Nordmazedonien betreibt ein Steuersystem, das Verpflichtungen sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer hinsichtlich Einkommen- und Sozialversicherungsbeiträge umfasst. Arbeitgeber spielen in diesem System eine entscheidende Rolle, da sie für die Berechnung, das Einbehalten und die Abführung verschiedener Steuern und Beiträge im Auftrag ihrer Contractors verantwortlich sind. Das Verständnis dieser Anforderungen ist für einen regelkonformen Betrieb innerhalb des Landes unerlässlich.
Die wichtigsten arbeitsbezogenen Steuern und Beiträge in Nordmazedonien umfassen die Personal Income Tax (PIT) und obligatorische Sozialversicherungsbeiträge, die Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung abdecken. Diese werden basierend auf dem Bruttogehalts des Arbeitnehmers berechnet, wobei spezifische Raten und Regeln die Anwendung und Zahlung regeln.
Verpflichtungen des Arbeitgebers hinsichtlich Sozialversicherung und Lohnsteuer
Arbeitgeber in Nordmazedonien sind verpflichtet, obligatorische Sozialversicherungsbeiträge für ihre Contractors zu berechnen und zu zahlen. Diese Beiträge werden auf der Grundlage des Bruttogehalts des Arbeitnehmers berechnet und vollständig vom Arbeitgeber getragen. Die erwarteten Raten für 2025 sind wie folgt:
| Beitragstyp | Satz (Anwendbar auf Bruttogehalt) |
|---|---|
| Renten- und Invaliditätsversicherung | 18,8% |
| Krankenversicherung | 7,3% |
| Arbeitslosenversicherung | 1,2% |
| Gesamtsumme der Sozialbeiträge | 27,3% |
Für die Berechnung dieser Beiträge gibt es Mindest- und Höchstsätze. Die Mindestbasis ist in der Regel das durchschnittliche Bruttogehalt in Nordmazedonien des Vorjahres, das jährlich angepasst wird. Die Höchstbasis liegt bei dem Vierfachen des durchschnittlichen Bruttogehalts des Vorjahres. Die Beiträge werden auf das Bruttogehalt des Mitarbeiters berechnet, müssen jedoch innerhalb dieser Mindest- und Höchstgrenzen liegen.
Anforderungen an die Quellensteuer auf Einkünfte
Arbeitgeber sind auch verantwortlich für das Einbehalten der Personal Income Tax (PIT) von den Gehältern ihrer Contractors. Der Standard-PIT-Satz in Nordmazedonien beträgt eine Flat Rate von 10 %.
Die Basis für die Berechnung der PIT ist das Bruttogehalt des Mitarbeiters abzüglich der vom Arbeitgeber im Namen des Mitarbeiters gezahlten obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge und des gesetzlich festgelegten persönlichen Freibetrags.
Schritte der Berechnung:
- Bestimmung des Bruttogehalts des Mitarbeiters.
- Berechnung der gesamten obligatorischen Sozialbeiträge (27,3 % vom Bruttogehalt, unter Berücksichtigung von Mindest-/Höchstgrenze).
- Subtraktion der gesamten Sozialbeiträge und des monatlichen persönlichen Freibetrags vom Bruttogehalt, um die steuerpflichtige Einkommensgrundlage zu ermitteln.
- Anwendung des Steuersatzes von 10 % auf die steuerpflichtige Einkommensgrundlage.
- Einbehaltung dieses Betrags bei der Nettogehaltzahlung an den Contractor.
Steuerliche Abzüge und Freibeträge für Arbeitnehmer
Während die Arbeitgeber die Quellensteuer einbehalten, profitieren die Contractors von bestimmten Abzügen und Freibeträgen, die ihre steuerpflichtige Einkommensgrundlage reduzieren. Der bedeutendste ist der persönliche Freibetrag.
Für 2025 haben Einwohner Anspruch auf einen jährlichen persönlichen Freibetrag. Dieser Freibetrag wird in der Regel monatlich vom Arbeitgeber bei der Berechnung der PIT-Quellensteuer angewandt. Der jährliche Betrag wird durch 12 dividiert, um den monatlichen Abzug zu ermitteln. Die konkrete Höhe des persönlichen Freibetrags wird jährlich gesetzlich festgelegt.
Weitere potenzielle Abzüge könnten für bestimmte Umstände bestehen, wie z.B. bestimmte Ausgaben oder Beiträge, aber der persönliche Freibetrag ist der primäre Abzug, der monatlich vom Arbeitgeber angewandt wird.
Steuerkonformität und Meldefristen
Arbeitgeber in Nordmazedonien müssen strenge Anforderungen an Compliance und Berichterstattung einhalten. Die wichtigste monatliche Verpflichtung ist die Einreichung des MPIN-Formulars (Monthly Report on Paid Salaries, Allowances, and Contributions) beim öffentlichen Finanzamt (PRO).
- Monatliche Meldung: Das MPIN-Formular muss elektronisch bis zum 15. Tag des Monats nach dem Monat, in dem die Gehälter gezahlt wurden, eingereicht werden. Dieses Formular enthält die Bruttogehälter, berechnete Sozialbeiträge, den persönlichen Freibetrag, die steuerpflichtige Einkommensgrundlage und die einbehaltene PIT für jeden Contractor.
- Zahlungsfrist: Die berechneten Sozialbeiträge und die einbehaltene PIT müssen bis zum selben Termin wie die MPIN-Einreichung – dem 15. Tag des Monats nach dem Zahlungszeitraum – auf die entsprechenden staatlichen Konten überwiesen werden.
- Jährliche Meldung: Arbeitgeber sind außerdem verpflichtet, den Contractors jährliche Einkommensbescheinigungen, die einbehaltenen Steuern und gezahlten Beiträge auszuhändigen. Das PRO erhält ebenfalls jährliche Informationszusammenfassungen von den Arbeitgebern.
Pünktliche Einreichung und Zahlung sind entscheidend, um Strafen zu vermeiden, die Bußgelder und Zinsen für verspätete Zahlungen umfassen können.
Besondere steuerliche Überlegungen für ausländische Contractors und Firmen
Die Beschäftigung ausländischer Contractors oder das Betreiben als ausländisches Unternehmen in Nordmazedonien bringt spezifische steuerliche Überlegungen mit sich:
- Steuerliche Ansässigkeit: Die Steuerpflicht eines Einzelnen hängt von seinem Ansässigkeitsstatus ab. Ansässige werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert, während Nicht-Ansässige in der Regel nur auf in Nordmazedonien erzieltes Einkommen besteuert werden. Die Ansässigkeit wird typischerweise durch die physische Präsenz (mehr als 183 Tage in einem Kalenderjahr) oder durch einen Wohnsitz in Nordmazedonien bestimmt.
- Doppelbesteuerungsabkommen: Nordmazedonien hat Doppelbesteuerungsabkommen mit zahlreichen Ländern unterzeichnet. Diese Abkommen können Erleichterungen von der Doppelbesteuerung durch Vorzugssteuersätze oder Befreiungen für bestimmte Einkommensarten, einschließlich Einkünfte aus Recruitment und Contractors, für Einwohner der Abkommensländer bieten.
- Registrierung: ausländische Firmen, die in Nordmazedonien Personen beschäftigen, selbst ohne feste Niederlassung, könnten registrierungspflichtig für Gehaltsabrechnung und Steuern sein. Die Beauftragung eines Employer of Record (EOR) ist eine gängige Lösung für ausländische Firmen, um die Einhaltung lokaler Arbeits- und Steuerrechte sicherzustellen, ohne eine lokale Rechtspersönlichkeit zu gründen.
- Sozialbeiträge für Ausländer: Allgemein sind ausländische Contractors, die in Nordmazedonien tätig sind, obligatorischen Sozialversicherungsbeiträgen unterworfen, es sei denn, es besteht eine internationale Sozialversicherungsvereinbarung zwischen Nordmazedonien und dem Heimatland des Contractors, die eine Befreiung vorsieht (z. B. auf Grundlage einer Versicherungskarte).
Die Einhaltung dieser spezifischen Regeln erfordert sorgfältige Beachtung, um sowohl für den Employer of Record als auch für den Contractor volle Konformität zu gewährleisten.
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