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UkraineSteuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Ukraine

Steuerpflichten des Arbeitgebers

In der Ukraine stehen Arbeitgeber vor mehreren steuerlichen Verpflichtungen, darunter das Einbehalten von Einkommensteuer und Militärsteuer von den Gehältern der Mitarbeiter sowie die Zahlung des einheitlichen Sozialbeitrags.

Einkommensteuer

  • Satz: 18 % des Bruttogehalts.

Militärsteuer

  • Satz: Erhöht von 1,5 % auf 5 % des Bruttogehalts ab dem 1. Dezember 2024.

Einheitlicher Sozialbeitrag (USC)

  • Satz: 22 % des Bruttogehalts.
  • Zahlung: Vom Arbeitgeber zu leisten.
  • Maximale Bemessungsgrundlage: Begrenzung auf das 20-fache des monatlichen Mindestlohns ab dem 1. Januar 2025 (160.000 UAH ab dem 1. Januar 2025, bei einem angenommenen Mindestlohn von 8.000 UAH).
  • Mindest-USC-Beitrag: 22 % des Mindestlohns, der am ersten Tag des Monats festgelegt wird, in dem das Gehalt ausgezahlt wird (1.760 UAH ab dem 1. April 2024).
    • Der Mindestlohn wird voraussichtlich ab dem 1. Januar 2025 bei 8.000 UAH liegen.

Körperschaftsteuer (CIT)

  • Standardrate: In der Regel 18 %.
  • Finanzinstitute: 25 % (ausgenommen Versicherungsgesellschaften) ab dem 1. Januar 2025.
  • Banken: 50 % für das Geschäftsjahr 2024.
  • Vorauszahlungen: Erforderlich für Unternehmen im Einzelhandel mit Kraftstoff (30.000 - 60.000 UAH pro Monat und Verkaufspunkt, abhängig von der Art der Tankstelle). Überschüssige Vorauszahlungen sind nicht erstattungsfähig und nicht vortragsfähig.

Berichterstattung

  • Lohnabrechnungsberichte: Vierteljährlich. Fällig 40 Tage nach Quartalsende.
  • Jährliche Körperschaftsteuererklärung: Fällig innerhalb von 60 Kalendertagen nach Ende des Berichtsjahres.
  • Steuerjahr: Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember).

Weitere relevante Informationen

  • Mindestlohn: Der Mindestlohn betrug zu Beginn des Jahres 2024 6.700 UAH pro Monat und soll ab dem 1. Januar 2025 bei 8.000 UAH pro Monat liegen. Bitte beachten Sie, dass dies sich ändern kann.
  • Währung: Ukrainische Hrywnja (UAH)
  • Lohnabrechnungszyklus: Halbmonatlich
  • MwSt: Der Standardsatz beträgt 20 %. Ermäßigte Sätze gelten für bestimmte Waren und Dienstleistungen, wie z. B. lebenswichtige Lebensmittel (14 %) und Arzneimittel (7 %).

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In der Ukraine behalten Arbeitgeber mehrere Steuern von den Gehältern der Arbeitnehmer ein und führen diese ab, einschließlich der Einkommensteuer (Personal Income Tax, PIT), der Militärsteuer und des Einheitlichen Sozialbeitrags (Unified Social Contribution, USC).

Einkommensteuer (PIT)

Der Standardsteuersatz für die Einkommensteuer beträgt 18 % des Bruttoeinkommens eines Arbeitnehmers.

Militärsteuer

Ab dem 1. Januar 2025 stieg der Satz der Militärsteuer auf 5 % des Bruttoeinkommens des Arbeitnehmers. Dies stellt einen erheblichen Anstieg gegenüber dem vorherigen Satz von 1,5 % dar.

Einheitlicher Sozialbeitrag (USC)

Der USC ist eine Steuer, die sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern gezahlt wird. Der Beitrag des Arbeitgebers beträgt 22 % des Bruttogehalts des Arbeitnehmers bis zu einem monatlichen Höchstbetrag. Ab dem 1. Januar 2025 liegt dieser Höchstbetrag beim 20-fachen des monatlichen Mindestlohns (160.000 UAH an diesem Datum, bei einem angenommenen Mindestlohn von 8.000 UAH).

Steuerabzüge

Verschiedene Abzüge können das zu versteuernde Einkommen eines Arbeitnehmers reduzieren. Dazu gehören Zahlungen für Bildung innerhalb der Ukraine (begrenzt auf das Dreifache des Mindestlohns - 24.000 UAH monatlich ab dem 1. Januar 2025), bestimmte medizinische Ausgaben, Hypothekenzinsen, Lebensversicherungsprämien und Wohltätigkeitsspenden, insbesondere solche für militärische Hilfe. Weitere Abzüge können verfügbar sein. Konsultieren Sie einen Steuerfachmann für spezifische Beratung.

Arbeitgeberpflichten

Ukrainische Arbeitgeber agieren als Steueragenten und sind verantwortlich dafür, Steuern von den Gehältern der Arbeitnehmer einzubehalten und an die Steuerbehörden abzuführen. Bei Banküberweisungen müssen die Steuern am Zahltag des Arbeitnehmers entrichtet werden. Bei Barzahlungen müssen die Steuern innerhalb von drei Tagen abgeführt werden. Arbeitgeber müssen vierteljährliche Gehaltsabrechnungen innerhalb von 40 Tagen nach Quartalsende einreichen. Gehaltsabrechnungen, entweder in Papierform oder digital, müssen den Arbeitnehmern nach jedem Zahlungszeitraum zur Verfügung gestellt werden und Einzelheiten zu Gehalt, einbehaltenen Steuern und sonstigen Abzügen enthalten.

Steuerresidenz

Ukrainische Steuerresidenten werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert, während Nicht-Residenten nur auf Einkommen mit Quellen in der Ukraine besteuert werden. Beide unterliegen denselben Steuersätzen. Arbeitnehmer gelten im Allgemeinen als ansässig, wenn sie ihren Wohnsitz in der Ukraine haben. Personen, die remote für ukrainische Arbeitgeber arbeiten, während sie in einem anderen Land leben, können unterschiedlichen Steuerverpflichtungen in beiden Ländern unterliegen. Dies kann eine komplexe Frage sein, daher ist es ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren.

Zusätzliche Informationen

  • Mindestlohn: Im Jahr 2023 betrug der Mindestlohn in der Ukraine 6.700 UAH pro Monat. Bitte überprüfen Sie den aktuellen Mindestlohn, da er seitdem angepasst worden sein könnte. Beachten Sie, dass Löhne zweimal monatlich ausgezahlt werden müssen, mit einer Vorauszahlung zwischen dem 15. und 20. und dem verbleibenden Betrag zwischen dem 1. und 7. des folgenden Monats.

  • Jährliche Steuererklärung: Wenn das Einkommen einer Person nicht vollständig von einem Steueragenten einbehalten wurde (z. B. ausländische Investitionseinkommen), muss bis zum 30. April des Folgejahres eine jährliche Steuererklärung eingereicht und alle verbleibenden Steuern entrichtet werden. Dies gilt auch, wenn bestimmte Abzüge geltend gemacht werden sollen.

Diese Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Konsultieren Sie stets einen qualifizierten Steuerfachmann für eine persönliche Beratung.

Mehrwertsteuer

In der Ukraine ist die Mehrwertsteuer (MwSt.) eine Verbrauchssteuer, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen angewendet wird.

MwSt.-Sätze und Anwendung

  • Regelsatz: 20 % (Stand Februar 2025). Dieser Satz gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen. Beachten Sie, dass einige Quellen geplante Änderungen des Standard-MwSt.-Satzes erwähnen; jedoch sind diese Änderungen bis heute noch nicht umgesetzt.
  • Reduzierter Satz: 14 % gelten für bestimmte landwirtschaftliche Produkte.
  • Sonderreduzierter Satz: 7 % gelten für Arzneimittel und medizinische Ausrüstung.
  • Nullsatz: 0 % gelten für den Export von Waren und Dienstleistungen.
  • Befreiungen: Bestimmte Waren und Dienstleistungen sind befreit, einschließlich einiger Bildungs- und Gesundheitsdienstleistungen, spezifischer periodischer Publikationen und bestimmter Arten öffentlicher Verkehrsmittel.

MwSt.-Registrierung

  • Pflichtregistrierung: Unternehmen müssen sich registrieren, wenn ihr steuerpflichtiger Umsatz innerhalb von 12 Monaten 1.000.000 UAH überschreitet.
  • Freiwillige Registrierung: Unternehmen können sich freiwillig registrieren, auch wenn sie unterhalb der Pflichtschwelle liegen.
  • Nicht-ansässige Anbieter digitaler Dienste: Nicht-ansässige Unternehmen, die digitale Dienstleistungen an ukrainische Verbraucher verkaufen, müssen sich registrieren, wenn ihre jährlichen Umsätze 1.000.000 UAH überschreiten. B2B-Verkäufe nutzen im Allgemeinen das Reverse-Charge-Verfahren.

MwSt.-Einreichung und Zahlung

  • Abgaben: Monatliche MwSt.-Erklärungen müssen innerhalb von 20 Kalendertagen nach dem Ende des Berichtsmonats eingereicht werden.
  • Zahlung: Die Zahlung der MwSt. ist innerhalb von 10 Kalendertagen nach der Abgabefrist fällig.
  • Nicht-ansässige Anbieter digitaler Dienste: Vereinfachte vierteljährliche Erklärungen sind innerhalb von 40 Kalendertagen nach Quartalsende fällig, wobei die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach der Abgabefrist zu leisten ist. Zahlungen für Nicht-Ansässige können in EUR oder USD erfolgen.

MwSt.-Rückerstattungen

  • Rückerstattungen werden im Allgemeinen innerhalb von 26 Kalendertagen nach der MwSt.-Abgabefrist bearbeitet, es sei denn, eine Steuerprüfung wird eingeleitet.

Weitere wichtige Informationen

  • Befreite Lieferungen: Einige Transaktionen sind ausdrücklich von der MwSt. befreit, aber es ist wichtig, den Unterschied zwischen befreiten Lieferungen und Nullsatz-Lieferungen zu verstehen. Einige befreite Lieferungen erlauben keinen Abzug der Vorsteuer.
  • Vereinfachtes Steuersystem: Unternehmen mit vereinfachtem Steuersystem können andere Meldezeiträume und Fristen haben.
  • Elektronische MwSt.-Verwaltung: Die Ukraine nutzt elektronische Systeme zur MwSt.-Verwaltung und -Berichterstattung. MwSt.-Rechnungen werden elektronisch registriert.
  • SAF-T UA-Berichterstattung: Ab dem 5. Februar 2025 ist geplant, dass die Standard Audit File for Tax (SAF-T)-Berichterstattung 2025 für große Steuerpflichtige und 2027 für alle anderen MwSt.-Zahler obligatorisch wird.

Änderungen im Zusammenhang mit dem Kriegsrecht

  • Einige MwSt.-Befreiungen und reduzierte Sätze im Zusammenhang mit wesentlichen Waren und Dienstleistungen während der Zeit des Kriegsrechts könnten in Kraft sein. Allerdings unterliegen spezifische Regelungen Änderungen, und offizielle Regierungsquellen sollten für die genauesten und aktuellsten Informationen konsultiert werden.

Es wird empfohlen, sich mit Steuerfachleuten zu beraten oder auf offizielle Regierungsressourcen zu verweisen, um die aktuellsten und genauesten Informationen zu den ukrainischen MwSt.-Vorschriften zu erhalten. Diese Übersicht ist aktuell bis zum 5. Februar 2025.

Steuervergünstigungen

Die Ukraine bietet mehrere Steueranreize, die darauf abzielen, das Wirtschaftswachstum und Investitionen zu fördern. Diese Anreize richten sich an verschiedene Sektoren, von Großinvestitionen bis hin zu Startups und spezifischen Branchen wie IT und Flugzeugbau.

Steueranreize für Unternehmen

  • Freiwillige Steuerkonformität: Unternehmen, die bestimmte Kriterien erfüllen, wie z.B. niedrige Steuerschulden, fristgerechte Berichterstattung und Einhaltung anderer Verpflichtungen, können im Rahmen der Initiative "White Business Club" von Vorteilen profitieren. Diese Vorteile beinhalten vereinfachte Zollverfahren.

  • Diia City: Diese Initiative bietet ein spezielles Steuerregime für IT-Unternehmen, einschließlich eines reduzierten Körperschaftssteuersatzes und vereinfachter Verwaltungsprozesse. Die Berechtigung basiert auf der Erfüllung bestimmter F&E- und operationeller Kriterien innerhalb der IT- und Telekommunikationssektoren.

  • Investitionsanreize: Großinvestitionsprojekte, die über 20 Millionen Euro überschreiten und mehr als 80 Arbeitsplätze schaffen, können für Steueranreize von bis zu 30% der Gesamtinvestition qualifizieren. Diese Projekte müssen in bestimmten Sektoren tätig sein, die potenziell auch F&E umfassen können.

  • Industrieparks: Teilnehmer in ausgewiesenen Industrieparks können von verschiedenen Anreizen profitieren, einschließlich Befreiungen von der Körperschaftsteuer (für zehn Jahre, wenn Gewinne reinvestiert werden), der Mehrwertsteuer und Einfuhrzöllen. Weitere Vorteile können Grundsteuererleichterungen nach Ermessen der lokalen Regierungen umfassen.

  • Startups: Das "eRobota"-Programm bietet Zuschüsse von 750.000 bis 3,5 Millionen UAH für Startups in verschiedenen Entwicklungsstadien. Das Programm deckt auch F&E-Kosten ab.

  • Flugzeugbau: Bis 2025 sind Steueranreize in Kraft, um die Einrichtung einer vollwertigen Serienproduktion moderner Flugzeuge in der Ukraine zu unterstützen.

Steueranreize für Privatpersonen

  • Wohltätige Spenden: Steuerresidenten der Ukraine können Abzüge für dokumentierte wohltätige Beiträge geltend machen. Spezifische Anforderungen und Begrenzungen können gelten.

Allgemeine Steuerupdates für 2025

  • Steuererhöhungen: Erhöhter Militärsteuersatz von 1,5% auf 5% auf persönliches Einkommen (Gehälter, Dividenden, Kapitalgewinne usw.). Unternehmer der dritten Gruppe der einheitlichen Steuer zahlen jetzt 1% des Umsatzes. Der Körperschaftssteuersatz für Finanzunternehmen (ohne Versicherungen) beträgt 25%. Ein Körperschaftssteuersatz von 50% auf Banken gilt für 2024.

  • Einheitlicher Sozialbeitrag (USC): Ab dem 1. Januar 2025 wieder aufgenommen für die meisten Unternehmer, allerdings werden einige Kategorien von Einzelunternehmern weiterhin Vorteile behalten und keinen USC zahlen.

Es ist wichtig zu beachten, dass Steuergesetze und Vorschriften Änderungen unterliegen können. Eine Beratung mit einem Steuerfachmann wird für die aktuellsten und persönlichsten Ratschläge empfohlen. Diese Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025 und spiegeln möglicherweise keine zukünftigen gesetzlichen Änderungen wider.

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