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Arbeitsgenehmigungen und Visa in Zypern

Arbeitsgenehmigungen und Visaanforderungen

Erfahren Sie, wie Sie Arbeitsgenehmigungen und Visa für Mitarbeiter in Zypern sponsern.

Zypern work-permits-and-visas overview

Zypern, ein Mitglied der Europäischen Union, bietet verschiedene Wege für ausländische Staatsangehörige, die innerhalb seiner Grenzen Beschäftigungsmöglichkeiten suchen. Der Prozess umfasst in der Regel die Beantragung sowohl eines Visums für die Einreise als auch einer Arbeitserlaubnis, um legal einer Beschäftigung nachgehen zu können. Das Verständnis der spezifischen Anforderungen und Verfahren ist sowohl für Arbeitgeber als auch für potenzielle Arbeitnehmer entscheidend, um die Einhaltung der zypriotischen Einwanderungsgesetze sicherzustellen.

Die Navigation durch die Komplexität von Arbeitserlaubnissen und Visa erfordert sorgfältige Aufmerksamkeit für Details bezüglich Dokumentation, Anspruchsvoraussetzungen und Antragsfristen. Das System ist darauf ausgelegt, die Einreise und Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen zu regeln und sicherzustellen, dass ausländische Arbeitskräfte Rollen ausfüllen, für die lokale oder EU/EEA/Schweizer Bürger nicht leicht verfügbar sind.

Gängige Visatypen für ausländische Arbeitnehmer

Für ausländische Staatsangehörige außerhalb der EU/EEA/Schweiz, die in Zypern arbeiten möchten, besteht die primäre Route in der Beantragung eines Arbeitervisums, das oft als Langzeitvisum (Kategorie D) bezeichnet wird. Dieses Visum wird in der Regel nach Erhalt der erforderlichen Arbeitserlaubnisgenehmigung durch die zuständigen zypriotischen Behörden beantragt.

Andere Visatypen existieren, aber das Kategorie-D-Visum speziell für Beschäftigung ist für Personen, die nach Zypern zum Arbeiten kommen, am relevantesten. Die spezifische Kategorie und die Anforderungen können je nach Art der Beschäftigung und Staatsangehörigkeit des Antragstellers variieren.

Antrag auf Arbeitserlaubnis: Anforderungen und Verfahren

Der Antrag auf Arbeitserlaubnis in Zypern ist hauptsächlich arbeitgebergesteuert. Ein Arbeitgeber in Zypern muss im Namen des potenziellen ausländischen Mitarbeiters eine Beschäftigungserlaubnis beantragen, bevor der Mitarbeiter einen Antrag auf ein Visum stellt. Der Antrag wird beim Department of Labour oder beim Civil Registry and Migration Department eingereicht, abhängig von den spezifischen Umständen und der Art der Beschäftigung.

Wichtige Anforderungen und Verfahren umfassen:

  • Arbeitgeber-Sponsoring: Ein gültiges Jobangebot eines registrierten zypriotischen Arbeitgebers ist obligatorisch. Der Arbeitgeber muss die Notwendigkeit nachweisen, einen Drittstaatsangehörigen einzustellen, und dass kein geeigneter lokaler oder EU/EEA/Schweizer Kandidat verfügbar ist.
  • Arbeitsmarkttest: In vielen Fällen muss der Arbeitgeber einen Arbeitsmarkttest durchführen, der oft die lokale Ausschreibung der Stelle beinhaltet, um die Nichtverfügbarkeit geeigneter inländischer oder EU/EEA/Schweizer Arbeitskräfte zu beweisen.
  • Antragseinreichung: Der Arbeitgeber reicht den Antrag auf die Arbeitserlaubnis zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei den zuständigen zypriotischen Behörden ein.
  • Genehmigung: Nach Genehmigung der Arbeitserlaubnis kann der potenzielle Mitarbeiter einen Antrag auf ein Langzeitvisum (Kategorie D) bei der zypriotischen Botschaft oder dem Konsulat in seinem Heimatland stellen.
  • Einreise und Registrierung: Nach Ankunft in Zypern mit dem Langzeitvisum muss sich die Person bei den lokalen Behörden registrieren und eine Aufenthaltserlaubnis sowie eine Arbeitserlaubnis-Karte/Sticker erhalten.

Erforderliche Dokumentation (kann variieren):

  • Ausgefüllte Antragsformulare
  • Gültiger Reisepass (mit ausreichender Gültigkeit über den geplanten Aufenthalt hinaus)
  • Arbeitsvertrag
  • Angaben des Arbeitgebers und Registrierungsdokumente
  • Nachweis über angemessene Unterkunft in Zypern
  • Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel
  • Medizinisches Untersuchungszeugnis
  • Führungszeugnis
  • Bildungs- und Berufsqualifikationen
  • Ergebnisse des Arbeitsmarkttests (falls zutreffend)
  • Nachweis über Krankenversicherung

Bearbeitungszeiten und Gebühren:

Die Bearbeitungszeiten für Arbeitserlaubnisse und Visa können erheblich variieren, abhängig vom Antragsvolumen, der Komplexität des Falls und den beteiligten Behörden. Die Bearbeitung der Arbeitserlaubnis durch die zypriotischen Behörden kann mehrere Wochen bis zu einigen Monaten dauern. Auch die Visa-Bearbeitung bei Botschaften/Konsulaten variiert. Für beide Anträge fallen Gebühren an, die Änderungen unterliegen können. Es ist ratsam, die aktuellen Gebührenordnungen bei den zuständigen Abteilungen und Botschaften zu prüfen.

Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung

Ausländische Staatsangehörige, die legal und ununterbrochen in Zypern für einen bestimmten Zeitraum, in der Regel fünf Jahre, wohnhaft waren, können berechtigt sein, einen Antrag auf eine langfristige Aufenthaltserlaubnis zu stellen. Dieser Status gewährt Rechte, die denen zypriotischer Bürger in vielen Bereichen ähneln, ausgenommen politische Rechte.

Die Anspruchsvoraussetzungen für die langfristige Aufenthaltserlaubnis umfassen in der Regel:

  • Fünf Jahre ununterbrochener legaler Aufenthalt in Zypern vor Antragstellung.
  • Nachweis über stabile und ausreichende finanzielle Ressourcen zur Selbstversorgung und für Angehörige.
  • Gute Kenntnisse der griechischen Sprache (oft erforderlich).
  • Integration in die zypriotische Gesellschaft.
  • Führungszeugnis ohne Einträge.

Spezifische Anforderungen und Verfahren für die Erlangung der Daueraufenthaltsgenehmigung sind vom Civil Registry and Migration Department festgelegt.

Optionen für Visums für Angehörige

Ausländische Arbeitnehmer mit gültigen Arbeit- und Aufenthaltserlaubnissen in Zypern dürfen in der Regel ihre unmittelbaren Familienmitglieder (Ehepartner und minderjährige Kinder) mitbringen, um bei ihnen zu wohnen. Dieser Prozess umfasst in der Regel die Beantragung von Angehörigen-Visa und anschließenden Aufenthaltserlaubnissen für die Familienmitglieder.

Der Hauptarbeitnehmer muss nachweisen:

  • Ausreichende und stabile finanzielle Ressourcen zur Unterstützung der Familie ohne öffentliche Mittel.
  • Angemessene Unterkunft für die Familie in Zypern.

Anträge auf Angehörigen-Visa werden üblicherweise bei der zypriotischen Botschaft oder dem Konsulat im Heimatland der Familienmitglieder eingereicht. Nach Ankunft in Zypern müssen sich die Familienmitglieder bei den Behörden registrieren und ihre eigenen Aufenthaltserlaubnisse erhalten.

Visa-Compliance-Verpflichtungen

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben erhebliche Verpflichtungen, um die Einhaltung der zypriotischen Einwanderungs- und Arbeitsgesetze sicherzustellen.

Verpflichtungen des Arbeitgebers:

  • Sicherstellen, dass der ausländische Staatsangehörige vor Beginn der Beschäftigung das Recht hat, in Zypern zu arbeiten.
  • Beantragung und Sicherung der erforderlichen Arbeitserlaubnis im Namen des Mitarbeiters.
  • Einhaltung der in der Arbeitserlaubnis und im Arbeitsvertrag festgelegten Bedingungen.
  • Information der Behörden über Änderungen im Beschäftigungsstatus des Mitarbeiters (z.B. Beendigung, Rollenwechsel).
  • Führung genauer Aufzeichnungen über den Einwanderungsstatus der Mitarbeiter.
  • Einhaltung aller zypriotischen Arbeitsgesetze bezüglich Löhnen, Arbeitszeiten und Bedingungen.

Pflichten des Mitarbeiters:

  • Erhalt und Aufrechterhaltung einer gültigen Visa- und Aufenthaltserlaubnis.
  • Einhaltung der Bedingungen ihres Visums und ihrer Erlaubnis, einschließlich der Arbeit nur für den sponsorenden Arbeitgeber in der genehmigten Rolle.
  • Meldung an die Behörden über Änderungen der persönlichen Umstände (z.B. Adresse).
  • Einhaltung der zypriotischen Gesetze und Vorschriften.
  • Sicherstellung, dass ihre Erlaubnisse rechtzeitig vor Ablauf verlängert werden.

Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer zu Strafen führen, einschließlich Bußgeldern, Abschiebung und Einreise- oder Beschäftigungsverboten in Zypern.

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