Erfahren Sie mehr über Richtlinien für Fernarbeit en flexibele werkregelingen in Turkmenistan
Remote-Arbeit ist ein weltweit wachsender Trend, aber in Turkmenistan ist es noch ein aufkeimendes Konzept. Der rechtliche Rahmen und die Geschäftskultur des Landes priorisieren die Arbeit im Büro, aber es gibt Anzeichen für einen allmählichen Wandel.
Turkmenistan hat derzeit keine speziellen Gesetze, die Fernarbeitsregelungen regeln. Der primäre rechtliche Rahmen für Beschäftigung ist im Arbeitsgesetzbuch von Turkmenistan (1993) festgelegt, das sich auf traditionelle, bürobasierte Arbeit konzentriert und Fernarbeit nicht explizit erwähnt.
Bestimmte Artikel im Arbeitsgesetzbuch könnten jedoch potenziell angepasst werden, um Fernarbeit zu ermöglichen:
Das Fehlen klarer Vorschriften schafft Unsicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die Fernarbeitsregelungen in Betracht ziehen.
Die technologische Infrastruktur Turkmenistans bietet sowohl Herausforderungen als auch Chancen für Fernarbeit.
In Ermangelung spezifischer gesetzlicher Richtlinien sollten Arbeitgeber, die Fernarbeitsregelungen in Turkmenistan in Betracht ziehen:
In Turkmenistan, während der Arbeitsmarkt hauptsächlich traditionelle Arbeitszeitpläne bevorzugt, beginnen einige flexible Arbeitsoptionen zu entstehen. Dazu gehören Teilzeitarbeit, Gleitzeit, Jobsharing und Telearbeit.
Das Arbeitsgesetzbuch von Turkmenistan (1993) erkennt Teilzeitarbeitsvereinbarungen in Artikel 14 "Teilzeitarbeitsvertrag" an. Dieser Artikel legt fest, dass die Dauer einer Teilzeitarbeitswoche kürzer als die Standardarbeitswoche (40 Stunden) sein sollte. Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf Leistungen und Sozialversicherungsbeiträge auf anteiliger Basis im Vergleich zu Vollzeitbeschäftigten (Artikel 168 "Lohn bei unvollständiger Arbeitszeit"). Spezifische Regelungen bezüglich Mindestarbeitsstunden oder Planungsbeschränkungen für Teilzeitarbeit werden im Arbeitsgesetzbuch jedoch nicht ausdrücklich erwähnt.
Gleitzeitvereinbarungen werden im Arbeitsgesetzbuch nicht direkt erwähnt. Artikel 15 "Regelung der Arbeitszeit" erlaubt jedoch unter bestimmten Umständen eine gewisse Flexibilität bei den Arbeitszeiten. Gleitzeit könnte potenziell durch Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern umgesetzt werden. Kernarbeitszeiten, in denen alle Mitarbeiter verfügbar sein müssen, müssten festgelegt werden. Mitarbeiter könnten eine gewisse Flexibilität bei der Planung ihrer Anfangs- und Endzeiten außerhalb der Kernarbeitszeiten haben, solange die Gesamtarbeitszeit die wöchentliche Anforderung erfüllt.
Das Arbeitsgesetzbuch behandelt Jobsharing, bei dem zwei oder mehr Mitarbeiter die Verantwortung für eine einzige Vollzeitstelle teilen, nicht explizit. Einige Rechtsexperten schlagen jedoch vor, dass Artikel 103 "Kombinieren von Berufen (Positionen)" anpassbar sein könnte. Dieser Artikel erlaubt es einem Mitarbeiter, mit seiner Zustimmung, zusätzliche Verantwortlichkeiten einer anderen Position neben seiner aktuellen Rolle zu übernehmen. Obwohl dies kein direktes Äquivalent zum Jobsharing ist, zeigt es einen potenziellen Weg für kreative Arbeitszeitvereinbarungen. Stellenbeschreibungen und Verantwortlichkeiten für die geteilte Position müssten klar definiert werden. Die Vergütungs- und Leistungszuweisungen für das Jobsharing sollten von allen beteiligten Parteien vereinbart werden.
Telearbeit wird in Artikel 241 "Telearbeit (Arbeit zu Hause)" des Arbeitsgesetzbuchs behandelt. Dieser Artikel erkennt die Möglichkeit der "Telearbeit" an, enthält jedoch keine Details zu ihrer Anwendung. Derzeit gibt es keine festgelegten Vorschriften oder Richtlinien, die die spezifischen Aspekte der Fernarbeit regeln. Daher bleiben Telearbeitsvereinbarungen in Turkmenistan weitgehend undefiniert. Arbeitgeber, die Fernarbeit in Betracht ziehen, sollten klare interne Richtlinien entwickeln und möglicherweise relevante Klauseln in Arbeitsverträge aufnehmen, die diese Aspekte behandeln.
Der potenzielle Anstieg der Fernarbeit in Turkmenistan rückt den Datenschutz und die Privatsphäre als entscheidende Überlegungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in den Vordergrund.
Turkmenistan hat keine spezifische Gesetzgebung zur Regelung der Fernarbeit, aber einige allgemeine Datenschutzprinzipien können aus bestehenden Gesetzen wie dem Gesetz über Informations- und Kommunikationstechnologien (2013) und der Genehmigung der Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten (2015) abgeleitet werden.
Diese Gesetze betonen die Bedeutung des Schutzes personenbezogener Daten und der Informationssicherheit und legen Anforderungen für die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten fest.
Die Verfassung von Turkmenistan (1992) Artikel 27 „Rechte und Freiheiten der Person“ schützt das Recht auf Privatsphäre, einschließlich der Vertraulichkeit personenbezogener Informationen.
Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass Fernarbeiter über ihre Datenschutzrechte informiert sind.
Um den Datenschutz und die Privatsphäre bei Fernarbeitsvereinbarungen in Turkmenistan zu stärken, sollten folgende Best Practices berücksichtigt werden:
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