Malaysia betreibt ein progressives Steuersystem für Einzelpersonen, wobei employment income eine primäre Einkommensquelle für die Besteuerung ist. Arbeitgeber spielen in diesem System eine entscheidende Rolle, indem sie verschiedene Verpflichtungen erfüllen, einschließlich der Einbehaltung von Einkommensteuer von den Gehältern der Arbeitnehmer und der verpflichtenden Beitragszahlungen zu sozialen Sicherungssystemen. Das Verständnis dieser Verantwortlichkeiten ist wesentlich für eine regelkonforme Gehaltsabrechnung und die Sicherstellung, dass Employees ihre steuerlichen Verpflichtungen erfüllen.
Der Inland Revenue Board of Malaysia (LHDN) ist die zuständige Behörde für die Erhebung und Verwaltung der Einkommensteuer. Neben der Einkommensteuer müssen Arbeitgeber auch Beiträge zu Systemen wie dem Employees Provident Fund (EPF), der Social Security Organization (SOCSO) und dem Employment Insurance System (EIS) leisten, die Rentensparpläne, soziale Absicherung und Arbeitslosengeld bereitstellen. Die Einhaltung der von LHDN und anderen relevanten Organisationen festgelegten Vorschriften ist für Unternehmen, die in Malaysia tätig sind, von entscheidender Bedeutung.
Arbeitgeber-Sozialversicherung und Lohnsteuerpflichten
Arbeitgeber in Malaysia sind verpflichtet, Beiträge zu mehreren obligatorischen Systemen für ihre Employees zu leisten. Diese Beiträge werden in der Regel auf Basis des monatlichen Gehalts des Employees berechnet.
- Employees Provident Fund (EPF): Ein Rentensparplan. Beiträge sind sowohl für Arbeitgeber als auch für Employees verpflichtend. Die Beitragssätze sind gestaffelt nach dem Alter und dem monatlichen Gehalt des Employees.
- Social Security Organization (SOCSO): Bietet soziale Schutzleistungen für Employees im Falle von Arbeitsunfällen oder Invalidität. Beiträge sind für malaysische Employees und Daueraufenthalter verpflichtend. Es gibt zwei Systeme: das Employment Injury Scheme und das Invalidity Scheme. Die Beitragssätze basieren auf dem monatlichen Gehalt.
- Employment Insurance System (EIS): Bietet finanzielle Unterstützung und Unterstützung bei der Arbeitssuche für Employees, die ihre Stelle verlieren. Beiträge sind für malaysische Employees und Daueraufenthalter im Alter zwischen 18 und 60 Jahren verpflichtend. Die Beitragssätze richten sich nach dem monatlichen Gehalt.
- Human Resources Development Fund (HRDF): Gilt für Arbeitgeber in bestimmten Branchen mit einer bestimmten Anzahl von Employees. Er finanziert Schulungs- und Weiterbildungsprogramme. Die Beitragssätze basieren auf dem monatlichen Gehalt der malaysischen Employees.
Spezifische Beitragssätze und Einkommensobergrenzen für EPF, SOCSO und EIS können sich ändern und werden in der Regel von den jeweiligen Organisationen veröffentlicht. Arbeitgeber müssen sich auf die neuesten Zeitpläne von EPF, SOCSO und EIS beziehen, um eine genaue Berechnung sicherzustellen.
Einkommensteuerabzugspflichten
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, monatliche Einkommensteuer (Potongan Cukai Bulanan, PCB) von ihren Employees zu erheben. Die Höhe des PCB wird anhand des geschätzten Jahresgehalts des Employees berechnet, unter Berücksichtigung von Steuerfreibeträgen und Abzügen, die der Employee durch Einreichung entsprechender Formulare (z. B. TP1) geltend macht.
Die Berechnungsmethode des PCB ist von LHDN vorgeschrieben und kann mit dem PCB-Rechner von LHDN, einer Gehaltssoftware oder durch manuelle Berechnung anhand des Zeitplans der Steuerabzüge erfolgen. Der jeweils einbehaltene Betrag wird vom Arbeitgeber an LHDN überwiesen. Dieses System zielt darauf ab, die Einkommensteuer im Laufe des Jahres progressiv zu erheben, um die Belastung durch eine große Summe am Jahresende für Employees zu reduzieren.
Steuerliche Abzüge und Freibeträge für Employees
Employees in Malaysia haben Anspruch auf verschiedene Steuerabzüge und persönliche Freistellungsbeträge, die ihr zu versteuerndes Einkommen mindern können. Diese Freibeträge sind darauf ausgelegt, die Steuerbelastung basierend auf persönlichen Umständen und Ausgaben zu erleichtern.
Häufige persönliche Freibeträge umfassen:
- Individueller Freibetrag
- Ehegatten-Freibetrag (falls anwendbar)
- Kinderfreibetrag (je nach Alter und Bildungsstatus)
- Elternfreibetrag
- Medizinische Ausgaben für Eltern
- Lifestyle-Freibetrag (z. B. Bücher, Sportgeräte, Internetabonnement)
- Medizinische Ausgaben für sich selbst, Ehepartner oder Kinder mit schweren Erkrankungen
- Studiengebühren für sich selbst
- Beiträge zum EPF und zugelassenen Systemen
- Lebensversicherungs- und Rentenversicherungsprämien
- Kranken- und Bildungsversicherungsprämien
Employees müssen alle unterstützenden Dokumente für die geltend gemachten Abzüge und Freibeträge aufbewahren, da diese von LHDN für Überprüfungen verlangt werden können. Die spezifischen Beträge für jeden Freibetrag werden jährlich von der Regierung festgelegt.
Fristen für Steuerkonformität und Berichterstattung
Arbeitgeber unterliegen strengen Fristen für die Steuerkonformität und Berichterstattung. Die Nichtbeachtung dieser Fristen kann zu Strafen führen.
- PCB-Abführung: Arbeitgeber müssen den insgesamt einbehaltenen PCB aller Employees für einen Monat bis zum 15. des folgenden Monats an LHDN abführen.
- Formular E Einreichung: Arbeitgeber sind verpflichtet, die jährliche Statement of Remuneration from Employment (Formular E) bis zum 31. März jedes Jahres bei LHDN einzureichen. Dieses Formular gibt die insgesamt gezahlte Vergütung an Employees und den insgesamt einbehaltenen PCB des Vorjahres an.
- Formular EA Ausstellung: Arbeitgeber müssen jedem Employee bis zum 31. März eines Jahres eine Statement of Remuneration from Employment (Formular EA) ausstellen. Dieses Formular enthält die Einkünfte und Abzüge des Employees im Vorjahr, welche der Employee für die Einreichung der persönlichen Einkommensteuererklärung benötigt.
Employees sind verantwortlich für die fristgerechte Einreichung ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung (Formular BE für Residenten) bis zum 30. April jedes Jahres.
Besondere Steuerliche Überlegungen für ausländische Workers und Unternehmen
Steuerpflichten für ausländische Employees in Malaysia hängen in erster Linie von ihrem Status als Steuerresident ab.
- Steuerresident: Personen, die sich in Malaysia für 182 Tage oder mehr innerhalb eines Kalenderjahres aufhalten, gelten grundsätzlich als Steuerresidenten. Sie werden auf ihr Einkommen, das in Malaysia erzielt oder erhalten wird, zu progressiven Resident-Tarifen besteuert, ähnlich wie malaysische Bürger. Sie haben auch Anspruch auf die gleichen Steuerfreibeträge und Abzüge.
- Nicht-Resident: Personen, die weniger als 182 Tage in Malaysia verbringen, gelten in der Regel als Nicht-Residents für Steuerzwecke. Employment income, das von Malaysia durch Nicht-Residents erzielt wird, wird mit einem Pauschalsatz besteuert, der in der Regel höher ist als die anfänglichen Resident-Tarife, jedoch ohne persönliche Freibeträge.
Ausländische Unternehmen, die in Malaysia Mitarbeiter beschäftigen, unabhängig davon, ob lokal oder ausländisch, unterliegen den gleichen Arbeitgeberpflichten hinsichtlich EPF, SOCSO, EIS, HRDF (falls zutreffend) und PCB-Abzug wie malaysische Unternehmen. Die Gründung einer rechtlichen Einheit oder die Nutzung eines Employer of Record ist notwendig, um Personen regelkonform zu beschäftigen und Gehalts- sowie Steuerpflichten in Malaysia zu verwalten. Spezifische Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Malaysia und anderen Ländern können die steuerliche Behandlung bestimmter Einkünfte für ausländische Employees beeinflussen.
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