Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Prozesse für Mitarbeiterkündigung und Abfindung in Libanon
In Libanon legt das Arbeitsgesetz die Kündigungsfristen fest, die für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erforderlich sind und die sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers richten.
Die Kündigungsfrist variiert wie folgt:
Dies sind die gesetzlichen Mindestanforderungen. Der Arbeitsvertrag kann jedoch eine längere Kündigungsfrist vorsehen, wenn beide Parteien zustimmen.
Während der üblichen dreimonatigen Probezeit in Libanon kann entweder der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer den Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen.
Anstelle der vollen Kündigungsfrist können der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer dem anderen Teil eine Summe zahlen, die dem regulären Lohn für die verbleibende Kündigungsfrist entspricht. Diese Option muss einvernehmlich vereinbart werden.
Abfindung, auch bekannt als End-of-Service-Abfindung, ist ein Recht, das Arbeitnehmer in Libanon unter bestimmten Umständen geltend machen können, wenn ihr Arbeitsverhältnis beendet wird.
In Libanon können Arbeitnehmer in folgenden Situationen eine Abfindung geltend machen:
Die Berechnung der Abfindung in Libanon basiert auf:
Zum Beispiel hätte ein Arbeitnehmer, der 10 Jahre für ein Unternehmen gearbeitet hat und ein letztes Gehalt von $2.000 erhielt, Anspruch auf eine Abfindung von $20.000 (10 Jahre x $2.000).
In der Regel zahlt der Nationale Sozialversicherungsfonds (NSSF) in Libanon die Abfindung. In Fällen, in denen die Kündigung als ungerechtfertigt oder missbräuchlich angesehen wird, kann jedoch der Arbeitgeber verpflichtet sein, die Abfindung direkt an den Arbeitnehmer zu zahlen.
Die Kündigung von Mitarbeitern im Libanon muss spezifischen gesetzlichen Anforderungen entsprechen, um Fairness zu gewährleisten und die Rechte sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers zu schützen.
Es gibt zwei Hauptarten der Kündigung:
Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer müssen eine schriftliche Kündigung einreichen. Wenn der Arbeitgeber die Kündigung einleitet, muss er im Kündigungsschreiben einen triftigen Grund angeben, insbesondere bei Leistungs- oder Disziplinarproblemen.
Im Falle einer ungerechtfertigten Kündigung können Mitarbeiter eine Beschwerde beim libanesischen Arbeitsministerium einreichen oder rechtlichen Beistand durch die libanesischen Arbeitsgerichte suchen.
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