Kostenrechner für Beschäftigungskosten in Iran
Berechnen Sie Ihre vollständigen Einstellungskosten für Iran-Mitarbeiter, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Mitarbeiterleistungen und Verwaltungsgebühren. Dieser Gehaltsrechner liefert genaue Schätzungen der Arbeitgeberkosten für fundierte Einstellungsentscheidungen.
Personalkosten berechnen
Aufschlüsselung der Beschäftigungskosten
Wählen Sie ein Land aus und geben Sie ein Gehalt ein, um die Kostenaufstellung der Beschäftigung anzuzeigen.
Arbeitgebersteuerbeiträge
| Steuerart | Satz | Basis |
|---|---|---|
| Sozialversicherung (Arbeitgeberanteil) | 23% | Bruttogehalt/Leistungen des Arbeitnehmers (bis zu einer täglichen Obergrenze von IRR 24.245.592) |
| Arbeitslosenversicherung (Arbeitgeber) | 3% | Bruttogehalt/Leistungen des Arbeitnehmers (bis zu einer täglichen Obergrenze von IRR 24.245.592) |
| Einkommenssteuer einbehalten | Progressiv (10% bis 35%) | Steuerpflichtiges Einkommen des Arbeitnehmers |
Einreichung & Einhaltung
- Monatliche Gehaltslisten und sozialversicherungsbeiträge, die bis zum Ende des Monats nach dem Gehaltsmonat fällig sind.
- Die einbehaltene Einkommenssteuer wird in der Regel monatlich an INTA abgeführt, meist bis zum Ende des Monats nach dem Gehaltsmonat.
- Jährliche Gehaltssteuererklärung bei INTA, die die Gesamtgehälter, einbehaltenen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge für das iranische Steuerjahr (21. März - 20. März) zusammenfasst.
In Iran sind die Gehälter der Mitarbeiter einkommensteuerpflichtig, die direkt von ihren Arbeitgebern von ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnung abgezogen wird. Diese Steuer basiert auf einem gestaffelten System mit variierenden Steuersätzen und Freibeträgen.
Einkommensteuer
Das Einkommensteuersystem in Iran funktioniert nach einem progressiven Tarif. Eine steuerfreie Grenze wird jährlich festgelegt. Für das Geschäftsjahr, das am 20. März 2026 endet, sind jährliche Einkommen bis zu IRR 1.200.000.000 steuerfrei. Zu versteuerndes Einkommen von IRR 1.200.000.001 bis IRR 1.680.000.000 wird mit 10 % besteuert, von IRR 1.680.000.001 bis IRR 2.760.000.000 mit 15 %, von IRR 2.760.000.001 bis IRR 4.080.000.000 mit 20 %, und Einkommen, das IRR 4.080.000.001 übersteigt, wird mit 30 % besteuert. Sowohl iranische Einwohner als auch ausländische Staatsangehörige, die in Iran arbeiten, unterliegen dieser Steuer auf ihr iranisches Einkommen. Iranische Einwohner werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert.
Abzüge und Freibeträge
Verschiedene Abzüge und Freibeträge können das zu versteuernde Einkommen reduzieren:
- Sozialversicherungsbeiträge: Der Anteil des Arbeitnehmers an den Sozialversicherungsbeiträgen von 7 % ist in der Regel abziehbar.
- Zahlungen für Hypothekendarlehen: Zahlungen für Hypothekendarlehen können abgezogen werden.
- Vom Arbeitgeber gedeckte medizinische Ausgaben: Medizinische Ausgaben, die vom Arbeitgeber übernommen werden, sind steuerfrei.
- Weitere Freibeträge: Renten, Altersversorgungsleistungen, Abfindungen sowie Reise- und Dienstreiseausgaben und -zulagen sind ebenfalls steuerfrei.
Sozialversicherung
Arbeitgeber sind in der Regel verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge für ihre Mitarbeiter zu leisten. Der Gesamtbeitrag beträgt 30 % des Bruttogehalts des Mitarbeiters, davon zahlt der Arbeitgeber 23 % und der Arbeitnehmer 7 %. Zusätzlich zahlt der Arbeitgeber 3 % für die Arbeitslosenversicherung. Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle, Krankheit, Schwangerschaft, Lohnausgleich, Behinderung, Rente und Tod. Es gibt Regelungen für Befreiungen, häufig ist jedoch eine obligatorische Unfallversicherung erforderlich.
Lohn- und Gehaltsabrechnungsverfahren und Fristen
Iran verwendet ein Pay-As-You-Earn (PAYE)-System, bei dem Arbeitgeber die Steuer direkt von den Gehältern der Mitarbeiter abziehen. Arbeitgeber müssen monatliche Gehaltslisten beim Finanzamt einreichen, wobei die iranischen Kalendermonate für Steuerzahlungen und -meldungen gelten.
Weitere Steuern und Überlegungen
Neben Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen können je nach konkreter Situation weitere Steuern oder Überlegungen anfallen, wie z. B. Grundsteuern oder Steuern auf andere Einkommensquellen. Konsultieren Sie stets einen Steuerberater für eine individuelle Beratung auf Basis der aktuellen Regelungen und Ihrer persönlichen Umstände.



