Die Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger in Israel erfordert die Navigation durch eine spezifische Reihe von Visa- und Arbeitserlaubnisregelungen. Diese Regeln sind darauf ausgelegt, die Einreise und den Aufenthalt von Nicht-Staatsbürgern zu regeln, die innerhalb des Landes arbeiten möchten, und gewährleisten die Einhaltung von Arbeitsgesetzen und Einwanderungspolitiken. Der Prozess umfasst in der Regel die Sicherstellung der Genehmigung durch die israelischen Behörden, hauptsächlich das Ministry of Interior (Population and Immigration Authority), sowie das Erhalten des entsprechenden Visa-Stempels, bevor die Person legal mit der Arbeit beginnen kann. Das Verständnis dieser Anforderungen ist sowohl für Arbeitgeber als auch für potenzielle Arbeitnehmer unerlässlich, um einen reibungslosen und regelkonformen Onboarding-Prozess zu gewährleisten.
Gängige Visatypen für ausländische Arbeitnehmer
Die primäre Visa-Kategorie für ausländische Staatsangehörige, die in Israel eine Beschäftigung suchen, ist das B/1 Work Visa. Dieses Visa ist speziell für Personen vorgesehen, die eine Anstellung bei einem israelischen Arbeitgeber gesichert haben und über die vom Arbeitgeber geforderten Fähigkeiten oder Fachkenntnisse verfügen. Während das B/1 das häufigste ist, gibt es Variationen für bestimmte Berufe oder Umstände.
| Visa-Typ | Zweck | Typische Dauer | Wichtigste Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| B/1 | Beschäftigung als qualifizierter oder Experte | Bis zu 63 Monate (anfänglich 1 Jahr, verlängerbar) | Arbeitgeber-Sponsoring und genehmigte Arbeitserlaubnis |
| B/1 (Experte) | Hochspezialisierte Experten für kurzfristige Projekte | Bis zu 90 Tage | Spezialisierte Fachkenntnisse, Arbeitgeber-Sponsoring, Erlaubnis |
| B/1 (Betreuer) | Betreuungsrollen | Bis zu 63 Monate | Es gelten spezifische Quoten und Vorschriften |
Das B/1-Visum ist die Standardroute für Unternehmen, die ausländische Fachkräfte einstellen. Die Berechtigung hängt hauptsächlich vom Bedarf des Arbeitgebers an den spezifischen Fähigkeiten des ausländischen Mitarbeiters und der Fähigkeit des Arbeitgebers ab, eine Arbeitserlaubnis zu erhalten.
Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis
Die Sicherung einer B/1-Arbeitserlaubnis und eines Visums ist ein mehrstufiger Prozess, der vom potenziellen Arbeitgeber in Israel initiiert wird. Der Arbeitgeber muss einen echten Bedarf an dem ausländischen Arbeitnehmer nachweisen und belegen, dass Bemühungen unternommen wurden, einen geeigneten israelischen Kandidaten zu finden (obwohl diese Anforderung bei hochspezialisierten Rollen weniger streng sein kann).
Das allgemeine Verfahren umfasst:
- Arbeitgeber beantragt Arbeitserlaubnis: Der israelische Arbeitgeber reicht einen Antrag beim Ministry of Interior (Population and Immigration Authority) im Namen des ausländischen Staatsangehörigen ein. Dieser Antrag erfordert detaillierte Informationen über das Unternehmen, die Stellenbeschreibung, das vorgeschlagene Gehalt und die Beschäftigungsbedingungen sowie die Qualifikationen des ausländischen Mitarbeiters.
- Überprüfung durch das Ministry of Interior: Das MOI prüft den Antrag, bewertet den Bedarf des Arbeitgebers und die Eignung des ausländischen Staatsangehörigen. Diese Phase kann Überprüfungen durch andere Regierungsstellen beinhalten.
- Genehmigung der Erlaubnis: Bei Genehmigung stellt das MOI ein Genehmigungsschreiben für die Arbeitserlaubnis aus.
- Visumantrag: Der ausländische Staatsangehörige beantragt dann einen B/1-Visumstempel bei der israelischen Botschaft oder dem Konsulat in seinem Heimatland, wobei das Genehmigungsschreiben des MOI sowie weitere erforderliche Dokumente vorzulegen sind.
- Visumsausstellung: Nach erfolgreichem Visumantrag wird das B/1-Visum im Reisepass des ausländischen Staatsangehörigen abgestempelt, was ihm die Einreise nach Israel zur Arbeit ermöglicht.
- Einreise und Registrierung: Nach Ankunft in Israel muss sich der ausländische Staatsangehörige beim MOI registrieren, um seinen B/1-Status und möglicherweise eine temporäre Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
Wichtige Anforderungen und Dokumentation:
- Arbeitgeber: Unternehmensregistrierungsdokumente, Entwurf des Arbeitsvertrags (mit Gehalt, Rolle, Dauer), Begründung für die Einstellung eines ausländischen Staatsangehörigen.
- Mitarbeiter: Gültiger Reisepass (mit ausreichender Gültigkeit), Passfotos, Nachweis relevanter Ausbildung und Berufserfahrung (Diplome, Zertifikate, Lebenslauf), Ergebnisse der medizinischen Untersuchung (von einer anerkannten Klinik), polizeiliches Führungszeugnis (aus dem Herkunftsland und ggf. aus dem Land des längeren Aufenthalts), ausgefüllte Visumantragsformulare.
- Sponsoring: Der israelische Arbeitgeber fungiert als Sponsor und ist für den Antragsprozess innerhalb Israels sowie die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich.
Bearbeitungszeiten und Gebühren:
Die Bearbeitungszeiten für Arbeitserlaubnisse können erheblich variieren, abhängig von der Komplexität des Falls, der jeweiligen MOI-Behörde und der aktuellen Arbeitsbelastung. Sie können von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten reichen. Die Visa-Bearbeitung beim Konsulat/der Botschaft dauert in der Regel weniger, sobald die Erlaubnis genehmigt ist, kann aber ebenfalls variieren.
Gebühren fallen sowohl für den vom Arbeitgeber eingereichten Antrag auf Arbeitserlaubnis als auch für den vom Arbeitnehmer beantragten Visumantrag an. Diese Gebühren können sich ändern und sollten bei den zuständigen Behörden oder der israelischen Botschaft/dem Konsulat bestätigt werden.
Wege zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis
Der Erhalt einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis in Israel allein aufgrund des Besitzes eines B/1-Work Visa über einen längeren Zeitraum ist kein direkter oder automatischer Prozess. Das B/1-Visum ist in erster Linie eine temporäre Arbeitserlaubnis, die in der Regel für maximal 63 Monate (etwa 5 Jahre und 3 Monate) verlängerbar ist.
Wege zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis beinhalten meist andere Kriterien, wie z.B.:
- Familienbande: Heirat mit einem israelischen Staatsbürger oder Daueraufenthaltsberechtigten oder Elternteil eines israelischen Staatsbürgers.
- Außergewöhnliche humanitäre Gründe: In seltenen Fällen, basierend auf spezifischen humanitären Überlegungen.
- Bedeutender Beitrag: Nachweis eines außergewöhnlichen Beitrags an den Staat Israel in Bereichen wie Wissenschaft, Kultur oder Wirtschaft (dies ist äußerst diskretionär).
Während eine langfristige legale Aufenthaltserlaubnis mit einem B/1-Visum in einigen Anträgen berücksichtigt werden kann, gewährt sie nicht automatisch das Recht auf eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis. Personen, die einen dauerhaften Status anstreben, müssen in der Regel andere Einwanderungswege prüfen, die mit ihren persönlichen Umständen übereinstimmen.
Abhängigkeitsvisa-Optionen
Inhaber eines B/1-Work Visa können möglicherweise ihre unmittelbaren Familienmitglieder (Ehepartner und minderjährige Kinder) mit nach Israel nehmen. Der Prozess für Angehörige ist vom Hauptantrag für das B/1 getrennt.
Angehörige beantragen in der Regel entweder:
- B/2 Visitor Visa: Ein temporäres Visum, das einen Aufenthalt erlaubt, aber nicht das Recht auf Arbeit gewährt. Es wird häufig für kürzere Aufenthalte oder während der Bearbeitung eines anderen Status ausgestellt.
- A/4 Temporary Resident Visa: Dieses Visum ist mit dem Status des Haupt-B/1-Inhabers verbunden und erlaubt einen längeren Aufenthalt. Wie das B/2 gewährt das A/4-Visum in der Regel nicht das Recht auf Arbeit für den Angehörigen.
Damit ein Ehepartner als Angehöriger in Israel arbeiten darf, müsste er in der Regel eine eigene B/1-Arbeitserlaubnis und ein Visum auf Grundlage seines eigenen Beschäftigungsangebots und seiner Qualifikationen beantragen, gemäß dem Standardverfahren. Der Prozess für Angehörige erfordert den Nachweis der Familienbeziehung und den Nachweis, dass der Haupt-B/1-Inhaber die Familie finanziell unterstützen kann.
Visum-Compliance-Verpflichtungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Die Einhaltung der israelischen Einwanderungs- und Arbeitsgesetze ist sowohl für den Arbeitgeber als auch für den ausländischen Staatsangehörigen mit einem B/1-Visum von entscheidender Bedeutung.
Verpflichtungen des Arbeitgebers:
- Gültige Erlaubnis und Visum: Sicherstellen, dass der ausländische Mitarbeiter während der gesamten Beschäftigungsdauer eine gültige Arbeitserlaubnis und ein B/1-Visum besitzt.
- Einhaltung der Bedingungen: Den ausländischen Mitarbeiter nur in der im Antrag genehmigten Rolle und unter den festgelegten Bedingungen beschäftigen.
- Einhaltung des Arbeitsrechts: Alle israelischen Arbeitsgesetze einhalten, einschließlich Mindestlohn, Arbeitszeiten, Sozialleistungen und sichere Arbeitsbedingungen.
- Änderungen melden: Das Ministry of Interior über wesentliche Änderungen informieren, z.B. Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Änderungen in der Stellenbeschreibung oder im Status des Mitarbeiters.
- Aufzeichnungen führen: Genau Buch führen über die Beschäftigung und den Einwanderungsstatus des ausländischen Mitarbeiters.
- Abreise: Sicherstellen, dass der Mitarbeiter Israel bei Ablauf oder Beendigung seiner Arbeitserlaubnis und seines Visums verlässt, sofern kein anderer legaler Status erreicht wurde.
Pflichten des Mitarbeiters:
- Arbeit für den Sponsor: Nur für den Sponsor arbeiten, der das B/1-Visum beantragt hat, und nur in der genehmigten Rolle.
- Einhaltung der Visumbedingungen: Alle Bedingungen des B/1-Visums und israelischer Gesetze einhalten.
- Status aufrechterhalten: Sicherstellen, dass Reisepass und Visum gültig bleiben.
- Arbeitgeber informieren: Das Unternehmen über Änderungen der persönlichen Umstände, die den Visastatus beeinflussen könnten, in Kenntnis setzen.
- Rechtzeitig abreisen: Israel bei Ablauf oder Beendigung des Visums und der Arbeitserlaubnis verlassen, sofern kein rechtlich anerkannter Statuswechsel erfolgt ist.
Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu erheblichen Strafen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer führen, einschließlich Geldstrafen, Abschiebung und Einreise- oder Beschäftigungsverbote in Israel.
Stellen Sie in Israel Top-Talente über unseren Employer of Record Service ein.
Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren EOR-Experten, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen in Israel helfen können.







Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren EOR-Experten, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen in Israel helfen können.
Von über 1.000 Unternehmen weltweit geschätzt.



