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Arbeitserlaubnisse und Visa in Libanon

Arbeitsgenehmigungen und Visabestimmungen

Erfahren Sie, wie Sie Arbeitsgenehmigungen und Visa für Mitarbeitende in Libanon sponsern.

Libanon work-permits-and-visas overview

Die Navigation durch den Prozess für ausländische Staatsangehörige, um in Libanon leben und arbeiten zu können, beinhaltet das Verständnis eines mehrstufigen Systems, das typischerweise sowohl ein Eintrittsvisum als auch eine anschließende Arbeitserlaubnis erfordert. Die spezifischen Anforderungen und Verfahren werden von verschiedenen Regierungsbehörden verwaltet, darunter die Directorate General of General Security (DGGS) und das Ministry of Labor. Während Aufenthaltserlaubnisse die legale Einreise und den vorübergehenden Aufenthalt erlauben, ist eine Arbeitserlaubnis die offizielle Genehmigung, die erforderlich ist, damit ein ausländischer Staatsangehöriger legal im Land beschäftigt werden kann.

Das System ist darauf ausgelegt, die ausländische Arbeitskräfte zu regulieren und die Einhaltung der nationalen Arbeitsgesetze und Einwanderungspolitik sicherzustellen. Arbeitgeber spielen eine entscheidende Rolle bei der Förderung ausländischer Arbeitnehmer, indem sie den Großteil der notwendigen Bürokratie initiieren und die Einhaltung der Vorschriften während des Beschäftigungszeitraums garantieren. Das Verständnis dieser Schritte und Anforderungen ist sowohl für Unternehmen, die internationales Talent einstellen möchten, als auch für Einzelpersonen, die in Libanon arbeiten wollen, unerlässlich.

Gängige Visastypen für ausländische Arbeitnehmer

Ausländische Staatsangehörige, die in Libanon arbeiten möchten, benötigen in der Regel vor der Beantragung einer Arbeitserlaubnis ein spezifisches Eintrittsvisum. Die relevantesten Visakategorien für potenzielle Arbeitnehmer sind in der Regel an den Zweck ihrer Einreise und die beabsichtigte Aufenthaltsdauer gebunden.

Visumtyp Zweck Typische Dauer Hinweise
Business Visa Kurzfristige Geschäftstätigkeiten, Meetings Bis zu 3 Monate Nicht für Beschäftigung; kann dem Antragsprozess auf Arbeitserlaubnis vorausgehen.
Work Visa (Entry) Einreise speziell für Beschäftigungszwecke Variabel Erfordert oft vorherige Genehmigung des Ministry of Labor/DGGS.
Touristenvisum Tourismus, Besuch von Familie/Freunden Variabel Nicht für Arbeit erlaubt; Muss den Status ändern oder Arbeitserlaubnis/-visum beantragen.
Aufenthaltserlaubnis Langfristiger Aufenthalt (oft verbunden mit Arbeitserlaubnis) 1 Jahr (verlängerbar) Nach Ankunft und Sicherung einer Arbeitserlaubnis ausgestellt.

Das spezifische benötigte Eintrittsvisum hängt oft von der Staatsangehörigkeit des Antragstellers und den Abkommen ab, die Libanon mit seinem Heimatland hat. Für viele beginnt der Prozess mit der Sicherung einer ersten Genehmigung oder einer spezifischen Eintrittsvisumkategorie, die die nachfolgende Beantragung einer Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis bei der Ankunft ermöglicht.

Beantragung der Arbeitserlaubnis

Der Erhalt einer Arbeitserlaubnis ist für jeden ausländischen Staatsangehörigen, der legal in Libanon arbeiten möchte, obligatorisch. Der Prozess ist hauptsächlich arbeitgebergetrieben und erfordert eine Sponsoring durch ein registriertes libanesisches Unternehmen.

Voraussetzungen

  • Gültiger Reisepass.
  • Relevante Bildungsnachweise und Berufserfahrung für die angestrebte Rolle.
  • Sauberes polizeiliches Führungszeugnis.
  • Nachweis der medizinischen Fitness.
  • Der Arbeitgeber muss einen Bedarf an ausländischer Arbeitskraft nachweisen, oft durch den Nachweis, dass kein qualifizierter libanesischer Staatsbürger für die Stelle verfügbar ist.
  • Einhaltung der Quoten, die vom Ministry of Labor für ausländische Arbeitnehmer in bestimmten Sektoren oder Unternehmen festgelegt werden.

Erforderliche Dokumente

Die erforderlichen Dokumente sind umfangreich und umfassen typischerweise:

  • Antragsformulare vom Ministry of Labor und DGGS.
  • Sponsoring-Schreiben des arbeitenden Unternehmens.
  • Handelsregister des Unternehmens.
  • Kopie des Reisepasses des Mitarbeiters (mindestens sechs Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig).
  • Kopien von Bildungsnachweisen und beruflichen Qualifikationen (oft legalisiert).
  • Lebenslauf (CV).
  • Arbeitsvertrag.
  • Ergebnisse der medizinischen Untersuchung durch eine zugelassene Klinik in Libanon.
  • Polizeiliches Führungszeugnis aus dem Heimatland.
  • Passbilder.
  • Nachweis der Zahlung der Antragsgebühren.

Alle ausländischen Dokumente müssen meist ins Arabische übersetzt und durch die libanesische Botschaft oder das Konsulat im Heimatland legalisiert werden, gefolgt von der Legalisierung durch das Außenministerium in Libanon.

Verfahren

Der Antragsprozess umfasst in der Regel mehrere Schritte:

  1. Erste Genehmigung: Das Unternehmen beantragt oft eine erste Genehmigung beim Ministry of Labor, um eine ausländische Person für eine bestimmte Stelle einzustellen.
  2. Einreisevisum: Der ausländische Staatsangehörige beantragt das passende Eintrittsvisum (falls erforderlich) basierend auf der ersten Genehmigung.
  3. Ankunft in Libanon: Nach Ankunft unterzieht sich der ausländische Staatsangehörige einer medizinischen Untersuchung.
  4. Einreichung des Antrags auf Arbeitserlaubnis: Das Unternehmen reicht das umfassende Antragsdossier für die Arbeitserlaubnis beim Ministry of Labor ein.
  5. Prüfung und Genehmigung: Das Ministry of Labor prüft den Antrag. Bei Genehmigung wird eine Arbeitserlaubnis erteilt.
  6. Antrag auf Aufenthaltserlaubnis: Mit der Arbeitserlaubnis beantragt der ausländische Staatsangehörige eine Aufenthaltserlaubnis bei der DGGS.

Bearbeitungszeiten und Gebühren

Bearbeitungszeiten können je nach Staatsangehörigkeit des Antragstellers, Vollständigkeit des Antrags und Arbeitsbelastung der zuständigen Ministerien erheblich variieren.

  • Bearbeitungszeit: Typischerweise zwischen 1 und 3 Monaten, kann in komplexen Fällen aber auch länger dauern.
  • Gebühren: Für Arbeitserlaubnisse und Aufenthaltserlaubnisse fallen staatliche Gebühren an. Diese variieren je nach Staatsangehörigkeit sowie Art und Dauer der Erlaubnis. Die spezifischen Gebührentarife werden vom Ministry of Labor und DGGS veröffentlicht und können sich ändern. Die Arbeitgeber sind in der Regel für die Zahlung dieser Gebühren verantwortlich.

Sponsoring-Anforderungen

Arbeitgeber-Sponsoring ist eine grundlegende Voraussetzung. Das sponsorenede Unternehmen muss in Libanon rechtlich registriert sein und sich verpflichten, den ausländischen Arbeitnehmer gemäß den vom Ministry of Labor genehmigten Bedingungen zu beschäftigen. Der Arbeitgeber ist verantwortlich dafür, den legalen Status des Mitarbeiters im Land sicherzustellen und kann bei Nichteinhaltung Sanktionen riskieren.

Wege zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung

Das Erreichen einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung in Libanon ist ein komplexer Prozess und kein direkter oder automatischer Ausgangspunkt eines kurzfristigen oder langfristigen Aufenthaltsstatus. Die dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung wird typischerweise unter bestimmten Umständen gewährt, oft nach vielen Jahren ununterbrochenen legalen Aufenthalts, bedeutender Investitionen oder Heirat mit einem libanesischen Staatsbürger.

  • Langfristiger Aufenthalt: Ausländische Staatsangehörige, die nachweislich über einen längeren Zeitraum (oft 5-10 Jahre oder mehr) legal in Libanon mit ständig verlängerten Aufenthaltserlaubnissen wohnen, ohne bedeutende Pausen, können sich potenziell für eine langfristige oder permanente Aufenthaltsgenehmigung bewerben, vorbehaltlich spezifischer Kriterien und Regierungsdiscretion.
  • Investition: Signifikante Investitionen in die libanesische Wirtschaft können eine Möglichkeit zur Residency bieten, wobei spezifische Programme und Schwellenwerte variieren.
  • Heirat: Die Heirat mit einem libanesischen Bürger kann einen Weg zur Residency und potenziell auch zur Staatsbürgerschaft über die Zeit bieten, nach bestimmten rechtlichen Verfahren.

Es gibt keinen garantierten Weg zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung allein durch den Besitz einer Arbeitserlaubnis für eine festgelegte Anzahl von Jahren. Jeder Fall wird individuell durch die DGGS anhand geltender Gesetze und Verordnungen geprüft.

Visum für Angehörige

Ausländische Staatsangehörige mit gültiger Arbeit- und Aufenthaltserlaubnis können normalerweise ihre unmittelbaren Familienmitglieder (Ehepartner und minderjährige Kinder) sponsern, damit sie nach Libanon ziehen.

Voraussetzungen

  • Der primäre Arbeitserlaubnisinhaber muss eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen und über ausreichende finanzielle Mittel zur Unterstützung seiner Angehörigen verfügen.
  • Nachweis der Beziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden) muss legalisiert sein.
  • Angehörige müssen bei Ankunft medizinische Untersuchungen durchlaufen.
  • Angehörige erhalten Aufenthaltserlaubnisse, die an den Status des primären Permit-Inhabers gekoppelt sind.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Aufenthaltserlaubnisse für Angehörige wird in der Regel bei der DGGS eingereicht, nachdem der primäre Permit-Inhaber seine eigene Arbeit- und Aufenthaltserlaubnis erhalten hat. Das Verfahren umfasst das Einreichen von Antragsformularen, legalisierten Nachweisen der Beziehung, Kopien der Permit-Dokumente des Hauptpermitsinhabers sowie Nachweise der finanziellen Unterstützung.

Bearbeitungszeiten und Gebühren

Die Bearbeitungszeiten für Visum- oder Aufenthaltserlaubnisse der Angehörigen können variieren, werden aber häufig gleichzeitig oder kurz nach der Fertigstellung der Hauptanträge bearbeitet. Die Gebühren werden pro Angehörigem berechnet und von der DGGS festgelegt.

Verpflichtungen zur Einhaltung

Sowohl Arbeitgeber als auch ausländische Mitarbeitende haben erhebliche Verpflichtungen zur Sicherstellung des rechtlichen Status und der Einhaltung des libanesischen Rechts.

Arbeitgeberpflichten

  • Sponsoring: Legale Sponsoring des Arbeitserlaubnis- und Aufenthaltserlaubnis-Status des ausländischen Mitarbeiters.
  • Dokumentation: Sicherstellen, dass alle erforderlichen Dokumente korrekt, vollständig und legalisiert sind.
  • Arbeitsrecht: Einhaltung der libanesischen Arbeitsgesetze hinsichtlich Löhne, Arbeitszeiten, Bedingungen und Benefits für ausländische Mitarbeiter.
  • Berichtswesen: Benachrichtigung des Ministry of Labor und DGGS bei Änderungen des Status des Mitarbeiters (z.B. Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Adressänderung).
  • Verlängerung: Rechtzeitige Einleitung des Verlängerungsprozesses für Arbeit- und Aufenthaltserlaubnisse vor Ablauf.
  • Kündigung: Abwicklung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäß Arbeitsrecht und Unterstützung des Mitarbeiters bei notwendigen Austrittsverfahren.

Verpflichtungen der Mitarbeitenden

  • Gültiger Status: Jederzeit einen gültigen Arbeitserlaubnis- und Aufenthaltstitel besitzen.
  • Einhaltung: Die Bedingungen des Arbeitserlaubnis und des libanesischen Rechts einhalten.
  • Dokumentation: Dem Arbeitgeber genaue und vollständige persönliche Dokumente für Antragszwecke vorlegen.
  • Berichtswesen: Das Unternehmen über Änderungen der persönlichen Umstände, die den rechtlichen Status beeinflussen könnten, informieren.
  • Ausreise: Libanon bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Ablauf der (Permit-)Fristen verlassen, es sei denn, ein Statuswechsel oder neues Sponsoring wird gesichert.

Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu Strafen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer führen, einschließlich Bußgeldern, Abschiebung und Einreiseverboten oder Beschäftigungsverbote in Libanon. Die strikte Einhaltung des rechtlichen Rahmens ist entscheidend für eine reibungslose und rechtskonforme Beschäftigungsbeziehung.

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