Das Management von Mitarbeitendenurlaub in Zypern erfordert ein klares Verständnis der lokalen Arbeitsgesetze und Vorschriften. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, verschiedene Arten von Urlaub anzubieten, einschließlich Jahresurlaub, gesetzlicher Feiertage, Krankheitsurlaub und Elternzeit, um die Einhaltung nationaler Standards sicherzustellen. Diese Ansprüche sind darauf ausgelegt, das Wohlbefinden der Mitarbeitenden zu schützen und die notwendige Auszeit für Erholung, Krankheit und familiäre Verpflichtungen zu gewährleisten.
Die Navigation durch diese Anforderungen ist entscheidend für Unternehmen, die in Zypern tätig sind, um die rechtliche compliance aufrechtzuerhalten und positive Mitarbeitendenbeziehungen zu fördern. Das Verständnis der spezifischen Regelungen für jede Art von Urlaub, einschließlich Anspruchsvoraussetzungen, Dauer und Vergütung, ist wesentlich für eine effektive Personalplanung.
Jahresurlaub
Mitarbeitende in Zypern haben Anspruch auf einen Mindestbetrag an bezahltem Jahresurlaub. Der spezifische Anspruch hängt von der Standardarbeitswoche ab.
- Mitarbeitende, die eine fünf-Tage-Woche arbeiten, haben Anspruch auf mindestens 20 Arbeitstage bezahlten Jahresurlaub pro Jahr.
- Mitarbeitende, die eine sechs-Tage-Woche arbeiten, haben Anspruch auf mindestens 24 Arbeitstage bezahlten Jahresurlaub pro Jahr.
Dieser Urlaub wird während des Beschäftigungszeitraums angesammelt. Mitarbeitende müssen ihren Jahresurlaub in der Regel innerhalb des Kalenderjahres nehmen, in dem er angesammelt wurde, aber Ausnahmen oder Übertragsregelungen können unter bestimmten Umständen oder in Kollektivvereinbarungen zulässig sein. Der Zeitpunkt des Urlaubs wird üblicherweise zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitendem abgestimmt, wobei die betrieblichen Bedürfnisse berücksichtigt werden.
Gesetzliche Feiertage
Zypern feiert im Laufe des Jahres mehrere gesetzliche Feiertage. Mitarbeitende haben in der Regel Anspruch auf einen bezahlten freien Tag an diesen Feiertagen. Falls ein Mitarbeitender an einem gesetzlichen Feiertag arbeiten muss, ist er in der Regel Anspruch auf Überstundenvergütung oder einen Ausgleichstag, wie es gesetzlich oder in Kollektivvereinbarungen geregelt ist.
Hier die erwarteten gesetzlichen Feiertage für 2026 in Zypern:
| Datum | Feiertag |
|---|---|
| 1. Januar | Neujahr |
| 6. Januar | Epiphanias |
| 23. Februar | Grüne Montag (Clean Monday) |
| 25. März | Griechischer Unabhängigkeitstag |
| 1. April | Zypern-Tag |
| 10. April | Karfreitag (orthodox) |
| 12. April | Ostersonntag (orthodox) |
| 13. April | Ostermontag (orthodox) |
| 1. Mai | Tag der Arbeit |
| 1. Juni | Pfingstmontag (orthodox) |
| 15. August | Mariä Himmelfahrt |
| 1. Oktober | Unabhängigkeitstag Zyperns |
| 28. Oktober | Ochi-Tag |
| 25. Dezember | Weihnachten |
| 26. Dezember | Boxing Day |
Hinweis: Die Termine für orthodoxes Ostern und verwandte Feiertage variieren jedes Jahr.
Krankheitsurlaub
Mitarbeitende in Zypern haben Anspruch auf bezahlten Krankheitsurlaub, wenn sie aufgrund von Krankheit oder Verletzung arbeitsunfähig sind. Der Anspruch auf Krankengeld ist an Beiträge zum Sozialversicherungsfonds gebunden.
- Mitarbeitende müssen eine ärztliche Bescheinigung eines registrierten Arztes vorlegen, um Anspruch auf Krankengeld zu erhalten.
- Das Krankengeld wird vom Sozialversicherungsfonds gezahlt, nicht direkt vom Arbeitgeber, nach einer Wartezeit.
- Die Wartezeit beträgt in der Regel die ersten drei Krankheitstage.
- Leistungen werden ab dem vierten Krankheitstag gezahlt, sofern der Mitarbeitende die Beitragsanforderungen erfüllt.
- Die Dauer der Krankengeldzahlung hängt von den Sozialversicherungsbeiträgen des Mitarbeitenden und der Art der Erkrankung ab, kann aber eine längere Zeit umfassen.
Arbeitgeber sind gesetzlich nicht verpflichtet, Mitarbeitende während des Krankheitsurlaubs zu bezahlen, da dies durch den Sozialversicherungsfonds abgedeckt ist. Einige Arbeitgeber entscheiden sich jedoch, die Sozialversicherungsleistung zu ergänzen oder die Wartezeit zu bezahlen, als Teil ihres Arbeitsvertrags oder in Kollektivvereinbarungen.
Elternzeit
Das zyprische Recht sieht verschiedene Arten von Elternzeit vor, einschließlich Mutterschafts-, Vaterschafts- und Adoptionsurlaub.
Mutterschaftsurlaub
- Anspruch: Weibliche Mitarbeitende haben Anspruch auf 18 aufeinanderfolgende Wochen Mutterschaftsurlaub.
- Zeitpunkt: Dieser Urlaub beginnt in der Regel zwei Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin oder später nach Wahl der Mitarbeitenden und setzt sich für den Restzeitraum nach der Geburt fort.
- Vergütung: Mutterschaftsgeld wird vom Sozialversicherungsfonds gezahlt, vorausgesetzt, die Mitarbeitende erfüllt die Beitragsanforderungen. Das Geld ist ein Prozentsatz des versicherbaren Einkommens der Mitarbeitenden.
Vaterschaftsurlaub
- Anspruch: Männliche Mitarbeitende haben Anspruch auf zwei aufeinanderfolgende Wochen Vaterschaftsurlaub.
- Zeitpunkt: Dieser Urlaub muss innerhalb des Zeitraums vom Geburtswochenende bis zwei Wochen nach der Geburt genommen werden.
- Vergütung: Vaterschaftsgeld wird vom Sozialversicherungsfonds gezahlt, vorausgesetzt, die Mitarbeitende erfüllt die Beitragsanforderungen.
Adoptionsurlaub
- Anspruch: Mitarbeitende (ein Elternteil bei einem Paar), die ein Kind unter 12 Jahren adoptieren, haben Anspruch auf 18 aufeinanderfolgende Wochen Adoptionsurlaub.
- Zeitpunkt: Der Urlaub beginnt in der Woche, in der das Kind beim Mitarbeitenden platziert wird.
- Vergütung: Adoptionsgeld wird vom Sozialversicherungsfonds gezahlt, vorausgesetzt, die Mitarbeitende erfüllt die Beitragsanforderungen.
Elternzeit für Kinderbetreuung
Neben den oben genannten besteht für Mitarbeitende Anspruch auf unbezahlte Elternzeit zur Kinderbetreuung.
- Anspruch: Jeder Elternteil hat Anspruch auf Elternzeit, bis das Kind 15 Jahre alt ist.
- Dauer: Die Gesamtzeit dieses Urlaubs beträgt 18 Wochen pro Elternteil.
- Natur: Dieser Urlaub ist unbezahlt und kann flexibel genommen werden, sofern eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber und bestimmte rechtliche Bedingungen eingehalten werden.
Weitere Urlaubsarten
Das zyprische Recht und die gängige Praxis erkennen weitere Urlaubsarten an, wobei die Ansprüche je nach Situation, Kollektivvereinbarungen oder Unternehmenspolitik variieren können.
- Beerdigungsurlaub: Obwohl nicht ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben, gewähren Arbeitgeber in der Regel eine kurze bezahlte oder unbezahlte Urlaubszeit im Falle des Todes eines nahen Familienmitglieds.
- Studienurlaub: Mitarbeitende können für Bildungszwecke Urlaub bekommen, oft unbezahlte, abhängig von Unternehmenspolitik oder Kollektivvereinbarungen.
- Sabbatical: Längere Urlaubsperioden für persönliche oder berufliche Weiterentwicklung können gewährt werden, in der Regel unbezahlte und nach Ermessen des Arbeitgebers.
- Urlaub bei höherer Gewalt: Mitarbeitende haben Anspruch auf eine begrenzte unbezahlte Urlaubzeit bei dringenden familiären Gründen aufgrund von Krankheit oder Unfall, bei denen die sofortige Anwesenheit des Mitarbeitenden unerlässlich ist.
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