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Libanon

Überblick über Leistungen und Ansprüche

Erfahren Sie mehr über obligatorische und optionale Mitarbeiterleistungen in Libanon

Pflichtleistungen

In Libanon haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine Vielzahl von Pflichtleistungen. Dazu gehören Sozialversicherungsbeiträge, Urlaubsansprüche und Abfindungen.

Sozialversicherungsbeiträge

Arbeitgeber in Libanon sind gesetzlich verpflichtet, ihre Arbeitnehmer beim Nationalen Sozialversicherungsfonds (NSSF) anzumelden. Arbeitnehmerbeiträge werden von ihren Gehältern abgezogen, während die Arbeitgeber einen entsprechenden Betrag beisteuern. Der gesamte Sozialversicherungsbeitrag beträgt 22,5% des Gehalts des Arbeitnehmers. Dieser Beitrag deckt ab:

  • Medizinisch (bei Krankheit und Mutterschaft): 8% (Maximaler Beitrag von LBP 2.500.000)
  • Familienzulagen: 6% (Maximaler Beitrag von LBP 1.500.000)
  • Abfindung: 8,5% (Zusätzlich zum gesamten Gehalt des Arbeitnehmers)

Urlaubsansprüche

Libanon schreibt auch verschiedene Urlaubsansprüche für Arbeitnehmer vor:

  • Probezeit: Drei Monate.
  • Jahresurlaub: Mindestens 10 Tage jährlich, steigend mit der Betriebszugehörigkeit.
  • Feiertage: Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Urlaub an offiziellen Feiertagen.
  • Krankheitsurlaub: Ein gesetzlich vorgeschriebener Mindestbetrag an bezahltem Krankheitsurlaub.
  • Mutterschaftsurlaub: Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf bezahlten Mutterschaftsurlaub.
  • Vaterschaftsurlaub: Vaterschaftsurlaub kann ebenfalls gewährt werden, ist jedoch nicht obligatorisch.

Weitere Pflichtleistungen

Es gibt weitere Pflichtleistungen, auf die Arbeitnehmer in Libanon Anspruch haben:

  • Überstundenvergütung: Arbeitnehmer müssen für Überstunden zu einem höheren Satz als dem regulären Lohn entschädigt werden.
  • Kündigungsfrist: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sind verpflichtet, eine Kündigungsfrist vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses einzuhalten.
  • Abfindung: Im Falle einer Kündigung haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung, die sich nach ihrer Betriebszugehörigkeit richtet.

Optionale Leistungen

In Libanon gehen viele Unternehmen über die vorgeschriebenen Leistungen für Mitarbeiter hinaus und bieten zusätzliche Vergünstigungen an, um Top-Talente anzuziehen und zu halten.

Gesundheit und Wellness

Arbeitgeber bieten oft Krankenversicherungspläne an, die Krankenhausaufenthalte, medizinische Konsultationen und Medikamentenkosten für Mitarbeiter und manchmal auch deren Angehörige abdecken. Wellness-Programme sind ebenfalls üblich, wobei Unternehmen vor Ort Fitnessanlagen, Mitgliedschaften im Fitnessstudio oder die Teilnahme an Marathons oder anderen Sportveranstaltungen sponsern, um einen gesunden Lebensstil zu fördern.

Finanzielle Sicherheit

Lebensversicherungspläne werden manchmal von Arbeitgebern angeboten, um der Familie des Mitarbeiters im Falle seines Todes finanzielle Sicherheit zu bieten.

Work-Life-Balance

Flexible Arbeitsregelungen sind eine weitere optionale Leistung. Dies könnte Telearbeit, komprimierte Arbeitswochen oder Gleitzeit umfassen, um den Mitarbeitern eine effektivere Balance zwischen Arbeit und Privatleben zu ermöglichen. Einige Unternehmen bieten zusätzlich zu den gesetzlichen Feiertagen und dem Urlaubsanspruch zusätzliche bezahlte Freizeit an. Dies könnte Elternzeit, Sabbaticals oder persönliche Tage umfassen.

Weitere Vergünstigungen

Fahrtkostenzuschüsse werden oft von Unternehmen angeboten, insbesondere von solchen, die außerhalb der Stadtzentren liegen, um den Mitarbeitern den Arbeitsweg zu erleichtern. Arbeitgeber könnten Essensgutscheine bereitstellen oder subventionierte Mahlzeiten am Arbeitsplatz anbieten, um die Mittagspausenkosten der Mitarbeiter zu senken. Einige Unternehmen bieten Programme zur Rückerstattung von Studiengebühren oder Stipendien an, um den Mitarbeitern zu helfen, ihre Ausbildung fortzusetzen und ihre Fähigkeiten zu erweitern.

Anforderungen an die Krankenversicherung

In Libanon gibt es einen Unterschied zwischen den durch Sozialversicherungsbeiträge bereitgestellten Gesundheitsleistungen und der von Arbeitgebern angebotenen Krankenversicherung. Das libanesische Gesetz verpflichtet Arbeitgeber, einen Teil des Gehalts ihrer Mitarbeiter zur Sozialversicherung beizutragen. Dieser Beitrag deckt eine Reihe von Leistungen ab, einschließlich medizinischer Leistungen bei Krankheit und Mutterschaft. Arbeitgeber zahlen 8% des Gehalts des Mitarbeiters, begrenzt auf LBP 2.500.000 pro Jahr. Dies bietet ein gewisses Maß an Krankenversicherung, aber der Umfang ist begrenzt.

Wichtig zu beachten

Das libanesische Sozialversicherungssystem befindet sich im Wandel, und die Details der Krankenversicherung können sich ändern. Es wird empfohlen, die neuesten Informationen vom libanesischen Arbeitsministerium einzuholen.

Optionale vom Arbeitgeber bereitgestellte Krankenversicherung

Viele Arbeitgeber in Libanon bieten private Krankenversicherungspläne an, die über die grundlegende Deckung der Sozialversicherung hinausgehen. Diese Pläne können je nach Unternehmen und gewähltem Plan erheblich variieren, decken jedoch oft:

  • Krankenhauskosten
  • Arztkonsultationen
  • Medikamente
  • Zusätzliche Leistungen können Zahn- und Augenpflege umfassen.

Rentenpläne

Der Ruhestandsbereich im Libanon durchläuft eine bedeutende Transformation. Traditionell fehlte ein umfassendes Rentensystem, aber ein neues Gesetz bietet Hoffnung auf eine sicherere Zukunft für Rentner.

Die End-of-Service-Abfindung (EOSI)

Früher war die primäre Ruhestandsleistung für die meisten libanesischen Angestellten im privaten Sektor die End-of-Service-Abfindung (EOSI), die vom Nationalen Sozialversicherungsfonds (NSSF) verwaltet wurde. Dieses System bot eine Einmalzahlung bei Renteneintritt, berechnet auf Basis des Gehalts und der Dienstjahre. Es war jedoch keine echte Rente und bot kein stetiges Einkommen während des Ruhestands.

Das Neue Rentensystem

Im Dezember 2023 wurde ein lang erwartetes Rentensystem innerhalb des NSSF durch ein neues Gesetz etabliert. Dieser Plan zielt darauf ab, die EOSI durch eine monatliche Rente für berechtigte Rentner zu ersetzen. Hier ist eine Übersicht der wichtigsten Merkmale:

  • Berechtigung: Alle obligatorischen NSSF-Beitragszahler unter 49 Jahren zum Zeitpunkt der Umsetzung werden automatisch eingeschrieben. Personen im Alter von 49 Jahren und älter können freiwillig teilnehmen.
  • Beiträge: Ein kombinierter Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beitrag von etwa 17-18% des (gedeckelten) Einkommens wird über mehrere Jahre schrittweise eingeführt.
  • Leistungen: Die Rentenhöhe wird basierend auf individuellen Beiträgen und gutgeschriebenen Zinsen berechnet. Eine vorzeitige Pensionierung mit reduzierten Leistungen ist eine Option.

Private Rentenpläne

Einige Arbeitgeber im Libanon könnten zusätzlich zu den obligatorischen Beiträgen zum NSSF private Rentenpläne anbieten. Diese Pläne können zusätzliches Ruhestandseinkommen bieten und auf individuelle finanzielle Ziele zugeschnitten sein.

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