Rivermate | Turkmenistan flag

TurkmenistanSteuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Turkmenistan

Steuerpflichten des Arbeitgebers

In Turkmenistan stehen Arbeitgeber vor mehreren Steuerverpflichtungen im Zusammenhang mit dem Einkommen ihrer Mitarbeiter und den Sozialversicherungsbeiträgen.

Arbeitgeberpflichten: Sozialversicherung und Einkommensteuer

Arbeitgeber in Turkmenistan leisten einen Beitrag von 20 % der Gesamtvergütung eines Mitarbeiters an den Sozialversicherungsfonds. Dieser Beitrag deckt die Renten- und Invaliditätsleistungen für die Mitarbeiter ab. Zusätzlich ist ein Sozialversicherungsbeitrag von 3,5 % vorgeschrieben. Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, 10 % des Einkommens jedes Mitarbeiters als Einkommensteuer (PIT) einzubehalten. Diese Steuer gilt für alle Einkommensarten, einschließlich Löhne, Boni und Leistungen.

Arbeitnehmerpflichten: Sozialversicherung und Einkommensteuer

Auch Arbeitnehmer in Turkmenistan zahlen in die Sozialversicherung ein, mit einem Abzug von 2 % von ihrem Gehalt. Sie unterliegen einem festen Einkommenssteuersatz von 10 % auf ihre Einkünfte. Diese Einkommensteuer wird in der Regel direkt an der Quelle vom Arbeitgeber einbehalten.

Gehaltszyklus und Steuerfristen

Die Gehaltsabrechnung in Turkmenistan erfolgt in der Regel monatlich, mit Auszahlungen der Gehälter bis zum Monatsende. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für eine 13. Monatszahlung, obwohl Arbeitgeber Boni anbieten können. Die jährliche Frist für die Einreichung der Einkommensteuererklärungen für ausländische Bürger ist der 15. April des Folgejahres. Für Staatsbürger Turkmenistans ist diese Frist der 10. Februar. Die Körperschaftssteuererklärungen werden vierteljährlich eingereicht, im Monat nach dem Berichtsquartal.

Mehrwertsteuer (MwSt)

Der Standard-MwSt-Satz beträgt im Allgemeinen 15 %. Ein ermäßigter Satz von 0 % gilt jedoch für bestimmte Waren und Dienstleistungen, hauptsächlich im Zusammenhang mit Exporten und bestimmten wesentlichen Gütern. Die Vorsteuer auf Einkäufe kann mit der Umsatzsteuer bei Verkäufen verrechnet werden, und die MwSt im Zusammenhang mit Investitionsausgaben wird kapitalisiert.

Andere Steuern

Auf die meisten importierten Waren wird ein Zoll von 2 % erhoben. Bestimmte Artikel können unterschiedliche Sätze haben, die von 5 % bis 100 % reichen. Eine Zollabfertigungsgebühr von 0,2 % kommt ebenfalls zur Anwendung. Die Grundsteuer wird mit 1 % des durchschnittlichen jährlichen Nettobuchwerts von Sachanlagen und materiellen Vermögenswerten, die für das Unternehmen genutzt werden, bewertet. Auftragnehmer und Subunternehmer gemäß dem Erdölgesetz können befreit sein. Derzeit gibt es keine Übertragungs- oder Stempelsteuern. Jedoch fallen staatliche Gebühren für bestimmte Maßnahmen wie die Registrierung einer Niederlassung an. Verbrauchssteuern werden auf bestimmte Waren wie Alkohol, Tabak und Automobile erhoben, wobei die Sätze je nach Produkt und Herkunft (inländisch oder importiert) variieren.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In Turkmenistan umfassen die Steuerabzüge für Arbeitnehmer hauptsächlich eine pauschale Einkommenssteuer von 10 % auf das Bruttoeinkommen sowie Abzüge für die Sozialversicherung, eine Sonderabgabe für städtische/ländliche Verbesserungen und freiwillige Beiträge zur Renten-/Krankenversicherung.

Einkommensteuer

Der Standardsteuersatz für Einkünfte von Einwohnern und Nicht-Einwohnern, die in Turkmenistan beschäftigt sind, beträgt pauschal 10 %. Dies gilt für alle Einkommensarten, einschließlich Arbeitseinkommen, Geschäftseinkommen, Zinsen, Lizenzgebühren und Kapitalgewinne.

Sozialversicherungsbeiträge

Das Sozialversicherungssystem in Turkmenistan beinhaltet Beiträge sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern. Auch wenn spezifische Prozentsätze für 2025 in den bereitgestellten Quellen nicht verfügbar sind, ist es wichtig, diese Beiträge in die Gesamtabzüge einzubeziehen. Es ist entscheidend, aktuelle offizielle Quellen oder lokale Experten zu konsultieren, um die aktuellsten Raten zu bestätigen.

Sonderabgabe für städtische/ländliche Verbesserungen

Eine Sonderabgabe, die auf die Verbesserung städtischer und ländlicher Gebiete abzielt, wird von allen beschäftigten Personen erhoben. Für Einzelunternehmer beträgt die Abgabe 0,3 % des Bruttoumsatzes, abzüglich der Mehrwertsteuer (jedoch mindestens TMT 5 pro Monat). Für andere Personen beträgt die monatliche Abgabe pauschal TMT 5.

Freiwillige Abzüge

Arbeitnehmer können freiwillige Abzüge für Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung vornehmen. Diese Abzüge werden vom Bruttoeinkommen abgezogen, bevor die 10 % Einkommensteuer berechnet wird. Der Mindestsatz für freiwillige Rentenversicherungen beträgt 2 % der Gesamtvergütung.

Abzüge und Freibeträge

Neben den oben genannten Abzügen können mehrere Freibeträge und Abzüge das zu versteuernde Einkommen reduzieren. Dazu gehört ein monatlicher Abzug in Höhe des Mindestlohns (TMT 1.280 ab 2024. Aktuelle Informationen für 2025 konnten nicht gefunden werden.) sowie andere nach dem Steuergesetzbuch von Turkmenistan zulässige Abzüge. Es ist stets ratsam, die neuesten offiziellen Quellen zu konsultieren oder einen Steuerfachmann zu Rate zu ziehen, um genaue Informationen zu erhalten.

Verantwortung des Arbeitgebers

Arbeitgeber in Turkmenistan arbeiten nach einem Pay As You Earn (PAYE)-System. Sie sind verantwortlich dafür, alle Steuern und sonstigen Abzüge (Sozialversicherung, Sonderabgabe, freiwillige Beiträge) von den Gehältern der Mitarbeiter einzubehalten und an die zuständigen Behörden abzutreten.

Steuerliche Ansässigkeit

Personen gelten als steuerlich ansässig in Turkmenistan, wenn sie sich innerhalb eines Kalenderjahres 183 Tage oder länger im Land aufhalten. Ansässige Personen werden für ihr weltweites Einkommen besteuert, während Nicht-Einwohner nur für Einkünfte aus turkmenischen Quellen besteuert werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass Steuer Gesetze und Vorschriften Änderungen unterliegen können. Die obigen Informationen basieren auf verfügbaren Daten und sollten nicht als finanzielle Beratung betrachtet werden. Es ist unerlässlich, die aktuellsten Informationen zu überprüfen und sich mit Steuerberatern über spezifische Situationen und die neuesten für 2025 geltenden Vorschriften zu beraten.

Mehrwertsteuer

In Turkmenistan ist die Mehrwertsteuer (MWSt) eine Verbrauchssteuer, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben wird.

MWSt-Sätze und Ausnahmen

  • Der Standard-MWSt-Satz beträgt 15%.

  • Ein Nullsatz gilt für bestimmte Waren und Dienstleistungen, einschließlich:

    • Exportierte Waren (außer Gas, Öl und verwandte Produkte)
    • Internationaler Transport von Passagieren und Fracht
    • Waren, Arbeiten und Dienstleistungen, die für Erdölbetriebe für Auftragnehmer und Unterauftragnehmer gemäß dem Erdölgesetz bereitgestellt werden.
  • Es gibt Ausnahmen für andere Vorgänge, einschließlich einiger landwirtschaftlicher Produkte und Dienstleistungen wie Veterinär- und Hygienedienste. Detaillierte Informationen finden sich im Steuergesetz von Turkmenistan.

MWSt-Registrierung

  • Obwohl spezifische Registrierungsgrenzen in verfügbaren internationalen Ressourcen nicht definiert sind, müssen sich Unternehmen, die steuerpflichtige Operationen in Turkmenistan durchführen, im Allgemeinen für die MWSt registrieren.
  • Ausländische Unternehmen, die steuerpflichtige Tätigkeiten durchführen und Einkommen aus Turkmenistan erwirtschaften, müssen sich registrieren, auch wenn ein Steuervertreter vorhanden ist. Dies umfasst oft eine temporäre Registrierung. Weitere Informationen können direkt durch das turkmenische Finanzamt oder durch Experten für turkmenisches Steuerrecht eingeholt werden.

MWSt-Erklärung und Zahlung

  • Der Besteuerungszeitraum für die MWSt ist der Kalendermonat.
  • MWSt-Erklärungen müssen bis zum 20. Tag des Folgemonats eingereicht werden.
  • MWSt-Zahlungen sind bis zum 25. Tag des Monats fällig, der dem Berichtszeitraum folgt.

Weitere Informationen zu Steuern in Turkmenistan

  • Zölle: Ein allgemeiner Zollsatz von 2% gilt für die meisten importierten Waren. Bestimmte Gegenstände unterliegen spezifischen Zöllen von 5% bis 100%. Eine Zollabfertigungsgebühr von 0,2% des Zollwerts gilt ebenfalls.
  • Verbrauchssteuern: Erhoben auf spezifische Waren wie Alkohol, Tabak und Automobile. Die Sätze variieren je nach Produkt und ob es im Inland produziert oder importiert wird.
  • Grundsteuer: Eine Steuer von 1% gilt auf den durchschnittlichen jährlichen Nettobuchwert von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten, die für Geschäftszwecke in Turkmenistan genutzt werden. Einige Ausnahmen bestehen, insbesondere für Unternehmen, die unter dem Erdölgesetz operieren.
  • Körperschaftssteuer (KSt): Unternehmen unterliegen in der Regel der KSt, mit variierenden Sätzen. Zahlungen im Standardregime werden monatlich geleistet, mit endgültigen Zahlungen nach jedem Quartal und Jahr. Unternehmen, die unter dem Erdölgesetz operieren, zahlen die KSt normalerweise jährlich, wie in ihren Produktteilungsvereinbarungen festgelegt.
  • Einkommensteuer für Privatpersonen: Personen unterliegen der Einkommensteuer, mit spezifischen Abzügen und Freibeträgen. Steueransässige können Ausgaben wie freiwillige Pensionsfonds- und Krankenversicherungsbeiträge abziehen. Für Expatriates gelten unterschiedliche Fristen für die Abgabe. Weitere Informationen sind bei den lokalen Steuerbehörden erhältlich.
  • Übertragungssteuern: Turkmenistan erhebt keine Übertragungssteuern.
  • Steuerverwaltung: Steuerprüfungen können kamerale (Schreibtischprüfungen) oder dokumentarische Prüfungen sein. Dokumentarische Prüfungen finden in der Regel alle drei Jahre statt.
  • Doppelbesteuerungsabkommen: Turkmenistan hat Doppelbesteuerungsabkommen mit mehreren Ländern, die ausländische Steueranreize ermöglichen. Einwohner können ausländische Steuern, die auf ausländische Einkünfte gezahlt wurden, gegen ihre turkmenische Steuerschuld verrechnen.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen bis zum 5. Februar 2025 aktuell sind und Änderungen unterliegen können. Eine Beratung mit einem Steuerberater oder die Konsultation der offiziellen Ressourcen der turkmenischen Steuerbehörden wird empfohlen, um die aktuellsten und genauesten Informationen zu erhalten.

Steuervergünstigungen

Steuerliche Anreize in Turkmenistan sind komplex und werden oft fallweise gewährt. Während es allgemeine Steuersätze gibt, sind spezifische Ausnahmen und Vorteile möglich, insbesondere in ausgewiesenen Zonen. Die unten stehenden Informationen sind gültig ab dem 05. Februar 2025.

Unternehmenssteuern

  • Standardsatz: Der allgemeine Körperschaftsteuersatz beträgt 8%. Allerdings können spezifische Industrien wie Öl und Gas zusätzliche Steuern haben.
  • Mehrwertsteuer (MwSt): Der Standard-MwSt-Satz beträgt 15%. Einige Ausnahmen existieren, insbesondere für inländische Privatunternehmen und bestimmte Aktivitäten in ausgewiesenen Zonen.
  • Dividenden: Dividenden werden typischerweise mit einem Satz von 15% besteuert.
  • Ausländische Steueranrechnung: Turkmenistan bietet eine ausländische Steueranrechnung, die normalerweise auf anwendbaren Steuerabkommen basiert, für Steuern, die auf ausländische Einkommensquellen gezahlt werden. Die Anrechnung ist begrenzt auf die Steuerschuld, die nach turkmenischen Vorschriften berechnet wird.

Einkommenssteuern

  • Standardsatz: Der allgemeine Einkommenssteuersatz für natürliche Personen beträgt 10%. Ein niedrigerer Satz von 2% gilt jedoch für die meisten Einzelunternehmer.
  • Sonderabgabe: Eine Sonderabgabe für die Verbesserung von städtischen und ländlichen Gebieten wird erhoben bei Einwohnern, die unter Arbeits- oder Zivilverträgen tätig sind, sowie bei Einzelunternehmern. Die Abgabe beträgt monatlich 5 TMT für die meisten Personen und 0,3% der Bruttoeinnahmen (mindestens 5 TMT monatlich) für Einzelunternehmer.

Steuerliche Anreize und Ausnahmen

  • Verhandelte Anreize: Anreize werden oft individuell ausgehandelt und können Steuerbefreiungen und andere Privilegien umfassen. Präsidialdekrete können spezifische Ausnahmen gewähren, insbesondere während der anfänglichen Investitionsrückgewinnungsperiode.
  • Nationale Tourismuszone (NTZ): Die NTZ bietet bestimmte Steuervorteile für Unternehmen, die am tourismusbezogenen Bau und Dienstleistungen beteiligt sind. Diese können MwSt-Befreiungen und Steuerferien umfassen.
  • Freie Wirtschaftszonen (FEZ): Obwohl es eine gesetzliche Regelung für FEZs gibt, sind derzeit keine operativen Zonen bekannt (Stand 2025). Jedoch beschreibt die Gesetzgebung potenzielle Vorteile wie Lizenz- und Steuerbefreiungen, reduzierte Gebühren und verlängerte Visagültigkeit.
  • Zollvorteile: Beiträge zu Gründungsfonds, Anlagevermögen ausländischer Zweigstellen und spezifische Investitionen basierend auf Abkommen oder Verträgen können von den Zollgebühren befreit sein. Unternehmen mit ausländischen Investitionen können auch lizenzfreie Import-/Exportprivilegien für ihren Eigenbedarf haben.

Allgemeine Steuerinformationen

  • Steuergesetzbuch: Die primäre Steuergesetzgebung Turkmenistans ist im Steuergesetzbuch festgelegt, obwohl auch andere Gesetze und Dekrete die Besteuerung beeinflussen können.
  • Steuerabkommen: Turkmenistan hat verschiedene Steuerabkommen, die Steuerpflichten und -vorteile für ausländische Investoren beeinflussen können. Es ist wichtig, spezifische Abkommen für anwendbare Bestimmungen zu prüfen.
  • Fallweise Basis: Angesichts der Häufigkeit individuell ausgehandelter Anreize ist es wichtig, sich mit den zuständigen Behörden oder Beratern in Verbindung zu setzen, um die spezifischen steuerlichen Auswirkungen einer bestimmten Investition oder Geschäftstätigkeit in Turkmenistan zu verstehen.
Rivermate | A 3d rendering of earth

Stellen Sie Ihre Mitarbeiter weltweit mit Vertrauen ein

Wir sind hier, um Ihnen bei Ihrer globalen Einstellungsreise zu helfen.