Zypern verfügt über einen robusten Rechtsrahmen, der zum Schutz der Rechte und zur Sicherstellung fairer Behandlung von Arbeitnehmern in verschiedenen Sektoren konzipiert ist. Diese Schutzmaßnahmen basieren auf nationaler Gesetzgebung, die oft mit Richtlinien der Europäischen Union abgestimmt ist und Aspekte vom Beginn der Beschäftigung bis zu ihrer Beendigung abdeckt, einschließlich des täglichen Arbeitslebens, Sicherheit und Gleichstellung. Das Verständnis dieser Rechte ist sowohl für Arbeitgeber, die in Zypern tätig sind, als auch für die von ihnen Beschäftigten von entscheidender Bedeutung, um ein regelkonformes und gerechtes Arbeitsumfeld zu fördern.
Der rechtliche Rahmen in Zypern bietet klare Richtlinien zu den Verpflichtungen des Employer of Record, den Ansprüchen der Arbeitnehmer, mit dem Ziel, Ausbeutung zu verhindern und harmonische Arbeitsbeziehungen zu fördern. Dazu gehören Bestimmungen zu Vertragsbedingungen, Arbeitszeiten, Urlaub, Vergütung, Arbeitssicherheit sowie Schutz vor ungerechtfertigter Kündigung und Diskriminierung. Die Einhaltung dieser Standards ist verpflichtend und wird von entsprechenden Regierungsstellen überwacht.
Kündigungsrechte und -verfahren
Arbeitsverträge in Zypern können von entweder dem Employer of Record oder dem Arbeitnehmer gekündigt werden, vorbehaltlich spezifischer gesetzlicher Anforderungen. Die Kündigung durch den Employer of Record muss in der Regel auf gültigen Gründen basieren, wie z.B. Redundanz, Fehlverhalten des Arbeitnehmers oder Unfähigkeit, die Arbeit auszuführen. Unrechtmäßige Kündigungen sind untersagt, und Arbeitnehmer haben das Recht, Kündigungen anzufechten, die sie für rechtswidrig halten.
Kündigungsfristen sind bei der Beendigung unbefristeter Verträge vorgeschrieben und variieren je nach Dauer der Beschäftigung. Diese Fristen sorgen dafür, dass Arbeitnehmer Zeit haben, eine neue Anstellung zu suchen, und Arbeitgeber Zeit, Ersatz zu finden.
| Dauer der Beschäftigung | Mindestkündigungsfrist |
|---|---|
| Weniger als 26 Wochen | Keine |
| 26 Wochen bis weniger als 52 Wochen | 1 Woche |
| 52 Wochen bis weniger als 104 Wochen | 2 Wochen |
| 104 Wochen bis weniger als 156 Wochen | 4 Wochen |
| 156 Wochen bis weniger als 208 Wochen | 5 Wochen |
| 208 Wochen bis weniger als 260 Wochen | 6 Wochen |
| 260 Wochen bis weniger als 312 Wochen | 7 Wochen |
| 312 Wochen oder mehr | 8 Wochen |
Im Falle von Redundanz sind bestimmte Verfahren einzuhalten, die Beratung und ggf. Abfindungszahlungen umfassen können, abhängig von den Umständen und Kollektivvereinbarungen. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist nur bei schwerwiegendem Fehlverhalten zulässig.
Anti-Diskriminierungsgesetze und Durchsetzung
Das Gesetz in Zypern verbietet strikt Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf. Dieser Schutz erstreckt sich auf alle Phasen der Beschäftigung, einschließlich Recruitment, Vertragsbedingungen, Beförderung, Ausbildung und Beendigung. Mehrere Merkmale sind gesetzlich geschützte Gründe, aufgrund derer Diskriminierung rechtswidrig ist.
Geschützte Merkmale umfassen:
- Geschlecht (einschließlich Geschlechtsidentität und sexueller Orientierung)
- Rasse oder ethnische Herkunft
- Religion oder Glaube
- Behinderung
- Alter
Arbeitnehmer, die glauben, Opfer von Diskriminierung geworden zu sein, können sich über verschiedene Kanäle Rechtshilfe holen. Der Commissioner for Administration and Human Rights (Ombudsmann) ist eine zentrale Stelle, die Beschwerden über Diskriminierung untersucht. Arbeitnehmer können auch rechtliche Schritte vor Gericht einleiten. Arbeitgeber sind verpflichtet, Maßnahmen gegen Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz zu ergreifen.
Standards und Vorschriften zu Arbeitsbedingungen
Die Gesetzgebung in Zypern legt Mindeststandards für Arbeitsbedingungen fest, um das Wohl der Arbeitnehmer zu schützen. Diese Standards umfassen Aspekte wie Arbeitszeiten, Ruhepausen, Jahresurlaub, Feiertage und Mindestlohn.
Wichtige Standards:
- Arbeitszeiten: Maximale Wochenarbeitsstunden, inklusive Überstunden, sind geregelt. Arbeitnehmer haben Anspruch auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten.
- Jahresurlaub: Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen Mindestbetrag an bezahltem Jahresurlaub, in der Regel 20 Arbeitstage pro Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche.
- Feiertage: Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlte Freizeit an festgelegten Feiertagen.
- Mindestlohn: Es wird ein nationaler Mindestlohn festgelegt, der regelmäßig überprüft wird.
Arbeitgeber müssen den Arbeitnehmern eine schriftliche Erklärung ihrer Arbeitsbedingungen vorlegen, inklusive Details zu Arbeitszeiten, Vergütung und Urlaubsansprüchen.
Anforderungen an die Arbeitssicherheit
Arbeitgeber in Zypern haben die gesetzliche Verpflichtung, die Gesundheit, Sicherheit und das Wohl ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz sicherzustellen. Dies umfasst die Identifikation von Risiken, die Umsetzung präventiver Maßnahmen sowie das Bereitstellen eines sicheren Arbeitsumfelds, sicherer Geräte und notwendiger Schulungen.
Verpflichtungen des Arbeitgebers:
- Durchführung von Risikoanalysen und Maßnahmenkontrolle.
- Bereitstellung geeigneter Informationen, Instruktionen, Schulungen und Aufsicht.
- Sicherstellung, dass Maschinen und Geräte sicher sind.
- Bereitstellung der erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung (PSA).
- Einrichtung von Notfallverfahren.
Arbeitnehmer tragen ebenfalls die Verantwortung, eigenverantwortlich auf ihre Gesundheit und Sicherheit sowie die anderer, die durch ihr Handeln betroffen sind, zu achten und mit dem Department of Labour Inspection bei der Durchsetzung der Gesundheits- und Sicherheitsgesetze zusammenzuarbeiten.
Konfliktlösungsmechanismen
Bei Problemen oder Streitigkeiten am Arbeitsplatz stehen in Zypern mehrere Mechanismen zur Verfügung, um Konflikte effizient und gerecht zu lösen.
Verfügbare Mechanismen:
- Interne Verfahren: Viele Unternehmen verfügen über interne Beschwerdeverfahren, denen Arbeitnehmer folgen können, um Anliegen gegenüber der Geschäftsleitung vorzutragen.
- Department of Labour Relations: Das Department of Labour Relations innerhalb des Ministeriums für Arbeit, Wohlfahrt und Sozialversicherung bietet Vermittlungs- und Schlichtungsdienste, um Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern oder Gewerkschaften zu klären.
- Industriearbeitsgericht: Für ungelöste Streitfälle, insbesondere solche bezüglich der Arbeitsbedingungen oder Gewerkschaftsrechte, kann das Industriearbeitsgericht anhören und bindende Entscheidungen fällen.
- Gerichte: Arbeitnehmer können auch rechtliche Schritte vor den Bezirksgerichten einleiten, etwa bei ungerechtfertigter Kündigung, Diskriminierung oder Vertragsverletzungen.
Arbeitnehmer werden ermutigt, bei Problemen am Arbeitsplatz Rat bei ihrer Gewerkschaft (falls vorhanden), Rechtsexperten oder den zuständigen Regierungsstellen einzuholen.
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