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Arbeitserlaubnisse und Visa in Israel

Arbeitsgenehmigungen und Visabestimmungen

Erfahren Sie, wie Sie Arbeitsgenehmigungen und Visa für Mitarbeitende in Israel sponsern.

Israel work-permits-and-visas overview

Die Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger in Israel erfordert die Navigation durch einen spezifischen Satz von Visa- und Arbeitserlaubnisregelungen. Diese Vorschriften sind darauf ausgelegt, die Einreise und den Aufenthalt von Nicht-Staatsbürgern zu regeln, die im Land arbeiten möchten, und die Einhaltung von Arbeitsgesetzen und Einwanderungspolitiken sicherzustellen. Der Prozess umfasst in der Regel die Erlangung der Zustimmung der israelischen Behörden, hauptsächlich des Innenministeriums (Bevölkerungs- und Einwanderungsbehörde), sowie das Erhalten des entsprechenden Visa-Stempels, bevor die Person legal mit der Beschäftigung beginnen kann. Das Verständnis dieser Anforderungen ist sowohl für Arbeitgeber als auch für potenzielle Arbeitnehmer wesentlich, um einen reibungslosen und regelkonformen Onboarding-Prozess zu gewährleisten.

Gängige Visatypen für ausländische Arbeitnehmer

Die wichtigste Visa-Kategorie für ausländische Staatsangehörige, die in Israel eine Beschäftigung suchen, ist das B/1 Arbeitervisum. Dieses Visum ist speziell für Personen vorgesehen, die eine Anstellung bei einem israelischen Arbeitgeber gesichert haben und über die vom Arbeitgeber benötigten Fähigkeiten oder Fachkenntnisse verfügen. Während das B/1 das häufigste ist, existieren Variationen für bestimmte Berufe oder Umstände.

Visa-Typ Zweck Typische Dauer Wichtige Voraussetzung
B/1 Beschäftigung als qualifizierte oder Fachkraft Bis zu 63 Monate (anfänglich 1 Jahr, verlängerbar) Arbeitgeber-Sponsoring und genehmigte Arbeitserlaubnis
B/1 (Experte) Hochspezialisierte Experten für kurzfristige Projekte Bis zu 90 Tage Spezialisierung, Arbeitgeber-Sponsoring, Genehmigung
B/1 (Pflegekraft) Pflegeberufe Bis zu 63 Monate Spezifische Quoten und Vorschriften gelten

Das B/1-Visum ist die Standardroute für Unternehmen, die ausländische Fachkräfte einstellen. Die Anspruchsvoraussetzungen hängen hauptsächlich vom Bedarf des Arbeitgebers nach den spezifischen Fähigkeiten des ausländischen Mitarbeiters und der Fähigkeit des Arbeitgebers ab, eine Arbeitserlaubnis zu erhalten.

Anforderungen und Verfahren zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis

Die Erlangung einer B/1-Arbeitserlaubnis und eines Visums ist ein mehrstufiger Prozess, der vom potenziellen Arbeitgeber in Israel eingeleitet wird. Der Arbeitgeber muss einen echten Bedarf an dem ausländischen Arbeitnehmer nachweisen und dokumentieren, dass Anstrengungen unternommen wurden, um einen geeigneten israelischen Kandidaten zu finden (obwohl diese Anforderung bei hoch spezialisierten Rollen weniger streng sein kann).

Das allgemeine Verfahren umfasst:

  1. Arbeitgeber beantragt die Arbeitserlaubnis: Der israelische Arbeitgeber reicht einen Antrag beim Innenministerium (Bevölkerungs- und Einwanderungsbehörde) im Namen des ausländischen Staatsangehörigen ein. Dieser Antrag erfordert detaillierte Angaben über das Unternehmen, die Arbeitsrolle, das vorgeschlagene Gehalt und die Beschäftigungsbedingungen sowie die Qualifikationen des ausländischen Mitarbeiters.
  2. Prüfung durch das Innenministerium: Das MOI prüft den Antrag, bewertet den Bedarf des Arbeitgebers und die Eignung des ausländischen Staatsangehörigen. Dieser Schritt kann Überprüfungen durch andere Regierungsstellen beinhalten.
  3. Genehmigung der Erlaubnis: Bei Genehmigung stellt das MOI ein Genehmigungsschreiben für die Arbeitserlaubnis aus.
  4. Visumantrag: Der ausländische Staatsangehörige beantragt dann an der israelischen Botschaft oder im Konsulat in seinem Heimatland das B/1-Visum, wobei das Genehmigungsschreiben des MOI zusammen mit anderen erforderlichen Dokumenten vorzulegen ist.
  5. Visaerteilung: Nach erfolgreicher Visaantragstellung wird das B/1-Visum im Reisepass der Person abgestempelt, was ihr erlaubt, nach Israel einzureisen und dort zu arbeiten.
  6. Einreise und Registrierung: Bei Ankunft in Israel muss sich der ausländische Staatsangehörige beim MOI melden, um seinen B/1-Status und eventuell eine temporäre Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.

Wichtige Anforderungen und Dokumentation:

  • Arbeitgeber: Unternehmensregistrierungsdokumente, Entwurf des Arbeitsvertrags (mit Gehalt, Rolle, Dauer), Begründung für die Beschäftigung eines ausländischen Staatsangehörigen.
  • Arbeitnehmer: Gültiger Reisepass (mit ausreichender Gültigkeit), Passfotos, Nachweise über Ausbildung und Berufserfahrung (Diplome, Zertifikate, Lebenslauf), Ergebnisse der medizinischen Untersuchung (von einer anerkannten Klinik), polizeiliches Führungszeugnis (aus dem Herkunftsland und ggf. aus einem längeren Aufenthaltsland), ausgefüllte Visumantragsformulare.
  • Sponsoring: Der israelische Arbeitgeber fungiert als Sponsor und ist für den Antragsprozess innerhalb Israels sowie die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich.

Bearbeitungszeiten und Gebühren:

Die Bearbeitungszeiten für Arbeitserlaubnisse können stark variieren, abhängig von der Komplexität des Falls, der spezifischen MOI-Büro und der aktuellen Auslastung. Sie reichen von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten. Die Visa-Bearbeitung beim Konsulat/der Botschaft dauert in der Regel weniger, sobald die Erlaubnis erteilt wurde, kann jedoch ebenfalls variieren.

Gebühren sind sowohl für den vom Arbeitgeber eingereichten Antrag auf Arbeitserlaubnis als auch für den vom Arbeitnehmer beantragten Visa zu entrichten. Diese Gebühren können sich ändern und sollten bei den zuständigen Behörden oder der israelischen Botschaft/dem Konsulat bestätigt werden.

Wege zur permanenten Aufenthaltserlaubnis

Der Erhalt einer permanenten Aufenthaltserlaubnis in Israel allein durch das längere Halten eines B/1-Arbeitervisums ist kein direkter oder automatischer Prozess. Das B/1-Visum ist in erster Linie eine temporäre Arbeitserlaubnis, die in der Regel maximal für 63 Monate (etwa 5 Jahre und 3 Monate) verlängert werden kann.

Der Weg zur permanenten Aufenthaltserlaubnis hängt meist von anderen Kriterien ab, wie zum Beispiel:

  • Familienbande: Heirat mit einem israelischen Staatsbürger oder Daueraufenthaltsberechtigten oder Elternteil eines israelischen Staatsbürgers.
  • Außerordentliche humanitäre Gründe: In seltenen Fällen aus bestimmten humanitären Erwägungen.
  • Bedeutender Beitrag: Nachweis eines außergewöhnlichen Beitrags an den Staat Israel in Bereichen wie Wissenschaft, Kultur oder Wirtschaft (dies ist sehr diskretionär).

Während langfristiger legaler Aufenthalt mit einem B/1-Visum in manchen Fällen berücksichtigt werden kann, führt er nicht automatisch zur Gewährung einer Daueraufenthaltsgenehmigung. Personen, die einen dauerhaften Status anstreben, müssen in der Regel andere Einwanderungswege prüfen, die ihren persönlichen Umständen entsprechen.

Optionen für Dependents Visa

Inhaber eines B/1-Arbeitervisums können möglicherweise ihre unmittelbaren Familienmitglieder (Ehepartner und minderjährige Kinder) mit nach Israel nehmen. Das Verfahren für Dependents ist vom Hauptantrag für das B/1-Visum getrennt.

Dependents beantragen üblicherweise entweder:

  • B/2 Besuchervisum: Dieses temporäre Visum erlaubt den Aufenthalt, gewährt jedoch nicht das Recht zu arbeiten. Es wird oft für kürzere Aufenthalte oder während der Bearbeitung eines anderen Status ausgestellt.
  • A/4 Temporäres Aufenthaltserlaubnis: Dieses Visum ist mit dem Status des Haupt-B/1-Inhabers verbunden und erlaubt einen längeren Aufenthalt. Ebenso wie das B/2-Visum gewährt kein Arbeitsrecht für den Dependents.

Damit ein dependender Ehepartner zum Arbeiten in Israel berechtigt ist, müsste er in der Regel eine eigene B/1-Arbeitserlaubnis und ein entsprechendes Visum auf Basis seines eigenen Beschäftigungsangebots und seiner Qualifikationen beantragen, nach dem regulären Verfahren. Für Dependents ist es notwendig, die Familienbeziehung nachzuweisen und zu belegen, dass der Haupt-B/1-Inhaber die Familie finanziell unterstützen kann.

Visum-Compliance-Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Einhaltung der israelischen Einwanderungs- und Arbeitsgesetze ist für sowohl den Arbeitgeber als auch den ausländischen Staatsangehörigen mit einem B/1-Visum entscheidend.

Pflichten des Arbeitgebers:

  • Gültige Erlaubnis und Visum: Sicherstellen, dass der ausländische Mitarbeiter eine gültige Arbeitserlaubnis und ein B/1-Visum während der gesamten Beschäftigungsdauer besitzt.
  • Einhaltung der Bedingungen: Beschäftigung nur in der im Antrag genehmigten Rolle und unter den genehmigten Bedingungen.
  • Einhaltung des Arbeitsrechts: Beachtung aller israelischen Arbeitsgesetze, einschließlich Mindestlohn, Arbeitszeiten, Sozialleistungen und sicherer Arbeitsbedingungen.
  • Meldung von Änderungen: Mitteilung an das Innenministerium bei wesentlichen Änderungen, z.B. Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Rollenänderungen oder Statusänderungen.
  • Aufzeichnung: Führen detaillierter Unterlagen zu Beschäftigung und Einwanderungsstatus.
  • Abreise: Sicherstellen, dass der Mitarbeiter Israel bei Ablauf oder Beendigung der Arbeitserlaubnis und des Visums verlässt, sofern kein anderer legaler Status vorliegt.

Pflichten des Arbeitnehmers:

  • Arbeit für den sponsorn Arbeitgeber: Nur für den Arbeitgeber arbeiten, der das B/1-Visum gesponsert hat, und nur in der genehmigten Rolle.
  • Einhaltung der Visa-Bedingungen: Alle Bedingungen des B/1-Visums und israelischer Gesetze einhalten.
  • Status aufrechterhalten: Sicherstellen, dass Reisepass und Visum gültig bleiben.
  • Meldung an den Arbeitgeber: Änderungen in persönlichen Umständen dem Arbeitgeber mitteilen, die den Status beeinflussen könnten.
  • Rechtzeitig abreisen: Israel bei Ablauf oder Beendigung des Visums und der Arbeitserlaubnis verlassen, sofern kein rechtlich genehmigter Statuswechsel erfolgt ist.

Die Nichteinhaltung dieser Pflichten kann zu erheblichen Strafen für beide, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, führen, einschließlich Bußgeldern, Abschiebung und Einreiseverboten.

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