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SerbienSteuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Serbien

Steuerpflichten des Arbeitgebers

In Serbien haben Arbeitgeber verschiedene Steuerpflichten, einschließlich der Einbehaltung von Arbeitnehmersteuern und der Leistung von Arbeitgeberbeiträgen.

Arbeitgeberbeiträge und Einbehaltung

  • Renten- und Invalidenversicherung: Arbeitgeber zahlen 10 % des Bruttogehalts des Arbeitnehmers bis zur maximalen Beitragsbemessungsgrundlage von RSD 656.425. Arbeitnehmer zahlen ebenfalls 14 % ihres Bruttogehalts.
  • Krankenversicherung: Arbeitgeber zahlen 5,15 % des Bruttogehalts des Arbeitnehmers. Es gibt keine maximale Beitragsbemessungsgrundlage für die Krankenversicherung.
  • Arbeitslosenversicherung: Arbeitnehmer zahlen 0,75 % ihres Bruttogehalts, während Arbeitgeber keinen Beitrag zu dieser Versicherung leisten.
  • Einkommensteuer: Arbeitgeber behalten 10 % des Bruttogehalts des Arbeitnehmers ein und berücksichtigen den steuerfreien Betrag von RSD 28.423. Hinweis: Eine zusätzliche jährliche Einkommensteuer wird auf Einkommen erhoben, das das Dreifache des Durchschnittsgehalts übersteigt.

Zahlungsfristen und Verfahren

  • Körperschaftssteuer: Vorauszahlungen sind monatlich bis zum 15. des Folgemonats fällig. Die jährliche Steuererklärung muss innerhalb von 180 Tagen nach Ende des Steuerjahres eingereicht werden.
  • Lohnsteuern: Alle einbehaltenen Arbeitnehmersteuern und Arbeitgeberbeiträge sind in der Regel bis zum 15. des Monats nach der Gehaltszahlung fällig.
  • Registrierung: Arbeitgeber müssen sich bei der serbischen Agentur für Wirtschaftsregister registrieren, eine Steuernummer erhalten und sich bei den relevanten Sozialfonds anmelden.

Mindest- und Höchstbemessungsgrundlagen

  • Die Mindestbemessungsgrundlage für die Sozialversicherung beträgt RSD 45.950.
  • Die Höchstbemessungsgrundlage für Sozialversicherungsbeiträge beträgt RSD 656.425.

Zusätzliche Informationen

  • Mindestlohn: Der Nettomindeststundenlohn beträgt ab dem 1. Januar 2025 RSD 308, was bei 184 Arbeitsstunden monatlich RSD 56.672 entspricht.
  • Steuerfreies Einkommen: Der steuerfreie Betrag beträgt ab dem 1. Januar 2025 RSD 28.423. Dies reduziert das zu versteuernde Einkommen der Arbeitnehmer.
  • Reisekostenzuschuss: Der steuerfreie Tagessatz für internationale Geschäftsreisen beträgt ab dem 1. Januar 2025 EUR 90.
  • Steuerliche Anreize für Neueinstellungen: Die Regierung bietet steuerliche Anreize für neu eingestellte Mitarbeiter, einschließlich Rückerstattungen von Teilen der gezahlten Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen. Diese Anreize wurden bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.
  • Einkommen von Seeleuten: Eine neue Regelung legt den Steuersatz für das Einkommen von Seeleuten auf 10 % fest und definiert die Bemessungsgrundlage für ihre obligatorische Krankenversicherung.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen ab dem 5. Februar 2025 aktuell sind und Änderungen unterliegen können. Eine Beratung mit einem Steuerfachmann wird immer für eine individuelle Beratung empfohlen.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In Serbien umfassen die Steuerabzüge für Arbeitnehmer verschiedene Bereiche, darunter Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge und persönliche Freibeträge.

Einkommensteuer

  • Lohnsteuer: Ein Pauschalsatz von 10 % wird auf das Erwerbseinkommen nach Abzug der nicht steuerpflichtigen monatlichen Grenze angewendet. Ab dem 1. Januar 2025 beträgt diese Grenze RSD 28.423. Die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage umfasst das Bruttogehalt und alle Zusatzleistungen.

Sozialversicherungsbeiträge

  • Renten- und Invalidenversicherung: Arbeitnehmer tragen 14 % ihres Bruttogehalts zu diesem Programm bei.
  • Krankenversicherung: Dieses Programm bietet eine Krankenversicherung, und der Beitragssatz variiert basierend auf mehreren Faktoren, die in den bereitgestellten Quellen nicht detailliert sind.
  • Arbeitslosenversicherung: Arbeitnehmer tragen 0,75 % ihres Bruttogehalts zu diesem Fonds bei.

Persönliche Abzüge und Freibeträge

  • Steuerzahlerabzug: Personen können 40 % des durchschnittlichen Jahresgehalts des Vorjahres ab dem 1. Januar 2025 abziehen.
  • Abzug für Unterhaltsberechtigte: Für jedes unterhaltsberechtigte Familienmitglied können zusätzlich 15 % des durchschnittlichen Jahresgehalts abgezogen werden.
  • Maximaler Abzugshöchstbetrag: Die Summe der persönlichen Abzüge darf 50 % des steuerpflichtigen Einkommens nicht überschreiten.
  • Zusätzlicher Abzug für unter 40-Jährige (für das Steuerjahr 2023): Personen, die am 31. Dezember 2023 unter 40 Jahre alt sind, waren berechtigt, bei der Einreichung ihrer Steuererklärung für 2023 einen zusätzlichen Abzug in Höhe der nicht steuerpflichtigen Einkommensgrenze (4.269.564 RSD im Jahr 2023) geltend zu machen.

Weitere Steuervergünstigungen und Anreize

  • Anreize für neu eingestellte Mitarbeiter (verlängert bis 31. Dezember 2025): Arbeitgeber, die neue Mitarbeiter einstellen, haben Anspruch auf teilweise Rückerstattungen der gezahlten Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Details zu spezifischen Rückerstattungsbeträgen und Anspruchsvoraussetzungen sind hier nicht angegeben.
  • Neu angesiedelte Experten: Für neu eingestellte Experten mit spezifischen Fähigkeiten, die auf dem serbischen Arbeitsmarkt nicht verfügbar sind, können Arbeitgeber für einen Zeitraum von fünf Jahren unter bestimmten Bedingungen eine 70%ige Reduzierung der Einkommensteuer- und Beitragsbemessungsgrundlage erhalten.
  • Startup-Gründer: Gründer neuer innovativer Unternehmen, die ebenfalls im Unternehmen beschäftigt sind, könnten für einen Zeitraum von 36 Monaten nach der Gründung des Unternehmens von der Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeitragsbefreiung auf ihre Gehälter bis zu bestimmten Grenzen profitieren.
  • Steuergutschriften für Investitionen in alternative Investmentfonds: Steuergutschriften können für Investitionen geltend gemacht werden, die für mindestens drei Jahre gehalten werden. Bei Veräußerung vor Ablauf dieses Zeitraums wird die Gutschrift widerrufen.

Jährliche Steuererklärung

Die Frist für die Einreichung der jährlichen Steuererklärung und spezifische Details zum Prozess für 2025 wurden nicht angegeben. Bewohner werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert, während Nicht-Bewohner nur auf Einkünfte aus serbischer Quelle besteuert werden.

Zusätzliche Hinweise

  • Ehepaare werden getrennt besteuert.
  • Die nicht steuerpflichtige Gehaltsgrenze wird jährlich basierend auf dem Verbraucherpreisindex angepasst. Die Anpassung für 2025 ist bereits in Kraft.

Es ist wichtig, einen Steuerfachmann für eine persönliche Beratung zu konsultieren. Steuerrecht ist komplex und Änderungen unterworfen.

Mehrwertsteuer

In Serbien wird die Mehrwertsteuer (MwSt.), lokal bekannt als Porez na dodatu vrednost (PDV), auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben.

MwSt.-Sätze

  • Standardsatz: 20% (anwendbar auf die meisten Waren und Dienstleistungen).
  • Ermäßigter Satz: 10% (anwendbar auf Grundnahrungsmittel wie Brot, Milch und Eier; essenzielle Versorgungsleistungen; einige medizinische Produkte und Dienstleistungen; spezifische landwirtschaftliche Produkte; Lehrmaterialien; Tageszeitungen und bestimmte Publikationen; Brennholz; Hotelunterkünfte; Eintrittskarten für kulturelle und sportliche Veranstaltungen; bestimmte Versorgungs-, Umwelt- und Transportdienstleistungen).
  • Nullsatz: 0% (anwendbar auf den Export von Waren, internationale Transportdienstleistungen, die direkt mit Exporten verbunden sind, und Lieferungen im Zusammenhang mit Luft- und Seefahrzeugen, die im internationalen Verkehr eingesetzt werden). Befreite Kategorien: Bestimmte Waren und Dienstleistungen sind von der MwSt. befreit, einschließlich Bildungsdienstleistungen, die vom Staat bereitgestellt werden, Gesundheitsdienstleistungen, die von öffentlichen Einrichtungen angeboten werden, spezifische kulturelle Dienstleistungen, die von staatlichen Institutionen durchgeführt werden, Handel mit Unternehmensanteilen, Versicherungen, Rückversicherungen und die Vermietung von Wohnungen und Geschäftsräumen.

MwSt.-Registrierung

  • Grenzwert: RSD 8.000.000 (ca. EUR 65.000) im Jahresumsatz für Unternehmen mit Sitz in Serbien. Unternehmen, die diesen Grenzwert überschreiten, müssen sich für die MwSt. registrieren.
  • Nichtansässige Unternehmen: Ausländische Unternehmen, die steuerpflichtige Waren oder Dienstleistungen in Serbien anbieten, müssen sich unabhängig von ihrem Umsatz für die MwSt. registrieren. Sie können sich direkt registrieren oder einen Steuervertreter benennen.

MwSt.-Einreichung und Zahlung

  • Besteuerungszeitraum: Ab dem 20. Dezember 2024 folgen alle Unternehmen einem monatlichen Steuerzeitraum für MwSt.-Zwecke.
  • Abgabefrist: MwSt.-Erklärungen und Zahlungen müssen bis zum 15. Tag des Monats nach dem Berichtszeitraum eingereicht werden.
  • Vorläufige MwSt.-Erklärung: Ab Januar 2026 muss zusammen mit der regulären MwSt.-Erklärung eine vorläufige MwSt.-Erklärung, die mit Daten aus dem System der elektronischen Rechnungen (SEF) vorausgefüllt ist, eingereicht werden. Das POPDV-Formular ist ab Januar 2026 nicht mehr erforderlich.
  • Elektronische Einreichung: MwSt.-Erklärungen müssen elektronisch eingereicht werden.

MwSt.-Erstattung

Steuerpflichtige haben Anspruch auf eine Erstattung, wenn ihre Vorsteuer höher ist als ihre Umsatzsteuer. Die Frist für die Erstattung beträgt 45 Tage ab der Frist für die Einreichung der MwSt.-Erklärung. Ausländische Steuerzahler können ebenfalls unter bestimmten Bedingungen für MwSt.-Erstattungen berechtigt sein. Genauer gesagt, nur wenn sie keine Versorgung von Waren oder Dienstleistungen in Serbien durchführen, außer internationale Transportdienstleistungen.

Allgemeine Überlegungen

Serbien folgt einem ähnlichen MwSt.-Modell wie die Europäische Union, obwohl das Land nicht Teil der Union ist. Wenn ein Unternehmen Waren an einen Kunden (Geschäfts- oder Privatkunde) exportiert, muss es keine MwSt. berechnen. Wenn Waren nach Serbien importiert werden, unterliegen sie der Einfuhr-MwSt. Das Reverse-Charge-Verfahren ist auf einige Lieferungen von Waren und Dienstleistungen anwendbar. In diesem Fall ist der Empfänger der Lieferung verpflichtet, die MwSt. zu zahlen. Strafen können für verspätete Einreichungen von MwSt.-Erklärungen und Zahlungen verhängt werden. Die aktuellsten Informationen zu den MwSt.-Vorschriften in Serbien finden Sie auf der Website der serbischen Steuerbehörde.

Steuervergünstigungen

Serbien bietet verschiedene Steueranreize, um Investitionen, Innovationen und Beschäftigung zu fördern.

Unternehmenssteuerliche Anreize

  • Steuerbefreiung: Unternehmen, die über 1 Milliarde RSD investieren und mehr als 100 Mitarbeiter einstellen, können von einer 10-jährigen Steuerbefreiung profitieren, beginnend mit der Profitabilität des Unternehmens.
  • Investitionen in Startups: Ein Steuerkredit von 30% ist für Investitionen in qualifizierte Startups verfügbar. Diese Startups müssen jünger als drei Jahre sein, sich auf Innovation konzentrieren und einen Jahresumsatz von unter 500 Millionen RSD haben. Das investierende Unternehmen darf nicht 25% oder mehr der Anteile oder Stimmrechte des Startups besitzen.
  • Forschungs- und Entwicklungs-Doppelabzug: Unternehmen können das Doppelte ihrer qualifizierten Forschungs- und Entwicklungskosten (F&E) abziehen.
  • IP Box Regime: Startups können 80% ihres "qualifizierten Einkommens" aus F&E von ihrer Steuerbasis ausschließen.

Beschäftigungsanreize

  • Neu eingestellte Mitarbeiter: Ab 2025 ist eine Reduzierung der Lohnsteuer um 30% und der Sozialversicherungsbeiträge um 55% für neu eingestellte Mitarbeiter anwendbar. Diese Anreize sind bis zum 31. Dezember 2025 gültig.
  • Qualifizierte Neuangesiedelte Experten: Eine Reduzierung um 70% der Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge ist für fünf Jahre verfügbar, wenn ausländische Experten mit einzigartigen Fähigkeiten eingestellt werden, die in Serbien nicht leicht zu finden sind.
  • Einstellung von Arbeitslosen: Unternehmen, die Personen einstellen, die bei der Nationalen Arbeitslosenbehörde länger als sechs Monate registriert sind, qualifizieren sich für erhebliche Lohnsteuerreduzierungen.

Individuelle Steueranreize

  • Gründer von Startups: Gründer von innovativen Startups, die von ihrem Unternehmen angestellt sind, können für 36 Monate ab Gründung des Unternehmens Steuerbefreiungen auf ihre Gehälter (bis zu festgelegten Grenzen) erhalten.
  • Steuerfreier Gehaltsschwellenwert: Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der monatliche steuerfreie Gehaltsschwellenwert 28.423 RSD.
  • Reisekostenzuschuss: Der steuerfreie tägliche Zuschuss für Geschäftsreisen ins Ausland beträgt 90 EUR.
  • Persönliche Abzüge: Individuen können 40% des durchschnittlichen Jahresgehalts plus 15% pro Abhängigen abziehen. Der gesamte Abzug darf 50% des zu versteuernden Einkommens nicht überschreiten.

Weitere Anreize

  • Barzuschüsse: Barzuschüsse sind für Greenfield- und Brownfield-Projekte in der Fertigung und international gehandelten Dienstleistungen verfügbar, je nach spezifischen Regelungen.
  • Landsubventionen: Die Regierung oder die Gemeinden können Bauland unter Marktpreis für national oder lokal bedeutende Projekte anbieten.
  • Doppelbesteuerungsabkommen: Serbien hat zahlreiche Doppelbesteuerungsabkommen, um die doppelte Besteuerung von internationalen Einkommen zu vermeiden.

Diese Informationen sind aktuell bis zum 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Es wird empfohlen, einen Steuerberater zu konsultieren, um die neuesten Aktualisierungen und personalisierte Beratung zu erhalten.

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