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Libanon

Richtlinien zur Kündigung und Abfindung

Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Prozesse für Mitarbeiterkündigung und Abfindung in Libanon

Kündigungsfrist

In Libanon legt das Arbeitsgesetz die Kündigungsfristen fest, die für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erforderlich sind und die sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers richten.

Dauer der Betriebszugehörigkeit und Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist variiert wie folgt:

  • Bei weniger als drei Jahren Betriebszugehörigkeit ist eine Kündigungsfrist von einem Monat erforderlich.
  • Bei drei bis sechs Jahren Betriebszugehörigkeit ist eine Kündigungsfrist von zwei Monaten erforderlich.
  • Bei sechs bis zwölf Jahren Betriebszugehörigkeit ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten erforderlich.
  • Bei zwölf Jahren und mehr ist eine Kündigungsfrist von vier Monaten erforderlich.

Dies sind die gesetzlichen Mindestanforderungen. Der Arbeitsvertrag kann jedoch eine längere Kündigungsfrist vorsehen, wenn beide Parteien zustimmen.

Probezeit

Während der üblichen dreimonatigen Probezeit in Libanon kann entweder der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer den Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen.

Zahlung anstelle der Kündigungsfrist

Anstelle der vollen Kündigungsfrist können der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer dem anderen Teil eine Summe zahlen, die dem regulären Lohn für die verbleibende Kündigungsfrist entspricht. Diese Option muss einvernehmlich vereinbart werden.

Abfindung

Abfindung, auch bekannt als End-of-Service-Abfindung, ist ein Recht, das Arbeitnehmer in Libanon unter bestimmten Umständen geltend machen können, wenn ihr Arbeitsverhältnis beendet wird.

Wann wird eine Abfindung gewährt?

In Libanon können Arbeitnehmer in folgenden Situationen eine Abfindung geltend machen:

  • Wenn der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag ohne triftigen Grund kündigt, was zu einer ungerechtfertigten oder missbräuchlichen Entlassung führt.
  • Bei Renteneintritt.
  • Wenn der Arbeitnehmer aus zwingenden Gründen kündigt, wie z.B. bei Fehlverhalten des Arbeitgebers.

Wie wird die Abfindung berechnet?

Die Berechnung der Abfindung in Libanon basiert auf:

  • Der Dienstzeit, wobei Arbeitnehmer Anspruch auf ein Monatsgehalt für jedes Dienstjahr haben.
  • Dem letzten Gehalt, da die Abfindung auf Basis des zuletzt vor der Kündigung erhaltenen Gehalts berechnet wird.

Zum Beispiel hätte ein Arbeitnehmer, der 10 Jahre für ein Unternehmen gearbeitet hat und ein letztes Gehalt von $2.000 erhielt, Anspruch auf eine Abfindung von $20.000 (10 Jahre x $2.000).

Wer zahlt die Abfindung?

In der Regel zahlt der Nationale Sozialversicherungsfonds (NSSF) in Libanon die Abfindung. In Fällen, in denen die Kündigung als ungerechtfertigt oder missbräuchlich angesehen wird, kann jedoch der Arbeitgeber verpflichtet sein, die Abfindung direkt an den Arbeitnehmer zu zahlen.

Kündigungsprozess

Die Kündigung von Mitarbeitern im Libanon muss spezifischen gesetzlichen Anforderungen entsprechen, um Fairness zu gewährleisten und die Rechte sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers zu schützen.

Arten der Kündigung

Es gibt zwei Hauptarten der Kündigung:

  • Freiwillige Kündigung: Ein Mitarbeiter kann seinen Vertrag freiwillig kündigen, indem er eine schriftliche Kündigung gemäß der im Vertrag oder im libanesischen Arbeitsrecht festgelegten Frist einreicht.
  • Unfreiwillige Kündigung: Ein Arbeitgeber kann einen Mitarbeiter aus triftigen Gründen kündigen, die wirtschaftliche oder technische Gründe wie Umstrukturierung oder Schließung sowie Leistungs- oder Disziplinargründe wie schlechte Leistung, Fehlverhalten oder Vertragsbruch umfassen können.

Kündigungsfristen

Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer müssen eine schriftliche Kündigung einreichen. Wenn der Arbeitgeber die Kündigung einleitet, muss er im Kündigungsschreiben einen triftigen Grund angeben, insbesondere bei Leistungs- oder Disziplinarproblemen.

Streitbeilegung

Im Falle einer ungerechtfertigten Kündigung können Mitarbeiter eine Beschwerde beim libanesischen Arbeitsministerium einreichen oder rechtlichen Beistand durch die libanesischen Arbeitsgerichte suchen.

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