Malaysia begrüßt ausländisches Talent in verschiedenen Sektoren und bietet Chancen für qualifizierte Fachkräfte und Investoren. Die Navigation durch das Einwanderungssystem ist ein entscheidender Schritt für Unternehmen, die internationale Mitarbeitende einstellen möchten, sowie für Einzelpersonen, die planen, im Land zu arbeiten. Der Prozess umfasst das Erlangen des passenden Visums und Arbeitserlaubnis, die von unterschiedlichen Regierungsbehörden verwaltet werden, hauptsächlich dem Immigration Department Malaysia und der Expatriate Services Division (ESD). Das Verständnis der spezifischen Anforderungen für jeden Pass-Typ und der Antragsverfahren ist wesentlich für einen reibungslosen und regelkonformen Arbeitsprozess.
Das System ist darauf ausgelegt, die Einreise von Expatriates zu erleichtern, die zur malaysischen Wirtschaft beitragen können, während die Einhaltung der nationalen Arbeitsgesetze und Einwanderungsbestimmungen sichergestellt wird. Arbeitgeber spielen eine bedeutende Rolle bei der Sponsoring und Verwaltung der Arbeitserlaubnisanträge für ihre ausländischen Mitarbeiter.
Gängige Visumarten für ausländische Arbeitnehmer
Es stehen verschiedene Arten von Pässen für ausländische Staatsangehörige zur Verfügung, die in Malaysia arbeiten möchten, abhängig von ihrer Rolle, Gehaltsstufe und Aufenthaltsdauer. Die häufigsten Kategorien sind:
- Employment Pass (EP): Dies ist die primäre Arbeitserlaubnis für Expatriates mit professionellen, technischen oder leitenden Positionen. Sie wird in der Regel für eine Dauer von 1 bis 5 Jahren ausgestellt und ist verlängerbar. Es gibt unterschiedliche Kategorien (Kategorie I, II, III) basierend auf Gehaltsniveau und Arbeitsanforderungen, was die Berechtigung und Dauer beeinflusst.
- Professional Visit Pass (PVP): Dieser Pass ist für ausländische Personen, die für kurzfristige Arbeitsaufträge oder berufliche Tätigkeiten im Auftrag ihres ausländischen Arbeitgebers nach Malaysia kommen müssen. Die Dauer beträgt in der Regel bis zu sechs Monate und ist nicht für die lokale Beschäftigung vorgesehen.
- Residence Pass-Talent (RP-T): Zielgruppe sind hochqualifizierte Expatriates, die in wichtigen Wirtschaftszweigen arbeiten, dieser Pass bietet einen längeren Aufenthalt (bis zu 10 Jahre) und mehr Flexibilität. Er ist nicht an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden und ermöglicht mehr Mobilität innerhalb Malaysias.
Die Zulassungskriterien variieren erheblich je nach Passart. Für das Employment Pass umfassen zentrale Faktoren Mindestgehaltsschwellen (unterschiedlich nach Kategorie), Bildungsabschlüsse und relevante Berufserfahrung. Das sponsorierende Unternehmen muss zudem bestimmte Registrierungsvoraussetzungen bei der ESD erfüllen.
| Passart | Typische Dauer | Wesentliche Berechtigungsfaktoren |
|---|---|---|
| Employment Pass (EP) | 1-5 Jahre | Gehaltsniveau, Qualifikationen, Tätigkeitsrolle, sponsrendes Unternehmen |
| Professional Visit Pass (PVP) | Bis zu 6 Monate | Kurzfristiger Einsatz, ausländischer Arbeitgeber, spezielle Tätigkeit |
| Residence Pass-Talent (RP-T) | Bis zu 10 Jahre | Hochqualifikation, bestimmte Branchen, Gehalt, Erfahrung |
Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis
Der Antragsprozess für Arbeitserlaubnisse, insbesondere den Employment Pass, wird hauptsächlich über das Online-Portal der Expatriate Services Division (ESD) verwaltet. Der sponsorende Arbeitgeber initiiert den Antrag im Namen des ausländischen Mitarbeiters.
Arbeitgeberanforderungen
- Unternehmensregistrierung bei der ESD.
- Einhaltung der Mindestkapitalanforderungen.
- Rechtfertigung für die Einstellung eines Expatriates in der jeweiligen Position.
Mitarbeitende Anforderungen
- Gültiger Reisepass mit ausreichend Restgültigkeit.
- Relevante Bildungszertifikate und berufliche Qualifikationen.
- Lebenslauf/CV.
- Arbeitsvertrag.
- Medizinischer Untersuchungsbericht.
- Weitere unterstützende Dokumente je nach Passkategorie und Rolle.
Antragsverfahren
- Unternehmensregistrierung: Das Unternehmen muss sich beim ESD-Portal registrieren.
- Stellenfreigabe: Der Arbeitgeber beantragt die Genehmigung der Expatriate-Position und rechtfertigt den Bedarf, eine ausländische Person einzustellen.
- Passantrag: Sobald die Position genehmigt ist, übermittelt der Arbeitgeber den Passantrag für den einzelnen Expatriate über das ESD-Portal und lädt alle erforderlichen Dokumente hoch.
- Bearbeitung: Der Antrag wird von den zuständigen Behörden geprüft.
- Genehmigung/Ausstellung: Nach Genehmigung wird die Visa with Reference (VDR) ausgestellt (falls für visumspflichtige Staatsangehörigkeiten notwendig), wodurch die Person nach Malaysia einreisen kann. Bei Ankunft wird der physische Passaufkleber im Pass eingetragen.
Bearbeitungszeiten und Gebühren
Die Bearbeitungszeiten können variieren, abhängig vom Pass-Typ, der Vollständigkeit des Antrags und dem Submit-Volumen. Generell können EP-Anträge, die über die ESD bearbeitet werden, zwischen 10 und 30 Arbeitstage nach Einreichung vollständiger Unterlagen dauern. Die Regierungsgebühren für Pässe und Visa variieren ebenfalls nach Pass-Typ, Dauer und Staatsangehörigkeit. Diese Gebühren unterliegen Änderungen, umfassen in der Regel Antragsgebühren, Passgebühren und Visagebühren.
Wege zur Permanent Residency
Der Erhalt einer Permanent Residency (PR) in Malaysia ist ein eigenständiger und komplexerer Prozess als der Erwerb einer Arbeitserlaubnis. Das Besitz eines Arbeitserlaubnisses kann ein Faktor sein, garantiert aber nicht automatisch PR. Mögliche Wege zur PR für ausländische Staatsangehörige umfassen typischerweise:
- High Net Worth Individuals: Investoren, die bestimmte finanzielle Kriterien erfüllen.
- Experten: Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten oder Fachkenntnissen in bestimmten Bereichen.
- Professionals: Hochqualifizierte Fachkräfte, die über einen längeren Zeitraum in Malaysia arbeiten.
- Ehepartner eines Malaysian Citizens: Ausländische Ehepartner malaysischer Staatsbürger.
- Punktsystem: Ein System, das verschiedene Faktoren bewertet, wie Alter, Qualifikationen, Berufserfahrung, Aufenthaltsdauer und Sprachkompetenz in Bahasa Malaysia.
Die Anforderungen für jede Kategorie sind streng, und der Antrag wird durch die Immigration Department verwaltet. Es gibt keinen direkten oder garantierten Weg zur PR allein durch den Besitz eines Employment Pass; er setzt die Erfüllung spezifischer, höher eingestufter Kriterien voraus.
Optionen für Dependent Visa
Ausländische Arbeitnehmer, die bestimmte Arten von Arbeitserlaubnissen besitzen, vor allem den Employment Pass (EP Kategorie I und II), können ihre Angehörigen nach Malaysia bringen. Angehörige umfassen typischerweise:
- Ehepartner
- Unverheiratete Kinder unter 21 Jahren (einschließlich rechtlich adoptierter Kinder)
- Eltern (unter bestimmten Bedingungen und Passkategorien)
Ein Dependent Pass (DP) wird vom sponsorenden Arbeitgeber im ESD-Portal beantragt, ähnlich wie beim Hauptarbeitspass. Erforderliche Dokumente für Angehörige sind in der Regel:
- Kopien der Pässe.
- Heiratsurkunde (für Ehepartner).
- Geburtsurkunden (für Kinder).
- Nachweis der Beziehung.
- Medizinische Untersuchungsberichte.
Die Dauer des Dependent Pass ist meistens an die Gültigkeit des wichtigsten Arbeitserlaubnisinhabers gebunden. Inhaber eines Dependent Passs dürfen in Malaysia in der Regelnicht arbeiten, es sei denn, sie erhalten eine eigene Arbeitserlaubnis oder eine Zustimmung.
Verpflichtungen zur Visa-Konformität
Sowohl Arbeitgeber als auch ausländische Mitarbeitende haben erhebliche Verpflichtungen, um die Einhaltung der malaysischen Einwanderungsgesetze sicherzustellen.
Arbeitgeberverpflichtungen
- Sicherstellen, dass der ausländische Mitarbeiter eine gültige Arbeitserlaubnis und ein gültiges Visum für die Dauer der Beschäftigung besitzt.
- Den Behörden Änderungen im Status des Mitarbeiters mitteilen (z.B. Kündigung, Rücktritt, Positionswechsel).
- Die Kündigung der Arbeitserlaubnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erleichtern und sicherstellen, dass der Mitarbeiter Malaysia verlässt oder eine neue Erlaubnis erhält.
- Genaue Aufzeichnungen über ausländische Mitarbeitende führen.
- Alle arbeitsrechtlichen Vorgaben einhalten, einschließlich Gehalts- und Arbeitsbedingungen, die im Arbeitserlaubnisantrag spezifiziert sind.
Mitarbeitende Verpflichtungen
- Die Bedingungen ihres Visums und ihrer Arbeitserlaubnis einhalten (z.B. nur für den sponsrenden Arbeitgeber und in der genehmigten Position arbeiten).
- Sicherstellen, dass Reisepass und Arbeitserlaubnis gültig bleiben.
- Große Änderungen im Leben (z.B. Hochzeit, Geburt eines Kindes) den Arbeitgebern und gegebenenfalls den Behörden mitteilen.
- Malaysia bei Ablauf oder Streichung des Passes verlassen, wenn kein neuer beantragt wird.
Die Nichterfüllung dieser Verpflichtungen kann zu Strafen führen, einschließlich Bußgeldern, Abschiebung und Schwarzenlistung sowohl für den Arbeitgeber als auch für den ausländischen Mitarbeitenden. Eine strikte Einhaltung der Einwanderungsbestimmungen ist entscheidend für eine legale und ungestörte Beschäftigung in Malaysia.
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