Malaysia begrüßt ausländisches Talent in verschiedenen Sektoren und bietet Möglichkeiten für Fachkräfte und Investoren. Die Navigation im Einwanderungssystem ist ein entscheidender Schritt für Unternehmen, die internationale Mitarbeitende einstellen möchten, sowie für Einzelpersonen, die geplant haben, im Land zu arbeiten. Der Prozess umfasst die Beantragung des entsprechenden Visums und Arbeitserlaubnissen, die von verschiedenen Regierungsbehörden verwaltet werden, hauptsächlich dem Immigration Department of Malaysia und der Expatriate Services Division (ESD). Das Verständnis der spezifischen Anforderungen für jeden Pass-Typ und der Antragsverfahren ist wesentlich für einen reibungslosen und regelkonformen Arbeitsprozess.
Das System ist darauf ausgelegt, die Einreise von Expatriates zu erleichtern, die zur malaysischen Wirtschaft beitragen können, während gleichzeitig die Einhaltung nationaler Arbeitsgesetze und Einwanderungsbestimmungen gewährleistet wird. Arbeitgeber spielen eine bedeutende Rolle bei der Sponsoring und Verwaltung der Arbeitserlaubnisanträge für ihre ausländischen Mitarbeitenden.
Häufige Visatypen für ausländische Arbeitskräfte
Für ausländische Staatsangehörige, die in Malaysia arbeiten möchten, stehen je nach Rolle, Gehaltsniveau und Aufenthaltsdauer verschiedene Passarten zur Verfügung. Die gängigsten Kategorien sind:
- Employment Pass (EP): Dies ist die primäre Arbeitserlaubnis für Expatriates, die professionelle, technische oder Management-Positionen innehaben. Sie wird in der Regel für eine Dauer von 1 bis 5 Jahren ausgestellt und ist verlängerbar. Es gibt verschiedene Kategorien (Kategorie I, II, III), basierend auf Gehaltsniveau und Arbeitsanforderungen, die die Anspruchsberechtigung und Dauer beeinflussen.
- Professional Visit Pass (PVP): Dieser Pass ist für ausländische Personen, die nach Malaysia für kurzfristige Arbeitsaufträge oder berufliche Tätigkeiten im Auftrag ihres ausländischen Arbeitgebers einreisen müssen. Die Dauer beträgt in der Regel bis zu sechs Monate und ist nicht für die lokale Beschäftigung vorgesehen.
- Residence Pass-Talent (RP-T): Zielgerichtet auf hochqualifizierte Expatriates, die in wichtigen Wirtschaftszweigen arbeiten, bietet dieser Pass einen längeren Aufenthalt (bis zu 10 Jahre) und größere Flexibilität. Er ist nicht an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden und ermöglicht mehr Mobilität innerhalb Malaysias.
Die Anspruchskriterien variieren erheblich je nach Passart. Für das Employment Pass umfassen die wichtigsten Faktoren Mindestgehaltsgrenzen (die je nach Kategorie unterschiedlich sind), Bildungsqualifikationen und einschlägige Berufserfahrung. Das sponsorierende Unternehmen muss zudem bestimmte Registrierungsvoraussetzungen bei der ESD erfüllen.
| Passart | Typische Dauer | Wichtige Anspruchsmerkmale |
|---|---|---|
| Employment Pass (EP) | 1-5 Jahre | Gehaltsniveau, Qualifikationen, Tätigkeitsbereich, sponsorierendes Unternehmen |
| Professional Visit Pass (PVP) | Bis zu 6 Monate | Kurzfristiger Auftrag, ausländischer Arbeitgeber, spezifische Tätigkeit |
| Residence Pass-Talent (RP-T) | Bis zu 10 Jahre | Hohe Qualifikationen, spezifische Sektoren, Gehalt, Erfahrung |
Voraussetzungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis
Der Antragsprozess für Arbeitserlaubnisse, insbesondere den Employment Pass, wird hauptsächlich über das Online-Portal der Expatriate Services Division (ESD) abgewickelt. Der sponsorierende Arbeitgeber initiiert den Antrag im Namen des ausländischen Mitarbeitenden.
Anforderungen des Arbeitgebers
- Registrierung des Unternehmens bei der ESD.
- Einhaltung der Mindestkapitalanforderungen.
- Begründung für die Einstellung eines Expatriates für die jeweilige Rolle.
Anforderungen des Mitarbeitenden
- Gültiger Reisepass mit ausreichender Gültigkeit.
- Relevante Bildungsnachweise und Berufszertifikate.
- Lebenslauf / CV.
- Arbeitsvertrag.
- Arztbescheinigung.
- Weitere unterstützende Dokumente je nach Passkategorie und Rolle.
Antragsverfahren
- Unternehmensregistrierung: Der Arbeitgeber muss sich beim ESD-Portal registrieren.
- Position Genehmigung: Der Arbeitgeber beantragt die Genehmigung für die Expatriate-Position und begründet die Notwendigkeit, einen ausländischen Mitarbeiter einzustellen.
- Passantrag: Nach Genehmigung der Position reicht der Arbeitgeber den Antrag für den einzelnen Expatriate über das ESD-Portal ein und lädt alle erforderlichen Dokumente hoch.
- Bearbeitung: Die Bewerbung wird von den zuständigen Behörden geprüft.
- Genehmigung/Ausstellung: Nach Genehmigung wird die Visa mit Referenz (VDR) ausgestellt (wenn erforderlich für visumberechtigte Staatsangehörige), was die Einreise nach Malaysia ermöglicht. Bei der Ankunft wird der physische Passsticker im Reisepass abgestempelt.
Bearbeitungszeiten und Gebühren
Die Bearbeitungszeiten können variieren, abhängig vom Passtyp, der Vollständigkeit des Antrags und dem zahlenmäßigen Volumen der Einreichungen. Allgemein kann die Bearbeitung eines EP-Antrags, der über die ESD erfolgt, zwischen 10 und 30 Arbeitstage nach vollständiger Einreichung der Dokumente dauern. Die staatlichen Gebühren für Pässe und Visa variieren ebenfalls je nach Passart, Dauer und Nationalität. Diese Gebühren sind Änderungen unterworfen und umfassen in der Regel Antragsgebühren, Passgebühren und Visa-Gebühren.
Wege zur Permanent Residency
Der Erhalt einer permanenten Aufenthaltserlaubnis (PR) in Malaysia ist ein eigenständiger und komplexerer Prozess als die Erlangung einer Arbeitserlaubnis. Während der Besitz eines Arbeitspasses ein Faktor sein kann, garantiert er nicht automatisch den PR-Status. Die Wege zur PR für ausländische Staatsangehörige umfassen typischerweise:
- High Net Worth Individuals: Investoren, die bedeutende finanzielle Kriterien erfüllen.
- Experten: Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten oder Fachwissen in bestimmten Bereichen.
- Professionals: Hochqualifizierte Fachkräfte, die über einen längeren Zeitraum in Malaysia arbeiten.
- Ehepartner eines malaysischen Bürgers: Ausländische Ehepartner von malaysischen Staatsbürgern.
- Punktesystem: Ein System, das verschiedene Faktoren wie Alter, Qualifikationen, Berufserfahrung, Aufenthaltsdauer und Sprachkenntnisse in Bahasa Malaysia bewertet.
Die Anforderungen für jede Kategorie sind streng, und das Antragsverfahren wird von der Immigration Department verwaltet. Es gibt keinen direkten oder garantierten Weg zur PR allein durch den Besitz eines Employment Pass; es erfordert die Erfüllung spezifischer, höherstufiger Kriterien.
Dependents-Visumoptionen
Ausländische Arbeitnehmende, die bestimmte Arten von Arbeitserlaubnissen besitzen, hauptsächlich den Employment Pass (EP Kategorie I und II), sind berechtigt, ihre Angehörigen nach Malaysia zu bringen. Angehörige umfassen meist:
- Ehepartner
- Kinder unter 21 Jahren (einschließlich rechtlich adoptierten Kinder)
- Eltern (je nach Bedingungen und Passkategorie)
Ein Dependent Pass (DP) wird vom sponsorierenden Arbeitgeber über das ESD-Portal beantragt, ähnlich wie der Hauptarbeitspass. Erforderliche Dokumente für Angehörige sind in der Regel:
- Kopien der Reisepässe.
- Heiratsurkunde (für Ehepartner).
- Geburtsurkunden (für Kinder).
- Nachweis der Verwandtschaft.
- Medizinische Untersuchungsberichte.
Die Dauer des Dependent Pass ist meist an die Gültigkeit des Hauptarbeitspassinhabers gebunden. Inhaber eines Dependent Passs dürfen in Malaysia im Allgemeinen nicht arbeiten, es sei denn, sie erhalten eine eigene Arbeitserlaubnis oder eine entsprechende Genehmigung.
Visa-Konformitätspflichten
Sowohl Arbeitgeber als auch ausländische Mitarbeitende haben erhebliche Verpflichtungen, um die Einhaltung der malaysischen Einwanderungsgesetze sicherzustellen.
Verpflichtungen des Arbeitgebers
- Sicherstellen, dass der ausländische Mitarbeitende eine gültige Arbeitserlaubnis und ein gültiges Visum für die Dauer der Beschäftigung besitzt.
- Den Behörden Änderungen im Status des Mitarbeitenden mitteilen (z.B. Kündigung, Rücktritt, Positionswechsel).
- Die Stornierung der Arbeitserlaubnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erleichtern und sicherstellen, dass der Mitarbeitende Malaysia verlässt oder eine neue Pass erhält.
- Genau Aufzeichnungen über ausländische Mitarbeitende führen.
- Alle Arbeitsgesetze einhalten, inklusive Gehalts- und Arbeitsbedingungen, die in der Arbeitserlaubnis beantragt wurden.
Verpflichtungen des Mitarbeitenden
- Die Bedingungen ihres Visums und ihrer Arbeitserlaubnis einhalten (z.B. nur für den sponsorierenden Arbeitgeber arbeiten, in der genehmigten Position).
- Sicherstellen, dass ihr Reisepass und ihre Arbeitserlaubnis gültig bleiben.
- Die Arbeitgeber und gegebenenfalls die Behörden über wesentliche Veränderungen im Leben (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes) informieren.
- Malaysia bei Ablauf oder Stornierung ihres Passes verlassen, falls kein neuer Pass ausgestellt wird.
Das Nichteinhalten dieser Verpflichtungen kann zu Strafen führen, inklusive Bußgeldern, Abschiebung und Blacklisting sowohl für den Arbeitgeber als auch für den ausländischen Mitarbeitenden. Eine strikte Einhaltung der Einwanderungsbestimmungen ist entscheidend für eine rechtmäßige und ungestörte Beschäftigung in Malaysia.
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