Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Zypern
In Zypern sind alle Arbeitgeber verpflichtet, sich innerhalb von 60 Tagen nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit beim Finanzamt zu registrieren. Diese Registrierung kann online oder persönlich in einem Finanzamt erfolgen. Zusätzlich müssen Arbeitgeber sich innerhalb von 7 Tagen nach Einstellung ihres ersten Mitarbeiters beim Sozialversicherungsregister anmelden.
Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, die Einkommensteuer ihrer Mitarbeiter durch das Pay As You Earn (PAYE) System einzubehalten. Die Höhe der einbehaltenen Steuer basiert auf dem Gehalt und der Steuerklasse des Mitarbeiters. Diese einbehaltenen Steuern müssen bis zum Ende des folgenden Monats mit dem Steuerformular TD61 beim Finanzamt gemeldet und eingereicht werden.
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sind verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge zu leisten. Der aktuelle Gesamtbeitragssatz beträgt 20,2% des Bruttogehalts, aufgeteilt wie folgt: 7,8% vom Arbeitnehmer, 7,8% vom Arbeitgeber und 4,6% von der Regierung. Diese Beiträge sind auf einen Höchstbetrag begrenzt, der jährlich festgelegt wird. Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, den Anteil der Sozialversicherungsbeiträge ihrer Mitarbeiter einzubehalten und ihre eigenen Beiträge zu leisten.
Arbeitgeber sind auch verpflichtet, Beiträge zu drei weiteren Fonds zu leisten: dem Ausbildungsfonds, dem Entschädigungsfonds und dem Sozialkohäsionsfonds.
PAYE-Steuern müssen bis zum Ende des folgenden Monats beim Finanzamt gemeldet und eingereicht werden. Sozialversicherungsbeiträge müssen bis zum Ende des Monats nach dem Abrechnungszeitraum an die Sozialversicherungsbehörde gezahlt werden.
In Zypern unterliegen Arbeitnehmer mehreren Steuerabzügen von ihrem Bruttogehalt. Diese Abzüge umfassen die Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge und bestimmte andere Beiträge.
Einkommensteuer:
Sozialversicherungsbeiträge:
Allgemeines Gesundheitssystem (GHS):
Sonderbeiträge:
Bestimmung des zu versteuernden Einkommens:
Zulässige Abzüge:
Ausnahmen:
Unternehmen, die Dienstleistungen in Zypern anbieten, müssen sich für die Mehrwertsteuer (MwSt.) registrieren, wenn ihr jährlicher steuerpflichtiger Umsatz €15.600 übersteigt. Bestimmte Dienstleistungen können jedoch unabhängig vom Umsatz einer obligatorischen MwSt.-Registrierung unterliegen.
Zypern wendet mehrere MwSt.-Sätze auf Dienstleistungen an:
Bestimmte Dienstleistungen sind von der MwSt. befreit, was bedeutet, dass auf ihre Lieferung keine MwSt. erhoben wird. Diese Befreiungen umfassen:
Unternehmen, die steuerpflichtige Dienstleistungen in Zypern erbringen, müssen:
Spezielle MwSt.-Regeln können für bestimmte Dienstleistungen gelten, wie zum Beispiel:
Zypern ist bekannt dafür, mehrere Steueranreize zu bieten, um ausländische Investitionen anzuziehen und das Unternehmenswachstum zu unterstützen. Diese Anreize sind darauf ausgelegt, das Land zu einem attraktiven Ziel für Unternehmen jeder Größe und aus verschiedenen Sektoren zu machen.
Zypern verfügt über einen wettbewerbsfähigen allgemeinen CIT-Satz von 12,5%, einer der niedrigsten in der EU. Unternehmen, die Einkommen aus geistigem Eigentum (IP) generieren, können von einer 80%igen Befreiung auf qualifizierte IP-Einkommen profitieren, wodurch der Steuersatz effektiv auf bis zu 2,5% gesenkt wird. Darüber hinaus können Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung (F&E) oder innovative Start-ups investieren, Steuerabzüge oder -gutschriften erhalten.
Zypern bietet eine 50%ige Steuerbefreiung auf Erwerbseinkommen für neu eingestellte Mitarbeiter, die jährlich über 55.000 € verdienen, für bis zu 17 Jahre, vorausgesetzt, sie waren in den letzten 10 Jahren keine Steuerresidenten von Zypern. Es gibt auch eine 20%ige Steuerbefreiung auf Erwerbseinkommen für bestimmte ausländische Führungskräfte und Unternehmensleiter. Ausländische Renteneinkommen sind in Zypern steuerfrei.
Dividenden- und Zinserträge, die von zyprischen Holdinggesellschaften von nicht in Zypern ansässigen Tochtergesellschaften erhalten werden, sind in der Regel steuerfrei. Dies macht Zypern zu einem attraktiven Standort für Holding- und Investitionsstrukturen.
Zypern bietet eine 20%ige Steuergutschrift auf förderfähige F&E-Ausgaben. Es gibt auch einen Abzug für Beträge, die in genehmigte innovative kleine und mittlere Unternehmen investiert werden. Unternehmen können bestimmte Vermögenswerte beschleunigt abschreiben, wodurch das zu versteuernde Einkommen reduziert wird.
Zypern hat ein günstiges Tonnagesteuersystem für Schifffahrtsunternehmen. Steueranreize sind auch für Filmproduktionsunternehmen verfügbar.
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