Verwaltung von Urlaubsansprüchen und Urlaubstagen ist ein entscheidender Aspekt für die Einhaltung von Vorschriften und die Zufriedenheit der Mitarbeiter bei Betrieb in Nordmazedonien. Das Arbeitsrecht des Landes setzt klare Standards für verschiedene Arten von Urlaub, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer ausreichend Freizeit für Erholung, private Ereignisse und Gesundheitsbedürfnisse erhalten. Das Verständnis dieser Vorschriften ist unerlässlich für Arbeitgeber, um die rechtliche Konformität zu wahren und ein positives Arbeitsumfeld zu fördern.
Arbeitgeber in Nordmazedonien müssen die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes bezüglich Jahresurlaub, gesetzlicher Feiertage, Krankheitsurlaub und anderer spezieller Abwesenheitsarten einhalten. Diese Ansprüche sind zum Schutz des Wohlergehens der Mitarbeiter geschaffen und sind für alle Arbeitgeber, die im Land tätig sind, verbindlich.
Jahresurlaub
Mitarbeiter in Nordmazedonien haben Anspruch auf eine Mindestanzahl bezahlter jährlicher Urlaubstage. Die genaue Dauer hängt von Faktoren wie Dienstzeit, Arbeitsbedingungen und Arbeitskomplexität ab, aber ein gesetzlicher Mindestanspruch ist festgelegt.
- Mindestanspruch: Die Mindestdauer des bezahlten Jahresurlaubs beträgt 20 Arbeitstage pro Kalenderjahr.
- Höchstanspruch: Die maximale Dauer des bezahlten Jahresurlaubs beträgt 26 Arbeitstage pro Kalenderjahr. Kollektive Vereinbarungen oder Arbeitsverträge können längere Zeiträume festlegen, aber die gesetzliche Höchstgrenze bleibt bei 26 Tagen, sofern das Gesetz für bestimmte Berufe oder Bedingungen nichts anderes vorsieht.
- Anrechnung: Der Urlaub wird in der Regel basierend auf der Beschäftigungsdauer angesammelt.
- Nutzung: Der Jahresurlaub wird grundsätzlich in ganzen Tagen genommen. Er kann auch in Teilen genommen werden, wobei ein Teil mindestens 12 Arbeitstage umfassen muss. Der Anspruch des laufenden Jahres muss in der Regel bis zum 30. Juni des folgenden Jahres genommen werden.
- Vergütung: Während des Jahresurlaubs haben Mitarbeiter Anspruch auf eine Entschädigung, die ihrem Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate entspricht.
Gesetzliche Feiertage
Nordmazedonien begeht mehrere gesetzliche Feiertage im Jahresverlauf. Arbeitnehmer sind in der Regel an diesen Tagen frei mit Anspruch auf bezahlte Freizeit. Falls ein Mitarbeiter an einem gesetzlichen Feiertag arbeiten muss, besteht in der Regel Anspruch auf erhöhte Vergütung oder Ausgleichszeit.
Hier sind die standardmäßigen gesetzlichen Feiertage in Nordmazedonien im Jahr 2026:
| Datum | Feiertag |
|---|---|
| 1. Januar | Neujahr |
| 7. Januar | Orthodoxes Weihnachten |
| 20. März | Eid al-Fitr |
| 12. April | Orthodoxes Osterfest |
| 13. April | Orthodischer Ostermontag |
| 1. Mai | Tag der Arbeit |
| 24. Mai | Tag der Heiligen Kyrill und Methodius |
| 2. August | Republiktag |
| 8. September | Unabhängigkeitstag |
| 11. Oktober | Tag des makedonischen Aufstands |
| 23. Oktober | Tag des makedonischen Revolutionären Kampfes |
| 8. Dezember | Tag des Heiligen Clement von Ohrid |
Hinweis: Einige religiöse Feiertage (wie Ostern, Eid al-Fitr, Eid al-Adha) haben variable Termine jedes Jahr. Bestimmte Gemeinschaften können zudem zusätzliche anerkannte Feiertage haben.
Krankheitsurlaub
Mitarbeiter, die vorübergehend aufgrund von Krankheit oder Verletzung arbeitsunfähig sind, haben Anspruch auf Krankheitsurlaub. Dauer und Zahlungsmodalitäten für den Krankheitsurlaub sind gesetzlich geregelt.
- Anspruch: Mitarbeiter haben Anspruch auf Krankheitsurlaub nach Vorlage eines ärztlichen Attests.
- Dauer:
- Bei kurzfristiger Krankheit (bis zu einer bestimmten Anzahl von Tagen, meist 30 Tage) ist der Arbeitgeber für die Zahlung der Entschädigung verantwortlich.
- Bei längeren Krankheitszeiten verschiebt sich die Zahlungsobliegenheit auf den Gesundheitsversicherungsfonds Nordmazedoniens.
- Zahlung:
- Für die ersten 30 Tage der Abwesenheit aufgrund von Krankheit oder Verletzung beträgt die Entschädigung in der Regel 80 % des Durchschnittsgehalts der letzten 12 Monate, gezahlt vom Arbeitgeber.
- Für eine Abwesenheit über 30 Tage hinaus wird die Entschädigung vom Gesundheitsversicherungsfonds gezahlt, in der Regel in Höhe von 80 % des Durchschnittsgehalts, wobei dies je nach Art der Krankheit oder Verletzung variieren kann (z. B. 100 % bei Arbeitsunfällen).
Elternurlaub
Das Arbeitsgesetz von Nordmazedonien gewährt Ansprüche auf Elternurlaub, einschließlich Mutterschafts-, Vaterschafts- und Adoptionsurlaub, um Familien zu unterstützen.
- Mutterschaftsurlaub:
- Dauer: In der Regel 9 Monate bei den ersten beiden Kindern und 1 Jahr bei dritten und weiteren Kindern. Dieser Urlaub kann 45 Tage vor dem voraussichtlichen Geburtstermin beginnen, jedoch nicht später als 28 Tage vor diesem Datum.
- Zahlung: Während des Mutterschaftsurlaubs erhält die Mitarbeiterin eine Entschädigung, die vom Gesundheitsversicherungsfonds gezahlt wird, in der Regel 100 % des Durchschnittsgehalts der letzten 12 Monate.
- Vaterschaftsurlaub:
- Dauer: Der Vater hat Anspruch auf 7 Tage bezahlten Urlaub nach der Geburt eines Kindes.
- Zahlung: Vom Arbeitgeber gezahlt.
- Adoptionsurlaub:
- Dauer: Ein Arbeitnehmer, der ein Kind adoptiert, hat Anspruch auf Urlaub ab dem Tag der Adoption bis das Kind 9 Monate alt ist (bzw. 1 Jahr bei dritten und weiteren adoptierten Kindern), sofern das Kind bei der Adoption unter 5 Jahre alt ist.
- Zahlung: Wird vom Gesundheitsversicherungsfonds gezahlt, in der Regel 100 % des Durchschnittsgehalts.
Weitere Arten von Urlaub
Neben den Hauptkategorien sieht das Gesetz von Nordmazedonien auch andere spezifische Arten von bezahltem Urlaub für Mitarbeiter in bestimmten Situationen vor.
- Bezahlter Urlaub aus persönlichen Gründen: Mitarbeiter haben Anspruch auf bis zu 7 Arbeitstage bezahlten Urlaub pro Jahr für bestimmte persönliche Gründe, wie z. B.:
- Heirat (3 Tage)
- Tod eines engen Familienmitglieds (Vater, Mutter, Ehepartner, Kind, Bruder, Schwester) (2 Tage)
- Umzug (2 Tage)
- Ablegen von Berufsexamina (bis zu 5 Tage)
- Weitere durch Kollektivvereinbarung oder Arbeitsvertrag festgelegte Gründe.
- Unbezahlter Urlaub: Mitarbeiter können unbezahlten Urlaub beantragen. Die Bedingungen und Dauer werden in der Regel zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart und oft durch interne Unternehmensrichtlinien oder Kollektivvereinbarungen geregelt.
- Studienurlaub: Mitarbeiter, die eine Ausbildung absolvieren, können Anspruch auf bezahlten oder unbezahlten Urlaub für den Besuch von Kursen oder Prüfungen haben, geregelt durch Gesetz, Kollektivvereinbarungen oder Arbeitsverträge.
- Sabbatical: Obwohl kein gesetzlicher Anspruch für alle Mitarbeiter besteht, können Regelungen für längere unbezahlte Urlaube zur beruflichen Weiterentwicklung oder anderen Zwecken in bestimmten Sektoren oder durch Tarifverhandlungen existieren.
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