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Steuern in Nordmazedonien

Detaillierte Steuerpflichten

Informieren Sie sich über Steuervorschriften für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Nordmazedonien.

Nordmazedonien taxes overview

Nordmazedonien betreibt ein Steuersystem, das Verpflichtungen sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer im Hinblick auf Einkommen- und Sozialversicherungsbeiträge einschließt. Arbeitgeber spielen in diesem System eine entscheidende Rolle, da sie für die Berechnung, den Steuerabzug und die Abführung verschiedener Steuern und Beiträge im Auftrag ihrer Arbeitnehmer verantwortlich sind. Das Verständnis dieser Anforderungen ist unerlässlich für den konformen Betrieb im Land.

Die wichtigsten beschäftigungsbezogenen Steuern und Beiträge in Nordmazedonien umfassen die Personal Income Tax (PIT) und Pflichtbeiträge zur sozialen Sicherheit, die Renten-, Gesundheits- und Arbeitslosenversicherung abdecken. Diese werden auf Basis des Bruttogehalts des Arbeitnehmers berechnet, wobei spezifische Sätze und Regeln die Anwendung und Zahlung regeln.

Verpflichtungen des Employer of Record und der Sozialversicherungs- und Lohnsteuer

Arbeitgeber in Nordmazedonien sind verpflichtet, die obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge für ihre Arbeitnehmer zu berechnen und zu zahlen. Diese Beiträge werden auf das Bruttogehalt des Arbeitnehmers berechnet und vollständig vom Arbeitgeber getragen. Für 2025 werden folgende Sätze erwartet:

Beitragstyp Satz (Angewendet auf Bruttogehalt)
Pensions- und Invaliditätsversicherung 18,8 %
Krankenversicherung 7,3 %
Arbeitslosenversicherung 1,2 %
Gesamtsozialbeiträge 27,3 %

Es gibt Mindest- und Maximalbasen für die Berechnung dieser Beiträge. Die Mindestbasis ist in der Regel das durchschnittliche Bruttogehalt in Nordmazedonien vom Vorjahr, das jährlich angepasst wird. Die Maximalbasis liegt bei dem Vierfachen des durchschnittlichen Bruttogehalts des Vorjahres. Beiträge werden auf das Bruttogehalt des Arbeitnehmers berechnet, müssen aber innerhalb dieser Mindest- und Höchstgrenzen liegen.

Einkommensteuerabzugspflichten

Arbeitgeber sind zudem verantwortlich dafür, die Personal Income Tax (PIT) von den Gehältern ihrer Arbeitnehmer einzubehalten. Der Standard-PIT-Satz in Nordmazedonien beträgt pauschal 10 %.

Die Berechnungsgrundlage für die PIT ist das Bruttogehalt des Arbeitnehmers abzüglich der vom Arbeitgeber im Namen des Arbeitnehmers gezahlten obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge und des gesetzlichen persönlichen Freibetrags.

Berechnungsschritte:

  1. Bestimmen des Bruttogehalts des Arbeitnehmers.
  2. Berechnung der gesamten obligatorischen Sozialbeiträge (27,3 % des Bruttogehalts, abhängig von Mindest- und Maximalbasis).
  3. Subtrahieren der Sozialbeiträge und des monatlichen persönlichen Freibetrags vom Bruttogehalt, um die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage zu erhalten.
  4. Anwendung des 10 %-igen PIT-Satzes auf die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage.
  5. Abzug dieses Betrags vom Nettogehalt des Arbeitnehmers.

Steuerliche Abzüge und Freibeträge für Arbeitnehmer

Während die Arbeitgeber den Abzug vornehmen, profitieren Arbeitnehmer von bestimmten Abzügen und Freibeträgen, die ihre steuerpflichtige Einkommensbasis reduzieren. Der bedeutendste ist der persönliche Freibetrag.

Für 2025 haben in Nordmazedonien ansässige Personen Anspruch auf einen jährlichen persönlichen Freibetrag. Dieser Freibetrag wird vom Arbeitgeber in der Regel monatlich bei der Berechnung der PIT-Vorabziehung berücksichtigt. Der jährliche Freibetrag wird durch 12 geteilt, um die monatliche Abzüge zu bestimmen. Die genaue Höhe des persönlichen Freibetrags wird jährlich gesetzlich festgelegt.

Weitere potenzielle Abzüge könnten für bestimmte Umstände bestehen, wie z. B. spezielle Ausgaben oder Beiträge, aber der persönliche Freibetrag ist der primäre monatliche Abzug, den der Arbeitgeber vornimmt.

Steuer- und Meldepflichten und Fristen

Arbeitgeber in Nordmazedonien müssen strenge Compliance- und Meldevorschriften einhalten. Die wichtigste monatliche Verpflichtung ist die Einreichung des MPIN-Formulars (Monthly Report on Paid Salaries, Allowances, and Contributions) beim Public Revenue Office (PRO).

  • Monatliche Meldung: Das MPIN-Formular muss elektronisch bis zum 15. Tag des Monats nach dem Zahlungsmonat eingereicht werden. Dieses Formular enthält Details zu Bruttogehältern, berechneten Sozialbeiträgen, persönlichen Freibeträgen, steuerpflichtiger Bemessungsgrundlage und einbehaltener PIT für jeden Arbeitnehmer.
  • Zahlungsfrist: Die berechneten Sozialbeiträge und der einbehaltene PIT sind bis zum selben Termin wie die MPIN-Einreichung – dem 15. Tag des Folgemonats – auf die entsprechenden Staatskonten zu überweisen.
  • Jahresmeldung: Arbeitgeber sind außerdem verpflichtet, den Arbeitnehmern jährliche Bescheinigungen über ihr Einkommen, die einbehaltene Steuer und gezahlte Beiträge zur Verfügung zu stellen. Das PRO erhält ebenfalls jährliche Informationszusammenfassungen von den Arbeitgebern.

Rechtzeitige Einreichung und Zahlung sind entscheidend, um Strafen zu vermeiden, die Bußgelder und Zinsen für verspätete Zahlungen umfassen können.

Besondere steuerliche Überlegungen für ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen

Die Beschäftigung ausländischer Arbeiter oder die Tätigkeit als ausländisches Unternehmen in Nordmazedonien bringt spezifische steuerliche Überlegungen mit sich:

  • Steuerliche Ansässigkeit: Die Steuerpflicht eines Individuums hängt von seinem Ansässigkeitsstatus ab. Ansässige werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert, Nicht-Ansässige in der Regel nur auf in Nordmazedonien erzieltes Einkommen. Die Ansässigkeit wird üblicherweise durch physischen Aufenthalt (mehr als 183 Tage im Kalenderjahr) oder durch einen Wohnsitz in Nordmazedonien bestimmt.
  • Doppelbesteuerungsabkommen: Nordmazedonien hat Doppelbesteuerungsabkommen mit zahlreichen Ländern unterzeichnet. Diese Abkommen können eine Doppelbesteuerung vermeiden, indem sie Vorzugssteuersätze oder Befreiungen für bestimmte Einkommensarten, einschließlich Beschäftigungseinkommen, für Einwohner der Vertragspartnerländer vorsehen.
  • Registrierung: Ausländische Unternehmen, die in Nordmazedonien Arbeitnehmer beschäftigen, auch ohne eine ständige Betriebsstätte, könnten Registrierungsanforderungen für Lohn- und Steuerzwecke haben. Die Beauftragung eines Employer of Record (EOR) ist eine gängige Lösung für ausländische Unternehmen, um die Einhaltung lokaler Arbeits- und Steuergesetze sicherzustellen, ohne eine lokale Gesellschaft zu gründen.
  • Sozialbeiträge für Ausländer: In der Regel unterliegen ausländische Arbeitnehmer, die in Nordmazedonien arbeiten, obligatorischen Sozialversicherungsbeiträgen, es sei denn, eine internationale Sozialversicherungsvereinbarung zwischen Nordmazedonien und dem Heimatland des Arbeitnehmers sieht eine Befreiung vor (z. B. anhand eines Versicherungsscheins).

Die Einhaltung dieser spezifischen Regeln erfordert sorgfältige Aufmerksamkeit, um sowohl für den Arbeitgeber als auch für den ausländischen Arbeitnehmer die volle Konformität zu gewährleisten.

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