Rivermate Logo
Flag of Malaysia

Steuern in Malaysia

Detaillierte Steuerpflichten

Informieren Sie sich über Steuervorschriften für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Malaysia.

Malaysia taxes overview

Malaysia betreibt ein progressives Steuersystem für Einzelpersonen, wobei Einkommen aus Beschäftigung eine primäre Quelle für steuerpflichtiges Einkommen darstellt. Arbeitgeber spielen in diesem System eine entscheidende Rolle, indem sie verschiedene Verpflichtungen erfüllen, einschließlich der Steuerabzugsverpflichtung vom Gehalt der Mitarbeiter und der verpflichtenden Beiträge zu sozialen Sicherungssystemen. Das Verständnis dieser Verantwortlichkeiten ist unerlässlich für eine konforme Lohn- und Gehaltsabrechnung und um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter ihre Steuerpflichten erfüllen.

Der Inland Revenue Board von Malaysia (LHDN) ist die zuständige Behörde, die für die Erhebung und Verwaltung der Einkommensteuer verantwortlich ist. Neben der Einkommensteuer müssen Arbeitgeber auch Beiträge zu Systemen wie dem Employees Provident Fund (EPF), der Social Security Organization (SOCSO) und dem Employment Insurance System (EIS) leisten, die Renteneinsparungen, sozialen Schutz und Arbeitslosenleistungen bieten. Die Einhaltung der von LHDN und anderen relevanten Stellen festgelegten Vorschriften ist für in Malaysia tätige Unternehmen von entscheidender Bedeutung.

Employer of Record Sozialversicherungs- und Lohnsteuerpflichten

Arbeitgeber in Malaysia sind verpflichtet, Beiträge zu mehreren verpflichtenden Systemen für ihre Mitarbeitenden zu leisten. Diese Beiträge werden typischerweise auf Grundlage des monatlichen Gehalts des Mitarbeiters berechnet.

  • Employees Provident Fund (EPF): Ein Altersvorsorgesystem. Beiträge sind für sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Pflicht. Die Beitragssätze sind gestaffelt nach Alter und monatlichem Gehalt des Mitarbeiters.
  • Social Security Organization (SOCSO): Bietet soziale Schutzleistungen für Arbeitnehmer im Falle von Arbeitsverletzungen oder Invalidität. Beiträge sind für malaysische Arbeitnehmer und dauerhafte Einwohner obligatorisch. Es gibt zwei Systeme: das Employment Injury Scheme und das Invalidity Scheme. Die Beitragssätze richten sich nach dem monatlichen Einkommen.
  • Employment Insurance System (EIS): Bietet finanzielle Unterstützung und Arbeitssuchhilfe für Arbeitnehmer, die ihre Stelle verlieren. Beiträge sind für malaysische Arbeitnehmer und dauerhafte Einwohner im Alter von 18 bis 60 Jahren verpflichtend. Die Beitragssätze basieren auf dem monatlichen Einkommen.
  • Human Resources Development Fund (HRDF): Gilt für Arbeitgeber in bestimmten Branchen mit einer bestimmten Anzahl von Beschäftigten. Er finanziert Schulungs- und Weiterbildungsprogramme. Die Beitragssätze basieren auf dem monatlichen Gehalt der malaysischen Mitarbeitenden.

Spezifische Beitragssätze und Gehaltsobergrenzen für EPF, SOCSO und EIS können sich ändern und werden in der Regel von den jeweiligen Organisationen veröffentlicht. Arbeitgeber müssen die neuesten Zeitpläne von EPF, SOCSO und EIS für eine genaue Berechnung heranziehen.

Anforderungen an die Lohnsteuerabzug

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, monatlich die Einkommensteuer ihrer Mitarbeiter im Rahmen des Monthly Tax Deduction (MTD)-Systems oder Potongan Cukai Bulanan (PCB) abzuziehen. Der PCB-Betrag wird anhand des geschätzten Jahresgehalts des Mitarbeiters berechnet, wobei Steuererleichterungen und Abzüge berücksichtigt werden, die der Arbeitnehmer durch die Einreichung entsprechender Formulare (z.B. TP1-Formular) geltend macht.

Die Berechnungsmethode für den PCB wird von LHDN vorgeschrieben und kann mit dem PCB-Rechner von LHDN, Lohndaten-Software oder manueller Berechnung anhand des Schedule of Tax Deductions erfolgen. Der jeweils abgezogene Betrag wird vom Arbeitgeber an LHDN überwiesen. Dieses System soll die Einkommensteuer progressiv über das Jahr hinweg erheben und so die Belastung durch eine große Einmalzahlung am Ende des Steuerjahres für die Arbeitnehmer verringern.

Steuerliche Abzüge und Freibeträge für Mitarbeitende

Mitarbeitende in Malaysia haben Anspruch auf verschiedene steuerliche Abzüge und persönliche Freibeträge, die ihr zu versteuerndes Einkommen reduzieren können. Diese Freibeträge sind darauf ausgelegt, die Steuerlast entsprechend persönlicher Umstände und Ausgaben zu erleichtern.

Häufig verwendete persönliche Freibeträge umfassen:

  • Einzelpersonen-Freibetrag
  • Ehegatten-Freibetrag (falls zutreffend)
  • Kinder-Freibetrag (basierend auf Alter und Bildungsstatus)
  • Eltern-Freibetrag
  • Medizinische Ausgaben für Eltern
  • Lebensstil-Freibetrag (z. B. Bücher, Sportgeräte, Internetabonnement)
  • Medizinische Ausgaben für sich selbst, den Ehepartner oder Kinder mit schweren Krankheiten
  • Bildungskosten für sich selbst
  • Beiträge zu EPF und genehmigten Programmen
  • Prämien für Lebensversicherung und aufgeschobene Rente
  • Versicherungsprämien für Kranken- und Bildungsversicherung

Mitarbeitende müssen alle Belege für geltend gemachte Abzüge und Freibeträge aufbewahren, da diese von LHDN zur Überprüfung verlangt werden können. Die genauen Beträge für jeden Freibetrag werden jährlich von der Regierung festgelegt.

Fristen für Steuerkonformität und Berichterstattung

Arbeitgeber haben strenge Fristen für die Steuerkonformität und -berichterstattung. Die Nichteinhaltung dieser Fristen kann zu Strafen führen.

  • PCB-Überweisung: Arbeitgeber müssen die insgesamt vom Arbeitnehmer im jeweiligen Monat einbehaltene PCB bis zum 15. des Folgemonats an LHDN überweisen.
  • Formular E Einreichung: Arbeitgeber sind verpflichtet, die jährliche Gehaltsabrechnung (Formular E) bis zum 31. März jeden Jahres bei LHDN einzureichen.
  • Formular EA Ausstellung: Arbeitgeber müssen jedem Mitarbeiter eine Gehaltsabrechnung (Formular EA) bis zum letzten Tag im Februar jeden Jahres ausstellen.
  • Formular BE Ausstellung: Arbeitgeber müssen jedem Mitarbeiter eine Gehaltsabrechnung (Formular EA) bis zum 28. Februar jeden Jahres ausstellen.

Mitarbeitende sind dafür verantwortlich, ihre jährliche Einkommensteuererklärung (Formular BE für inländische Personen) bis zum 30. April jedes Jahres einzureichen.

Steuerliche Besonderheiten für ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen

Steuerliche Verpflichtungen für ausländische Arbeitnehmer in Malaysia hängen in erster Linie von ihrem Steueransässigkeitsstatus ab.

  • Steuerresidenz: Personen, die sich an 182 Tagen oder mehr im Kalenderjahr in Malaysia aufhalten, gelten grundsätzlich als steuerlich ansässig. Sie besteuern ihr in Malaysia erwirtschaftetes oder empfangenes Einkommen zu progressiven residentenbezogenen Steuersätzen, ähnlich wie malaysische Staatsbürger. Sie sind auch für die gleichen Steuererleichterungen und Abzüge berechtigt.
  • Nichtsteuerresidente: Personen, die weniger als 182 Tage in Malaysia verbringen, gelten in der Regel als Nichtresidente für Steuerzwecke. Einkünfte aus Beschäftigung in Malaysia, die von Nichtresidenten stammen, werden mit einem Pauschalsatz von 30 % besteuert, ohne Anspruch auf persönliche Freibeträge.

Ausländische Unternehmen, die in Malaysia Mitarbeitende beschäftigen, egal ob lokal oder ausländisch, unterliegen denselben Arbeitgeberpflichten bezüglich EPF, SOCSO, EIS, HRDF (falls zutreffend) und PCB-Quellensteuer, wie malaysische Unternehmen. Die Gründung einer juristischen Person oder die Nutzung eines Employer of Record-Services ist notwendig, um Mitarbeitende gesetzeskonform zu beschäftigen und die Lohn- und Steuerpflichten in Malaysia zu verwalten. Spezifische Steuerabkommen zwischen Malaysia und anderen Ländern können die steuerliche Behandlung bestimmter Einkünfte für ausländische Mitarbeitende beeinflussen.

Gewinnen Sie Top-Talente in Malaysia durch unsere Employer of Record-Dienstleistung.

Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren EOR-Experten, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen in Malaysia helfen können.

martijn
terry
lucas
sonia
james
harvey
daan

Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren EOR-Experten, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen in Malaysia helfen können.

Von mehr als 1.000 Unternehmen weltweit geschätzt

G24.9/5 on G2
Trustpilot4.8/5 on Trustpilot
Capterra4.8/5 on Capterra
Google4.6/5 on Google
Martijn
Daan
Harvey

Bereit, Ihr globales Team zu erweitern?

Demo buchen
Beschäftigungssteuern in Malaysia