Rivermate Logo
Flag of Ukraine

Arbeitserlaubnisse und Visa in Ukraine

Arbeitsgenehmigungen und Visabestimmungen

Erfahren Sie, wie Sie Arbeitsgenehmigungen und Visa für Mitarbeitende in Ukraine sponsern.

Ukraine work-permits-and-visas overview

Die Navigation durch die Anforderungen für ausländische Staatsbürger, die in der Ukraine arbeiten möchten, beinhaltet das Verständnis der erforderlichen Visa- und Arbeitserlaubnisprozesse. Die Ukraine verfügt über spezifische Vorschriften zur Regelung des Zutritts und der Beschäftigung von Nicht-Staatsbürgern, um die Einhaltung nationaler Arbeitsgesetze und Einwanderungspolitiken sicherzustellen. Für Unternehmen, die internationales Talent einstellen oder ihre Aktivitäten in die Ukraine erweitern möchten, ist die Beschaffung der entsprechenden Dokumentation für ihre Mitarbeitenden ein kritischer Schritt.

Der primäre Mechanismus für ausländische Beschäftigte, um eine legale Beschäftigungsstatus in der Ukraine zu erlangen, ist die Beantragung einer Arbeitserlaubnis, die in der Regel mit einem langfristigen Visumantrag verbunden ist. Dieser Prozess erfordert sorgfältige Beachtung der Kriterien bezüglich Eignung, erforderlicher Dokumente und der Einhaltung der von den ukrainischen Behörden festgelegten Antragsverfahren. Das Verständnis dieser Schritte ist sowohl für Arbeitgeber als auch für potenzielle Mitarbeitende wesentlich, um einen reibungslosen und konformen Übergang zu gewährleisten.

Gängige Visatypen für ausländische Arbeitnehmer

Ausländische Staatsbürger, die beabsichtigen, in der Ukraine für einen längeren Zeitraum zu arbeiten, benötigen in der Regel ein langfristiges Visum, insbesondere das D-Typ Visum. Diese Visakategorie ist für Personen konzipiert, die planen, sich mehr als 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums in der Ukraine aufzuhalten, häufig zu Zwecken wie Beschäftigung, Studium oder Familienzusammenführung.

Das D-Typ Visum für Beschäftigungszwecke (oft codiert als D-04) wird ausgestellt, wenn der Antragsteller eine Arbeitserlaubnis in der Ukraine erhalten hat. Es dient als Eintrittsdokument, das es der Person erlaubt, in die Ukraine einzureisen und anschließend die Anmeldung ihres Wohnortes sowie andere notwendige Schritte durchzuführen, einschließlich der Beantragung einer temporären Aufenthaltserlaubnis, die für Aufenthalte über 90 Tage erforderlich ist.

Visatyp Zweck Typische Dauer Zentrale Voraussetzung
D-Typ Langfristiger Aufenthalt Bis zu 90 Tage Aufenthalt (ermöglicht die Beantragung einer temporären Aufenthaltserlaubnis) Nachweis des Zwecks (z. B. Arbeitserlaubnis, Studienanmeldung)
D-04 Beschäftigung Bis zu 90 Tage Aufenthalt (ermöglicht die Beantragung einer temporären Aufenthaltserlaubnis) Gültige Arbeitserlaubnis, ausgestellt von der Ukraine

Kurzzeitvisa (C-Typ) sind grundsätzlich ungeeignet für Arbeitszwecke, da sie auf Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums beschränkt sind und kein Arbeiten erlauben.

Anforderungen und Verfahren für die Beantragung einer Arbeitserlaubnis

Der Erhalt einer Arbeitserlaubnis ist eine Voraussetzung für die meisten ausländischen Staatsbürger, die in der Ukraine eine Beschäftigung aufnehmen möchten. Das Antragsverfahren ist hauptsächlich arbeitgebergesteuert, was bedeutet, dass die ukrainische Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber für die Einleitung und Verwaltung des Antrags im Namen des ausländischen Mitarbeiters verantwortlich ist.

Zugangsvoraussetzungen:

  • Der ausländische Staatsbürger muss einen gültigen Reisepass besitzen.
  • Das beschäftigende Unternehmen in der Ukraine muss rechtmäßig registriert sein.
  • Die angebotene Stelle muss bestimmte Kriterien erfüllen, meist im Zusammenhang mit dem Durchschnittsgehalt in der Region oder den spezifischen Qualifikationen des ausländischen Mitarbeiters (insbesondere für hochqualifizierte Fachkräfte).
  • In einigen Fällen muss der Arbeitgeber nachweisen, dass die Position nicht von einem ukrainischen Staatsbürger besetzt werden kann, wobei diese Anforderung für bestimmte Kategorien von Arbeitskräften gelockert wurde.

Erforderliche Dokumente (häufig vom Arbeitgeber eingereicht):

  • Antragsformular.
  • Kopie des Reisepasses des ausländischen Staatsbürgers mit beglaubigter Übersetzung ins Ukrainische.
  • Farbige Passaufnahme des ausländischen Mitarbeiters (3,5 x 4,5 cm).
  • Kopie des Entwurfs des Arbeitsvertrags, beglaubigt durch den Arbeitgeber.
  • Dokumente, die die Qualifikationen des ausländischen Mitarbeiters bestätigen (Diplome, Zertifikate), bei Bedarf übersetzt und legalisiert bzw. apostilliert.
  • Ärztliches Attest, das bestätigt, dass der ausländische Staatsbürger nicht an chronischem Alkoholismus, Substanzmissbrauch oder ansteckenden Krankheiten leidet (Liste der Krankheiten durch das Gesundheitsministerium festgelegt).
  • Führungszeugnis aus dem Herkunftsland (und manchmal auch aus der Ukraine, falls die Person dort vorher ansässig war).
  • Vollmacht, falls der Antrag durch eine Vertretung eingereicht wird.
  • Zahlungsbeleg für die staatliche Gebühr.

Verfahrensschritte:

  1. Der Arbeitgeber bereitet die erforderlichen Dokumente vor.
  2. Der Arbeitgeber reicht den Antrag und die Dokumente bei der Staatlichen Arbeitsagentur der Ukraine ein.
  3. Die Staatliche Arbeitsagentur prüft den Antrag und die Dokumente.
  4. Bei Genehmigung erteilt die Staatliche Arbeitsagentur die Arbeitserlaubnis.
  5. Der Arbeitgeber übermittelt die Details der Arbeitserlaubnis an den ausländischen Mitarbeitenden.
  6. Der ausländische Mitarbeitende beantragt ein D-Typ Visum bei einem ukrainischen Konsulat oder einer Botschaft in seinem Heimatland, basierend auf der Arbeitserlaubnis.
  7. Nach Einreise in die Ukraine mit dem D-Typ Visum muss der ausländische Mitarbeitende innerhalb des Gültigkeitszeitraums seines Einreisevisums eine temporäre Aufenthaltserlaubnis beantragen (in der Regel innerhalb von 90 Tagen).

Bearbeitungszeiten und Gebühren:

Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Kategorie des ausländischen Mitarbeiters und der zuständigen Behörde. Die Standardbearbeitung dauert in der Regel etwa 7-15 Arbeitstage. Ein beschleunigtes Verfahren gegen Aufpreis ist möglich und kann die Dauer auf 3-7 Arbeitstage verkürzen.

Die Gebühren für die Antragstellung der Arbeitserlaubnis sind gesetzlich festgelegt und hängen von der Dauer der beantragten Erlaubnis ab. Nach aktuellen Regelungen werden Gebühren oft anhand eines Prozentsatzes des Mindestgehalts berechnet. Beispielsweise:

  • Erlaubnis für 1-3 Jahre: Gebühr entspricht mehreren Mindestlöhnen.
  • Erlaubnis für bis zu 6 Monate: Günstigere Gebühr.

Diese Gebühren können sich ändern, daher ist es essenziell, die aktuellen Tarife bei der Staatlichen Arbeitsagentur oder einem Rechtsexperten zu erfragen.

Wege zur unbefristeten Aufenthaltserlaubnis

Für ausländische Staatsbürger, die rechtmäßig in der Ukraine gelebt und gearbeitet haben, besteht die Möglichkeit, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Ein gängiger Weg basiert auf langfristigem legalen Aufenthalt.

In der Regel können Personen, die sich mindestens fünf Jahre ununterbrochen mit einer temporären Aufenthaltserlaubnis (oft nach Erhalt einer Arbeitserlaubnis) in der Ukraine aufhielten, eine Einwanderungserlaubnis beantragen, was ein Schritt in Richtung unbefristeter Aufenthalt ist. Dafür muss nachgewiesen werden, dass der Aufenthalt rechtmäßig und stabil ist, häufig durch Nachweis ausreichender finanzieller Mittel sowie Kenntnisse der ukrainischen Sprache und Kultur.

Bestimmte Kategorien von ausländischen Staatsbürgern, wie hochqualifizierte Fachkräfte, deren Beruf nachgefragt ist, Investoren oder Personen mit ukrainischer Herkunft, haben möglicherweise beschleunigte oder alternative Wege zur unbefristeten Aufenthaltserlaubnis. Die genauen Voraussetzungen und Verfahren sind komplex und durch das Gesetz der Ukraine "Über Immigration" geregelt.

Visumoptionen für Angehörige

Ausländische Staatsbürger, die im Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis und temporären Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine sind, dürfen in der Regel ihre unmittelbaren Familienangehörigen zur gemeinsamen Residenz mitbringen. Zu den unmittelbaren Familienangehörigen zählen typischerweise Ehepartner und minderjährige Kinder.

Um sich dem Hauptarbeitserlaubnisinhaber in der Ukraine anzuschließen, müssen Angehörige meist ein D-Typ Visum zur Familienzusammenführung (oft codiert als D-14) bei einem ukrainischen Konsulat oder einer Botschaft in ihrem Heimatland beantragen.

Erforderliche Dokumente für Angehörige:

  • Antragsformular.
  • Gültiger Reisepass.
  • Farbige Passaufnahme.
  • Nachweis der Verwandtschaft zum Hauptantragsteller (Heiratsurkunde für den Ehepartner, Geburtsurkunden für Kinder), übersetzt und legalisiert/apostilliert.
  • Kopie der Arbeitserlaubnis und der temporären Aufenthaltserlaubnis des Hauptantragstellers in der Ukraine.
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Unterstützung der Angehörigen.
  • Krankenversicherung, die in der Ukraine gültig ist.
  • Weitere Dokumente, wie von dem jeweiligen Konsulat gefordert.

Nach Einreise in die Ukraine mit dem D-Typ Visum müssen Angehörige ebenfalls eine temporäre Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage der Familienzusammenführung beantragen, wobei die Gültigkeit ihrer Aufenthaltserlaubnis in der Regel an die des Hauptantragstellers gebunden ist.

Verpflichtungen zur Visa-Konformität

Sowohl Arbeitgeber als auch ausländische Mitarbeitende haben erhebliche Pflichten, um die Einhaltung der ukrainischen Einwanderungs- und Arbeitsgesetze sicherzustellen. Verstöße können zu erheblichen Geldstrafen, Abschiebung des Mitarbeitenden und rechtlichen Konsequenzen für den Arbeitgeber führen.

Pflichten des Arbeitgebers:

  • Sicherstellen, dass der ausländische Mitarbeitende vor Arbeitsbeginn eine gültige Arbeitserlaubnis besitzt.
  • Einen formalen Arbeitsvertrag mit dem ausländischen Mitarbeitenden abschließen, der innerhalb eines festgelegten Zeitraums nach Ausstellung der Arbeitserlaubnis bei der Staatlichen Arbeitsagentur registriert werden muss.
  • Dem ausländischen Mitarbeitenden ein Gehalt zahlen, das den gesetzlichen Mindestanforderungen entspricht oder diese übertrifft (häufig in Verbindung mit dem Durchschnittsgehalt oder Mindestlohn, je nach Kategorie).
  • Die Staatliche Arbeitsagentur und andere zuständige Behörden über Änderungen im Arbeitsvertrag, in der Position oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses innerhalb der vorgeschriebenen Frist informieren.
  • Den ausländischen Mitarbeitenden bei der Beantragung einer temporären Aufenthaltserlaubnis nach Ankunft in der Ukraine unterstützen.
  • Genau Aufzeichnungen über die Arbeitserlaubnis und den Aufenthaltsstatus des ausländischen Mitarbeitenden führen.

Pflichten des Mitarbeitenden:

  • Das notwendige D-Typ Visum auf Grundlage der Arbeitserlaubnis vor Reiseantritt in die Ukraine erhalten.
  • Legitim in die Ukraine einreisen und innerhalb der Gültigkeit des Visums bleiben.
  • Nach Ankunft die temporäre Aufenthaltserlaubnis innerhalb des vorgeschriebenen Zeitrahmens beantragen (in der Regel innerhalb von 90 Tagen).
  • Ihren Wohnort in der Ukraine innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Aufenthaltserlaubnis anmelden.
  • Stets den Reisepass und die temporäre Aufenthaltserlaubnis bei sich tragen.
  • Die Bedingungen der Arbeitserlaubnis und des Arbeitsvertrags einhalten.
  • Die zuständigen Behörden über Änderungen der persönlichen Verhältnisse (z. B. Adressänderung) informieren.
  • Die Ukraine bei Ablauf der Arbeitserlaubnis und der temporären Aufenthaltserlaubnis verlassen, sofern keine Verlängerung oder Statusänderung beantragt wurde.

Die strikte Einhaltung dieser Pflichten ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Mitarbeitende entscheidend, um einen legalen Aufenthalt- und Beschäftigungsstatus in der Ukraine sicherzustellen.

Gewinnen Sie Top-Talente in Ukraine durch unsere Employer of Record-Dienstleistung.

Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren EOR-Experten, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen in Ukraine helfen können.

martijn
terry
lucas
sonia
james
harvey
daan

Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren EOR-Experten, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen in Ukraine helfen können.

Von mehr als 1.000 Unternehmen weltweit geschätzt

G24.9/5 on G2
Trustpilot4.8/5 on Trustpilot
Capterra4.8/5 on Capterra
Google4.6/5 on Google
Martijn
Daan
Harvey

Bereit, Ihr globales Team zu erweitern?

Demo buchen