Erkunden Sie die Rechte der Arbeitnehmer und den rechtlichen Schutz in Zypern
In Zypern muss die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen der folgenden Gründe gerechtfertigt sein:
Die Mindestkündigungsfrist, die vom Arbeitgeber einzuhalten ist, hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers ab:
Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Abfindung, wenn sie mindestens 26 Wochen ununterbrochen beschäftigt waren und die Kündigung nicht aufgrund von schwerem Fehlverhalten erfolgt. Die Höhe der Abfindung wird basierend auf der Dauer der Betriebszugehörigkeit und dem letzten Gehalt des Arbeitnehmers berechnet.
Das zypriotische Gesetz verbietet ausdrücklich Diskriminierung aus verschiedenen Gründen, einschließlich Rasse, Religion oder Glauben, Geschlecht, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität und -ausdruck, Behinderung und Alter. Diese Schutzmaßnahmen werden insbesondere im Beschäftigungskontext betont.
Personen, die Diskriminierung erfahren, haben mehrere Möglichkeiten zur Rechtsverfolgung:
Arbeitgeber in Zypern haben gesetzliche Pflichten, die Antidiskriminierungsprinzipien zu wahren:
Die maximale durchschnittliche Arbeitszeit pro Woche, einschließlich Überstunden, ist auf 48 Stunden begrenzt. Bestimmte Branchen können durch Tarifverträge kürzere Arbeitswochen aushandeln, die typischerweise zwischen 38 und 40 Stunden liegen. Die tägliche Arbeitszeit für Hotelangestellte darf 8 Stunden nicht überschreiten, verteilt auf maximal 13 Stunden mit vorgeschriebenen Pausen. Catering-Mitarbeiter haben ein ähnliches 8-Stunden-Limit, jedoch mit nur einer Pause. Überstunden sind erlaubt, jedoch mit Einschränkungen. Hotelangestellte können maximal 5 Stunden Überstunden pro Woche leisten, während Catering-Mitarbeiter bis zu 8 Stunden arbeiten dürfen.
Wenn die tägliche Arbeitszeit sechs Stunden überschreitet, ist eine Mindestpause von mindestens 15 Minuten obligatorisch. Mitarbeiter haben Anspruch auf mindestens 4 aufeinanderfolgende Stunden wöchentlicher Ruhezeit, zusätzlich zur täglichen Ruhezeit. Ein gesetzlicher Mindestanspruch auf Jahresurlaub ist nicht durch nationales Recht vorgeschrieben, aber Tarifverträge sehen typischerweise mindestens vier Wochen bezahlten Jahresurlaub vor.
Die zypriotische Gesetzgebung verpflichtet Arbeitgeber, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit und Sicherheit ihrer Belegschaft zu gewährleisten. Obwohl keine explizit definierten ergonomischen Anforderungen festgelegt sind, umfassen diese Vorschriften wahrscheinlich die Bereitstellung eines Arbeitsumfelds, das das Risiko von Muskel-Skelett-Erkrankungen minimiert. Dies könnte die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arbeitsplatzgestaltung, das Anbieten von Pausen für Haltungswechsel und die Bereitstellung von Schulungen zu sicheren Arbeitspraktiken umfassen.
Der Gesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz von 1996 (in der geänderten Fassung) ist der wichtigste regulatorische Rahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in Zypern. Dieses Gesetz legt mehrere Verpflichtungen für Arbeitgeber fest.
Arbeitgeber sind verpflichtet, Risikobewertungen durchzuführen, um potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren und Kontrollmaßnahmen zu implementieren, um diese zu mindern. Sie sind auch dafür verantwortlich, eine sichere Arbeitsumgebung bereitzustellen und die Verwendung sicherer Arbeitspraktiken sicherzustellen.
Darüber hinaus müssen Arbeitgeber den Arbeitnehmern ausreichende Schulungen und Informationen über Gesundheits- und Sicherheitsrisiken sowie Verfahren zur Verfügung stellen. Gegebenenfalls müssen sie den Arbeitnehmern geeignete Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung stellen und deren ordnungsgemäße Verwendung sicherstellen. Arbeitsunfälle und gefährliche Vorkommnisse müssen dem Arbeitsinspektorat gemeldet werden.
Zypriotische Arbeitnehmer haben das Recht auf eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung, wie im Gesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz festgelegt. Dies schließt das Recht ein, die Ausführung von Arbeiten abzulehnen, die sie als unsicher erachten, sofern sie eine vernünftige Begründung für ihre Bedenken haben.
Arbeitnehmer haben auch das Recht, in Gesundheits- und Sicherheitsfragen konsultiert zu werden und an der Verbesserung der Sicherheitsverfahren am Arbeitsplatz mitzuwirken. Sie haben das Recht auf Zugang zu Schulungen und Informationen über Gesundheits- und Sicherheitsrisiken sowie Verfahren, die für ihre Arbeit relevant sind.
Die Hauptverantwortung für die Durchsetzung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften liegt beim Arbeitsinspektorat (DLI) unter dem Ministerium für Arbeit, Wohlfahrt und Sozialversicherung. Das DLI führt Arbeitsplatzinspektionen durch, untersucht Unfälle und ergreift notwendige Maßnahmen gegen nicht konforme Arbeitgeber, die Geldstrafen oder Strafverfolgung umfassen können.
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