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Personalkostenrechner in Zypern

Personalkostenrechner in Zypern

Anstellung in Zypern? Berechnen Sie sofort Ihre Gesamtkosten für die Beschäftigung — Steuern, Leistungen und mehr

Updated on October 8, 2025

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Personalkostenrechner für Zypern

Berechnen Sie Ihre vollständigen Einstellungskosten für Zypern-Mitarbeiter, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Mitarbeiterleistungen und Verwaltungsgebühren. Dieser Gehaltsrechner liefert genaue Arbeitgeberkostenschätzungen für fundierte Einstellungsentscheidungen.

Personalkosten berechnen

Zypern

Beschäftigungskosten-Aufschlüsselung

Wählen Sie ein Land aus und geben Sie ein Gehalt ein, um die Aufschlüsselung der Beschäftigungskosten anzuzeigen.

Arbeitgebersteuerbeiträge

Steuerart Satz Basis
Sozialversicherungsbeiträge 8,8 % Versicherbare Einkünfte (bis zu einem maximalen Jahresbetrag)
Allgemeines Gesundheitssystem (GHS) 2,9 % Bruttogehälter (bis zu einem maximalen Jahresbetrag von €180.000)
Fonds für soziale Kohäsion 2 % Gesamteinkünfte (kein Höchstbetrag)
Abfindungsfonds 1,2 % Versicherbare Einkünfte (bis zu einem maximalen Jahresbetrag)
Fonds für Humanressourcenentwicklung 0,5 % Gesamte Lohnkosten

Einreichung & Compliance

  • Arbeitgeber müssen sich bei der Steuerbehörde und den Sozialversicherungsdiensten registrieren, sobald sie ihren ersten Mitarbeiter einstellen.
  • PAYE-, Sozialversicherungs- und GHS-Beiträge sind monatlich bis zum Ende des folgenden Monats zu entrichten.
  • Die jährliche Erklärung des Arbeitgebers (Formular TD7) ist elektronisch bis zum 31. Juli nach dem Steuerjahr der Bewertung einzureichen.

Einkommensteuerklassen

Einkommensbereich (€) Steuersatz
0 - 19.500 0%
19.501 - 28.000 20%
28.001 - 36.300 25%
36.301 - 60.000 30%
60.001+ 35%

Arbeitnehmerbeiträge

Abzugsart Satz Höchstbetrag
Sozialversicherung 8,8% €66.612 (jährlich)
Allgemeines Gesundheitssystem (GHS) 2,65% €180.000 (jährlich)

Persönliche Freibeträge

  • Personen mit einem Jahreseinkommen unter €19.500 sind nicht einkommensteuerpflichtig.
  • Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung, GHS, Vorsorge-/Pensionsfonds und Lebensversicherungsprämien sind abzugsfähig, jeweils bis zu bestimmten Grenzen.
  • Spenden an anerkannte Wohltätigkeitsorganisationen sind abzugsfähig.
Martijn
Daan
Harvey

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