Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Turkmenistan
In Turkmenistan stehen Arbeitgeber vor mehreren Steuerverpflichtungen im Zusammenhang mit dem Einkommen ihrer Mitarbeiter und den Sozialversicherungsbeiträgen.
Arbeitgeber in Turkmenistan leisten einen Beitrag von 20 % der Gesamtvergütung eines Mitarbeiters an den Sozialversicherungsfonds. Dieser Beitrag deckt die Renten- und Invaliditätsleistungen für die Mitarbeiter ab. Zusätzlich ist ein Sozialversicherungsbeitrag von 3,5 % vorgeschrieben. Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, 10 % des Einkommens jedes Mitarbeiters als Einkommensteuer (PIT) einzubehalten. Diese Steuer gilt für alle Einkommensarten, einschließlich Löhne, Boni und Leistungen.
Auch Arbeitnehmer in Turkmenistan zahlen in die Sozialversicherung ein, mit einem Abzug von 2 % von ihrem Gehalt. Sie unterliegen einem festen Einkommenssteuersatz von 10 % auf ihre Einkünfte. Diese Einkommensteuer wird in der Regel direkt an der Quelle vom Arbeitgeber einbehalten.
Die Gehaltsabrechnung in Turkmenistan erfolgt in der Regel monatlich, mit Auszahlungen der Gehälter bis zum Monatsende. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für eine 13. Monatszahlung, obwohl Arbeitgeber Boni anbieten können. Die jährliche Frist für die Einreichung der Einkommensteuererklärungen für ausländische Bürger ist der 15. April des Folgejahres. Für Staatsbürger Turkmenistans ist diese Frist der 10. Februar. Die Körperschaftssteuererklärungen werden vierteljährlich eingereicht, im Monat nach dem Berichtsquartal.
Der Standard-MwSt-Satz beträgt im Allgemeinen 15 %. Ein ermäßigter Satz von 0 % gilt jedoch für bestimmte Waren und Dienstleistungen, hauptsächlich im Zusammenhang mit Exporten und bestimmten wesentlichen Gütern. Die Vorsteuer auf Einkäufe kann mit der Umsatzsteuer bei Verkäufen verrechnet werden, und die MwSt im Zusammenhang mit Investitionsausgaben wird kapitalisiert.
Auf die meisten importierten Waren wird ein Zoll von 2 % erhoben. Bestimmte Artikel können unterschiedliche Sätze haben, die von 5 % bis 100 % reichen. Eine Zollabfertigungsgebühr von 0,2 % kommt ebenfalls zur Anwendung. Die Grundsteuer wird mit 1 % des durchschnittlichen jährlichen Nettobuchwerts von Sachanlagen und materiellen Vermögenswerten, die für das Unternehmen genutzt werden, bewertet. Auftragnehmer und Subunternehmer gemäß dem Erdölgesetz können befreit sein. Derzeit gibt es keine Übertragungs- oder Stempelsteuern. Jedoch fallen staatliche Gebühren für bestimmte Maßnahmen wie die Registrierung einer Niederlassung an. Verbrauchssteuern werden auf bestimmte Waren wie Alkohol, Tabak und Automobile erhoben, wobei die Sätze je nach Produkt und Herkunft (inländisch oder importiert) variieren.
In Turkmenistan umfassen die Steuerabzüge für Arbeitnehmer hauptsächlich eine pauschale Einkommenssteuer von 10 % auf das Bruttoeinkommen sowie Abzüge für die Sozialversicherung, eine Sonderabgabe für städtische/ländliche Verbesserungen und freiwillige Beiträge zur Renten-/Krankenversicherung.
Der Standardsteuersatz für Einkünfte von Einwohnern und Nicht-Einwohnern, die in Turkmenistan beschäftigt sind, beträgt pauschal 10 %. Dies gilt für alle Einkommensarten, einschließlich Arbeitseinkommen, Geschäftseinkommen, Zinsen, Lizenzgebühren und Kapitalgewinne.
Das Sozialversicherungssystem in Turkmenistan beinhaltet Beiträge sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern. Auch wenn spezifische Prozentsätze für 2025 in den bereitgestellten Quellen nicht verfügbar sind, ist es wichtig, diese Beiträge in die Gesamtabzüge einzubeziehen. Es ist entscheidend, aktuelle offizielle Quellen oder lokale Experten zu konsultieren, um die aktuellsten Raten zu bestätigen.
Eine Sonderabgabe, die auf die Verbesserung städtischer und ländlicher Gebiete abzielt, wird von allen beschäftigten Personen erhoben. Für Einzelunternehmer beträgt die Abgabe 0,3 % des Bruttoumsatzes, abzüglich der Mehrwertsteuer (jedoch mindestens TMT 5 pro Monat). Für andere Personen beträgt die monatliche Abgabe pauschal TMT 5.
Arbeitnehmer können freiwillige Abzüge für Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung vornehmen. Diese Abzüge werden vom Bruttoeinkommen abgezogen, bevor die 10 % Einkommensteuer berechnet wird. Der Mindestsatz für freiwillige Rentenversicherungen beträgt 2 % der Gesamtvergütung.
Neben den oben genannten Abzügen können mehrere Freibeträge und Abzüge das zu versteuernde Einkommen reduzieren. Dazu gehört ein monatlicher Abzug in Höhe des Mindestlohns (TMT 1.280 ab 2024. Aktuelle Informationen für 2025 konnten nicht gefunden werden.) sowie andere nach dem Steuergesetzbuch von Turkmenistan zulässige Abzüge. Es ist stets ratsam, die neuesten offiziellen Quellen zu konsultieren oder einen Steuerfachmann zu Rate zu ziehen, um genaue Informationen zu erhalten.
Arbeitgeber in Turkmenistan arbeiten nach einem Pay As You Earn (PAYE)-System. Sie sind verantwortlich dafür, alle Steuern und sonstigen Abzüge (Sozialversicherung, Sonderabgabe, freiwillige Beiträge) von den Gehältern der Mitarbeiter einzubehalten und an die zuständigen Behörden abzutreten.
Personen gelten als steuerlich ansässig in Turkmenistan, wenn sie sich innerhalb eines Kalenderjahres 183 Tage oder länger im Land aufhalten. Ansässige Personen werden für ihr weltweites Einkommen besteuert, während Nicht-Einwohner nur für Einkünfte aus turkmenischen Quellen besteuert werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass Steuer Gesetze und Vorschriften Änderungen unterliegen können. Die obigen Informationen basieren auf verfügbaren Daten und sollten nicht als finanzielle Beratung betrachtet werden. Es ist unerlässlich, die aktuellsten Informationen zu überprüfen und sich mit Steuerberatern über spezifische Situationen und die neuesten für 2025 geltenden Vorschriften zu beraten.
In Turkmenistan ist die Mehrwertsteuer (MWSt) eine Verbrauchssteuer, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben wird.
Der Standard-MWSt-Satz beträgt 15%.
Ein Nullsatz gilt für bestimmte Waren und Dienstleistungen, einschließlich:
Es gibt Ausnahmen für andere Vorgänge, einschließlich einiger landwirtschaftlicher Produkte und Dienstleistungen wie Veterinär- und Hygienedienste. Detaillierte Informationen finden sich im Steuergesetz von Turkmenistan.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen bis zum 5. Februar 2025 aktuell sind und Änderungen unterliegen können. Eine Beratung mit einem Steuerberater oder die Konsultation der offiziellen Ressourcen der turkmenischen Steuerbehörden wird empfohlen, um die aktuellsten und genauesten Informationen zu erhalten.
Steuerliche Anreize in Turkmenistan sind komplex und werden oft fallweise gewährt. Während es allgemeine Steuersätze gibt, sind spezifische Ausnahmen und Vorteile möglich, insbesondere in ausgewiesenen Zonen. Die unten stehenden Informationen sind gültig ab dem 05. Februar 2025.
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