Urlaubstage
In Malaysia wird der Urlaubsanspruch durch das Arbeitsgesetz von 1955 geregelt.
Jährlicher Urlaubsanspruch
Mitarbeiter mit weniger als zwei Jahren Dienstzeit haben Anspruch auf 8 Tage bezahlten Jahresurlaub pro Jahr. Diejenigen, die zwei bis fünf Jahre im Dienst sind, haben Anspruch auf 12 Tage bezahlten Jahresurlaub pro Jahr. Mitarbeiter mit mehr als fünf Jahren Dienstzeit haben Anspruch auf 16 Tage bezahlten Jahresurlaub pro Jahr.
Anteiliges Urlaubsgeld
Mitarbeiter, die noch keine 12 Monate im Dienst sind, haben Anspruch auf anteiligen Jahresurlaub. Dies basiert auf ihrer Beschäftigungsdauer gemäß Abschnitt 60E (3) des Arbeitsgesetzes von 1955.
Nutzung und Verfall
Der Jahresurlaub muss innerhalb von 12 Monaten nach dem folgenden Anspruchszeitraum genommen werden, andernfalls verfällt er gemäß Abschnitt 60E (2) des Arbeitsgesetzes von 1955. Arbeitgeber können die Übertragung von nicht genutztem Urlaub erlauben, dies sollte jedoch im Arbeitsvertrag oder in der Unternehmensrichtlinie festgelegt sein.
Öffentliche Feiertage
Malaysia, mit seiner multikulturellen Gesellschaft, hat einen vielfältigen Kalender an Feiertagen. Diese Feiertage werden in zwei Kategorien eingeteilt: Bundesweite Feiertage und Staatliche Feiertage.
Bundesweite Feiertage
Bundesweite Feiertage werden landesweit begangen und umfassen:
- Neujahrstag (1. Januar)
- Chinesisches Neujahr (Zwei Tage)
- Tag der Bundesgebiete (1. Februar - gefeiert in Kuala Lumpur, Putrajaya und Labuan)
- Geburtstag des Propheten Muhammad (Maulidur Rasul)
- Tag der Arbeit (1. Mai)
- Wesak-Tag
- Geburtstag des Königs (Erster Samstag im Juni)
- Nationalfeiertag (31. August)
- Malaysia-Tag (16. September)
- Awal Muharram (Islamisches Neujahr)
- Deepavali (Außer Sarawak)
- Weihnachtstag (25. Dezember)
Staatliche Feiertage
Zusätzlich zu den bundesweiten Feiertagen kann jeder Staat in Malaysia zusätzliche Feiertage haben, die auf lokalen Bräuchen und Feierlichkeiten basieren.
Wichtiger Hinweis: Fällt ein Feiertag auf ein Wochenende, wird der folgende Montag in der Regel zu einem Ersatzfeiertag.
Urlaubsarten
In Malaysia regelt das Arbeitsgesetz von 1955 verschiedene Arten von Urlaub, auf die Arbeitnehmer Anspruch haben. Dazu gehören Jahresurlaub, Krankenurlaub, Mutterschaftsurlaub und Vaterschaftsurlaub. Darüber hinaus bieten einige Arbeitgeber andere Arten von Urlaub an, wie z.B. Trauerurlaub, Hochzeitsurlaub und Pilgerurlaub.
Jahresurlaub
Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen Mindestjahresurlaub basierend auf ihrer Dienstzeit:
- Weniger als 2 Jahre Dienstzeit: 8 Tage pro Jahr
- 2 bis 5 Jahre Dienstzeit: 12 Tage pro Jahr
- Mehr als 5 Jahre Dienstzeit: 16 Tage pro Jahr
Arbeitnehmer, die noch keine 12 Monate im Unternehmen sind, erhalten anteiligen Urlaub basierend auf ihrer Beschäftigungsdauer. Jahresurlaub muss innerhalb von 12 Monaten nach dem folgenden Anspruchszeitraum genommen werden, um einen Verfall zu vermeiden.
Krankenurlaub
Das Arbeitsgesetz von 1955 (Abschnitt 60F) legt die folgenden Krankenurlaubsansprüche fest:
- Weniger als 2 Jahre Dienstzeit: 14 Tage pro Jahr
- 2 bis 5 Jahre Dienstzeit: 18 Tage pro Jahr
- Mehr als 5 Jahre Dienstzeit: 22 Tage pro Jahr
Arbeitnehmer haben außerdem Anspruch auf zusätzliche 60 Tage bezahlten Krankenhausurlaub pro Jahr, unabhängig von ihrer Dienstzeit. Arbeitgeber können von den Arbeitnehmern verlangen, ärztliche Bescheinigungen vorzulegen, um Kranken- oder Krankenhausurlaub zu rechtfertigen.
Mutterschaftsurlaub
Das Arbeitsgesetz von 1955 (Abschnitt 37) schreibt vor, dass weibliche Arbeitnehmer mindestens 60 aufeinanderfolgende Tage bezahlten Mutterschaftsurlaub erhalten. Dieser Anspruch gilt für weibliche Arbeitnehmer unabhängig von ihrer Dienstzeit oder ihrem Familienstand.
Vaterschaftsurlaub
Das Arbeitsgesetz (Änderung) 2022 gewährt berechtigten männlichen Arbeitnehmern 7 aufeinanderfolgende Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub für die Geburt jedes Kindes, bis zu einem Maximum von fünf Kindern innerhalb einer Ehe.
Andere Arten von Urlaub
Obwohl gesetzlich nicht ausdrücklich vorgeschrieben, bieten viele Arbeitgeber Trauerurlaub für Situationen wie den Tod eines nahen Familienmitglieds an. Einige Arbeitgeber bieten auch bezahlten Hochzeitsurlaub an. Pilgerurlaub (Hajj-Urlaub) kann muslimischen Arbeitnehmern für religiöse Pilgerreisen gewährt werden.
Die oben genannten Bestimmungen beschreiben die Mindestansprüche nach malaysischem Recht. Arbeitgeber können in ihren Arbeitsverträgen oder Unternehmensrichtlinien großzügigere Urlaubsregelungen anbieten.