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ZypernSteuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Zypern

Steuerpflichten des Arbeitgebers

In Zypern stehen Arbeitgeber vor verschiedenen steuerlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit Gehaltsabrechnungen, Sozialversicherungen und anderen Abgaben. Diese Verpflichtungen unterliegen spezifischen Sätzen, Schwellenwerten und Fristen.

Lohnsteuern

  • PAYE (Pay As You Earn): Arbeitgeber behalten die Einkommensteuer auf Basis eines progressiven Satzes von 0% bis 35% von den Gehältern der Arbeitnehmer ein. Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Sozialversicherungsbeiträge

  • Arbeitnehmerbeiträge: Arbeitnehmer tragen 8,8% ihres Bruttogehalts zur Sozialversicherung bei. Die versicherbaren Einkünfte sind für 2025 auf jährlich 66.612 € begrenzt.
  • Arbeitgeberbeiträge: Arbeitgeber zahlen ebenfalls 8,8% des Bruttogehalts jedes Arbeitnehmers. Dieser Satz gilt ab dem 1. Januar 2024 und bleibt für die nächsten fünf Jahre bestehen, bevor er potenziell erhöht werden kann.
  • Fonds für soziale Kohäsion: Arbeitgeber zahlen zusätzliche 2% der Gesamteinnahmen ihrer Arbeitnehmer in den Fonds für soziale Kohäsion ein.

Allgemeines Gesundheitssystem (GHS)

  • Arbeitnehmerbeiträge: Arbeitnehmer zahlen 2,65% ihres Bruttogehalts in das GHS ein.
  • Arbeitgeberbeiträge: Arbeitgeber zahlen 2,90% des Bruttogehalts ihrer Arbeitnehmer in das GHS ein.

Jährliche Steuererklärung des Arbeitgebers (Formular TD7)

  • Ab der ersten Hälfte des Jahres 2025 werden das Formular TD7 sowie alle Steuer- und Beitragszahlungen über das "Tax For All" (TFA) Portal verwaltet.
  • Monatliche TD7-Einreichungen werden ab 2025 verpflichtend und erfordern die Steueridentifikationsnummer (TIN) für jeden Arbeitnehmer.
  • Bis zur vollständigen Implementierung des TFA-Systems sollen Einreichungen für das Steuerjahr 2023 und früher weiterhin über das bestehende TAXISnet-System erfolgen. Monatliche Steuer- und Beitragszahlungen für 2023-2025 sind ebenfalls über das aktuelle Steuerportal zu leisten.

Weitere relevante Informationen

  • Steuerfälligkeitstermine: Im Allgemeinen ist die Frist für die Einreichung der Steuererklärung für angestellte Personen der 31. Juli des Folgejahres. Für Selbstständige mit geprüften Konten verlängert sich die Frist jedoch auf den 31. März des übernächsten Jahres.
  • Strafen: Es gibt Strafen für verspätete Einreichungen oder Zahlungen, darunter Verwaltungsstrafen und Verzugszinsen.
  • Ausländische Steuerentlastung: Eine einseitige Steuervergütung ist für im Ausland gezahlte Steuern unabhängig vom Bestehen eines Doppelbesteuerungsabkommens verfügbar.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen bis zum 5. Februar 2025 aktuell sind und Änderungen der Vorschriften oder weitere Klärungen durch die zyprische Steuerbehörde unterliegen können. Es wird stets empfohlen, offizielle Ressourcen der zyprischen Regierung und Steuerfachleute zu konsultieren, um die aktuellsten Informationen und personalisierte Beratung zu erhalten.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In Zypern umfassen die Steuerabzüge für Arbeitnehmer die Einkommensteuer, Sozialversicherungs- und Allgemeines Gesundheitssystem-Beiträge sowie spezifische zulässige Abzüge und Befreiungen.

Einkommensteuer

  • Progressive Sätze: Die Einkommensteuersätze reichen von 0% bis 35%, basierend auf Einkommensklassen. Ab 2025 sind die Klassen:

    • €0 - €19.500: 0%
    • €19.501 - €28.000: 20%
    • €28.001 - €36.300: 25%
    • €36.301 - €60.000: 30%
    • Über €60.000: 35%
  • Steuererklärung (TD1 Formular): Mitarbeiter müssen zu Jahresbeginn das TD1-Formular bei ihrem Arbeitgeber einreichen, um das geschätzte Einkommen und die abzugsfähigen Freibeträge zu erklären.

  • Pay As You Earn (PAYE): Die Steuer wird monatlich vom Gehalt abgezogen, basierend auf den im TD1-Formular angegebenen Informationen.

Sozialversicherungsbeiträge

  • Mitarbeiterbeitrag: 8,8% des Bruttogehalts, gedeckelt bei €66.612 jährlichem versicherbaren Einkommen ab 2025.
  • Arbeitgeberbeitrag: Ebenfalls 8,8% des Bruttogehalts des Mitarbeiters bis zur gleichen jährlichen Obergrenze, plus Beiträge zu anderen Fonds.
  • Leistungen: Die Beiträge finanzieren Sozialleistungen wie Arbeitslosigkeit, Invalidität, Mutterschutz und Rente.

Allgemeines Gesundheitssystem (GHS)

  • Mitarbeiterbeitrag: 2,65% des Bruttogehalts.
  • Arbeitgeberbeitrag: 2,90% des Bruttogehalts des Mitarbeiters.
  • Deckung: Bietet Zugang zu öffentlichen und privaten Gesundheitsdiensten.

Zulässige Abzüge & Befreiungen

  • 50% Befreiung für neue Einwohner (Hochverdiener): Personen, die in den 15 Jahren vor Beginn der Beschäftigung nicht ansässig in Zypern waren und im ersten Beschäftigungsjahr über €55.000 jährlich verdienen (erreichbar innerhalb der ersten zwei Jahre), können dies beantragen. Diese Befreiung gilt für 17 Jahre.

  • 20% Befreiung für neue Einwohner (Geringverdiener): Für Personen, die neu in Zypern sind (in 3 der 5 Jahre vor der Beschäftigung nicht Steueransässig), bei einem Jahreseinkommen über €100.000.

  • Spenden an Wohltätigkeitsorganisationen: 100% abzugsfähig.

  • Lebensversicherungsprämien: Abzugsfähig bis zu 7% der Versicherungssumme.

  • Beiträge zu Renten-/Vorsorgefonds: Abzugsfähig bis zu 10% der Vergütung.

  • Beiträge zu Gewerkschafts-/Berufsverbänden: Abzugsfähig, wenn nicht vom Arbeitgeber erstattet.

  • Beiträge zu Krankenversicherungsfonds: Abzugsfähig bis zu 2% des gesamten zu versteuernden Einkommens.

Wichtige Überlegungen

  • Steueransässigkeit: Wer mehr als 183 Tage in Zypern verbringt, wird im Allgemeinen als Steueransässiger betrachtet.

  • Welteinkommen: Steueransässige werden auf ihr Welteinkommen besteuert. Nichtansässige werden auf einkommensbezogene Quellen in Zypern besteuert.

  • Die bereitgestellten Informationen sind zum heutigen Stand, 05. Februar 2025, korrekt und können sich mit zukünftigen gesetzlichen und regulatorischen Aktualisierungen ändern. Die Beratung durch einen Steuerberater für spezifische Umstände wird stets empfohlen.

Mehrwertsteuer

In Zypern wird die Mehrwertsteuer (MwSt), lokal bekannt als FPA, auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben.

MwSt-Sätze

  • Regulärer Satz: 19% (die meisten Waren und Dienstleistungen)
  • Ermäßigter Sätze:
    • 9% (Unterkunft, Restaurant-/Catering-Dienstleistungen, bestimmte Transporte)
    • 5% (bestimmte Lebensmittel, pharmazeutische Produkte und andere spezifizierte Waren/Dienstleistungen)
    • 3% (Zeitungen, Bücher, Zeitschriften, medizinische Geräte für behinderte Personen, bestimmte Kulturdienstleistungen).
  • Nullsatz: 0% (innergemeinschaftlicher und internationaler Verkehr, Waren auf internationalen Flügen, Exporte außerhalb der EU)
  • Vorübergehender 0%-Satz: Bestimmte wichtige Waren (Babymilch, Windeln, Damenhygieneprodukte, einige frische Produkte) bis zum 31. Dezember 2025.

MwSt-Registrierung

  • Schwellenwert für obligatorische Registrierung: €15.600 jährlicher steuerpflichtiger Umsatz für in Zypern ansässige Unternehmen.
  • Nichtansässige Unternehmen: Keine Schwelle; Registrierung erforderlich für jede steuerpflichtige Lieferung.
  • Versandhandel (Waren an zyprische Verbraucher aus anderen EU-Ländern): €35.000 pro Jahr.
  • Versandhandel (Verbrauchsteuerpflichtige Waren): Keine Schwelle – Registrierung immer erforderlich.
  • Innergemeinschaftliche Erwerbe: €10.251,61 pro Jahr.
  • Pan-EU digitale Dienstleistungen und Waren mit One-Stop-Shop (OSS)-Erklärung: €10.000.
  • Finanzvertreter: Verpflichtend für Nicht-EU-Unternehmen, es sei denn, eine Gegenseitigkeitsvereinbarung oder eine direkte Registrierung mit Bankbürgschaft ist vorhanden.

MwSt-Abgabe und Zahlung

  • Abgabefrequenz: Vierteljährlich (monatliche Abgabe kann erlaubt oder von den Steuerbehörden vorgeschrieben werden).
  • Abgabemethode: Elektronische Einreichung über das Taxisnet-System (verpflichtend außer für bestimmte Taxifahrer und Landwirte).
  • Frist: 10. Tag des zweiten Monats nach dem Berichtsquartal.
  • Zahlungsfrist: Identisch mit der Einreichungsfrist.
  • Strafe für verspätete Einreichung: €51 pro Abgabe.
  • Strafe für verspätete Zahlung: 10% des ausstehenden Betrags + 3,5% Jahreszins.

MwSt-Rechnungen

Müssen enthalten:

  • Name, Adresse und MwSt-Nummer des Lieferanten.
  • Name und Adresse des Kunden.
  • Datum der Lieferung/Barzahlung und Ausstellungsdatum der Rechnung.
  • Beschreibung der Waren/Dienstleistungen.
  • Einzelpreis/Menge, MwSt-Satz, Nettobetrag (in Euro) pro Artikel.
  • Bruttogesamtbetrag (ohne Mehrwertsteuer).
  • Skonto (falls zutreffend).
  • Gesamte MwSt für jeden Satz und gesamte MwSt (in Euro).
  • Angaben zum MwSt-Vertreter (falls zutreffend).

Steuerbefreite Waren und Dienstleistungen

Bestimmte Waren und Dienstleistungen sind von der MwSt befreit, einschließlich:

  • Postdienste
  • Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
  • Immobiliendienstleistungen
  • Bestimmte medizinische und zahnärztliche Dienstleistungen
  • Bildungsdienstleistungen durch lizenzierte Fachkräfte
  • Lieferungen/Leasing von Grundstücken und Gebäuden
  • Kulturdienstleistungen durch öffentliche Einrichtungen/Nonprofits

MwSt-Erstattung für ausländische Unternehmen

Zulässig, einschließlich über den Mechanismus der 8. Richtlinie für EU-Unternehmen, mit einem Gegenseitigkeitsabkommen für Nicht-EU-Unternehmen oder einem Finanzvertreter.

Intrastat-Meldung

  • Gilt für Unternehmen, die die Schwellenwerte für Versendungen (Exporte) und/oder Eingänge (Importe) von Waren aus anderen EU-Staaten überschreiten.
  • Eingangsschwelle: €350.000 jährlich (ab dem 1. Januar 2025).
  • Schwelle für detaillierte Eingangsmeldung: €2,7 Millionen jährlich.
  • Versendungsschwelle: €75.000 jährlich.

Diese Informationen sind ab dem 5. Februar 2025 aktuell und können sich ändern. Konsultieren Sie stets einen Steuerfachmann für spezifische Beratung.

Steuervergünstigungen

Zypern bietet eine Reihe von Steueranreizen für Unternehmen und Privatpersonen. Diese Anreize zielen darauf ab, Investitionen zu fördern, das Wirtschaftswachstum zu stimulieren und ein günstiges Steuerumfeld zu schaffen.

Steuerliche Anreize für Unternehmen

  • Körperschaftssteuersatz: Ein konkurrenzfähiger Körperschaftssteuersatz von 12,5% gilt für ansässige Unternehmen.

  • Fiktiver Zinsabzug (Notional Interest Deduction, NID): Unternehmen können bis zu 80% ihres zu versteuernden Gewinns abziehen, der aus neuem Eigenkapital stammt, das nach dem 1. Januar 2015 eingeführt wurde. Der Abzug wird anhand einer Formel berechnet, die die 10-jährige Staatsanleiherendite des Landes, in dem die Mittel eingesetzt werden, plus einen Aufschlag von 5% umfasst.

  • Befreiung von Gewinnen aus Wertpapieren: Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren sind in der Regel steuerfrei.

  • **Befreiung von Dividenden: ** Dividenden, die von anderen Unternehmen erhalten werden, sind typischerweise steuerfrei.

  • Befreiung von Zinserträgen: Zinserträge, die nicht aus gewöhnlichen Geschäftstätigkeiten stammen, sind in der Regel steuerfrei.

  • IP Box Regime: 80% des Nettogewinns, der aus qualifizierten immateriellen Vermögenswerten stammt, ist steuerfrei. Dies führt zu einem effektiven Steuersatz von nur 2,5% auf diese Einkünfte.

  • Abzug für Forschung und Entwicklung: Ein erhöhter Steuerabzug von 120% ist für Forschungs- und Entwicklungskosten verfügbar, die direkt mit der Einkommensgenerierung in Zusammenhang stehen.

Steuerliche Anreize für Privatpersonen

  • Befreiungen für nicht domizilierte Personen: Personen, die Steuerresidenten von Zypern, aber nicht domiziliert sind, erhalten Befreiungen von der Sonderverteidigungsbeitrag (SDC) auf Dividendeneinkommen (17%), Zinserträge (30%) und Mieteinkommen (3% auf 75% des Bruttomietbetrags).

  • Steuererleichterungen für neue Einwohner:

    • 50% Abzug: Angeboten an Personen, die in Zypern eine Beschäftigung aufnehmen und ein Jahreseinkommen von über €100.000 erzielen, sofern sie im vorangegangenen Jahr keine Steuerresidenten in Zypern waren. Dieser Abzug ist für einen Zeitraum von 17 Jahren verfügbar.
    • 20% Abzug (bis zu €8.550): Gilt für Personen, die nach dem 26. Juli 2022 in Zypern eine Beschäftigung aufnehmen, sofern sie in den letzten drei Steuerjahren keine Einwohner Zyperns waren und bei einem im Ausland ansässigen Arbeitgeber angestellt waren. Diese Befreiung gilt sieben Jahre ab dem Jahr der Aufnahme der Beschäftigung und dauert bis 2030. Die 20%ige Befreiung gilt auch für Personen, die ihre erste Beschäftigung in Zypern nach dem 1. Januar 2022, aber vor dem 26. Juli 2022, aufgenommen haben und ist für fünf Jahre verfügbar.

Weitere Anreize

  • Steuerbefreiung für Devisendifferenzen, die nicht aus handelsbezogenen Derivaten und Währungen stammen.
  • Steuerbefreiung für Gewinne von Betriebsstätten im Ausland, die bestimmte Bedingungen erfüllen.
  • Keine Quellensteuer auf Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren, mit Ausnahme von Lizenzgebühren, die in Zypern verwendet werden, und Zahlungen an Unternehmen in Ländern auf der EU-Blacklist.
  • Keine Erbschaftssteuer.

Es ist wichtig zu beachten, dass Steuerrecht und Vorschriften komplex und Änderungen unterworfen sein können. Es wird dringend empfohlen, sich für spezifische Beratung zur Berechtigung und zu Antragsverfahren für Steueranreize an einen Steuerberater zu wenden. Darüber hinaus sind die hier bereitgestellten Informationen aktuell per 5. Februar 2025 und können in Zukunft Änderungen unterliegen.

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