales Talent einstellen möchten.
Die Navigation durch die Visa- und Arbeitserlaubnisverfahren erfordert sorgfältige Aufmerksamkeit zum Detail und die Einhaltung spezifischer Antragsverfahren. Die Anforderungen können je nach Staatsangehörigkeit des Antragstellers, Art der geplanten Tätigkeit und Aufenthaltsdauer variieren. Arbeitgeber spielen eine bedeutende Rolle im Antrag auf Arbeitserlaubnis, oft müssen sie die Notwendigkeit nachweisen, einen ausländischen Staatsangehörigen zu beschäftigen, und Sponsoring-Verpflichtungen erfüllen.
Gängige Visakategorien für ausländische Arbeiter
Ausländische Staatsangehörige, die beabsichtigen, in Nordmazedonien zu arbeiten, benötigen in der Regel ein Langzeitvisum (Typ D), das Aufenthalte über 90 Tage ermöglicht und oft eine Voraussetzung für die Beantragung einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis und anschließend einer Arbeitserlaubnis ist. Die spezifische Kategorie des Typ D Visums hängt vom Zweck des Aufenthalts ab, wie z.B. Beschäftigung, Geschäftstätigkeit oder Familienzusammenführung.
Während das Typ D Visum die Einreise und den langfristigen Aufenthalt erleichtert, wird das Recht zu arbeiten durch eine separate Arbeitserlaubnis gewährt. Das Typ D Visum zu Beschäftigungszwecken ist am relevantesten für ausländische Arbeiter und wird in der Regel vor der Reise nach Nordmazedonien erworben, obwohl in manchen Fällen die Beantragung von Aufenthalt und Arbeitserlaubnissen auch innerhalb des Landes möglich sein könnte, abhängig von den spezifischen Umständen und der Staatsangehörigkeit.
Anforderungen und Verfahren für die Antragstellung der Arbeitserlaubnis
Der Erwerb einer Arbeitserlaubnis in Nordmazedonien ist ein mehrstufiger Prozess, der hauptsächlich vom Arbeitgeber abhängt. Der Arbeitgeber muss den Antrag einleiten, indem er nachweist, dass die Stelle nicht von einem lokalen Arbeiter besetzt werden kann oder dass die Beschäftigung eines ausländischen Staatsangehörigen im wirtschaftlichen Interesse des Landes liegt.
Eignungskriterien für Arbeitserlaubnisse:
- Der ausländische Staatsangehörige muss einen gültigen Reisepass besitzen.
- Der ausländische Staatsangehörige muss die für die Stelle erforderlichen beruflichen Qualifikationen erfüllen.
- Der Arbeitgeber muss eine rechtlich registrierte Einheit in Nordmazedonien sein.
- Der Arbeitgeber muss die Einhaltung der Arbeitsgesetze und Steuerpflichten nachweisen.
- Oft ist ein Arbeitsmarkttest erforderlich, der beweist, dass keine geeigneten lokalen Kandidaten verfügbar sind.
Erforderliche Unterlagen:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular.
- Kopie des Reisepasses des ausländischen Staatsangehörigen.
- Nachweis der Qualifikationen des ausländischen Staatsangehörigen (Diplome, Zertifikate usw.).
- Arbeitsvertrag oder Stellenangebot.
- Nachweis der Registrierung und finanziellen Situation des Arbeitgebers.
- Dokumentation im Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkttest (falls zutreffend).
- Nachweis der Unterkunft in Nordmazedonien.
- Medizinisches Zertifikat.
- Polizeiliches Führungszeugnis aus dem Heimatland.
Antragsverfahren:
- Der Arbeitgeber beantragt in der Regel die Arbeitserlaubnis im Namen des ausländischen Mitarbeiters bei der Employment Agency of the Republic of North Macedonia.
- Die Employment Agency prüft den Antrag, inklusive Durchführung eines Arbeitsmarkttests, falls erforderlich.
- Nach Genehmigung der Arbeitserlaubnis kann der ausländische Staatsangehörige beim Innenministerium eine temporäre Aufenthaltserlaubnis für Beschäftigungszwecke beantragen.
- Sobald die temporäre Aufenthaltserlaubnis erteilt ist, ist der ausländische Staatsangehörige rechtlich berechtigt, im Land zu wohnen und zu arbeiten, in der Regel für die Dauer der Erlaubnis, meist ein Jahr und verlängerbar.
Bearbeitungszeiten und Gebühren:
Die Bearbeitungszeiten für Arbeitserlaubnisse und temporäre Aufenthaltserlaubnisse können variieren. Anträge auf Arbeitserlaubnis bei der Employment Agency können mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Auch die anschließende Beantragung der temporären Aufenthaltserlaubnis beim Innenministerium hat eine eigene Bearbeitungszeit. Es ist ratsam, ausreichend Zeit für den gesamten Prozess einzuplanen, potenziell mehrere Monate vor dem geplanten Arbeitsbeginn.
Gebühren fallen sowohl für den Antrag auf Arbeitserlaubnis als auch für die temporäre Aufenthaltserlaubnis an. Diese Gebühren können sich ändern und sollten bei den zuständigen Behörden oder dem Employer of Record Dienst, der beim Prozess unterstützt, bestätigt werden.
Wege zur permanenten Aufenthaltserlaubnis
Ausländische Staatsangehörige, die legal in Nordmazedonien ansässig waren und dort gearbeitet haben, können nach einem kontinuierlichen Zeitraum, typischerweise fünf Jahren, berechtigt sein, eine permanente Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Die Kontinuität des Aufenthalts ist ein entscheidender Faktor, wobei bestimmte Abwesenheiten innerhalb festgelegter Grenzen erlaubt sein können.
Eignungskriterien für die permanente Aufenthaltserlaubnis:
- Rechtmäßiger Aufenthalt in Nordmazedonien über einen festgelegten ununterbrochenen Zeitraum (in der Regel 5 Jahre).
- Während des erforderlichen Zeitraums gültige temporäre Aufenthaltserlaubnisse besitzen.
- Nachweis über stabile und ausreichende finanzielle Mittel zur Selbstversorgung und für Angehörige.
- Nachweis über Unterkunft.
- Kenntnisse der mazedonischen Sprache und Kultur können berücksichtigt werden.
- Führungszeugnis ohne Einträge.
Der Antrag auf permanente Aufenthaltserlaubnis wird beim Innenministerium eingereicht. Der Prozess umfasst die Vorlage detaillierter Unterlagen, die einen kontinuierlichen Aufenthalt, finanzielle Stabilität und weitere erforderliche Kriterien nachweisen.
Visumoptionen für Angehörige
Ausländische Staatsangehörige mit einer gültigen temporären Aufenthaltserlaubnis für Beschäftigung in Nordmazedonien dürfen in der Regel ihre unmittelbaren Familienmitglieder mitbringen, um bei ihnen zu wohnen. Zu den unmittelbaren Familienmitgliedern zählen typischerweise Ehepartner und minderjährige Kinder.
Eignungskriterien für Angehörigenvisa/-genehmigungen:
- Der Hauptarbeitnehmer muss eine gültige temporäre Aufenthaltserlaubnis für Beschäftigung haben.
- Nachweis der Familienbeziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden).
- Nachweis, dass der Hauptarbeitnehmer über ausreichende finanzielle Mittel und eine angemessene Unterkunft verfügt, um die Angehörigen zu unterstützen.
- Angehörige müssen die allgemeinen Zutrittsvoraussetzungen erfüllen (gültiger Pass, kein kriminalistischer Eintrag usw.).
Dependents beantragen in der Regel eine temporäre Aufenthaltserlaubnis im Familienzusammenführungsprozess. Dieser Antrag wird beim Innenministerium eingereicht. Die Dauer der Aufenthaltserlaubnis für Angehörige ist in der Regel an die Gültigkeit der Erlaubnis des Hauptarbeitnehmers gebunden.
Visa-Compliance-Verpflichtungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Die Einhaltung der Einwanderungs- und Arbeitsgesetze Nordmazedoniens ist für Arbeitgeber und ausländische Arbeitnehmer verpflichtend. Bei Nichteinhaltung können erhebliche Strafen folgen, darunter Bußgelder, Abschiebung des Mitarbeiters und Einschränkungen bei zukünftigen Einstellungen ausländischer Staatsangehöriger.
Verpflichtungen des Arbeitgebers:
- Sicherstellen, dass der ausländische Arbeitnehmer vor Arbeitsbeginn die erforderliche Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis besitzt.
- Einhaltung aller Bedingungen in der Arbeitserlaubnis und im Arbeitsvertrag.
- Anmeldung des Mitarbeiters bei den entsprechenden Sozialversicherungs- und Steuerbehörden.
- Führung genauer Aufzeichnungen über Status und Beschäftigungsdetails des ausländischen Mitarbeiters.
- Information der Behörden über Änderungen im Beschäftigungsstatus oder persönlichen Daten.
- Sicherstellung, dass Arbeitsbedingungen und Beschäftigungsbedingungen den nationalen Standards entsprechen.
Pflichten des Arbeitnehmers:
- Gültigen Pass, Visa (falls zutreffend), Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis während des Aufenthalts und der Beschäftigung aufrechterhalten.
- Einhaltung der Bedingungen ihrer Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis.
- Befolgung der Gesetze und Vorschriften Nordmazedoniens.
- Behörden über Änderungen der persönlichen Umstände informieren (z.B. Adresse).
- Steuern und Sozialbeiträge wie gesetzlich vorgeschrieben zahlen.
Beide Parteien müssen aktiv darauf hinarbeiten, die Gültigkeit und Erneuerung der Genehmigungen zu verwalten, um einen durchgehend legalen Status im Land zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Employer of Record kann dabei helfen, die vollständige Einhaltung aller lokalen Vorschriften sicherzustellen.
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