Navigieren durch die Anforderungen für ausländische Staatsangehörige, die in der Ukraine arbeiten möchten, bedeutet, die erforderlichen Visa- und Arbeitserlaubnisprozesse zu verstehen. Die Ukraine verfügt über spezielle Vorschriften zur Regelung des Eintritts und der Beschäftigung von Nicht-Staatsbürgern, um die Einhaltung der nationalen Arbeitsgesetze und Einwanderungspolitiken sicherzustellen. Für Unternehmen, die internationales Talent einstellen oder ihre Aktivitäten in die Ukraine ausbauen möchten, ist die Sicherstellung der entsprechenden Dokumentation für ihre Mitarbeiter ein entscheidender Schritt.
Das primäre Verfahren für ausländische Arbeitnehmer, um eine legale Beschäftigungsstatus in der Ukraine zu erlangen, ist durch den Erhalt einer Arbeitserlaubnis, die in der Regel mit einem langfristigen Visumantrag verbunden ist. Dieser Prozess erfordert sorgfältige Beachtung von Details hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen, der erforderlichen Unterlagen und der Einhaltung der von den ukrainischen Behörden festgelegten Antragsverfahren. Das Verständnis dieser Schritte ist sowohl für Arbeitgeber als auch für potenzielle Arbeitnehmer unerlässlich, um einen reibungslosen und regelkonformen Übergang zu gewährleisten.
Häufige Visaarten für ausländische Arbeitnehmer
Ausländische Staatsangehörige, die beabsichtigen, in der Ukraine über einen längeren Zeitraum zu arbeiten, benötigen in der Regel ein langfristiges Visum, vor allem das D-Typ Visum. Diese Visakategorie ist für Personen gedacht, die beabsichtigen, sich länger als 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums in der Ukraine aufzuhalten, häufig zu Zwecken wie Beschäftigung, Studium oder Familienzusammenführung.
Das D-Typ Visum für Beschäftigungszwecke (oft kodiert als D-04) wird ausgestellt, wenn der Antragsteller eine Arbeitserlaubnis in der Ukraine erhalten hat. Es dient als Einreisedokument, das die Einreise in die Ukraine ermöglicht und anschließend die Registrierung des Wohnsitzes sowie andere erforderliche Schritte, einschließlich der Erlangung einer temporären Aufenthaltserlaubnis, die für Aufenthalte über 90 Tage erforderlich ist.
| Visartyp | Zweck | Typische Dauer | Wichtigste Voraussetzungen |
|---|---|---|---|
| D-Typ | Langfristiger Aufenthalt | Bis zu 90 Tage bei der Einreise (Erlaubnis zur Beantragung einer temporären Aufenthaltserlaubnis) | Nachweis des Zwecks (z.B. Arbeitserlaubnis, Studienaufnahme) |
| D-04 | Beschäftigung | Bis zu 90 Tage bei der Einreise (Erlaubnis zur Beantragung einer temporären Aufenthaltserlaubnis) | Gültige Arbeitserlaubnis, ausgestellt durch die Ukraine |
Kurzfristige Visa (C-Typ) sind in der Regel ungeeignet für Beschäftigungszwecke, da sie auf Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums begrenzt sind und keine Arbeit erlauben.
Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis
Der Erhalt einer Arbeitserlaubnis ist eine Voraussetzung für die meisten ausländischen Staatsangehörigen, die in der Ukraine eine Beschäftigung suchen. Das Antragsverfahren ist vor allem arbeitgebergesteuert, das heißt, der ukrainische Arbeitgeber ist verantwortlich für den Initiierungs- und Verwaltungsprozess des Antrags im Namen des ausländischen Mitarbeiters.
Anspruchsvoraussetzungen:
- Der ausländische Staatsangehörige muss einen gültigen Reisepass besitzen.
- Das beschäftigende Unternehmen in der Ukraine muss rechtmäßig registriert sein.
- Die angebotene Stelle muss bestimmte Kriterien erfüllen, oftmals im Zusammenhang mit dem durchschnittlichen Gehalt in der Region oder den spezifischen Qualifikationen des ausländischen Mitarbeiters (insbesondere bei hochqualifizierten Fachkräften).
- In einigen Fällen muss der Arbeitgeber nachweisen, dass die Stelle nicht von einem ukrainischen Staatsbürger besetzt werden kann, obwohl diese Anforderung für bestimmte Arbeitnehmercatsgruppen gelockert wurde.
Erforderliche Dokumente (meist vom Arbeitgeber eingereicht):
- Antragsformular.
- Kopie des Reisepasses des ausländischen Staatsangehörigen mit beglaubigter Übersetzung ins Ukrainische.
- Farbfoto des ausländischen Staatsangehörigen (3,5 x 4,5 cm).
- Kopie des Entwurfs des Arbeitsvertrages, beglaubigt vom Arbeitgeber.
- Nachweise über die Qualifikationen des ausländischen Mitarbeiters (Diplome, Zertifikate), übersetzt und ggf. legalisiert/europäisch bestätigt.
- Medizinisches Attest, das bestätigt, dass der ausländische Staatsangehörige keine chronische Alkoholkrankheit, Sucht oder ansteckende Krankheiten (Liste der Krankheiten vom Gesundheitsministerium festgelegt) hat.
- Führungszeugnis aus dem Herkunftsland (und ggf. aus der Ukraine, falls die Person dort zuvor gewohnt hat).
- Vollmacht, falls der Antrag durch einen Vertreter eingereicht wird.
- Zahlungsbeleg für die staatliche Gebühr.
Verfahrensablauf:
- Der Arbeitgeber bereitet die erforderlichen Dokumente vor.
- Der Arbeitgeber reicht den Antrag und die Unterlagen bei der Staatlichen Arbeitsagentur der Ukraine ein.
- Die Staatliche Arbeitsagentur prüft den Antrag und die Unterlagen.
- Bei Genehmigung erteilt die Staatliche Arbeitsagentur die Arbeitserlaubnis.
- Der Arbeitgeber teilt dem ausländischen Mitarbeiter die Details der Arbeitserlaubnis mit.
- Der ausländische Mitarbeiter beantragt bei einem ukrainischen Konsulat oder einer Botschaft in seinem Heimatland ein D-Typ Visum, basierend auf der Arbeitserlaubnis.
- Nach Einreise in die Ukraine mit dem D-Typ Visum muss der ausländische Staatsangehörige innerhalb der Gültigkeitsdauer seines Einreisevisums einen Antrag auf eine temporäre Aufenthaltserlaubnis stellen (in der Regel innerhalb von 90 Tagen).
Bearbeitungszeiten und Gebühren:
Die Bearbeitungszeiten können je nach Kategorie des ausländischen Mitarbeiters und der zuständigen Stelle variieren. Bei Standardverfahren dauert die Bearbeitung in der Regel etwa 7–15 Arbeitstage. Ein beschleunigtes Verfahren ist gegen eine höhere Gebühr möglich, was die Dauer auf 3–7 Arbeitstage reduzieren kann.
Die Gebühren für den Antrag auf die Arbeitserlaubnis sind gesetzlich geregelt und hängen von der Dauer des beantragten Permits ab. Nach aktuellen Regelungen werden Gebühren häufig anhand eines Prozentsatzes des Mindestlohns berechnet. Zum Beispiel:
- Permit für 1-3 Jahre: Gebühr entspricht mehreren Mindestlöhnen.
- Permit für bis zu 6 Monate: Geringere Gebühr.
Diese Gebühren können sich ändern. Es ist wichtig, die aktuellen Tarife bei der Staatlichen Arbeitsagentur oder einem Rechtsexperten zu überprüfen.
Wege zum Daueraufenthalt
Für ausländische Staatsangehörige, die legal in der Ukraine leben und gearbeitet haben, gibt es möglicherweise Wege, eine Daueraufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Ein häufiger Weg basiert auf langfristigem legalen Aufenthalt.
Im Allgemeinen können Personen, die legal in der Ukraine für einen ununterbrochenen Zeitraum von fünf Jahren auf Grundlage einer temporären Aufenthaltserlaubnis (häufig nach Erhalt einer Arbeitserlaubnis) gelebt haben, sich für eine Einwanderungserlaubnis bewerben, die ein Schritt Richtung Daueraufenthalt ist. Dies erfordert den Nachweis eines stabilen legalen Aufenthalts und häufig den Nachweis ausreichender finanzieller Mittel sowie Kenntnisse der ukrainischen Sprache und Kultur.
Bestimmte Kategorien von ausländischen Staatsangehörigen, wie hochqualifizierte Spezialisten, deren Beruf gefragt ist, Investoren oder Personen ukrainischer Herkunft, haben möglicherweise beschleunigte oder alternative Wege zum Daueraufenthalt. Die spezifischen Anforderungen und Verfahren zur Erlangung einer Einwanderungserlaubnis und anschließend einer Daueraufenthaltserlaubnis sind komplex und werden durch das Gesetz der Ukraine „Über Einwanderung“ geregelt.
Visumoptionen für Angehörige
Ausländische Staatsangehörige mit gültiger Arbeitserlaubnis und temporärer Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine dürfen grundsätzlich ihre unmittelbaren Familienangehörigen mitbringen, um sie dort wohnen zu lassen. Zu den unmittelbaren Familienangehörigen gehören in der Regel Ehepartner und minderjährige Kinder.
Um sich dem Hauptarbeitgeber in der Ukraine anzuschließen, müssen Angehörige in der Regel ein D-Typ Visum zur Familienzusammenführung (oft kodiert als D-14) bei einem ukrainischen Konsulat oder einer Botschaft in ihrem Heimatland beantragen.
Erforderliche Dokumente für Angehörige:
- Antragsformular.
- Gültiger Reisepass.
- Farbfoto.
- Nachweis der Verwandtschaft zum Hauptantragsteller (Heiratsurkunde für Ehepartner, Geburtsurkunden für Kinder), übersetzt und legalisiert/europäisch bestätigt.
- Kopie der Arbeitserlaubnis und der temporären Aufenthaltserlaubnis des Hauptantragstellers in der Ukraine.
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Unterstützung der Angehörigen.
- Krankenversicherung, die in der Ukraine gültig ist.
- Weitere vom jeweiligen Konsulat geforderte Dokumente.
Nach Einreise in die Ukraine mit dem D-Typ Visum müssen die Angehörigen ebenfalls innerhalb der Gültigkeitsdauer ihres Visums eine temporäre Aufenthaltserlaubnis auf Grundlage der Familienzusammenführung beantragen. Die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis der Angehörigen ist in der Regel an die des Hauptantragstellers gebunden.
Visa-Konformitätspflichten
Sowohl Arbeitgeber als auch ausländische Arbeitnehmer tragen erhebliche Verpflichtungen, um die Einhaltung der ukrainischen Einwanderungs- und Arbeitsgesetze sicherzustellen. Verstöße können zu erheblichen Geldstrafen, Abschiebung des Arbeitnehmers und rechtlichen Konsequenzen für den Arbeitgeber führen.
Pflichten des Arbeitgebers:
- Sicherstellen, dass der ausländische Staatsangehörige vor Arbeitsbeginn eine gültige Arbeitserlaubnis besitzt.
- Abschluss eines formellen Arbeitsvertrages mit dem ausländischen Mitarbeiter, der innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Ausstellung der Arbeitserlaubnis bei der Staatlichen Arbeitsagentur registriert werden muss.
- Zahlung eines Gehalts, das die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt oder übertrifft (oft verbunden mit dem Durchschnittsgehalt oder Mindestlohn, je nach Kategorie).
- Benachrichtigung der Staatlichen Arbeitsagentur und anderer zuständiger Behörden über Änderungen im Arbeitsvertrag, der Position oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses innerhalb des vorgeschriebenen Zeitrahmens.
- Unterstützung des ausländischen Mitarbeiters bei der Beantragung der temporären Aufenthaltserlaubnis nach Ankunft in der Ukraine.
- Führung genauer Aufzeichnungen über die Arbeitserlaubnis und den Aufenthaltsstatus des ausländischen Mitarbeiters.
Pflichten des Arbeitnehmers:
- Beschaffung des erforderlichen D-Typ Visums basierend auf der Arbeitserlaubnis vor der Reise in die Ukraine.
- Legale Einreise in die Ukraine innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums.
- Antrag auf eine temporäre Aufenthaltserlaubnis innerhalb des vorgeschriebenen Zeitrahmens nach der Ankunft (in der Regel innerhalb von 90 Tagen).
- Anmeldung des Wohnsitzes in der Ukraine innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Aufenthaltserlaubnis.
- Tragen des Reisepasses und der temporären Aufenthaltserlaubnis bei sich.
- Einhaltung der Bedingungen ihrer Arbeitserlaubnis und des Arbeitsvertrages.
- Meldung an die zuständigen Behörden bei Änderungen ihrer persönlichen Umstände (z.B. Adresswechsel).
- Verlassen der Ukraine nach Ablauf ihrer Arbeitserlaubnis und temporären Aufenthaltserlaubnis, sofern keine Verlängerung beantragt oder ihr Status geändert wurde.
Die strikte Einhaltung dieser Pflichten ist für beide Parteien entscheidend, um einen legalen Aufenthalt und eine legale Beschäftigung in der Ukraine zu gewährleisten.
Stellen Sie in Ukraine Top-Talente über unsere Employer of Record-Dienstleistung ein.
Vereinbaren Sie einen Anruf mit unseren EOR-Experten, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen in Ukraine helfen können.







Vereinbaren Sie ein Telefonat mit unseren EOR-Experten, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen in Ukraine helfen können.
Von mehr als 1000 Unternehmen weltweit geschätzt



