Navigieren durch die Anforderungen für ausländische Staatsangehörige, die in der Ukraine arbeiten möchten, erfordert das Verständnis der notwendigen Visa- und Arbeitserlaubnisprozesse. Die Ukraine hat spezifische Vorschriften zur Regelung des Eintritts und der Beschäftigung von Nicht-Staatsbürgern, um die Einhaltung nationaler Arbeitsgesetze und Einwanderungspolitiken sicherzustellen. Für Unternehmen, die internationales Talent einstellen oder ihre Aktivitäten in die Ukraine ausweiten möchten, ist die Sicherstellung der entsprechenden Dokumentation für ihre Mitarbeitenden ein entscheidender Schritt.
Der primäre Mechanismus für ausländische Arbeitnehmer, um eine legale Beschäftigungsstatus in der Ukraine zu erlangen, ist die Erlangung einer Arbeitserlaubnis, die in der Regel mit einem langfristigen Visumantrag verbunden ist. Dieser Prozess erfordert sorgfältige Beachtung der Voraussetzungen, der erforderlichen Dokumente und der Einhaltung der von den ukrainischen Behörden festgelegten Antragsverfahren. Das Verständnis dieser Schritte ist sowohl für Arbeitgeber als auch für potenzielle Mitarbeitende wesentlich, um einen reibungslosen und regelkonformen Übergang zu gewährleisten.
Gängige Visatypen für ausländische Arbeitnehmer
Ausländische Staatsangehörige, die beabsichtigen, in der Ukraine für einen längeren Zeitraum zu arbeiten, benötigen in der Regel ein langfristiges Visum, insbesondere das D-Typ Visum. Diese Visakategorie ist für Personen konzipiert, die planen, sich länger als 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums in der Ukraine aufzuhalten, häufig zu Zwecken wie Beschäftigung, Studium oder Familienzusammenführung.
Das D-Typ Visum für Beschäftigungszwecke (oft codiert als D-04) wird ausgestellt, wenn der Antragsteller eine Arbeitserlaubnis in der Ukraine erhalten hat. Es dient als Einreise-Dokument, das es der Person ermöglicht, in die Ukraine zu reisen und anschließend die Anmeldung ihres Wohnsitzes sowie andere notwendige Schritte durchzuführen, einschließlich der Beantragung einer temporären Aufenthaltserlaubnis, die für Aufenthalte über 90 Tage erforderlich ist.
| Visatyp | Zweck | Typische Dauer | Wesentliche Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| D-Typ | Langfristiger Aufenthalt | Bis zu 90 Tage bei Einreise (ermöglicht die Beantragung einer temporären Aufenthaltserlaubnis) | Nachweis des Zwecks (z.B. Arbeitserlaubnis, Studienaufnahme) |
| D-04 | Beschäftigung | Bis zu 90 Tage bei Einreise (ermöglicht die Beantragung einer temporären Aufenthaltserlaubnis) | Gültige Arbeitserlaubnis, ausgestellt in der Ukraine |
Kurzfristige Visa (C-Typ) sind in der Regel nicht für Beschäftigungszwecke geeignet, da sie auf Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums beschränkt sind und keine Arbeit erlauben.
Anforderungen und Verfahren für die Arbeitserlaubnisbeantragung
Der Erhalt einer Arbeitserlaubnis ist eine Voraussetzung für die meisten ausländischen Staatsangehörigen, die in der Ukraine eine Beschäftigung suchen. Das Antragsverfahren ist hauptsächlich arbeitgebergesteuert, was bedeutet, dass die ukrainische beschäftigende Stelle für die Einleitung und Verwaltung des Antrags im Namen des ausländischen Mitarbeiters verantwortlich ist.
Zulassungskriterien:
- Der ausländische Staatsangehörige muss einen gültigen Reisepass besitzen.
- Das beschäftigende Unternehmen in der Ukraine muss rechtmäßig registriert sein.
- Die angebotene Position muss bestimmte Kriterien erfüllen, oft im Zusammenhang mit dem durchschnittlichen Gehalt in der Region oder den spezifischen Qualifikationen des ausländischen Mitarbeiters (insbesondere bei hochqualifizierten Fachkräften).
- In einigen Fällen muss der Arbeitgeber nachweisen, dass die Stelle nicht von einem ukrainischen Staatsbürger besetzt werden kann, wobei diese Anforderung für bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern gelockert wurde.
Erforderliche Dokumente (in der Regel vom Arbeitgeber eingereicht):
- Antragsformular.
- Kopie des Reisepasses des ausländischen Staatsangehörigen mit beglaubigter Übersetzung ins Ukrainische.
- Farbfoto des ausländischen Mitarbeiters (3,5 x 4,5 cm).
- Kopie des Entwurfs des Arbeitsvertrags, beglaubigt durch den Arbeitgeber.
- Nachweise über die Qualifikationen des ausländischen Mitarbeiters (Diplome, Zertifikate), übersetzt und legalisiert/apostilliert, falls erforderlich.
- Medizinisches Attest, das bestätigt, dass der ausländische Staatsangehörige nicht an chronischem Alkoholismus, Substanzmissbrauch oder ansteckenden Krankheiten leidet (Liste der Krankheiten vom Gesundheitsministerium festgelegt).
- Führungszeugnis aus dem Herkunftsland (und manchmal auch aus der Ukraine, falls die Person dort zuvor wohnhaft war).
- Vollmacht, falls der Antrag durch einen Vertreter eingereicht wird.
- Zahlungsbeleg für die staatliche Gebühr.
Verfahren:
- Der Arbeitgeber bereitet die erforderlichen Dokumente vor.
- Der Arbeitgeber reicht den Antrag und die Dokumente beim Staatlichen Arbeitsamt der Ukraine ein.
- Das Arbeitsamt prüft den Antrag und die Unterlagen.
- Bei Genehmigung stellt das Arbeitsamt die Arbeitserlaubnis aus.
- Der Arbeitgeber übermittelt die Details der Arbeitserlaubnis an den ausländischen Mitarbeitenden.
- Der ausländische Mitarbeitende beantragt bei einem ukrainischen Konsulat oder einer Botschaft in seinem Heimatland ein D-Typ Visum, basierend auf der Arbeitserlaubnis.
- Nach der Einreise in die Ukraine mit dem D-Typ Visum muss der ausländische Mitarbeitende innerhalb der Gültigkeitsdauer seines Einreisevisums eine temporäre Aufenthaltserlaubnis beantragen (in der Regel innerhalb von 90 Tagen).
Bearbeitungszeiten und Gebühren:
Die Bearbeitungszeiten können je nach Kategorie des ausländischen Mitarbeiters und der zuständigen Behörde variieren. Die Standardbearbeitung dauert in der Regel etwa 7-15 Arbeitstage. Ein beschleunigtes Verfahren ist gegen eine höhere Gebühr möglich und kann die Dauer auf 3-7 Arbeitstage reduzieren.
Die Gebühren für den Antrag auf Arbeitserlaubnis sind gesetzlich geregelt und hängen von der Dauer der beantragten Erlaubnis ab. Nach aktuellen Regelungen werden die Gebühren oft anhand eines Prozentsatzes des Mindestlohns berechnet. Zum Beispiel:
- Erlaubnis für 1-3 Jahre: Gebühr entspricht mehreren Mindestlöhnen.
- Erlaubnis für bis zu 6 Monate: Geringere Gebühr.
Diese Gebühren können sich ändern, daher ist es wichtig, die aktuellen Tarife beim Staatlichen Arbeitsamt oder einem Rechtsexperten zu bestätigen.
Wege zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis
Für ausländische Staatsangehörige, die legal in der Ukraine gelebt und gearbeitet haben, gibt es möglicherweise Wege, eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Ein häufiger Weg basiert auf langfristigem legalen Aufenthalt.
Im Allgemeinen können Personen, die legal in der Ukraine für einen ununterbrochenen Zeitraum von fünf Jahren auf Basis einer temporären Aufenthaltserlaubnis (oft nach Erhalt einer Arbeitserlaubnis) wohnhaft waren, sich für eine Einwanderungserlaubnis bewerben, was ein Schritt in Richtung dauerhafter Aufenthaltserlaubnis ist. Dies erfordert den Nachweis eines stabilen legalen Aufenthalts und oft den Nachweis ausreichender finanzieller Mittel sowie Kenntnisse der ukrainischen Sprache und Kultur.
Bestimmte Kategorien von ausländischen Staatsangehörigen, wie hochqualifizierte Fachkräfte, deren Beruf gefragt ist, Investoren oder Personen ukrainischer Herkunft, können beschleunigte oder alternative Wege zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis haben. Die spezifischen Anforderungen und Verfahren zur Erlangung einer Einwanderungserlaubnis und anschließend einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis sind komplex und durch das Gesetz der Ukraine "Über Einwanderung" geregelt.
Visumoptionen für Angehörige
Ausländische Staatsangehörige mit gültiger Arbeitserlaubnis und temporärer Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine dürfen in der Regel ihre unmittelbaren Familienangehörigen mitbringen, um bei ihnen zu wohnen. Zu den unmittelbaren Familienangehörigen gehören in der Regel Ehepartner und minderjährige Kinder.
Um den Hauptarbeitserlaubnisinhaber in der Ukraine zu begleiten, müssen Angehörige in der Regel ein D-Typ Visum zur Familienzusammenführung (oft codiert als D-14) bei einem ukrainischen Konsulat oder einer Botschaft in ihrem Heimatland beantragen.
Erforderliche Dokumente für Angehörige:
- Antragsformular.
- Gültiger Reisepass.
- Farbfoto.
- Nachweis der Verwandtschaft zum Hauptantragsteller (Heiratsurkunde für Ehepartner, Geburtsurkunden für Kinder), übersetzt und legalisiert/apostilliert.
- Kopie der Arbeitserlaubnis und der temporären Aufenthaltserlaubnis des Hauptantragstellers in der Ukraine.
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Unterstützung der Angehörigen.
- Krankenversicherung, die in der Ukraine gültig ist.
- Weitere vom jeweiligen Konsulat geforderte Dokumente.
Nach der Einreise in die Ukraine mit dem D-Typ Visum müssen Angehörige ebenfalls eine temporäre Aufenthaltserlaubnis auf Grundlage der Familienzusammenführung innerhalb der Gültigkeitsdauer ihres Einreisevisums beantragen. Die Gültigkeit der temporären Aufenthaltserlaubnis der Angehörigen ist in der Regel an die Gültigkeit der Erlaubnis des Hauptantragstellers gebunden.
Verpflichtungen zur Visumkonformität
Sowohl Arbeitgeber als auch ausländische Mitarbeitende haben erhebliche Verpflichtungen, um die Einhaltung der ukrainischen Einwanderungs- und Arbeitsgesetze sicherzustellen. Verstöße können zu erheblichen Geldstrafen, Abschiebung des Mitarbeiters und rechtlichen Konsequenzen für den Arbeitgeber führen.
Verpflichtungen des Arbeitgebers:
- Sicherstellen, dass der ausländische Mitarbeiter vor Arbeitsbeginn eine gültige Arbeitserlaubnis besitzt.
- Abschluss eines formellen Arbeitsvertrags mit dem ausländischen Mitarbeiter, der innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Ausstellung der Arbeitserlaubnis beim Staatlichen Arbeitsamt registriert werden muss.
- Zahlung eines Gehalts, das die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt oder übertrifft (oft im Zusammenhang mit dem Durchschnittsgehalt oder Mindestlohn, je nach Kategorie).
- Meldung an das Staatliche Arbeitsamt und andere relevante Behörden über Änderungen im Arbeitsvertrag, in der Position oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses innerhalb der vorgeschriebenen Frist.
- Unterstützung des ausländischen Mitarbeiters bei der Beantragung einer temporären Aufenthaltserlaubnis nach Ankunft in der Ukraine.
- Führung genauer Aufzeichnungen über die Arbeitserlaubnis und den Aufenthaltsstatus des ausländischen Mitarbeiters.
Pflichten des Mitarbeiters:
- Vor der Reise in die Ukraine die erforderliche D-Typ Visum basierend auf der Arbeitserlaubnis beantragen.
- Legal und innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums in die Ukraine einreisen.
- Innerhalb der vorgeschriebenen Frist nach Ankunft eine temporäre Aufenthaltserlaubnis beantragen (in der Regel innerhalb von 90 Tagen).
- Den Wohnsitz in der Ukraine innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der temporären Aufenthaltserlaubnis anmelden.
- Immer den Reisepass und die temporäre Aufenthaltserlaubnis bei sich führen.
- Die Bedingungen ihrer Arbeitserlaubnis und ihres Arbeitsvertrags einhalten.
- Die zuständigen Behörden über Änderungen in den persönlichen Verhältnissen informieren (z.B. Adressänderung).
- Die Ukraine nach Ablauf ihrer Arbeitserlaubnis und temporären Aufenthaltserlaubnis verlassen, sofern keine Verlängerung oder Statusänderung erfolgt ist.
Die strikte Einhaltung dieser Verpflichtungen ist für beide Parteien entscheidend, um eine legale Beschäftigung und einen legalen Aufenthaltsstatus in der Ukraine zu gewährleisten.
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