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Arbeitserlaubnisse und Visa in Zypern

Arbeitsgenehmigungen und Visabestimmungen

Erfahren Sie, wie Sie Arbeitsgenehmigungen und Visa für Mitarbeitende in Zypern sponsern.

Zypern work-permits-and-visas overview

Zypern, ein Mitglied der Europäischen Union, bietet verschiedene Wege für ausländische Staatsbürger, die innerhalb seiner Grenzen Beschäftigungsmöglichkeiten suchen. Der Prozess umfasst in der Regel die Beantragung sowohl eines Visums für die Einreise als auch einer Arbeitserlaubnis, um legal einer Beschäftigung nachzugehen. Das Verständnis der spezifischen Anforderungen und Verfahren ist entscheidend für Arbeitgeber und potenzielle Beschäftigte, um die Einhaltung der zyprischen Einwanderungsgesetze sicherzustellen.

Die Navigation durch die Komplexität von Arbeitserlaubnissen und Visa erfordert sorgfältige Aufmerksamkeit hinsichtlich Dokumentation, Anspruchskriterien und Bewerbungsfristen. Das System ist darauf ausgelegt, die Einreise und Beschäftigung von Staatsangehörigen aus Drittländern zu regeln und sicherzustellen, dass ausländische Arbeitskräfte Rollen ausfüllen, für die lokale oder EU/EEA/Schweizer Bürger nicht readily available sind.

Häufige Visatypen für ausländische Arbeitskräfte

Für ausländische Staatsbürger außerhalb der EU/EEA/Schweiz, die in Zypern arbeiten möchten, besteht die primäre Route in der Beantragung eines Arbeitervisums, oft als long-stay visa (Kategorie D) bezeichnet. Dieses Visum wird in der Regel beantragt, nachdem ein Arbeitgeber die erforderliche Arbeitserlaubnis von den zuständigen zyprischen Behörden erhalten hat.

Andere Visatypen existieren, aber das Kategorie D Visum speziell für Beschäftigung ist die relevanteste für Personen, die aus arbeitsrechtlichen Gründen nach Zypern kommen. Die spezifische Kategorie und die Anforderungen können je nach Art der Beschäftigung und Nationalität des Antragstellers variieren.

Beantragung der Arbeitserlaubnis: Anforderungen und Verfahren

Der Antrag auf Arbeitserlaubnis in Zypern wird hauptsächlich vom Arbeitgeber gesteuert. Ein Arbeitgeber in Zypern muss im Namen des potenziellen ausländischen Mitarbeiters eine Beschäftigungserlaubnis beantragen, bevor der Mitarbeiter ein Visum beantragt. Der Antrag wird bei der Department of Labour oder beim Civil Registry and Migration Department eingereicht, abhängig von den jeweiligen Umständen und der Art der Beschäftigung.

Wichtige Anforderungen und Verfahren umfassen:

  • Arbeitgeber-Sponsoring: Ein gültiges Jobangebot eines registrierten zyprischen Arbeitgebers ist obligatorisch. Der Arbeitgeber muss die Notwendigkeit nachweisen, einen Staatsangehörigen aus Drittländern einzustellen, und dass kein geeigneter lokaler oder EU/EEA/Schweizer Kandidat verfügbar ist.
  • Arbeitsmarkttest: In vielen Fällen muss der Arbeitgeber einen Arbeitsmarkttest durchführen, der oft die lokale Ausschreibung der Position beinhaltet, um die Nichtverfügbarkeit geeigneter inländischer oder EU/EEA/Schweizer Arbeitskräfte zu beweisen.
  • Antragseinreichung: Der Arbeitgeber reicht den Antrag auf die Beschäftigungserlaubnis zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei den zuständigen zyprischen Behörden ein.
  • Genehmigung: Nach Genehmigung der Arbeitserlaubnis kann der potenzielle Mitarbeiter bei der zyprischen Botschaft oder dem Konsulat in seinem Heimatland ein long-stay visa (Kategorie D) beantragen.
  • Einreise und Registrierung: Bei Ankunft in Zypern mit dem long-stay visa muss sich die Person bei den lokalen Behörden registrieren und eine Aufenthaltserlaubnis sowie eine Arbeitserlaubnis-Karte/Sticker erhalten.

Erforderliche Dokumente (können variieren):

  • Ausgefüllte Antragsformulare
  • Gültiger Reisepass (mit ausreichender Gültigkeit über den geplanten Aufenthalt hinaus)
  • Arbeitsvertrag
  • Angaben des Arbeitgebers und Registrierungspapiere
  • Nachweis einer ausreichend möblierten Unterkunft in Zypern
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel
  • Medizinisches Untersuchungszeugnis
  • Führungszeugnis
  • Bildungs- und Berufsqualifikationen
  • Ergebnisse des Arbeitsmarkttests (falls zutreffend)
  • Nachweis über Krankenversicherung

Bearbeitungszeiten und Gebühren:

Die Bearbeitungszeiten für Arbeitserlaubnisse und Visa können erheblich variieren, abhängig vom Antragsvolumen, der Komplexität des Falls und den beteiligten Behörden. Die Bearbeitung durch zyprische Behörden kann mehrere Wochen bis einige Monate dauern. Auch die Visa-Bearbeitung in Botschaften/Konsulaten variiert. Für beide Anträge fallen Gebühren an, die Änderungen unterliegen können. Es ist ratsam, die neuesten Gebührenordnungen bei den entsprechenden Abteilungen und Botschaften zu prüfen.

Wege zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis

Ausländische Staatsbürger, die legal und kontinuierlich in Zypern für einen bestimmten Zeitraum, typischerweise fünf Jahre, wohnhaft waren, können berechtigt sein, sich für eine langfristige Aufenthaltserlaubnis zu bewerben. Dieser Status gewährt Rechte, die denen zyprischer Bürger in vielen Bereichen ähneln, ausgenommen politische Rechte.

Kriterien für die long-term Residency umfassen in der Regel:

  • Fünf Jahre ununterbrochener legaler Aufenthalt in Zypern vor der Bewerbung.
  • Nachweis stabiler und ausreichender finanzieller Ressourcen zur Unterstützung des eigenen Lebens und der Dependents.
  • Gute Kenntnisse der griechischen Sprache (oft erforderlich).
  • Integration in die zyprische Gesellschaft.
  • Sauberes Führungszeugnis.

Spezifische Anforderungen und Verfahren für die Erlangung der permanenten Residency sind vom Civil Registry and Migration Department geregelt.

Dependent Visa Optionen

Ausländische Arbeitskräfte mit gültigen Arbeit- und Aufenthaltserlaubnissen in Zypern dürfen in der Regel ihre unmittelbaren Familienmitglieder (Ehepartner und minderjährige Kinder) mitbringen, um mit ihnen zu leben. Dieser Prozess umfasst typischerweise die Beantragung von Dependent visas und anschließenden Aufenthaltserlaubnissen für die Familienmitglieder.

Der Hauptarbeitnehmer muss nachweisen:

  • Ausreichende und stabile finanzielle Mittel zur Unterstützung der Familie, ohne auf öffentliche Mittel angewiesen zu sein.
  • Angemessene Unterkunft für die Familie in Zypern.

Anträge auf Dependent visas werden in der Regel bei der zyprischen Botschaft oder dem Konsulat im Heimatland der Familienmitglieder eingereicht. Bei Ankunft in Zypern müssen sich Familienmitglieder bei den Behörden registrieren und ihre eigenen Aufenthaltserlaubnisse erhalten.

Visum-Compliance-Verpflichtungen

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sind erheblich verpflichtet, die Einhaltung der zyprischen Einwanderungs- und Arbeitsgesetze sicherzustellen.

Pflichten des Arbeitgebers:

  • Sicherstellen, dass der ausländische Staatsbürger vor Arbeitsbeginn das legale Recht auf Arbeit in Zypern hat.
  • Die notwendige Arbeitserlaubnis im Namen des Mitarbeiters beantragen und sichern.
  • Die Bedingungen der Arbeitserlaubnis und des Arbeitsvertrags einhalten.
  • Die Behörden über Änderungen im Beschäftigungsstatus des Mitarbeiters informieren (z.B. Kündigung, Rollenwechsel).
  • Genau Aufzeichnungen über die Immigration-Status der Mitarbeiter führen.
  • Alle zyprischen Arbeitsgesetze bezüglich Löhne, Arbeitszeiten und Bedingungen einhalten.

Pflichten des Mitarbeiters:

  • Eine gültige Visum und Arbeitserlaubnis besitzen und aufrechterhalten.
  • Die Bedingungen ihres Visums und ihrer Erlaubnis einhalten, inklusive nur für den sponsorierenden Arbeitgeber und in der genehmigten Rolle arbeiten.
  • Die Behörden über Änderungen der persönlichen Umstände informieren (z.B. Adresse).
  • Die zyprischen Gesetze und Vorschriften einhalten.
  • Sicherstellen, dass ihre Permits vor Ablauf verlängert werden.

Das Versäumnis, diesen Verpflichtungen nachzukommen, kann zu Strafmaßnahmen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer führen, einschließlich Bußgeldern, Abschiebung und Einreiseverboten in Zukunft.

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