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Freelancing in Libanon

399 EURpro Mitarbeiter/Monat

Learn about freelancing and independent contracting in Libanon

Updated on April 16, 2025

Unterschied zwischen Employees und Contractors

In Libanon ist die Einstufung von Arbeitnehmern als Angestellte oder unabhängige Auftragnehmer ein kritischer Aspekt sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Eine Fehlklassifizierung kann rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Das libanesische Arbeitsgesetz (Gesetz Nr. 128 von 1992) bietet keine klare Definition von unabhängigen Auftragnehmern, aber Gerichtsurteile und rechtliche Interpretationen haben Kontrolle als den primären Unterscheidungsfaktor etabliert.

Kontrolle vs. Unabhängigkeit

Ein Angestellter unterliegt der Kontrolle des Arbeitgebers in Bezug auf Arbeitsmethoden, Zeitplan und Ort. Der Arbeitgeber stellt die notwendigen Werkzeuge und Ausrüstungen bereit und bestimmt, wie die Arbeit zu erledigen ist. Ein unabhängiger Auftragnehmer hingegen genießt mehr Autonomie in seiner Arbeit. Er verwendet seine eigenen Werkzeuge und Ausrüstungen und unterliegt nicht der direkten Aufsicht oder Kontrolle eines Arbeitgebers.

Zusätzliche Faktoren

Während Kontrolle der primäre Faktor ist, gibt es andere Aspekte, die libanesische Gerichte bei der Bewertung der Arbeitnehmerklassifizierung berücksichtigen:

  • Integration in das Geschäft: Führt der Arbeitnehmer Kernfunktionen des Geschäfts aus oder erbringt er eine eigenständige Dienstleistung?
  • Wirtschaftliche Abhängigkeit: Ist der Arbeitnehmer ausschließlich auf diesen Arbeitgeber für Einkommen angewiesen oder arbeitet er für mehrere Kunden?
  • Investition in Ausrüstung: Investiert der Arbeitnehmer in seine eigenen Werkzeuge und Ausrüstungen oder werden diese vom Arbeitgeber bereitgestellt?
  • Leistungen und Sozialversicherung: Angestellte haben in der Regel Anspruch auf Leistungen und Sozialversicherungsbeiträge, was bei unabhängigen Auftragnehmern nicht der Fall ist.

Konsequenzen der Fehlklassifizierung

Eine ordnungsgemäße Klassifizierung gewährleistet die Einhaltung des libanesischen Arbeitsrechts. Die Fehlklassifizierung eines Angestellten als unabhängiger Auftragnehmer kann zu folgenden Konsequenzen führen:

  • Nachträgliche Arbeitsleistungen: Der Arbeitgeber kann für unbezahlte Sozialversicherungsbeiträge, Urlaubsgeld und andere Arbeitnehmerleistungen haftbar gemacht werden.
  • Geldstrafen und Sanktionen: Das Arbeitsministerium kann Geldstrafen für Fehlklassifizierung verhängen.
  • Rechtliche Schritte durch den Arbeitnehmer: Fehlklassifizierte Arbeitnehmer können auf Arbeitnehmerrechte und -leistungen klagen.

Vermeidung von Fehlklassifizierung bei der Einstellung von Auftragnehmern in Libanon

In Libanon regelt das Arbeitsgesetzbuch von 1946 die Beschäftigungsverhältnisse und unterscheidet Angestellte von unabhängigen Auftragnehmern basierend auf der tatsächlichen Natur ihrer Arbeit und nicht auf vertraglichen Titeln. Wichtige Faktoren sind der Grad der Kontrolle, den der Arbeitgeber über den Arbeitnehmer hat, die Integration des Arbeitnehmers in die Unternehmensabläufe und die wirtschaftliche Abhängigkeit. Die Fehlklassifizierung von Angestellten als unabhängige Auftragnehmer kann zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen führen. Arbeitgeber können für unbezahlte Löhne, Sozialversicherungsbeiträge und Arbeitnehmerleistungen haftbar gemacht werden, sowie potenziellen Geldstrafen und Sanktionen durch das Arbeitsministerium ausgesetzt sein. Um die Einhaltung der libanesischen Arbeitsgesetze sicherzustellen und diese Risiken zu mindern, ist es entscheidend, das Arbeitsverhältnis genau zu bewerten. Der Contractor of Record (CoR) Service von Rivermate kann dabei helfen, unabhängige Auftragnehmer korrekt zu engagieren, die Einhaltung lokaler Vorschriften sicherzustellen und das Risiko einer Fehlklassifizierung zu reduzieren.

Unabhängige Vertragsarbeit

Unabhängige Vertragsarbeit bietet eine flexible Arbeitsregelung für Unternehmen und qualifizierte Fachkräfte im Libanon. Es ist ein Arbeitsmodell, das ein nuanciertes Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen und bewährten Praktiken erfordert. Dieser Leitfaden wird die wichtigsten Aspekte der unabhängigen Vertragsarbeit im Libanon beleuchten, mit Fokus auf Vertragsstrukturen, Verhandlungspraktiken und vorherrschende Branchen.

Vertragsstrukturen

Die Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem unabhängigen Auftragnehmer muss formalisiert werden. Die gängigen Vertragsstrukturen im Libanon umfassen:

  • Unabhängiger Auftragnehmervertrag (ICA): Dies ist ein umfassendes Dokument, das den Arbeitsumfang, die zu erbringenden Leistungen, Zahlungsbedingungen, Vertraulichkeitsklauseln und Kündigungsbestimmungen festlegt.
  • Dienstleistungsvertrag: Dieser ist ähnlich wie ein ICA, wird jedoch oft für kürzerfristige Projekte oder spezifische Dienstleistungen verwendet.

Es ist wichtig zu beachten, dass während der Libanon standardisierte Vertragsvorlagen bereitstellt, es empfohlen wird, einen Anwalt zu konsultieren, um sicherzustellen, dass die Vereinbarung den spezifischen Bedürfnissen und dem libanesischen Arbeitsrecht entspricht.

Verhandlungspraktiken

Ein fairer und umfassender Vertrag ist für beide Parteien unerlässlich. Hier sind einige gängige Verhandlungspraktiken im Libanon:

  • Klarheit und Spezifizität: Der Vertrag sollte die zu erbringenden Leistungen, Zeitpläne und Zahlungsbedingungen (oft in USD aufgrund von Währungsschwankungen) klar definieren, um Missverständnisse zu vermeiden.
  • Kündigungsklausel: Der Vertrag sollte klare Bedingungen für die Kündigung durch beide Parteien festlegen, einschließlich Kündigungsfristen und potenzieller Abfindungszahlungen.
  • Streitbeilegung: Der Vertrag sollte einen Prozess zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten, die während des Projekts auftreten können, wie Schiedsverfahren oder Mediation, festlegen.

Häufige Branchen für unabhängige Vertragsarbeit

Mehrere Branchen im Libanon nutzen häufig unabhängige Auftragnehmer:

  • Informationstechnologie (IT): Es gibt eine hohe Nachfrage nach Webentwicklern, Programmierern und IT-Beratern.
  • Kreativbranchen: Grafikdesigner, Schriftsteller und Marketingfachleute arbeiten oft auf freiberuflicher Basis.
  • Übersetzung und Dolmetschen: Mit der mehrsprachigen Bevölkerung des Libanon sind freiberufliche Übersetzer und Dolmetscher wertvolle Ressourcen.
  • Beratung: Unternehmensberater, Finanzberater und HR-Spezialisten bieten oft ihre Expertise projektbezogen an.

Rechte an geistigem Eigentum

Geistige Eigentumsrechte (IP-Rechte) sind ein entscheidender Aspekt für Freiberufler und unabhängige Auftragnehmer im Libanon, da ihre kreative Arbeit maßgeblich die Innovation vorantreibt. Der Schutz dieser Rechte ist für ihren Erfolg unerlässlich.

Eigentum an urheberrechtlich geschütztem Werk

Nach dem libanesischen Gesetz Nr. 223 von 2000 über geistiges Eigentum (IP-Gesetz) wird dem "Autor" des Werkes, in der Regel dem Freiberufler, der es erstellt, das Eigentum am Urheberrecht gewährt. Wenn der Vertrag jedoch das Werk als "Auftragswerk" bezeichnet, kann das Eigentum auf den Kunden übergehen, der das Werk in Auftrag gegeben hat. Dies sollte im Vertrag ausdrücklich mit klaren Bedingungen festgelegt werden, um Streitigkeiten zu vermeiden.

Registrierung von Urheberrechten

Obwohl die Registrierung von Urheberrechten beim Generaldirektorat für geistiges Eigentum (DGIP) nicht obligatorisch ist, wird sie empfohlen, da sie im Falle einer Verletzung einen stärkeren rechtlichen Schutz bietet. Ein registriertes Urheberrechtszertifikat dient als prima facie Beweis für das Eigentum und stärkt Ihren Fall vor Gericht, wenn Ihre Rechte verletzt werden.

Vertraulichkeitsvereinbarungen

Unabhängige Auftragnehmer haben oft Zugang zu vertraulichen Informationen von Kunden. Die Unterzeichnung einer Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) schützt diese Informationen. Freiberufler können auch über vertrauliche Informationen oder proprietäre Techniken verfügen. Eine NDA kann auch erstellt werden, um ihre Informationen zu schützen.

Steuern und Versicherungen

Freiberuflichkeit im Libanon bietet Flexibilität und Autonomie, bringt jedoch auch spezifische Steuer- und Versicherungsüberlegungen mit sich. Als unabhängiger Auftragnehmer sind Sie für die Einreichung von Einkommensteuererklärungen und die Zahlung von Steuern auf Ihre Einnahmen verantwortlich. Nach libanesischem Steuerrecht gelten Freiberufler als "nicht-kommerzielle Berufe".

Steuerpflichten

Als unabhängiger Auftragnehmer im Libanon müssen Sie sich der folgenden Steuerpflichten bewusst sein:

  • Einkommensteuer: Sie sind verantwortlich für die Einreichung von Einkommensteuererklärungen und die Zahlung von Steuern auf Ihre Einnahmen.
  • Fristen für Steuererklärung und -zahlung: Das libanesische Finanzministerium legt Fristen für die Steuererklärung und -zahlung fest. Es wird empfohlen, einen Steuerberater für aktuelle Vorschriften zu konsultieren.
  • Registrierung für die Einkommensteuer: Wenn Ihre Einnahmen einen bestimmten Schwellenwert überschreiten, müssen Sie sich möglicherweise beim Finanzministerium für die Einkommensteuer registrieren.

Verfügbare Versicherungsoptionen

Im Libanon gibt es keine obligatorische Versicherung für unabhängige Auftragnehmer. Allerdings können Überlegungen zu Krankenversicherung, Berufshaftpflichtversicherung und Sozialversicherungsbeiträgen finanzielle Sicherheit im Falle unerwarteter Ereignisse bieten.

  • Krankenversicherung: Als Freiberufler sind Sie für Ihre eigene Krankenversicherung verantwortlich. Sie können individuelle Krankenversicherungspläne in Betracht ziehen, die von privaten Versicherungsgesellschaften angeboten werden.
  • Berufshaftpflichtversicherung: Abhängig von der angebotenen Dienstleistung kann die Berufshaftpflichtversicherung Schutz vor Ansprüchen wegen Fahrlässigkeit oder Fehlern bieten.
  • Sozialversicherungsbeiträge (optional): Obwohl nicht obligatorisch, können Sie freiwillig zur libanesischen Sozialversicherung beitragen, um zukünftige Leistungen wie Altersrenten zu erhalten. Allerdings basieren die Beiträge auf einem Mindesteinkommensschwellenwert, der möglicherweise höher ist als Ihre tatsächlichen Einnahmen.
Martijn
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