Arbeitgebersteuerpflichten
In Malaysia tragen Arbeitgeber verschiedene Steuerpflichten, einschließlich monatlicher Steuerabzüge vom Gehalt der Mitarbeiter und Beiträgen zu Sozialversicherungsprogrammen.
Monatliche Steuerabzüge (MTD oder PCB)
Arbeitgeber müssen monatlich die Einkommensteuer von den Gehältern der Mitarbeiter abziehen (bekannt als Potongan Cukai Bulanan oder PCB) basierend auf dem System der Monthly Tax Deduction (MTD) und diese bis zum 15. des folgenden Monats an die Inland Revenue Board of Malaysia (LHDN oder IRBM) abführen. Dieser Abzug gilt für alle Barvergütungen, Sachleistungen und den Wert der bereitgestellten Unterkunft. Nicht-Residenten-Mitarbeiter werden in der Regel mit einem Pauschalsatz von 30% besteuert. Es gelten jedoch bestimmte Ausnahmen und reduzierte Sätze, wie der Satz von 15% für diejenigen im Returning Expert Programme (REP) in den ersten fünf Jahren.
Employees Provident Fund (EPF)
Arbeitgeber sind im Allgemeinen verpflichtet, 12% des monatlichen Gehalts eines Mitarbeiters in den EPF einzuzahlen. Für Mitarbeiter im Alter von 60 Jahren und älter beträgt der Arbeitgeberanteil 4%. Mitarbeiter tragen ebenfalls zum EPF bei; die Sätze hängen vom Alter ab. Derzeit sind nicht-malaysische Staatsbürger und Nicht-Permanent Residents nicht verpflichtet, Beiträge zu leisten, können dies aber freiwillig tun. Beachten Sie, dass es Vorschläge gibt, die EPF-Beiträge für nicht-malaysische Mitarbeiter verpflichtend zu machen, aber Stand Februar 2025 ist dies noch nicht umgesetzt.
Employment Insurance System (EIS)
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer leisten einen Beitrag von 0,2% der Vergütung des Mitarbeiters, begrenzt auf MYR 4.000 pro Monat, zum Employment Insurance System (EIS).
Steuerliche Freistellung
Arbeitgeber müssen die LHDN mindestens 30 Tage vor Ende des Arbeitsverhältnisses eines Mitarbeiters informieren, sei es durch Ablauf des Vertrags, Kündigung, Entlassung oder Abreise aus Malaysia. Im Falle des Todes eines Mitarbeiters muss die nächste Angehörige innerhalb von 30 Tagen die LHDN informieren. Dieser Prozess stellt die Ausstellung eines Tax Clearance Letter (TCL) sicher, der die Begleichung aller ausstehenden Steuerverbindlichkeiten bestätigt.
Weitere Überlegungen
- Benefits-in-kind (BIK): BIK, die Mitarbeitern gewährt werden, wie Firmenwagen und Unterkunft, gelten als steuerpflichtiges Einkommen und werden in die MTD-Berechnungen einbezogen. Spezifische Richtlinien und Formeln bestimmen den steuerpflichtigen Wert verschiedener BIK.
- Steuerliche Entlastungen und Ausnahmen: Verschiedene Steuererleichterungen und Ausnahmen stehen Einzelpersonen zur Verfügung und beeinflussen die Nettosteuerlast. Diese können Entlastungen für medizinische Ausgaben, Bildung und Lebenshaltungskosten umfassen. Es ist ratsam, sich über die neuesten Regelungen auf dem Laufenden zu halten, da sich diese Bestimmungen ändern können.
- Budget 2025: Das Budget 2025 führte eine Steuer von 2% auf lokale Dividenden über MYR 100.000 für Einzelaktionäre ein. Weitere vorgeschlagene Änderungen, wie die Verpflichtung zur EPF für nicht-malaysische Mitarbeiter und Aktualisierungen bei Steuererleichterungen für Arbeitgeber, die verlängerten Urlaub aus familiären Gründen gewähren, sind zu beobachten.
- Staatliche Steuern: Denken Sie daran, dass einzelne Bundesstaaten in Malaysia ebenfalls Steuern erheben, wie Grundsteuern ("quit rent" und Bewertungen), die in den Sätzen variieren.
Diese Informationen sind Stand Februar 2025 und können sich aufgrund sich entwickelnder Vorschriften ändern. Es wird empfohlen, einen Steuerfachmann zu konsultieren, um die aktuellsten und spezifischen Richtlinien zu erhalten.
Arbeitnehmersteuerabzüge
In Malaysia sind Arbeitgeber verpflichtet, monatliche Steuern von den Gehältern der Mitarbeiter abzuziehen, die verschiedene Aspekte der Vergütung und Vorteile abdecken, und diese bis zum 15. des folgenden Monats an die Inland Revenue Board of Malaysia (LHDN) abzuführen. Dieses System, bekannt als Monthly Tax Deduction (MTD) oder Potongan Cukai Bulanan (PCB), sorgt für eine konsistente Steuerzahlung im Laufe des Jahres.
Monthly Tax Deduction (MTD/PCB)
MTD wird basierend auf der gesamten monatlichen Vergütung eines Mitarbeiters berechnet, einschließlich Barzahlungen wie Gehalt, Boni, Zulagen und Benefits-in-Kind (BIK) wie Firmenwagen oder Unterkunft. Arbeitgeber verwenden Steuer tabellen, die von LHDN bereitgestellt werden, um die korrekte Abzugsbetrag zu bestimmen, wobei Faktoren wie Familienstand und Dependents berücksichtigt werden.
Steuerpflichtige Vergütung und Vorteile
- Barvergütung: Umfasst Gehalt, Löhne, Provisionen, Boni, Zulagen (einige Zulagen sind steuerfrei, z.B. ein Teil der Benzinzulagen für dienstliche Zwecke, bis zu RM6.000 jährlich, und Kinder-/Seniorenbetreuungszulagen bis zu RM 3.000 ab YA 2025).
- Benefits-in-Kind (BIK): Umfasst Gegenstände wie Firmenwagen, Unterkunft, Fahrer und andere nicht-monetäre Vorteile. Der steuerpflichtige Wert dieser Vorteile wird anhand vorgeschriebener Formeln oder Methoden berechnet.
- Wert der Wohnunterkunft (VOLA): Falls der Arbeitgeber eine Unterkunft bereitstellt, wird deren Wert ebenfalls in die MTD-Berechnung einbezogen.
Steuerabzüge und -freibeträge
Steuerabzüge reduzieren die steuerpflichtige Einkommenssumme, während Steuerfreibeträge direkt die zu zahlende Steuer verringern.
- Pflichtabzüge: Werden automatisch basierend auf dem Familienstand und den Dependents angewendet:
- Einzelperson: RM9.000
- Ehepartner (wenn kein Einkommen): RM4.000
- Jedes Kind: RM2.000 (zusätzliche Abzüge je nach Alter, Behinderung und Bildungsniveau des Kindes verfügbar).
- EPF-Beiträge: RM4.000
- Behinderte Person: RM6.000
- Behinderter Ehepartner (wenn kein Einkommen): RM5.000
- Optionale Abzüge: Werden über Formular TP1 geltend gemacht und beim Arbeitgeber eingereicht. Beispiele sind:
- Medizinische Ausgaben für Eltern/Großeltern: Bis zu RM8.000. Umfasst medizinische Behandlungen, Pflege bei besonderen Bedürfnissen, Zahnbehandlungen und vollständige medizinische Untersuchungen.
- Lebensstilkosten: RM2.500 (umfasst Bücher, Computer und andere verwandte Gegenstände).
Nicht-Resident Employees
Nicht-Resident Employees unterliegen einem pauschalen Steuersatz von 30 % auf ihr Einkommen, einschließlich BIK und VOLA. Spezifische Ausnahmen bei Zulagen und Vorteilen können gemäß malaysischen Steuervorschriften gelten.
Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers
Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, jeden Monat den korrekten Betrag an MTD abzuziehen und bis zum 15. des folgenden Monats an LHDN abzuführen. Sie müssen den Mitarbeitern auch jährliche Abrechnungen über ihre Einkünfte und Steuerabzüge (EA-Formular) bereitstellen.
Verantwortlichkeiten der Mitarbeiter
Während die Arbeitgeber die monatlichen Abzüge vornehmen, sind die Mitarbeiter für die Einreichung ihrer jährlichen Einkommensteuererklärungen verantwortlich. Sie sollten sicherstellen, dass ihr Arbeitgeber die korrekten Informationen zu Familienstand, Dependents und anderen relevanten Details hat, um eine genaue MTD-Berechnung zu gewährleisten.
Frauen, die wieder in den Beruf einsteigen
Um die Rückkehr von Frauen in den Arbeitsmarkt zu fördern, ist eine Steuerbefreiung auf das Beschäftigungseinkommen für bis zu 12 aufeinanderfolgende Monate verfügbar. Arbeitgeber profitieren außerdem von einer weiteren 50%igen Steuerermäßigung bei den Beschäftigungskosten für die Einstellung von Frauen, die nach einer Karrierepause zurückkehren (Antrag bei TalentCorp Malaysia erforderlich).
Wichtige Termine und Fristen
- MTD/PCB Überweisung: 15. des folgenden Monats.
- Einkommensteuererklärung: Variiert je nach Einkommensart, fällt aber in der Regel zwischen März und April des folgenden Jahres.
Hinweis: Diese Informationen sind aktuell bis zum 5. Februar 2025 und können sich aufgrund von Änderungen in den Steuervorschriften oder Regierungspolitiken ändern. Es wird empfohlen, die offizielle Website von LHDN oder einen qualifizierten Steuerberater für die neuesten Informationen zu konsultieren.
Mehrwertsteuer
Malaysias Goods and Services Tax (GST) wurde 2018 abgeschafft und durch die Sales and Services Tax (SST) ersetzt. Ab dem 5. Februar 2025 bleibt die SST in Kraft, wobei laufende Diskussionen über eine mögliche Wiedereinführung von GST stattfinden.
Sales and Services Tax (SST) in Malaysia
SST besteht aus zwei separaten Steuern: Verkaufssteuer und Dienstleistungssteuer. Einzelheiten sind unten aufgeführt:
Verkaufssteuer
- Geltungsbereich: Erhoben auf steuerpflichtige Waren, die in Malaysia hergestellt werden, und auf importierte steuerpflichtige Waren.
- Sätze: Es gibt zwei Hauptsätze – 10% (Standard) für die meisten Waren und 5% (reduziert) für grundlegende Waren wie bestimmte Lebensmittel und Baumaterialien. Mehrere Waren sind befreit.
- Befreiungen: Einige Beispiele für steuerfreie Waren sind bestimmte Lebensmittel, Druckmaterialien, Fahrräder und Arzneimittel. Für den Export produzierte Waren sind ebenfalls befreit.
Dienstleistungssteuer
- Geltungsbereich: Anwendbar auf bestimmte steuerpflichtige Dienstleistungen, die in Malaysia erbracht werden, einschließlich importierter Dienstleistungen und digitaler Dienste.
- Satz: Der Standard-Dienstleistungssteuersatz beträgt 6%. Bestimmte Dienstleistungen, insbesondere Lebensmittel und Getränke, können befreit sein.
Registrierung und Anmeldung für SST
- Schwellenwert: Unternehmen mit Jahresumsätzen über RM 500.000 müssen sich für SST registrieren. Freiwillige Registrierung ist für Unternehmen unterhalb des Schwellenwerts möglich, erfordert jedoch eine Mindestregistrierung von zwei Jahren.
- Steuerpflichtiger Zeitraum: Der steuerpflichtige Zeitraum beträgt zwei Monate.
- Abgabe: Unternehmen reichen alle zwei Monate SST-Erklärungen ein, auch wenn keine Steuer anfällt.
- Zahlung: Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Ende des steuerpflichtigen Zeitraums fällig.
Mögliche Rückkehr von GST
Obwohl GST abgeschafft wurde, gab es Diskussionen und Vorschläge zu seiner Wiedereinführung. Der Haushalt 2025, der im Oktober 2024 vorgelegt wurde, enthielt keine Wiedereinführung von GST. Stattdessen lag der Fokus auf der Erweiterung des Geltungsbereichs der SST, um zuvor befreite Luxusgüter und Business-to-Business-Dienstleistungen einzubeziehen.
Weitere Steuern
Neben der SST umfassen die Steuern in Malaysia Einkommensteuer, Steuer auf Gewinne aus Immobilien und Stempelsteuer. Recherchieren Sie diese oder konsultieren Sie einen Steuerberater für vollständige Steuerpflichten in Malaysia. Die bereitgestellten Informationen basieren auf dem verfügbaren Wissen bis zum 5. Februar 2025 und können aufgrund laufender Steuerrechtsänderungen Änderungen unterliegen.
Steuervorteile
Malaysia bietet verschiedene Steueranreize für Unternehmen und Privatpersonen. Diese Anreize sollen Investitionen anregen, bestimmte Sektoren fördern und bestimmte Aktivitäten ermutigen.
Steueranreize für Unternehmen
- Pioneer Status (PS): Bietet eine Steuerbefreiung auf gesetzliches Einkommen für 5 oder 10 Jahre für Unternehmen, die an geförderten Aktivitäten teilnehmen oder geförderte Produkte herstellen. Ein Unternehmen, dem PS gewährt wird, zahlt Steuern auf 30 % seines gesetzlichen Einkommens. Nicht genutzte Investitionszulagen und angesparte Verluste während der PS-Periode können vorgetragen werden.
- Investment Tax Allowance (ITA): Eine Alternative zu PS, ITA gewährt eine Zulage auf qualifizierte Investitionsausgaben für einen bestimmten Zeitraum. Sie wird oft für Projekte mit erheblichen Kapitalinvestitionen und langen Vorlaufzeiten gewährt.
- New Investment Incentive Framework (NIIF): Wird voraussichtlich im 3. Quartal 2025 eingeführt. Das NIIF zielt darauf ab, Investitionen mit hohem Wert in Sektoren wie Fertigung, Technologie und bestimmten Wirtschaftskluster basierend auf regionalen Spezialisierungen anzuziehen.
- Integrated Circuit (IC) Export Incentive: Bietet eine 70 % Steuerbefreiung auf gesetzliches Einkommen aus erhöhten Exporten von integrierten Schaltungen. Diese Initiative unterstützt das Wachstum des Elektronik- und Elektrotechniksektors Malaysias.
- Forest City Special Economic Zone (FCSFZ): Bietet spezifische Anreize, darunter eine Steuer von 0 % für Family Offices, eine Steuer auf Unternehmensgewinne von 0-5 % für Unternehmen im Fintech- und globalen Geschäftsdienstleistungssektor, eine Steuer von 15 % für Fachkräfte sowie Abzüge für Umzugskosten und andere Anreize für Finanzinstitute.
- Incentives for Multinational Enterprises (MNEs): MNEs mit Herstellungsausgaben von über MYR 2 Millionen (ungefähr US$ 457.000 ab Dezember 2024) und solche, die in inländische Zulieferer investieren, können Steuervergünstigungen im Rahmen des neuen Investment Incentive Frameworks erhalten. Diese Steuervergünstigungen gelten für drei aufeinanderfolgende Jahre.
- Carbon Capture, Utilisation, and Storage (CCUS) Incentives: Steueranreize, einschließlich Investitionszulagen und Einkommensteuerbefreiungen, sind für CCUS-Aktivitäten verfügbar, die umweltfreundliche Praktiken fördern.
Steueranreize für Privatpersonen
- Lifestyle Tax Relief: Bietet eine jährliche Steuererleichterung von RM 2.500 für Ausgaben im Zusammenhang mit Kursen zur Selbstverbesserung, digitalen Abonnements sowie dem Kauf von Büchern, Computern, Smartphones oder Tablets.
- Tax Relief for Sports-Related Expenses: Privatpersonen können eine Steuererleichterung von bis zu RM 1.000 für Sportausrüstung, Facility-Gebühren und Wettbewerbs- oder Trainingskosten geltend machen.
- Tax Relief for Medical Expenses: Deckt schwere Krankheiten, Fruchtbarkeitsbehandlungen, Impfungen, COVID-19-Tests, Zahnbehandlungen und psychische Gesundheitsberatungen ab. Für bestimmte Kategorien gelten spezifische Grenzen.
- Tax Relief for Education Fees: Privatpersonen können eine Steuererleichterung für Weiterbildungs- und Selbstverbesserungskurse (bis zu RM 2.000) sowie andere Bildungsausgaben beantragen.
- Tax Relief for Disabled Individuals, Spouses, and Children: Bietet Erleichterungen für behinderte Personen (RM 6.000), Ehepartner (RM 5.000, steigend auf RM 6.000 im Jahr 2025) und unverheiratete behinderte Kinder (RM 6.000, steigend auf RM 8.000 im Jahr 2025).
- Returning Expert Programme: Bietet eine Einkommensteuer von 15 % für fünf aufeinanderfolgende Jahre und eine Steuerbefreiung auf Fahrzeugkäufe für berechtigte Rückkehr-Experten.
- Income Tax Exemption for Equity Crowdfunding: Diese Befreiung wird für Investitionen über Equity Crowdfunding Plattformen fortgesetzt.
Es ist wichtig zu beachten, dass die bereitgestellten Informationen aktuell sind (Stand Februar 2025) und Änderungen unterliegen können. Detaillierte Angaben und Anspruchsvoraussetzungen für jeden Anreiz erhalten Sie bei den entsprechenden malaysischen Behörden, wie der Malaysian Investment Development Authority (MIDA), Lembaga Hasil Dalam Negeri (LHDN) und dem Ministry of Finance (MoF). Konsultieren Sie stets einen Steuerfachmann für eine individuelle Beratung.