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Personalkostenrechner in Libanon

Arbeitskostenrechner für Libanon

Einstellung in Libanon? Berechnen Sie sofort Ihre Gesamtkosten für die Beschäftigung — Steuern, Leistungen und mehr

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Kostenrechner für Beschäftigungskosten in Libanon

Berechnen Sie Ihre vollständigen Einstellungskosten für Libanon-Mitarbeiter, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Mitarbeiterleistungen und Verwaltungsgebühren. Dieser Gehaltsrechner liefert genaue Schätzungen der Arbeitgeberkosten für fundierte Einstellungsentscheidungen.

Personalkosten berechnen

Libanon

Aufschlüsselung der Beschäftigungskosten

Wählen Sie ein Land aus und geben Sie ein Gehalt ein, um die Kostenaufstellung der Beschäftigung anzuzeigen.

Arbeitgebersteuerbeiträge

Steuerart Satz Basis
Einkommenssteuerabzug (Lohnsteuer) 4% bis 25% (progressiv) Bruttolohn des Mitarbeiters nach Zulagen/Abzüge
NSSF - End of Service Indemnity 8,5% Gesamtes Jahreinkommen (keine Obergrenze)
NSSF - Krankheit & Mutterschaft 8% Maximal LBP 90.000.000/Monat
NSSF - Familienbeihilfen 6% Maximal LBP 18.000.000/Monat

Meldung & Einhaltung

  • Monatlich:
    • Einkommensteuer von den Gehältern der Mitarbeiter einbehalten.
    • Monatliche Lohnsteuererklärung (R3/R4-Formulare) einreichen.
    • Die einbehaltene Einkommensteuer bis zum 15. des Folgemonats zahlen.
    • Monatliche NSSF-Erklärungen einreichen und Beiträge zahlen.
  • Vierteljährlich:
    • Einkommensteuer der Mitarbeiter innerhalb von 15 Tagen nach Quartalsende an die Steuerbehörden abführen (Formular R10).
    • NSSF-Beiträge sind vierteljährlich zahlbar für Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern.
  • Jährlich:
    • Jährliche Lohnsteuerabstimmung (Form R5/R6) bis Ende Februar des Folgejahres einreichen.
    • Jährliche NSSF-Erklärungen einreichen.

In Libanon umfassen die Mitarbeitertaxabzüge verschiedene Elemente, einschließlich Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge und spezifische Zulagen. Ab dem 5. Februar 2025 gilt die folgende Übersicht, wobei zu beachten ist, dass sich die Steuerregelungen ändern können.

Einkommensteuer

  • Steuersätze und -klassen: Progressierende Steuersätze gelten für das Einkommen der Mitarbeiter, mit spezifischen Schwellenwerten und Prozentsätzen, die in den jährlichen Haushaltsgesetzen festgelegt sind. Für 2025 wird erwartet, dass die Steuerklassen basierend auf der Struktur von 2024 angepasst werden (siehe unten). Es ist entscheidend, die neuesten offiziellen Veröffentlichungen für die genauen 2025-Klassen zu konsultieren. Die Steuersätze von 2024, angewendet ab dem 1. Januar 2024, waren: * 2% für ein Jahreseinkommen bis LBP 360.000.000 * 4% für Einkommen zwischen LBP 360.000.001 und 900.000.000 * 7% für Einkommen zwischen LBP 900.000.001 und 1.800.000.000 * 11% für Einkommen zwischen LBP 1.800.000.001 und 3.600.000.000 * 15% für Einkommen zwischen LBP 3.600.000.001 und 7.200.000.000 * 20% für Einkommen zwischen LBP 7.200.000.001 und 13.500.000.000 * 25% für Einkommen, das LBP 13.500.000.000 übersteigt
  • Familienabzüge: Steuerpflichtige haben Anspruch auf Abzüge basierend auf Familienstand. Für den Zeitraum vom 16. Februar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 galten die Abzüge von LBP 450.000.000 für die Person, zusätzlich LBP 225.000.000 für einen nicht berufstätigen Ehepartner, und LBP 45.000.000 für jedes abhängige Kind (bis zu fünf Kinder). Die genauen Zahlen für 2025 sollten mit aktualisierten offiziellen Quellen bestätigt werden.
  • Währungsumrechnung: Gehälter, die in Fremdwährungen gezahlt werden, sind ab dem 1. April 2024 vor Steuerberechnung zum festen Marktwechselkurs (z. B. Sayrafa-Kurs) in Lebanese pounds umzurechnen.

Sozialversicherungsbeiträge

  • Arbeitnehmerbeitrag: Derzeit bei 3% festgesetzt, gilt dieser Satz für das Gehalt des Mitarbeiters, und Arbeitgeber sind verantwortlich für die Abführung und Überweisung dieses Betrags an den National Social Security Fund (NSSF). Diese Angabe gilt ab dem 5. Februar 2025 und kann sich ändern. Es ist wichtig, dies mit offiziellen Quellen zu bestätigen.
  • NSSF-Beiträge: Zusätzlich zum Beitrag des Arbeitnehmers von 3% leisten Arbeitgeber Beiträge zu verschiedenen Zweigen der NSSF, die Bereiche wie Familienzulagen, Krankheits- und Mutterschaftsleistungen, Abfindungen bei Dienstende und andere Zuweisungen abdecken.

Zulagen und abzugsfähige Ausgaben

  • Transportzulage: Ab dem 15. Februar 2024 wurde die tägliche Transportzulage auf LL 450.000 für den privaten Sektor erhöht.
  • Schulzulage: Eine jährliche Schulzulage von bis zu LL 6.000.000 für maximal drei Kinder ist absetzbar.
  • Weitere Abzüge: Zusätzliche Abzüge können für bestimmte Ausgaben zulässig sein, wie Beiträge zu anerkannten Pensionskassen, bestimmte Stipendien, Abfindungen bei Dienstende und andere vom Arbeitgeber bereitgestellte Leistungen innerhalb festgelegter Grenzen und Bedingungen. Diese Bedingungen können die Genehmigung durch das Ministerium für Arbeit und die allgemeine Anwendbarkeit auf alle Mitarbeitenden umfassen. Bestimmte Leistungen, wie solche für Hebammen oder für dauerhaft Behinderte infolge der Explosion im Hafen von Beirut, könnten von der Lohnsteuer befreit sein.

Pflichten des Arbeitgebers

Libanesische Arbeitgeber sind verpflichtet, die entsprechenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge von den Gehältern der Mitarbeiter abzuziehen und diese Zahlungen an die zuständigen Behörden zu überweisen. Es bestehen spezifische Fristen für die Einreichung und Zahlung, die einzuhalten sind, wobei auf die neuesten Verordnungen des Finanzministeriums für das aktuelle Jahr zu verweisen ist.

Zusätzliche Hinweise

Es wird dringend empfohlen, offizielle Regierungsquellen, einschließlich der Website des Finanzministeriums und offizieller Amtsblätter, zu konsultieren, um die aktuellsten und präzisesten Details zu Steuerregelungen, Sätzen, Fristen und etwaigen jüngsten Änderungen zu erhalten. Es ist auch ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren, um eine individuelle Beratung und Klärung zu erhalten.

Martijn
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