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Libanon

Urlaubs- und Freistellungsrichtlinien

Verstehen Sie die Vorschriften für Urlaub und andere Arten von Freistellungen in Libanon

Urlaubszeit

In Libanon werden die Regeln und Vorschriften für Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer durch das Arbeitsgesetzbuch festgelegt, das 1946 erlassen wurde.

Erwerb und Anspruch

Nach einem vollen Jahr ununterbrochener Beschäftigung beim selben Arbeitgeber haben Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, auch bekannt als Erholungsurlaub. Das Arbeitsgesetzbuch legt die folgenden Mindestansprüche für den Erholungsurlaub basierend auf der Dauer der Beschäftigung fest:

  • 1-5 Jahre Betriebszugehörigkeit: 15 Arbeitstage
  • 5-10 Jahre Betriebszugehörigkeit: 17 Arbeitstage
  • 10-15 Jahre Betriebszugehörigkeit: 19 Arbeitstage
  • Über 15 Jahre Betriebszugehörigkeit: 21 Arbeitstage

Wichtige Überlegungen

Während ihres Jahresurlaubs haben Arbeitnehmer Anspruch auf volle Bezahlung, was 100% ihres normalen Lohns entspricht. Fällt ein Feiertag in den Jahresurlaub eines Arbeitnehmers, wird dieser nicht als Teil der zugewiesenen Urlaubstage gezählt. Der Zeitpunkt des Jahresurlaubs sollte durch Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgelegt werden, wobei betriebliche Erfordernisse und die Wünsche des Arbeitnehmers berücksichtigt werden. Im Falle einer Kündigung haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine Entschädigung für jeden angesammelten, aber nicht genutzten Urlaub.

Autoritative Referenzen

Das primäre Rechtsdokument, das die Beschäftigungsregelungen im Libanon festlegt, ist das libanesische Arbeitsgesetzbuch. Es ist immer ratsam, auf Ihren Arbeitsvertrag zu verweisen, da dieser großzügigere Leistungen als die im libanesischen Arbeitsgesetzbuch festgelegten Mindestanforderungen bieten kann. Darüber hinaus können branchenspezifische Vereinbarungen oder Tarifverträge ebenfalls Einfluss auf die Urlaubsansprüche haben.

Feiertage

Libanon beobachtet offiziell eine vielfältige Reihe von Feiertagen, die sowohl aus religiösen als auch aus nationalen Ereignissen stammen.

Religiöse Feiertage

Christliche Feiertage

  • Neujahrstag (1. Januar): Feiert den Beginn des gregorianischen Kalenderjahres.
  • Armenisches Weihnachten (6. Januar): Wird von der armenisch-orthodoxen Gemeinschaft begangen.
  • Tag des Heiligen Maroun (9. Februar): Wird von der maronitischen christlichen Gemeinschaft gefeiert.
  • Verkündigung der Jungfrau Maria (25. März): Wird von christlichen Gemeinschaften im Libanon gefeiert.
  • Karfreitag (variabel): Wird sowohl von den östlichen als auch den westlichen christlichen Gemeinschaften begangen.
  • Ostersonntag (variabel): Wird sowohl von den östlichen als auch den westlichen christlichen Gemeinschaften begangen.
  • Mariä Himmelfahrt (15. August): Ein wichtiger Feiertag, der von christlichen Gemeinschaften gefeiert wird.
  • Weihnachtstag (25. Dezember): Feiert die Geburt Jesu Christi.

Muslimische Feiertage

  • Al-Hijra (Islamisches Neujahr) (variabel): Markiert den Beginn des islamischen Mondkalenders.
  • Aschura (variabel): Gedenkt dem Martyrium von Imam Hussein.
  • Geburtstag des Propheten Muhammad (variabel): Feiert die Geburt des Propheten Muhammad. Wird sowohl von sunnitischen als auch schiitischen muslimischen Gemeinschaften begangen, jedoch an unterschiedlichen Daten.
  • Eid al-Fitr (variabel): Markiert das Ende des Ramadan.
  • Eid Al-Adha (variabel): Gedenkt der Bereitschaft Abrahams, seinen Sohn zu opfern.

Nationale Feiertage

  • Unabhängigkeitstag (22. November): Feiert die Unabhängigkeit Libanons von Frankreich im Jahr 1943.

Die Daten einiger religiöser Feiertage variieren jedes Jahr, da sie auf Mondkalendern basieren.

Urlaubsarten

Mitarbeiter, die ein Jahr im Dienst sind, haben Anspruch auf 15 Arbeitstage Jahresurlaub mit voller Bezahlung. Die Anzahl der Urlaubstage erhöht sich je nach Dienstzeit:

Jahresurlaub

  • 17 Tage für Mitarbeiter mit 5 bis 10 Jahren Dienstzeit.
  • 19 Tage für Mitarbeiter mit 10 bis 15 Jahren Dienstzeit.
  • 21 Tage für Mitarbeiter mit mehr als 15 Jahren Dienstzeit.

Mutterschaftsurlaub

Weibliche Mitarbeiter haben Anspruch auf 10 Wochen (70 Kalendertage) voll bezahlten Mutterschaftsurlaub. Dieser Urlaub kann vor und nach der Geburt genommen werden.

Vaterschaftsurlaub

Männliche Mitarbeiter haben Anspruch auf 3 Tage voll bezahlten Vaterschaftsurlaub bei der Geburt eines Kindes.

Krankheitsurlaub

Mitarbeiter haben Anspruch auf Krankheitsurlaub mit unterschiedlichen Bezahlungsstufen, abhängig von der Dauer der Krankheit und der Dienstzeit:

  • Erste 3 Monate bis 2 Jahre im Dienst: Ein halber Monat mit voller Bezahlung, ein halber Monat mit halber Bezahlung.
  • 2 bis 5 Jahre im Dienst: 1 voller Monat mit voller Bezahlung, 2 Monate mit halber Bezahlung.
  • 5 bis 10 Jahre im Dienst: 2 volle Monate mit voller Bezahlung, 2 Monate mit halber Bezahlung.
  • 10+ Jahre im Dienst: 4 volle Monate mit voller Bezahlung.

Ein gültiges ärztliches Attest ist erforderlich, um Krankheitsurlaub zu beanspruchen.

Andere Urlaubsarten

  • Trauerurlaub: Mitarbeiter können je nach Unternehmensrichtlinien und Tarifverträgen Anspruch auf Trauerurlaub haben.
  • Unbezahlter Urlaub: In einigen Fällen können Mitarbeiter unbezahlten Urlaub aus persönlichen Gründen beantragen. Die Richtlinien für unbezahlten Urlaub hängen von den Unternehmensrichtlinien und Tarifverträgen ab.

Wichtige Hinweise:

  • Arbeitgeber dürfen einen Mitarbeiter während seines Jahresurlaubs nicht entlassen.
  • Arbeitgeber dürfen berechtigte Urlaubsanträge im Allgemeinen nicht ablehnen oder unangemessen verzögern.
  • Unternehmensrichtlinien oder Tarifverträge können zusätzliche Leistungen oder Urlaubsansprüche über die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen hinaus bieten.
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