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Personalkostenrechner in Zypern

Personalkostenrechner für Zypern

Einstellen in Zypern? Berechnen Sie sofort Ihre Gesamtkosten für die Beschäftigung — Steuern, Sozialleistungen und mehr

Zypern employment-cost-calculator overview

Employment Cost Calculator for Zypern

Berechnen Sie Ihre vollständigen Einstellungskosten für Zypern-Mitarbeiter, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Mitarbeiterleistungen und Verwaltungsgebühren. Dieser Gehaltsrechner liefert genaue Arbeitgeberkostenschätzungen für fundierte Einstellungsentscheidungen.

Personalkosten berechnen

Zypern

Kostenaufstellung der Beschäftigung

Wählen Sie ein Land aus und geben Sie ein Gehalt ein, um die Aufschlüsselung der Beschäftigungskosten zu sehen.

Arbeitgebersteuerbeiträge

Steuerart Satz Basis
Sozialversicherungsbeiträge 8,8 % Versicherbare Einkünfte (bis zu einem maximalen Jahresbetrag)
Allgemeines Gesundheitssystem (GHS) 2,9 % Bruttogehälter (bis zu einem maximalen Jahresbetrag von €180.000)
Fonds für soziale Kohäsion 2 % Gesamteinkünfte (kein Höchstbetrag)
Abfindungsfonds 1,2 % Versicherbare Einkünfte (bis zu einem maximalen Jahresbetrag)
Fonds für Humanressourcenentwicklung 0,5 % Gesamte Lohnkosten

Einreichung & Compliance

  • Arbeitgeber müssen sich bei der Steuerbehörde und den Sozialversicherungsdiensten registrieren, sobald sie ihren ersten Mitarbeiter einstellen.
  • PAYE-, Sozialversicherungs- und GHS-Beiträge sind monatlich bis zum Ende des folgenden Monats zu entrichten.
  • Die jährliche Erklärung des Arbeitgebers (Formular TD7) ist elektronisch bis zum 31. Juli nach dem Steuerjahr der Bewertung einzureichen.

Einkommensteuerklassen

Einkommensbereich (€) Steuersatz
0 - 19.500 0%
19.501 - 28.000 20%
28.001 - 36.300 25%
36.301 - 60.000 30%
60.001+ 35%

Arbeitnehmerbeiträge

Abzugsart Satz Höchstbetrag
Sozialversicherung 8,8% €66.612 (jährlich)
Allgemeines Gesundheitssystem (GHS) 2,65% €180.000 (jährlich)

Persönliche Freibeträge

  • Personen mit einem Jahreseinkommen unter €19.500 sind nicht einkommensteuerpflichtig.
  • Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung, GHS, Vorsorge-/Pensionsfonds und Lebensversicherungsprämien sind abzugsfähig, jeweils bis zu bestimmten Grenzen.
  • Spenden an anerkannte Wohltätigkeitsorganisationen sind abzugsfähig.
Martijn
Daan
Harvey

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