Erkunden Sie die Rechte der Arbeitnehmer und den rechtlichen Schutz in Iran
In Iran wird die Beendigung von Arbeitsverträgen durch einen strengen rechtlichen Rahmen geregelt. Das iranische Arbeitsgesetz (Gesetz Nr. 1 von 1996) legt fest, dass Arbeitsverträge nur unter bestimmten Umständen beendet werden können. Dazu gehören der Tod oder die Pensionierung des Arbeitnehmers, die vollständige Erwerbsunfähigkeit des Arbeitnehmers, das Auslaufen eines befristeten Arbeitsvertrags, die Erfüllung einer bestimmten Aufgabe in einem befristeten Arbeitsvertrag und die Kündigung des Arbeitnehmers mit ordnungsgemäßer Kündigungsfrist. Es ist wichtig zu beachten, dass Arbeitgeber Arbeitnehmer nicht einseitig außerhalb dieser gesetzlichen Gründe entlassen können.
Wenn die Kündigung aus den oben genannten Gründen rechtmäßig ist, müssen bestimmte Verfahren eingehalten werden. Wenn die Kündigung aufgrund von Fehlverhalten des Arbeitnehmers oder Verstößen gegen Unternehmensvorschriften erfolgt, muss der Arbeitgeber schriftliche Verwarnungen aussprechen und einen dokumentierten Disziplinarprozess vor der Kündigung durchlaufen. Bei Entlassungen aus Gründen der Redundanz oder wirtschaftlichen Gründen ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Genehmigung des Islamischen Arbeitsrates oder des Arbeitsdisziplinarausschusses einzuholen. Diese Gremien werden die Rechtmäßigkeit der Redundanz prüfen und eine faire Behandlung der Arbeitnehmer sicherstellen.
Die Kündigungsfrist kann je nach den Umständen und dem Vertrag des Arbeitnehmers variieren. Das iranische Arbeitsrecht betont jedoch die Bereitstellung einer angemessenen Kündigungsfrist, um den Arbeitnehmern Zeit zu geben, eine alternative Beschäftigung zu finden.
Bei rechtmäßiger Beendigung eines Arbeitsvertrags sind Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Abfindung zu zahlen. Die Höhe der Abfindung wird basierend auf dem letzten Gehalt des Arbeitnehmers und seiner Dienstzeit berechnet. Insbesondere ist ein Monatsgehalt für jedes Dienstjahr für Arbeitnehmer vorgeschrieben, die mindestens ein Jahr im Dienst waren.
Die Verfassung des Iran verankert das Prinzip der Nichtdiskriminierung, aber der rechtliche Rahmen des Landes zur Bekämpfung von Diskriminierung bleibt begrenzt. Das Fehlen robuster, spezifischer Gesetze schafft ein Umfeld, in dem Einzelpersonen aus Minderheitengruppen erheblichen Nachteilen ausgesetzt sein können.
Das iranische Recht verfügt nicht über eine umfassende Antidiskriminierungsgesetzgebung, die explizit alle geschützten Merkmale auflistet. Es gibt jedoch mehrere rechtliche Bestimmungen und Prinzipien, die Diskriminierungsfragen berühren:
Trotz der rechtlichen Einschränkungen haben Personen, die im Iran Diskriminierung erfahren, einige potenzielle Möglichkeiten zur Rechtsverfolgung:
Arbeitgeber im Iran haben die allgemeine Verpflichtung, ein Arbeitsumfeld frei von Diskriminierung zu schaffen. Das Fehlen eines klaren gesetzlichen Rahmens erschwert es jedoch, Arbeitgeber für spezifische Diskriminierungshandlungen zur Verantwortung zu ziehen.
Das iranische Arbeitsrecht legt Richtlinien für Arbeitszeiten, Ruhepausen und ergonomische Überlegungen fest, um ein ausgewogenes Arbeitsumfeld zu gewährleisten.
Das iranische Arbeitsgesetzbuch (Gesetz Nr. 1 von 1996) schreibt eine Standardarbeitswoche von 44 Stunden vor, verteilt auf sechs Arbeitstage. Dies entspricht durchschnittlich 7,33 Stunden pro Tag.
Überstunden sind mit Einschränkungen erlaubt:
Iranische Vorschriften betonen Ruhepausen zum Wohl der Arbeitnehmer:
Jahresurlaub: Zusätzlich haben iranische Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, dessen Mindestdauer je nach Dienstzeit variiert.
Obwohl es in Iran keine einzige Verordnung gibt, die sich ausschließlich mit Ergonomie befasst, fördert das Arbeitsgesetzbuch ein sicheres Arbeitsumfeld:
Iran priorisiert die Arbeitssicherheit durch eine Reihe von Vorschriften, die im Arbeitsgesetzbuch (Gesetz Nr. 1 von 1996) festgelegt sind. Dieses Rahmenwerk definiert klare Verpflichtungen für Arbeitgeber, schützt die Rechte der Arbeitnehmer und weist bestimmten Regierungsstellen Durchsetzungsverantwortlichkeiten zu.
Das Arbeitsgesetzbuch betont die Verantwortung des Arbeitgebers, eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung zu schaffen. Wichtige Verpflichtungen der Arbeitgeber umfassen:
Iranische Arbeitnehmer genießen im Rahmen des Arbeitsschutzes (OSH) eine klar definierte Reihe von Rechten:
Diese Rechte befähigen die Arbeitnehmer, aktiv zur Aufrechterhaltung einer sicheren Arbeitsumgebung beizutragen.
Die Hauptverantwortung für die Durchsetzung der Arbeitsschutzvorschriften in Iran liegt beim Ministerium für Arbeit und Soziales (MOLSA). MOLSA führt diese Aufgaben durch seine spezialisierten Abteilungen aus:
Diese Abteilungen arbeiten zusammen, um einen umfassenden Ansatz zur Durchsetzung der Arbeitssicherheit zu gewährleisten und eine Präventionskultur zu fördern.
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