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Arbeitsgenehmigungen und Visa in Libanon

Arbeitsgenehmigungen und Visaanforderungen

Erfahren Sie, wie Sie Arbeitsgenehmigungen und Visa für Mitarbeiter in Libanon sponsern.

Libanon work-permits-and-visas overview

Die Navigation durch den Prozess für ausländische Staatsangehörige, um in Libanon zu leben und zu arbeiten, beinhaltet das Verständnis eines mehrstufigen Systems, das in der Regel die Erlangung sowohl eines Eintrittsvisums als auch einer anschließenden Arbeitserlaubnis erfordert. Die spezifischen Anforderungen und Verfahren werden von verschiedenen Regierungsstellen verwaltet, darunter die Directorate General of General Security (DGGS) und das Ministerium für Arbeit. Während Eintrittsvisa eine legale Einreise und einen temporären Aufenthalt erlauben, ist eine Arbeitserlaubnis die offizielle Genehmigung, die erforderlich ist, damit ein ausländischer Staatsangehöriger legal im Land beschäftigt werden kann.

Das System ist darauf ausgelegt, die ausländische Arbeitskraft zu regulieren und die Einhaltung der nationalen Arbeitsgesetze und Einwanderungspolitik sicherzustellen. Arbeitgeber spielen eine entscheidende Rolle bei der Förderung ausländischer Arbeiter, initiieren den Großteil der erforderlichen Formalitäten und garantieren die Einhaltung der Vorschriften während der gesamten Beschäftigungsdauer. Das Verständnis dieser Schritte und Anforderungen ist sowohl für Unternehmen, die internationales Talent einstellen möchten, als auch für Einzelpersonen, die in Libanon arbeiten wollen, unerlässlich.

Gängige Visatypen für ausländische Arbeitnehmer

Ausländische Staatsangehörige, die in Libanon arbeiten möchten, benötigen in der Regel vor der Beantragung einer Arbeitserlaubnis eine spezielle Art von Eintrittsvisum. Die relevantesten Visakategorien für potenzielle Mitarbeiter sind meist an den Zweck ihrer Einreise und die beabsichtigte Aufenthaltsdauer gebunden.

Visatyp Zweck Typische Dauer Hinweise
Business Visa Kurzfristige Geschäftstätigkeiten, Meetings Bis zu 3 Monate Nicht für Beschäftigung; kann dem Antrag auf Arbeitserlaubnis vorausgehen.
Work Visa (Entry) Einreise speziell für Beschäftigungszwecke Variabel Erfordert oft vorherige Genehmigung durch das Ministerium für Arbeit/DGGS.
Tourist Visa Tourismus, Besuch von Familie/Freunden Variabel Nicht für Arbeit erlaubt; Status muss geändert oder Arbeitserlaubnis/Visum beantragt werden.
Aufenthaltserlaubnis Langfristiger Aufenthalt (oft verbunden mit Arbeitserlaubnis) 1 Jahr (verlängerbar) Nach Ankunft und Sicherung einer Arbeitserlaubnis ausgestellt.

Das spezifische erforderliche Eintrittsvisum hängt oft von der Nationalität des Antragstellers und den Abkommen ab, die Libanon mit seinem Heimatland hat. Für viele beginnt der Prozess mit der Sicherung einer ersten Genehmigung oder einer spezifischen Eintrittsvisumkategorie, die die anschließende Beantragung einer Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis bei der Ankunft ermöglicht.

Antrag auf Arbeitserlaubnis

Der Erhalt einer Arbeitserlaubnis ist für jeden ausländischen Staatsangehörigen, der eine legale Beschäftigung in Libanon anstrebt, obligatorisch. Das Verfahren ist hauptsächlich arbeitgebergesteuert und erfordert die Sponsoring durch ein registriertes libanesisches Unternehmen.

Zulassungskriterien

  • Gültiger Reisepass.
  • Relevante Bildungsabschlüsse und Berufserfahrung für die angestrebte Position.
  • Sauberes polizeiliches Führungszeugnis.
  • Nachweis der medizinischen Fitness.
  • Der Arbeitgeber muss einen Bedarf an ausländischer Arbeitskraft nachweisen, oft durch den Nachweis, dass kein qualifizierter libanesischer Staatsbürger für die Stelle verfügbar ist.
  • Einhaltung der Quoten, die vom Ministerium für Arbeit für ausländische Arbeiter in bestimmten Sektoren oder Unternehmen festgelegt wurden.

Erforderliche Dokumentation

Die erforderliche Dokumentation ist umfangreich und umfasst in der Regel:

  • Antragsformulare vom Ministerium für Arbeit und DGGS.
  • Sponsoring-Schreiben des beschäftigenden Unternehmens.
  • Handelsregister des beschäftigenden Unternehmens.
  • Kopie des Reisepasses des Mitarbeiters (mindestens sechs Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig).
  • Kopien von Bildungszertifikaten und beruflichen Qualifikationen (oft legalisiert).
  • Lebenslauf (CV).
  • Arbeitsvertrag.
  • Ergebnisse der medizinischen Untersuchung in einer anerkannten Klinik in Libanon.
  • Polizeiliches Führungszeugnis aus dem Heimatland.
  • Passfotos im Passformat.
  • Nachweis der Zahlung der Antragsgebühren.

Alle ausländischen Dokumente müssen in Arabisch übersetzt und von der libanesischen Botschaft oder dem Konsulat im Heimatland legalisiert werden, gefolgt von der Legalisierung durch das Außenministerium in Libanon.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess umfasst in der Regel mehrere Schritte:

  1. Erstgenehmigung: Das Unternehmen beantragt oft eine erste Genehmigung beim Ministerium für Arbeit, um einen ausländischen Staatsbürger für eine bestimmte Position einzustellen.
  2. Einreisevisum: Der ausländische Staatsbürger beantragt das passende Eintrittsvisum (falls erforderlich) basierend auf der Erstgenehmigung.
  3. Ankunft in Libanon: Nach Ankunft unterzieht sich der ausländische Staatsbürger einer medizinischen Untersuchung.
  4. Einreichung des Antrags auf Arbeitserlaubnis: Das Unternehmen reicht das umfassende Antragspaket für die Arbeitserlaubnis beim Ministerium für Arbeit ein.
  5. Prüfung und Genehmigung: Das Ministerium für Arbeit prüft den Antrag. Bei Genehmigung wird eine Arbeitserlaubnis ausgestellt.
  6. Antrag auf Aufenthaltserlaubnis: Mit der Arbeitserlaubnis beantragt der ausländische Staatsbürger eine Aufenthaltserlaubnis bei der DGGS.

Bearbeitungszeiten und Gebühren

Die Bearbeitungszeiten können erheblich variieren, abhängig von der Nationalität des Antragstellers, der Vollständigkeit des Antrags und der Arbeitsbelastung der zuständigen Ministerien.

  • Bearbeitungszeit: Typischerweise zwischen 1 und 3 Monaten, kann aber in komplexen Fällen länger dauern.
  • Gebühren: Für Arbeitserlaubnisse und Aufenthaltserlaubnisse fallen staatliche Gebühren an. Diese variieren je nach Nationalität und Art/Dauer der Erlaubnis. Spezifische Gebührensätze werden vom Ministerium für Arbeit und DGGS veröffentlicht und können sich ändern. Arbeitgeber sind in der Regel für die Bezahlung dieser Gebühren verantwortlich.

Sponsoring-Anforderungen

Arbeitgeber-Sponsoring ist eine grundlegende Voraussetzung. Das sponsorizierende Unternehmen muss rechtlich in Libanon registriert sein und sich verpflichten, den ausländischen Staatsbürger unter den vom Ministerium für Arbeit genehmigten Bedingungen zu beschäftigen. Der Arbeitgeber ist verantwortlich dafür, den rechtlichen Status des Mitarbeiters im Land sicherzustellen und kann bei Nichteinhaltung Strafen riskieren.

Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung

Der Erwerb einer Daueraufenthaltsgenehmigung in Libanon ist ein komplexer Prozess und kein direkter oder automatischer Ausgangspunkt für den Besitz einer Arbeitserlaubnis für eine bestimmte Dauer. Daueraufenthalt wird in der Regel unter bestimmten Umständen gewährt, oft nach mehreren Jahren ununterbrochenen legalen Aufenthalts, bedeutender Investitionen oder Heirat mit einem libanesischen Staatsbürger.

  • Langfristiger Aufenthalt: Ausländische Staatsangehörige, die legal in Libanon für einen längeren Zeitraum (oft 5-10 Jahre oder mehr) mit verlängerbaren Aufenthaltserlaubnissen wohnen, ohne wesentliche Unterbrechungen, können möglicherweise eine Antrag auf langfristigen oder dauerhaften Aufenthalt stellen, vorbehaltlich spezifischer Kriterien und der Entscheidung der Regierung.
  • Investition: Bedeutende Investitionen in die libanesische Wirtschaft können einen Weg zur Aufenthaltserlaubnis bieten, wobei spezifische Programme und Schwellenwerte variieren.
  • Heirat: Die Heirat mit einem libanesischen Staatsbürger kann eine Route zur Aufenthaltserlaubnis und möglicherweise zur Staatsbürgerschaft im Laufe der Zeit bieten, nach bestimmten rechtlichen Verfahren.

Es gibt keinen garantierten Weg zur Daueraufenthaltsgenehmigung allein durch den Besitz einer Arbeitserlaubnis für eine festgelegte Anzahl von Jahren. Jeder Fall wird individuell von der DGGS anhand der geltenden Gesetze und Vorschriften geprüft.

Visum für Angehörige (Dependent Visa)

Ausländische Staatsangehörige mit gültiger Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis können in der Regel ihre unmittelbaren Familienmitglieder (Ehepartner und minderjährige Kinder) sponsern, um sie nach Libanon zu holen.

Anspruchsvoraussetzungen und Anforderungen

  • Der primäre Arbeitserlaubnisinhaber muss eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen und über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um seine Angehörigen zu unterstützen.
  • Nachweis der Beziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden), die legalisiert werden muss.
  • Angehörige müssen bei der Ankunft medizinische Untersuchungen durchlaufen.
  • Angehörige erhalten Aufenthaltserlaubnisse, die an den Status des primären Erlaubnisinhabers gebunden sind.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Aufenthaltserlaubnisse für Angehörige wird in der Regel bei der DGGS eingereicht, nachdem der primäre Erlaubnisinhaber seine eigenen Arbeit- und Aufenthaltserlaubnisse gesichert hat. Das Verfahren umfasst die Einreichung von Antragsformularen, legalisierten Nachweisen der Beziehung, Kopien der Erlaubnisse des primären Erlaubnisinhabers und Nachweisen der finanziellen Unterstützung.

Bearbeitungszeiten und Gebühren

Die Bearbeitungszeiten für Visa/ Aufenthaltserlaubnisse für Angehörige können variieren, werden aber oft gleichzeitig oder kurz nach Abschluss der Genehmigungen des Hauptantragsstellers bearbeitet. Gebühren fallen pro Angehörigen an und werden von der DGGS festgelegt.

Einhaltungspflichten

Sowohl Arbeitgeber als auch ausländische Arbeitnehmer haben erhebliche Pflichten, um den rechtlichen Status und die Einhaltung der libanesischen Gesetze sicherzustellen.

Pflichten des Arbeitgebers

  • Sponsoring: Legale Sponsoring der Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis des ausländischen Mitarbeiters.
  • Dokumentation: Sicherstellen, dass alle erforderlichen Dokumente korrekt, vollständig und legalisiert sind.
  • Arbeitsrecht: Einhaltung der libanesischen Arbeitsgesetze bezüglich Löhnen, Arbeitszeiten, Bedingungen und Leistungen für ausländische Arbeitnehmer.
  • Berichtswesen: Benachrichtigung des Ministeriums für Arbeit und der DGGS über Änderungen im Status des Mitarbeiters (z.B. Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Adressänderung).
  • Verlängerung: Rechtzeitige Einleitung der Verlängerung für Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse vor Ablauf.
  • Kündigung: Abwicklung der Kündigung gemäß Arbeitsrecht und Unterstützung des Mitarbeiters bei den notwendigen Ausreiseverfahren.

Pflichten des Mitarbeiters

  • Gültiger Status: Ständiger Erhalt einer gültigen Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis.
  • Einhaltung: Einhaltung der Bedingungen der Arbeitserlaubnis und der libanesischen Gesetze.
  • Dokumentation: Bereitstellung korrekter und vollständiger persönlicher Dokumente für die Erlaubnisanträge.
  • Berichtswesen: Information des Arbeitgebers über Änderungen der persönlichen Umstände, die den rechtlichen Status beeinflussen könnten.
  • Ausreise: Verlassen Libanon bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Ablauf der Erlaubnisse, sofern kein Statuswechsel oder neue Sponsoringvereinbarung erfolgt.

Die Nichteinhaltung dieser Pflichten kann zu Strafen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer führen, einschließlich Bußgeldern, Abschiebung und Einreise- oder Beschäftigungsverboten in Libanon. Eine strikte Einhaltung des rechtlichen Rahmens ist entscheidend für eine reibungslose und rechtmäßige Beschäftigungsbeziehung.

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