Malaysia begrüßt ausländisches Talent aus verschiedenen Sektoren und bietet Chancen für qualifizierte Fachkräfte und Investoren. Die Navigation durch das Einwanderungssystem ist ein entscheidender Schritt für Unternehmen, die internationale Mitarbeiter einstellen möchten, sowie für Einzelpersonen, die planen, im Land zu arbeiten. Der Prozess umfasst die Beantragung des entsprechenden Visums und Arbeitserlaubnis, die von verschiedenen Regierungsbehörden verwaltet werden, hauptsächlich dem Immigration Department of Malaysia und der Expatriate Services Division (ESD). Das Verständnis der spezifischen Anforderungen für jeden Pass-Typ und der Antragsverfahren ist wesentlich für einen reibungslosen und regelkonformen Beschäftigungsprozess.
Das System ist darauf ausgelegt, die Einreise von Expatriates zu erleichtern, die zur malaysischen Wirtschaft beitragen können, während die Einhaltung der nationalen Arbeitsgesetze und Einwanderungsbestimmungen gewährleistet bleibt. Arbeitgeber spielen eine bedeutende Rolle bei der Sponsoring und Verwaltung der Arbeitserlaubnisanträge für ihre ausländischen Mitarbeiter.
Gängige Visumtypen für ausländische Arbeitnehmer
Für ausländische Staatsangehörige, die in Malaysia arbeiten möchten, stehen je nach Rolle, Gehaltsniveau und Aufenthaltsdauer verschiedene Passarten zur Verfügung. Die häufigsten Kategorien sind:
- Employment Pass (EP): Dies ist die primäre Arbeitserlaubnis für Expatriates in professionellen, technischen oder leitenden Positionen. Sie wird typischerweise für eine Dauer von 1 bis 5 Jahren ausgestellt und ist verlängerbar. Es gibt verschiedene Kategorien (Kategorie I, II, III), basierend auf Gehaltsniveau und Jobanforderungen, die die Berechtigung und Dauer beeinflussen.
- Professional Visit Pass (PVP): Dieser Pass ist für ausländische Personen, die kurzfristige Arbeitsaufträge oder professionelle Tätigkeiten im Auftrag ihres ausländischen Arbeitgebers in Malaysia durchführen müssen. Die Dauer beträgt in der Regel bis zu sechs Monate und ist nicht für lokale Beschäftigung vorgesehen.
- Residence Pass-Talent (RP-T): Zielgerichtet auf hochqualifizierte Expatriates, die in Schlüsselbereichen der Wirtschaft tätig sind, bietet dieser Pass einen längeren Aufenthalt (bis zu 10 Jahre) und größere Flexibilität. Er ist nicht an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden und ermöglicht mehr Mobilität innerhalb Malaysias.
Die Anspruchsvoraussetzungen variieren erheblich je nach Passart. Für das Employment Pass sind wichtige Faktoren Mindestgehaltsgrenzen (die je nach Kategorie unterschiedlich sind), Bildungsqualifikationen und relevante Berufserfahrung. Das sponsornede Unternehmen muss zudem bestimmte Registrierungsvoraussetzungen bei der ESD erfüllen.
| Passart | Typische Dauer | Wichtige Anspruchsvoraussetzungen |
|---|---|---|
| Employment Pass (EP) | 1-5 Jahre | Gehaltsniveau, Qualifikationen, Jobrolle, sponsornendes Unternehmen |
| Professional Visit Pass (PVP) | Bis zu 6 Monate | Kurzfristiger Einsatz, ausländischer Arbeitgeber, spezifische Tätigkeit |
| Residence Pass-Talent (RP-T) | Bis zu 10 Jahre | Hohe Qualifikationen, bestimmte Sektoren, Gehalt, Erfahrung |
Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis
Der Antragsprozess für Arbeitserlaubnisse, insbesondere das Employment Pass, wird hauptsächlich über das Online-Portal der Expatriate Services Division (ESD) verwaltet. Der sponsornende Arbeitgeber initiiert die Bewerbung im Namen des ausländischen Mitarbeiters.
Anforderungen des Arbeitgebers
- Registrierung des Unternehmens bei der ESD.
- Einhaltung der Mindestkapitalanforderungen.
- Begründung für die Einstellung eines Expatriates für die spezifische Rolle.
Anforderungen des Mitarbeiters
- Gültiger Reisepass mit ausreichender Gültigkeit.
- Relevante Bildungsnachweise und berufliche Qualifikationen.
- Lebenslauf/CV.
- Arbeitsvertrag.
- Medizinischer Untersuchungsbericht.
- Weitere unterstützende Dokumente, die für die spezifische Passkategorie und Rolle erforderlich sind.
Antragsverfahren
- Unternehmensregistrierung: Das Unternehmen muss sich beim ESD-Portal registrieren.
- Genehmigung der Position: Das Unternehmen beantragt die Genehmigung für die Expatriate-Position und begründet die Notwendigkeit, eine ausländische Fachkraft einzustellen.
- Passantrag: Nach Genehmigung der Position reicht das Unternehmen den Antrag für den Pass des einzelnen Expatriates über das ESD-Portal ein und lädt alle erforderlichen Dokumente hoch.
- Bearbeitung: Der Antrag wird von den zuständigen Behörden geprüft.
- Genehmigung/Ausstellung: Nach Genehmigung wird die Visa mit Referenz (VDR) ausgestellt (falls für Visa-Nationalitäten erforderlich), die es der Person ermöglicht, nach Malaysia einzureisen. Bei Ankunft wird der physische Pass-Sticker im Reisepass abgestempelt.
Bearbeitungszeiten und Gebühren
Die Bearbeitungszeiten können je nach Passart, Vollständigkeit des Antrags und Anzahl der Einreichungen variieren. Allgemein können EP-Anträge, die über die ESD bearbeitet werden, zwischen 10 und 30 Arbeitstage nach Einreichung vollständiger Unterlagen dauern. Die staatlichen Gebühren für Pässe und Visa variieren ebenfalls je nach Passart, Dauer und Nationalität. Diese Gebühren sind Änderungen unterworfen und umfassen typischerweise Antragsgebühren, Passgebühren und Visagebühren.
Wege zur Permanent Residency
Der Erwerb einer Permanent Residency (PR) in Malaysia ist ein separater und komplexerer Prozess als die Erlangung einer Arbeitserlaubnis. Während das Halten eines Arbeitserlaubnis ein Faktor sein kann, garantiert es nicht automatisch PR. Wege zur PR für ausländische Staatsangehörige umfassen typischerweise:
- High Net Worth Individuals: Investoren, die bedeutende finanzielle Kriterien erfüllen.
- Experten: Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten oder Fachwissen in bestimmten Bereichen.
- Professionals: Hochqualifizierte Fachkräfte, die über einen längeren Zeitraum in Malaysia tätig sind.
- Ehepartner eines malaysischen Bürgers: Ausländische Ehepartner von malaysischen Staatsbürgern.
- Punktesystem: Ein System, das verschiedene Faktoren wie Alter, Qualifikationen, Berufserfahrung, Aufenthaltsdauer und Sprachkenntnisse in Bahasa Malaysia bewertet.
Die Anforderungen für jede Kategorie sind streng, und der Antragsprozess wird von der Immigration Department verwaltet. Es gibt keinen direkten oder garantierten Weg zur PR allein durch das Halten eines Employment Pass; es erfordert die Erfüllung spezifischer, höherstufiger Kriterien.
Optionen für Dependents Visa
Ausländische Arbeitnehmer, die bestimmte Arten von Arbeitserlaubnissen besitzen, hauptsächlich das Employment Pass (EP Kategorie I und II), sind berechtigt, ihre Angehörigen nach Malaysia zu bringen. Angehörige umfassen typischerweise:
- Ehepartner
- Unverheiratete Kinder unter 21 Jahren (einschließlich rechtlich adoptierten Kinder)
- Eltern (unter bestimmten Bedingungen und Passkategorien)
Ein Dependent Pass (DP) wird vom sponsornenden Arbeitgeber über das ESD-Portal beantragt, ähnlich wie der Hauptarbeitspass. Erforderliche Dokumente für Angehörige sind in der Regel:
- Kopien der Pässe.
- Heiratsurkunde (für Ehepartner).
- Geburtsurkunden (für Kinder).
- Nachweis der Beziehung.
- Medizinische Untersuchungsberichte.
Die Dauer des Dependent Pass ist in der Regel an die Gültigkeit des Hauptarbeitspasses gebunden. Inhaber eines Dependent Passes dürfen in Malaysia in der Regel nicht arbeiten, es sei denn, sie erhalten eine eigene Arbeitserlaubnis oder eine entsprechende Endorsement.
Verpflichtungen zur Visa-Konformität
Sowohl Arbeitgeber als auch ausländische Mitarbeiter haben erhebliche Verpflichtungen, um die Einhaltung der malaysischen Einwanderungsgesetze sicherzustellen.
Verpflichtungen des Arbeitgebers
- Sicherstellen, dass der ausländische Mitarbeiter eine gültige Arbeitserlaubnis und ein gültiges Visum für die Dauer der Beschäftigung besitzt.
- Die Behörden über Änderungen im Status des Mitarbeiters informieren (z.B. Kündigung, Rücktritt, Positionswechsel).
- Die Kündigung der Arbeitserlaubnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses veranlassen und sicherstellen, dass der Mitarbeiter Malaysia verlässt oder eine neue Erlaubnis erhält.
- Genau Aufzeichnungen über ausländische Mitarbeiter führen.
- Alle Arbeitsgesetze einhalten, einschließlich Gehalts- und Arbeitsbedingungen, die in der Arbeitserlaubnis beantragt wurden.
Verpflichtungen des Mitarbeiters
- Die Bedingungen ihres Visums und ihrer Arbeitserlaubnis einhalten (z.B. nur für den sponsornenden Arbeitgeber arbeiten, in der genehmigten Position).
- Sicherstellen, dass ihr Reisepass und ihre Arbeitserlaubnis gültig bleiben.
- Die Arbeitgeber und gegebenenfalls die Behörden über bedeutende Lebensveränderungen informieren (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes).
- Malaysia bei Ablauf oder Stornierung ihrer Erlaubnis verlassen, falls sie keine neue erhalten.
Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu Strafen führen, einschließlich Geldstrafen, Abschiebung und Blacklisting sowohl für den Arbeitgeber als auch für den ausländischen Mitarbeiter. Die strikte Einhaltung der Einwanderungsbestimmungen ist entscheidend für eine legale und ununterbrochene Beschäftigung in Malaysia.
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