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Malaysia

Arbeitszeiten und Überstundenregelungen

Verstehen Sie die Gesetze, die die Arbeitszeiten und Überstunden regeln in Malaysia

Reguläre Arbeitszeiten

In Malaysia regelt das Arbeitsgesetz von 1955 (Act 342) die Standardarbeitszeiten. Die wichtigsten Vorschriften sind wie folgt:

  • Wöchentliche Begrenzung: Die maximale Arbeitszeit pro Woche beträgt 45 Stunden und gilt für alle Arbeitnehmer, die unter das Gesetz fallen. Dies trat am 1. September 2023 in Kraft und reduzierte das vorherige Limit von 48 Stunden.
  • Tägliche Begrenzung: Ein Arbeitnehmer darf nicht mehr als 8 Stunden an einem einzigen Tag arbeiten.
  • Verteilungszeitraum: Die gesamte Arbeitszeit innerhalb eines Tages, einschließlich Pausen, darf 10 Stunden nicht überschreiten.

Es gibt Ausnahmen von diesen Begrenzungen. Das Ministerium für Humanressourcen kann unter besonderen Umständen, die für die Geschäftskontinuität entscheidend sind, auf schriftlichen Antrag des Arbeitgebers Ausnahmen gewähren.

Überstunden

Überstundenarbeit bezieht sich auf alle Stunden, die über die regulären Arbeitszeiten hinausgehen, wie sie im Employment Act 1955 (Act 342) in Malaysia definiert sind.

Ab dem 1. Januar 2023, mit den Änderungen des Employment Act, haben alle Arbeitnehmer, die ein monatliches Gehalt von RM4.000 (ca. USD 930) oder weniger verdienen, Anspruch auf Überstundenvergütung. Die Employment (Limitation of Overtime Work) Regulations 1980 beschränken die maximal zulässige Überstundenarbeit auf 104 Stunden pro Monat.

Der Mindestüberstundenvergütungssatz beträgt das 1,5-fache des stündlichen Lohnsatzes des Arbeitnehmers. Dies gilt für Überstundenarbeit an Wochentagen, die die normalen Arbeitszeiten überschreiten. Der Stundensatz wird ermittelt, indem das monatliche Gehalt des Arbeitnehmers durch die vereinbarte Anzahl der Arbeitsstunden pro Monat geteilt wird.

Es gibt erhöhte Sätze für bestimmte Situationen. Überstundenarbeit an Ruhetagen qualifiziert sich für einen höheren Mindestsatz von 2-fachen des stündlichen Lohnsatzes des Arbeitnehmers. Arbeit an Feiertagen wird zusätzlich vergütet. Für die Arbeit innerhalb der normalen Arbeitszeiten haben Arbeitnehmer Anspruch auf einen zusätzlichen Tageslohn zum normalen Satz zusätzlich zu ihrem Grundgehalt. Überstundenarbeit an Feiertagen zieht einen Mindestsatz von 3-fachen des stündlichen Lohnsatzes des Arbeitnehmers nach sich.

Ruhepausen und Pausen

In Malaysia legt das Arbeitsgesetz von 1955 (Gesetz 342) die Ansprüche auf Ruhezeiten und Pausen für Arbeitnehmer fest.

Arbeitnehmer, die mehr als 5 aufeinanderfolgende Stunden arbeiten, haben Anspruch auf eine unbezahlte Ruhezeit von mindestens 30 Minuten. Für diejenigen, die kontinuierliche Arbeit verrichten, die ihre ständige Anwesenheit erfordert und mehr als 8 aufeinanderfolgende Stunden dauert, haben sie Anspruch auf insgesamt nicht weniger als 45 Minuten Ruhezeit, sowohl für Mahlzeiten- als auch für Ruhepausen.

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen vollen Ruhetag pro Woche an einem vom Arbeitgeber festgelegten Tag. Dies gilt nicht für Arbeitnehmer im Mutterschaftsurlaub, Krankheitsurlaub oder vorübergehenden Invaliditätsurlaub. Für Arbeitnehmer, die in Schichten arbeiten, gilt jede ununterbrochene Zeitspanne von nicht weniger als 30 Stunden als Ruhetag.

Es gibt Ausnahmen von diesen Regeln. Der Generaldirektor für Arbeit kann auf schriftlichen Antrag des Arbeitgebers alternative Ruhetage genehmigen, sofern die Art der Arbeit kontinuierliche Operationen erfordert.

Nachtschicht- und Wochenendregelungen

In Malaysia wird der allgemeine Rahmen für Arbeitszeiten durch das malaysische Arbeitsgesetz von 1955 (Act 342) festgelegt. Es gibt jedoch spezifische Vorschriften bezüglich Nachtschichten und Wochenendarbeit.

Bezüglich der Nachtschichtarbeit bietet das Gesetz keine spezifische Definition. Es ermächtigt jedoch das Ministerium für Humanressourcen, Arbeitszeiten durch Verordnungen zu definieren. Während das Gesetz keine Nachtschichtzulagen vorschreibt, erlaubt es Arbeitgebern und Arbeitnehmern, diese frei in ihren Arbeitsverträgen auszuhandeln. Es ist auch wichtig zu beachten, dass Nachtschichtarbeit den Schlafrhythmus stören und die Gesundheit beeinträchtigen kann. Arbeitgeber haben die allgemeine Pflicht, gemäß dem Arbeitsschutzgesetz von 1969 (Act 514) eine sichere Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Dies könnte Maßnahmen zur Minderung von Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit Nachtschichten umfassen.

Was die Wochenendarbeit betrifft, haben Arbeitnehmer Anspruch auf einen vollen Ruhetag pro Woche an einem vom Arbeitgeber festgelegten Tag. Dieser Ruhetag kann auf ein Wochenende fallen, ist jedoch gesetzlich nicht vorgeschrieben. Wochenendarbeit, die die Standardarbeitszeiten überschreitet, qualifiziert sich für Überstundenvergütung. Der Mindestsatz beträgt das 1,5-fache des Stundenlohns des Arbeitnehmers für Wochentage und das 2-fache des Stundenlohns für Ruhetage.

Es gibt Ausnahmen für kontinuierliche Betriebsabläufe. Mit schriftlicher Genehmigung des Generaldirektors für Arbeit können Arbeitgeber in bestimmten Branchen, die kontinuierliche Betriebsabläufe erfordern, alternative Ruhetagsregelungen umsetzen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Nachtschicht- und Wochenendarbeit in Malaysia legal sind, aber spezifische Vorschriften verschiedene Aspekte regeln. Arbeitgeber sollten die relevanten Gesetze und Branchenpraktiken konsultieren, um eine faire Behandlung der Arbeitnehmer, die diese Arbeitszeiten einhalten, sicherzustellen.

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