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Vorteile in Zypern

Übersicht über Leistungen und Ansprüche

Entdecken Sie gesetzlich vorgeschriebene und optionale Leistungen für Mitarbeitende in Zypern.

Zypern benefits overview

Navigieren durch Mitarbeiterleistungen und -ansprüche in Zypern erfordert ein klares Verständnis sowohl der gesetzlichen Verpflichtungen als auch der Marktpraktiken. Der rechtliche Rahmen des Landes setzt Mindeststandards für Beschäftigungsbedingungen, einschließlich Sozialversicherungsbeiträge, verschiedener Arten von Urlaub und gesetzlicher Feiertage. Über diese obligatorischen Anforderungen hinaus bieten Arbeitgeber oft zusätzliche Vorteile an, um Talente in einem wettbewerbsintensiven Arbeitsmarkt zu gewinnen und zu halten.

Das Verständnis der Feinheiten der zypriotischen Benefits-Landschaft ist entscheidend für Arbeitgeber, die im Land tätig sind oder eine Tätigkeit dort planen. Die Einhaltung lokaler Gesetze hat höchste Priorität, während das Angebot wettbewerbsfähiger Zusatzleistungen die Mitarbeiterzufriedenheit und die Stabilität der Belegschaft erheblich beeinflussen kann. Dieser Leitfaden beschreibt die wichtigsten Aspekte der employee benefits and entitlements in Cyprus für 2026, einschließlich gesetzlicher Vorgaben, üblicher freiwilliger Angebote und branchenspezifischer Trends.

Obligatorische Benefits

Arbeitgeber in Zypern sind gesetzlich verpflichtet, mehrere zentrale Benefits bereitzustellen und Beiträge zu nationalen Sozialversicherungssystemen zu leisten. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist unverhandelbar und unterliegt der Kontrolle durch die Regierung.

  • Sozialversicherungsbeiträge: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen Beiträge zum Sozialversicherungsfonds leisten. Diese Beiträge decken staatliche Renten, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaft-/Vaterschaftsleistungen, Verletzungsgelder und andere soziale Wohlfahrtsleistungen ab. Die Beitragssätze werden gesetzlich festgelegt und gelten für Bruttoeinkommen bis zu einem maximalen versicherbaren Einkommen, das jährlich angepasst wird.
  • Beiträge zum Allgemeinen Gesundheitssystem (GHS/GESY): Beiträge zum GHS sind für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und den Staat verpflichtend. Diese Beiträge finanzieren das universelle Gesundheitssystem, das den Einwohnern Zugang zu medizinischen Leistungen gewährt.
  • Jahresurlaub: Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Mindestanzahl an bezahltem Jahresurlaub, in der Regel 20 Arbeitstage pro Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche oder 24 Arbeitstage bei einer Sechs-Tage-Woche, nach Abschluss eines bestimmten Beschäftigungszeitraums (in der Regel sechs Monate). Der Anspruch kann mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit steigen oder basierend auf Tarifverträgen oder individuellen Verträgen höher ausfallen.
  • Krankheitsurlaub: Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Krankheitsurlaub, finanziert aus dem Sozialversicherungsfonds, vorausgesetzt, sie erfüllen die Anspruchsvoraussetzungen (z.B. ausreichende Beiträge). Die Verpflichtung des Arbeitgebers besteht in der Regel darin, das Gehalt des Mitarbeiters für einen kurzen Anfangszeitraum zu zahlen, danach übernimmt der Sozialversicherungsfonds die Zahlungen, unter Bedingungen und Begrenzungen.
  • Mutterschaftsurlaub: Weibliche Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Mutterschaftsurlaub, finanziert durch den Sozialversicherungsfonds, meist für einen Zeitraum von 18 Wochen, wobei ein Teil vor und nach der Geburt genommen wird. Zusätzlich kann unbezahlter Urlaub gewährt werden.
  • Vaterschaftsurlaub: Männliche Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Vaterschaftsurlaub, finanziert durch den Sozialversicherungsfonds, in der Regel für zwei aufeinanderfolgende Wochen innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens um die Geburt oder Adoption eines Kindes.
  • Elternzeit: Arbeitnehmer haben Anspruch auf unbezahlte Elternzeit zur Betreuung eines Kindes, unter bestimmten Bedingungen und mit Begrenzungen bezüglich der Dauer.
  • Gesetzliche Feiertage: Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Urlaub an offiziellen Feiertagen. Die Anzahl der Feiertage variiert jährlich, liegt aber meist bei rund 15–16 Tagen. Falls ein Feiertag auf ein Wochenende fällt, gibt es in der Regel keinen Ausgleichstag, außer es ist anderweitig im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt.
  • Kündigungsfrist und Abfindung: Das Gesetz legt Mindestkündigungsfristen für Kündigung des Arbeitsverhältnisses fest, die je nach Betriebszugehörigkeit variieren. Im Falle von Massenentlassungen oder ungerechtfertigter Kündigung können Arbeitnehmer Anspruch auf Abfindung haben, die auf Dauer der Beschäftigung und Gehalt basiert.

Die Einhaltung erfordert die genaue Berechnung und rechtzeitige Zahlung der Beiträge, eine ordnungsgemäße Dokumentation des Urlaubs sowie die Befolgung gesetzlicher Verfahren bei Kündigungen.

Übliche freiwillige Benefits

Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus bieten viele Arbeitgeber in Zypern ergänzende Leistungen an, um ihre Vergütungspakete aufzuwerten und Talente anzuziehen. Diese Benefits sind gesetzlich nicht vorgeschrieben, werden aber in bestimmten Branchen oder Rollen häufig erwartet.

  • Private Krankenversicherung: Während das GHS eine universelle Versorgung bietet, bieten viele Arbeitgeber zusätzliche private Krankenversicherungen an. Diese ermöglichen Zugang zu privaten Krankenhäusern, eine größere Auswahl an Ärzten, kürzere Wartezeiten und Deckung für Leistungen, die vom GHS nicht vollständig abgedeckt sind. Die Kosten variieren erheblich je nach Deckungsniveau, Alter des Mitarbeiters und Anbieter. Arbeitgeber übernehmen oft einen Teil oder die gesamten Kosten für die Mitarbeitenden und manchmal auch deren Angehörige.
  • Betriebliche Vorsorge- oder Pensionskassen: Viele Unternehmen etablieren zusätzliche Altersvorsorgepläne, meist sogenannte provident funds. Dabei handelt es sich um Beitragspläne, bei denen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer regelmäßig Beiträge leisten. Die angesammelten Mittel, inklusive Renditen, werden bei Eintritt in den Ruhestand oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter bestimmten Bedingungen ausgezahlt. Betriebliche Pensionspläne sind weniger verbreitet, existieren aber ebenfalls.
  • Lebens- und Invaliditätsversicherung: Arbeitgeber können Gruppenlebensversicherungen oder langfristige Invaliditätsversicherungen anbieten, um den Mitarbeitern und ihren Familien bei Tod oder Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall finanziellen Schutz zu bieten.
  • Firmenwagen oder Kilometerpauschale: Besonders bei Tätigkeiten, die Reisen erfordern, oder als Statussymbol ist ein Firmenwagen oder eine monatliche Kilometerpauschale eine gängige Leistung.
  • Leistungsbezogene Boni: Discretionäre oder leistungsorientierte Boni werden häufig vergeben, um Mitarbeiter für das Erreichen persönlicher oder unternehmensbezogener Ziele zu belohnen.
  • Training und Weiterentwicklung: Investitionen in die Weiterbildung und berufliche Entwicklung von Mitarbeitern sind eine geschätzte Leistung, die den Mitarbeitern hilft, ihre Fähigkeiten und Karrierechancen zu verbessern.
  • Flexible Arbeitszeitmodelle: Flexibilität bei Arbeitszeiten, Arbeitsort (z.B. Homeoffice) oder verkürzten Arbeitswochen gewinnt an Bedeutung und wird von den Mitarbeitern sehr geschätzt.
  • Essensgutscheine oder Subventionen: Einige Unternehmen stellen Essensgutscheine bereit oder subventionieren Mitarbeitermenüs.
  • Wellness-Programme: Initiativen zur Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Mitarbeiter, wie Fitnessstudio-Mitgliedschaften, Wellness-Herausforderungen oder Unterstützung bei mentaler Gesundheit, werden immer beliebter.

Erwartungen der Mitarbeiter hinsichtlich freiwilliger Benefits werden durch Branchenstandards, Unternehmensgröße und die jeweilige Rolle beeinflusst. Hochqualifizierte Fachkräfte, insbesondere in wettbewerbsintensiven Sektoren wie Finanzen, Tech oder professionellen Dienstleistungen, erwarten oft ein umfassendes Paket einschließlich privater Krankenversicherung, einer soliden provident fund und Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung.

Anforderungen und Praktiken bei Krankenversicherungen

Zypern verfügt über ein obligatorisches General Healthcare System (GHS), lokal bekannt als GESY, das allen legalen Einwohnern eine universelle Gesundheitsversorgung bietet, finanziert durch verpflichtende Beiträge von Arbeitgebern, Arbeitnehmern, dem Staat und Selbständigen. Das GHS umfasst eine breite Palette medizinischer Leistungen, einschließlich Grundversorgung, Facharztkonsultationen, Krankenhausbehandlungen, Labortests und verschreibungspflichtiger Medikamente, wobei geringe Zuzahlungen für bestimmte Leistungen anfallen.

Trotz der Existenz des GHS bleibt private Krankenversicherung ein bedeutender Bestandteil der Benefits-Landschaft. Arbeitgeber bieten oft ergänzende private Krankenversicherung aus mehreren Gründen an:

  • Schnelleren Zugang zu Facharztkonsultationen und Wahloperationen.
  • Zugang zu privaten Krankenhäusern und Kliniken, was einige Mitarbeitende bevorzugen.
  • Deckung von Leistungen oder Behandlungen, die im GHS Beschränkungen oder Wartezeiten unterliegen.
  • Als wettbewerbsfähige Ergänzung, um Talente zu gewinnen und zu halten.

Die Kosten für private Krankenversicherungen variieren je nach Deckungsumfang (z.B. nur stationär, ambulant, Zahn, Optik etc.), Alter der Versicherten und Anbieter. Gruppenleistungen von Arbeitgebern sind in der Regel kostengünstiger als Einzelpolicen. Arbeitgeber verwalten meist die Administration der Gruppenversicherung und übernehmen die Beiträge.

Renten- und Pensionspläne

Das staatliche Sozialversicherungssystem in Zypern bietet eine Grundrente bei Pensionierung, die durch die oben genannten verpflichtenden Beiträge finanziert wird. Die Anspruchsbedingungen und Rentenhöhe hängen von der Beitragsgeschichte ab.

Allein die staatliche Rente reicht vielen jedoch nicht aus, um ihren gewünschten Lebensstandard im Ruhestand zu sichern. Daher sind ergänzende Altersvorsorgepläne üblich. Die am häufigsten genutzte Form ist der Provident Fund.

  • Provident Funds: Diese sind beitragsorientierte Pläne, bei denen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer monatlich einen Prozentsatz des Gehalts des Mitarbeiters einzahlen. Die Beiträge werden investiert, und der angesparte Betrag (Beiträge plus Renditen) wird im Ruhestand (meist bei Vollendung des 60. oder 65. Lebensjahres) oder bei besonderen Umständen wie Auswanderung oder Tod in einer Summe ausgezahlt. Die Beitragssätze liegen meist bei etwa 5–10% für beide Seiten. Provident Funds werden geregelt und müssen von lizenzierten Administratoren verwaltet werden.
  • Betriebliche Pensionskassen: Weniger verbreitet als Provident Funds, handelt es sich meist um sogenannte leistungsbezogene Alterssicherungssysteme, bei denen die Rentenleistung auf Faktoren wie Gehalt und Dienstzeit basiert. Sie sind komplexer zu verwalten und werden eher von etablierten Unternehmen genutzt.

Arbeitgeber, die Provident Funds anbieten, müssen die Vorschriften bezüglich Beiträge, Verwaltung und Berichterstattung einhalten. Diese Fonds sind ein wichtiger Bestandteil eines wettbewerbsfähigen Benefits-Pakets, da Mitarbeiter zunehmend Wert auf langfristige finanzielle Sicherheit legen.

Typische Benefit-Pakete nach Branche oder Unternehmensgröße

Die Zusammensetzung und Großzügigkeit von employee benefit packages in Zypern variieren oft erheblich je nach Branche und Unternehmensgröße.

  • Branchenspezifische Unterschiede:

    • Finanzdienstleistungen, Professionelle Dienstleistungen (Recht, Buchhaltung), Tech und iGaming: Unternehmen in diesen Sektoren bieten in der Regel die umfassendsten und wettbewerbsfähigsten Benefits. Dazu gehören meist umfangreiche private Krankenversicherungen (eventuell sogar für Angehörige), großzügige Beiträge zu provident funds (oft über dem Minimum), leistungsbezogene Boni, Budgets für Weiterbildung und manchmal zusätzliche Vorteile wie Fitnessstudio-Mitgliedschaften oder Wellnesszuschüsse. Der Wettbewerb um Talente treibt die Standards bei Benefits nach oben.
    • Tourismus und Gastgewerbe: Benefits konzentrieren sich meist auf die gesetzlichen Mindestanforderungen. Größere Hotels oder Resorts könnten begrenzte Zusatzleistungen wie Basisschutz oder Mitarbeitermenüs anbieten, umfassende Pakete sind seltener, insbesondere bei saisonalen oder unteren Entlohnungsgruppen.
    • Einzelhandel und Produktion: Benefits orientieren sich häufig an den gesetzlichen Vorgaben. Größere Unternehmen könnten einen Grundstock an provident fund oder begrenzte Zusatzkrankenversicherungen bieten, aber umfangreiche freiwillige Benefits sind weniger üblich als in Dienstleistungsbranchen.
  • Unternehmensgrößenunterschiede:

    • Große Konzerne: Diese verfügen in der Regel über mehr Ressourcen und Strukturen, um umfangreichere Benefit-Pakete anzubieten. Sie können bessere Konditionen bei Gruppenkrankenversicherungen und provident funds aushandeln. Zudem sind sie eher in der Lage, formale Bonus-, Weiterbildungs- und andere Benefits-Richtlinien zu etablieren.
    • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Diese bieten oft eine begrenztere Auswahl an freiwilligen Benefits, starten meist mit den gesetzlichen Mindestanforderungen und fügen ggf. einen provident fund oder Grundversicherung hinzu, wenn sie wachsen. Ihre Möglichkeiten, umfangreiche Benefits zu gewähren, sind oft durch Budget- und Verwaltungsgrenzen beschränkt.
    • Startups: Hier stehen meist konkurrenzfähige Gehälter und möglicherweise Beteiligungsmodelle im Vordergrund, Benefits sind anfangs eher einfach. Um Talente anzuziehen, führen viele in der Tech-Branche schnell wichtige Benefits wie private Krankenversicherung und provident funds ein, sobald sie finanzielle Mittel sichern.

Um wettbewerbsfähige Benefit-Pakete zu bieten, sind strategisch wichtige Maßnahmen, sich an Branchenstandards zu orientieren und die Erwartungen der Mitarbeitenden zu kennen, die zunehmend auch international geprägt sind. Ein ausgewogenes Verhältnis von Benefit-Kosten und Wettbewerbsfähigkeit ist für Arbeitgeber eine entscheidende strategische Überlegung.

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