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Work permits and visas in Armenien

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Everything you need to know about work permits and visas for Armenien

Updated on April 25, 2025

Armenien hat einen klaren Rahmen für ausländische Staatsangehörige geschaffen, die innerhalb seiner Grenzen leben und arbeiten möchten. Dieses System beinhaltet die Erlangung des entsprechenden Visums für Einreise und Aufenthaltszweck, gefolgt von der Sicherung einer Arbeitserlaubnis, um Beschäftigungstätigkeiten ausüben zu können. Der Prozess ist darauf ausgelegt, den Arbeitsmarkt zu regulieren und gleichzeitig die Einreise von qualifizierten Fachkräften und Investoren zu erleichtern, die zur Wirtschaft des Landes beitragen.

Das Navigieren durch die Anforderungen für Visa und Arbeitserlaubnisse ist sowohl für ausländische Arbeitnehmer als auch für ihre potenziellen Arbeitgeber unerlässlich. Das Verständnis der spezifischen Kategorien, Antragsverfahren, erforderlichen Dokumentation und laufenden Verpflichtungen gewährleistet die Einhaltung der armenischen Einwanderungs- und Arbeitsgesetze, sodass Einzelpersonen legal arbeiten können und Arbeitgeber internationale Talente effektiv beschäftigen.

Gängige Visakategorien für ausländische Arbeitnehmer

Ausländische Staatsangehörige, die in Armenien arbeiten möchten, benötigen in der Regel ein spezielles Visum, das einen langfristigen Aufenthalt und eine Beschäftigung erlaubt. Die relevanteste Visakategorie für diesen Zweck ist die offizielle Visakategorie, die für Arbeit vorgesehen ist.

  • Official Visa (O Type): Ausgestellt an ausländische Staatsangehörige, die nach Armenien kommen, um zu arbeiten. Dieses Visum ist eine Voraussetzung für die Beantragung einer Arbeitserlaubnis und des anschließenden Aufenthaltsstatus.
    • Berechtigung: Erfordert einen Arbeitsvertrag oder ein Absichtsschreiben eines Arbeitgebers in Armenien.
    • Dauer: Kann für einzelne oder mehrere Einreisen ausgestellt werden, in der Regel gültig für bis zu 120 Tage oder ein Jahr, abhängig von den Grundlagen und Reciprocity-Abkommen. Der langfristige Aufenthalt wird durch die anschließende Aufenthaltserlaubnis erleichtert.

Während andere Visakategorien existieren (z.B. Besucher, Transit, diplomatisch), ist das O Type Visum die primäre Kategorie für Personen, deren Hauptzweck der Einreise die Beschäftigung ist.

Antrag auf Arbeitserlaubnis

Um legal in Armenien zu arbeiten, muss eine ausländische Person eine Arbeitserlaubnis erhalten. Diese Erlaubnis wird in der Regel nach der Einreise nach Armenien mit einem geeigneten Visum (wie dem O Type) beantragt und ist an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden.

Berechtigungskriterien:

  • Besitz eines gültigen Langzeitvisums oder legalen Status in Armenien.
  • Ein Arbeitsvertrag oder ein bestätigtes Jobangebot eines registrierten Unternehmens in Armenien.
  • Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Position nicht von einem armenischen Staatsbürger mit gleichwertigen Qualifikationen besetzt werden kann, wobei Ausnahmen für bestimmte Berufe oder hochqualifizierte Personen gelten können.

Antragsverfahren:

Der Antrag auf eine Arbeitserlaubnis wird in der Regel vom Arbeitgeber im Namen des ausländischen Mitarbeiters eingereicht.

  1. Der Arbeitgeber reicht die erforderlichen Unterlagen bei den zuständigen Behörden ein (z.B. das Ministerium für Arbeit und Sozialangelegenheiten oder eine benannte Stelle).
  2. Der Antrag wird geprüft, wobei die Notwendigkeit des Arbeitgebers und die Qualifikationen des ausländischen Mitarbeiters bewertet werden.
  3. Bei Genehmigung wird eine Arbeitserlaubnis ausgestellt.
  4. Der ausländische Mitarbeiter nutzt dann die Arbeitserlaubnis, um eine temporäre Aufenthaltserlaubnis auf Beschäftigungsbasis zu beantragen.

Erforderliche Dokumentation:

Die von Arbeitgeber und Arbeitnehmer benötigten Unterlagen umfassen typischerweise:

  • Antragsformular.
  • Kopie des Reisepasses des ausländischen Mitarbeiters.
  • Kopie des Visums oder des legalen Statusdokuments des ausländischen Mitarbeiters in Armenien.
  • Arbeitsvertrag oder Jobangebotsschreiben.
  • Registrierungsdokumente des Arbeitgebers.
  • Nachweise über die Qualifikationen des ausländischen Mitarbeiters (Diplome, Zertifikate usw.).
  • Medizinisches Attest.
  • Polizeiliches Führungszeugnis aus dem Heimatland.
  • Fotos des ausländischen Mitarbeiters.
  • Nachweis der Zahlung der Staatsgebühren.

Bearbeitungszeiten und Gebühren:

  • Bearbeitungszeit: Anträge auf Arbeitserlaubnis benötigen in der Regel mehrere Wochen, meist zwischen 15 und 30 Arbeitstagen, wobei dies je nach Arbeitsbelastung und Komplexität variieren kann.
  • Gebühren: Für die Arbeitserlaubnis und die anschließende temporäre Aufenthaltserlaubnis fallen staatliche Gebühren an. Diese können sich ändern, beinhalten aber in der Regel eine staatliche Gebühr für Antragstellung und Ausstellung. Konkrete Beträge sind bei den zuständigen Behörden zu erfragen.

Sponsoring-Anforderungen:

Der Arbeitgeber agiert als Sponsor für den Antrag auf Arbeitserlaubnis. Er ist verantwortlich für die Einreichung des Antrags, die Bereitstellung der Dokumentation zu seinem Unternehmen und dem Beschäftigungsangebot sowie oft für die Unterstützung des Mitarbeiters während des Prozesses. Der Arbeitgeber muss eine rechtlich registrierte Einheit in Armenien sein.

Wege zur Permanent Residency

Ausländische Staatsangehörige, die legal in Armenien gelebt und gearbeitet haben, können berechtigt sein, einen Antrag auf permanent residency zu stellen.

  • Berechtigung: Generell erfordert die Berechtigung einen kontinuierlichen legalen Aufenthalt in Armenien für eine bestimmte Anzahl von Jahren (oft drei Jahre) auf Basis einer temporären Aufenthaltserlaubnis (z.B. auf Beschäftigungsbasis). Weitere Faktoren wie gesellschaftliche Integration, Kenntnisse der armenischen Sprache und stabile finanzielle Mittel können ebenfalls berücksichtigt werden.
  • Antrag: Der Antrag wird beim Passport and Visa Department der Polizei der Republik Armenien eingereicht.
  • Prozess: Einschließlich Einreichen eines Antragsformulars, Nachweis des kontinuierlichen Aufenthalts, Dokumentation zur Erfüllung der Berechtigungskriterien und Bezahlung der erforderlichen Staatsgebühr.
  • Dauer: Permanent Residency wird in der Regel für eine längere Dauer, oft fünf Jahre, ausgestellt und ist verlängerbar.

Der Erhalt von permanent residency bietet größere Stabilität und weniger Einschränkungen im Vergleich zu temporären Aufenthaltserlaubnissen.

Abhängigkeitsvisum-Optionen

Ausländische Arbeitnehmer, die in Armenien mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis arbeiten, können in der Regel ihre unmittelbaren Familienmitglieder mitbringen, um bei ihnen zu wohnen.

  • Berechtigte Angehörige: In der Regel den Ehepartner und minderjährige Kinder. In einigen Fällen können auch abhängige Eltern berechtigt sein.
  • Antrag: Angehörige beantragen ihre eigene temporäre Aufenthaltserlaubnis auf Basis der Familienzusammenführung. Der Antrag ist an den Status des Hauptberechtigten gekoppelt.
  • Erforderliche Dokumentation: Nachweise der Beziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden), Kopien der Pässe, Fotos, medizinische Atteste, polizeiliche Führungszeugnisse und Dokumente zum Status und den finanziellen Mitteln des Hauptberechtigten.
  • Dauer: Die Aufenthaltserlaubnisse für Angehörige werden in der Regel für die gleiche Dauer wie die des Hauptberechtigten ausgestellt und gleichzeitig verlängert.
  • Arbeitsrecht für Angehörige: Ehepartner ausländischer Arbeitnehmer mit Aufenthaltserlaubnis können berechtigt sein, eine eigene Arbeitserlaubnis zu beantragen, die ihnen die Beschäftigung in Armenien ermöglicht.

Visum-Compliance-Verpflichtungen

Sowohl Arbeitgeber als auch ausländische Arbeitnehmer haben spezifische Verpflichtungen, um die Einhaltung der armenischen Einwanderungs- und Arbeitsgesetze sicherzustellen.

Verpflichtungen für Arbeitgeber:

  • Sicherstellen, dass der ausländische Staatsangehörige vor Arbeitsbeginn das richtige Visum und die Arbeitserlaubnis besitzt.
  • Korrekte und rechtzeitige Einreichung der Anträge für Arbeitserlaubnisse und Aufenthaltserlaubnisse im Namen der Arbeitnehmer.
  • Die zuständigen Behörden über Änderungen im Status, den Beschäftigungsbedingungen oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses informieren.
  • Aufzeichnungen über die Arbeitserlaubnisse und Aufenthaltserlaubnisse der ausländischen Arbeitnehmer führen.
  • Die armenischen Arbeitsgesetze hinsichtlich Arbeitsbedingungen, Löhnen und Sozialleistungen für ausländische Arbeitnehmer einhalten.

Verpflichtungen für Arbeitnehmer:

  • Immer einen gültigen Reisepass und eine Aufenthaltserlaubnis besitzen.
  • Die Bedingungen ihres Visums, ihrer Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis einhalten.
  • Die Behörden über Änderungen der persönlichen Umstände (z.B. Adresse) informieren.
  • Rechtzeitig die Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis vor Ablauf sicherstellen.
  • Armenien bei Ablauf ihrer Erlaubnis verlassen, falls keine Verlängerung erfolgt oder die Beschäftigung endet, sofern kein anderer rechtlicher Aufenthaltsgrund besteht.

Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu Strafen führen, einschließlich Geldstrafen, Abschiebung des Mitarbeiters und rechtlichen Konsequenzen für den Arbeitgeber. Offene Kommunikation und sorgfältige Dokumentation sind für beide Parteien entscheidend.

Martijn
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