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Personalkostenrechner in Ukraine

Arbeitskostenrechner für Ukraine

Einstellung in Ukraine? Berechnen Sie sofort Ihre Gesamtkosten für die Beschäftigung — Steuern, Leistungen und mehr

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Kostenrechner für Beschäftigungskosten in Ukraine

Berechnen Sie Ihre vollständigen Einstellungskosten für Ukraine-Mitarbeiter, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Mitarbeiterleistungen und Verwaltungsgebühren. Dieser Gehaltsrechner liefert genaue Schätzungen der Arbeitgeberkosten für fundierte Einstellungsentscheidungen.

Personalkosten berechnen

Ukraine

Aufschlüsselung der Beschäftigungskosten

Wählen Sie ein Land aus und geben Sie ein Gehalt ein, um die Kostenaufstellung der Beschäftigung anzuzeigen.

Arbeitgebersteuerbeiträge

Steuerart Satz Basis
Einheitliche Sozialbeitrag (USC) 22% Bruttogehalt des Mitarbeiters (mit Obergrenze)
Persönliche Einkommenssteuer (PIT) 18% Bruttoeinkommen des Mitarbeiters
Wehrsteuer 5% (für die meisten Bürger) Bruttoeinkommen des Mitarbeiters

Einreichung & Compliance

  • Monatliche Zahlung: Die einbehaltene PIT, Wehrsteuer und der aufgelaufene USC sind in der Regel bis zum 20. Tag des Monats nach dem Berichtsmonat fällig.
  • Quartalsbericht: Ein konsolidierter Bericht für PIT, Wehrsteuer und USC muss vierteljährlich bis zum 40. Tag nach Ende des Berichtsquartals eingereicht werden.
  • Jährliches Steuerjahr: Das Geschäftsjahr für Unternehmen folgt in der Regel dem Kalenderjahr (1. Januar - 31. Dezember).

In der Ukraine ziehen Arbeitgeber mehrere Steuern von den Gehältern der Arbeitnehmer ein und führen sie ab, darunter die Personal Income Tax (PIT), die Militärsteuer und den Einheitlichen Sozialbeitrag (USC).

Personal Income Tax (PIT)

Der Standard-PIT-Satz beträgt 18% des Bruttogehalts eines Arbeitnehmers.

Militärsteuer

Ab dem 1. Januar 2025 steigt der Militärsteuer-Satz auf 5% des Bruttogehalts des Arbeitnehmers. Dies stellt eine erhebliche Erhöhung gegenüber dem bisherigen Satz von 1,5% dar.

Einheitlicher Sozialbeitrag (USC)

Der USC ist eine Steuer, die sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern gezahlt wird. Der Beitrag des Arbeitgebers beträgt 22% des Bruttogehalts des Mitarbeiters bis zu einer monatlichen Höchstgrenze. Ab dem 1. Januar 2026 beträgt diese Höchstgrenze 20-mal den Mindestlohn (UAH 172.940 ab diesem Datum, basierend auf einem Mindestlohn von UAH 8.647).

Steuerliche Abzüge

Mehrere Abzüge können das steuerpflichtige Einkommen eines Arbeitnehmers reduzieren. Dazu gehören Zahlungen für Bildung in der Ukraine (begrenzung auf das Dreifache des Mindestlohns – UAH 25.941 monatlich ab dem 1. Januar 2026), bestimmte medizinische Ausgaben, Hypothekenzinsen, Lebensversicherungsprämien und Wohltätigkeitsspenden, insbesondere solche, die auf militärische Unterstützung gerichtet sind. Zusätzliche Abzüge können möglich sein. Konsultieren Sie einen Steuerberater für detaillierte Beratung.

Verantwortung des Arbeitgebers

Ukrainische Arbeitgeber agieren als Steueragenten, die verantwortlich sind für die Einbehaltung der Steuern aus den Gehältern der Arbeitnehmer und deren Abführung an die Steuerbehörden. Für Banküberweisungen müssen die Steuern am Zahltag des Arbeitnehmers gezahlt werden. Bei Barzahlungen müssen die Steuern innerhalb von drei Tagen abgeführt werden. Arbeitgeber müssen vierteljährliche Lohnabrechnungen innerhalb von 40 Tagen nach Ende des Vierteljahres einreichen. Lohnabrechnungen, entweder auf Papier oder digital, müssen den Mitarbeitern nach jedem Zahlungszeitraum ausgestellt werden, inklusive Details zu Gehalt, einbehaltenen Steuern und anderen Abzügen.

Steuerliche Ansässigkeit

Ukrainische Steueransässige werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert, während Nicht-Ansässige nur auf in der Ukraine erzieltes Einkommen besteuert werden. Beide Gruppen unterliegen denselben Steuersätzen. Arbeitnehmer gelten grundsätzlich als ansässig, wenn sie in der Ukraine ansässig sind. Wer remote für ukrainische Arbeitgeber arbeitet, aber in einem anderen Land lebt, kann unterschiedliche steuerliche Verpflichtungen in beiden Ländern haben. Dies kann eine komplexe Angelegenheit sein, und die Konsultation eines Steuerberaters wird empfohlen.

Zusätzliche Informationen

  • Mindestlohn: Ab 2026 beträgt der Mindestlohn in der Ukraine UAH 8.647 pro Monat. Bitte überprüfen Sie den aktuellen Mindestlohn, da dieser seitdem angepasst worden sein könnte. Beachten Sie, dass die Löhne zweimal monatlich gezahlt werden, mit einer Vorauszahlung zwischen dem 15. und 20. des Monats und dem restlichen Betrag zwischen dem 1. und 7. des folgenden Monats.

  • Jährliche Steuererklärung: Wenn das Einkommen einer Person nicht vollständig von einem Steueragenten einbehalten wurde (z. B. ausländische Investitionseinkünfte), muss sie bis zum 30. April des folgenden Jahres eine jährliche Steuererklärung abgeben und gegebenenfalls die noch ausstehenden Steuern bezahlen. Dies gilt auch bei Inanspruchnahme bestimmter Abzüge.

Diese Informationen sind Stand Februar 13, 2026, und können Änderungen unterliegen. Konsultieren Sie stets einen qualifizierten Steuerberater für persönliche Beratung.

Martijn
Daan
Harvey

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