Serbien ist zu einer zunehmend attraktiven Destination für ausländische Fachkräfte und Unternehmen geworden, die ihre Aktivitäten in Südosteuropa ausbauen möchten. Die Navigation durch die Einwanderungslandschaft, einschließlich der Erlangung der erforderlichen Visa und Arbeitserlaubnisse, ist ein entscheidender Schritt für ausländische Staatsangehörige, die planen, im Land zu arbeiten. Der Prozess umfasst spezifische Anforderungen und Verfahren, die darauf ausgelegt sind, die Beschäftigung von Nicht-Residenzpersonen zu regeln und die Einhaltung der nationalen Arbeitsgesetze sicherzustellen.
Das Verständnis der verschiedenen Arten von Eintrittsvisa, des Antragsprozesses für die Arbeitserlaubnis und der anschließenden Aufenthaltsanforderungen ist wesentlich für einen reibungslosen Übergang. Dieser Leitfaden skizziert die wichtigsten Aspekte des serbischen Einwanderungssystems, die für ausländische Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber im Jahr 2025 relevant sind, einschließlich gängiger Visatypen, Verfahren für Arbeitserlaubnisse, Wege zu einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis, Optionen für Familienmitglieder und Compliance-Verpflichtungen.
Gängige Visatypen für ausländische Arbeitnehmer
Ausländische Staatsangehörige, die in Serbien arbeiten möchten, benötigen in der Regel ein Langzeitvisum (Visa D) zum Zweck der Beschäftigung. Dieses Visum erlaubt einen Aufenthalt von 90 bis 180 Tagen und ist eine Voraussetzung für die Beantragung einer temporären Aufenthaltserlaubnis in Serbien. Der spezifische Typ des Visa D hängt von der beabsichtigten Tätigkeit ab.
| Visatyp | Zweck | Maximale Aufenthaltsdauer | Wichtigste Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| Visa D | Beschäftigung | 90-180 Tage | Nachweis über Beschäftigung oder Jobangebot |
| Visa D | Geschäft/Investition | 90-180 Tage | Nachweis über Geschäftstätigkeit oder Investitionsplan |
| Visa C | Kurzaufenthalt (Tourismus, Geschäftstreffen) | Bis zu 90 Tage | Nicht für Beschäftigung |
Für Beschäftigungszwecke ist das Visa D die primäre Kategorie. Es ermöglicht der Person, nach Serbien einzureisen und dann während des Aufenthalts die erforderliche Arbeitserlaubnis und die temporäre Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
Anforderungen und Verfahren für den Antrag auf Arbeitserlaubnis
Der Erhalt einer Arbeitserlaubnis ist für die meisten ausländischen Staatsangehörigen, die legal in Serbien beschäftigt werden möchten, obligatorisch. Der Prozess umfasst in der Regel eine bedeutende Rolle des Arbeitgebers bei der Antragstellung.
Das allgemeine Verfahren umfasst mehrere Schritte:
- Erhalt eines Visa D für Beschäftigung: Der ausländische Staatsangehörige beantragt ein Visa D bei einer serbischen Botschaft oder einem Konsulat in seinem Heimatland oder im Land seines legalen Aufenthalts. Dafür ist ein Jobangebot oder Arbeitsvertrag eines serbischen Arbeitgebers erforderlich.
- Arbeitgeber initiiert Antrag auf Arbeitserlaubnis: Sobald der ausländische Staatsangehörige in Serbien ist (oder manchmal bereits während des Antrags auf Visa D), beantragt der serbische Arbeitgeber die Arbeitserlaubnis im Namen des ausländischen Mitarbeiters bei der Nationalen Arbeitsbehörde (NES).
- Beantragung der temporären Aufenthaltserlaubnis: Nach Genehmigung der Arbeitserlaubnis muss der ausländische Staatsangehörige eine temporäre Aufenthaltserlaubnis beim Innenministerium beantragen. Grundlage für diese Erlaubnis ist die Beschäftigung.
Zulassungskriterien:
- Der ausländische Staatsangehörige muss einen gültigen Reisepass besitzen.
- Der ausländische Staatsangehörige muss die Anforderungen für die spezifische Arbeitsstelle erfüllen.
- Der Arbeitgeber muss eine registrierte Einheit in Serbien sein.
- Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Stelle nicht von einem serbischen Staatsbürger besetzt werden konnte oder dass die Beschäftigung des ausländischen Mitarbeiters gerechtfertigt ist (dieses Erfordernis kann je nach Art der Arbeitserlaubnis und bilateralen Abkommen variieren).
Erforderliche Dokumentation (Arbeitgeber und Arbeitnehmer):
- Gültige Kopie des Reisepasses des ausländischen Mitarbeiters.
- Nachweis über legalen Eintritt nach Serbien (Visa D).
- Arbeitsvertrag oder Jobangebot.
- Registrierungsdokumente des Arbeitgebers.
- Nachweis der Qualifikationen des ausländischen Mitarbeiters (Diplome, Zertifikate usw.).
- Nachweis ausreichender Mittel für den Aufenthalt.
- Nachweis der Unterkunft in Serbien.
- Medizinischer Untersuchungsbericht (kann erforderlich sein).
- Führungszeugnis (kann erforderlich sein).
- Ausgefüllte Antragsformulare.
- Nachweis der bezahlten Verwaltungsgebühren.
Sponsoring-Anforderungen:
Der serbische Arbeitgeber fungiert als Sponsor für den Antrag auf Arbeitserlaubnis. Er ist verantwortlich für die Einreichung des Antrags bei der NES und die Sicherstellung, dass die Beschäftigungsbedingungen mit dem serbischen Arbeitsrecht übereinstimmen. Der Arbeitgeber muss auch Dokumente im Zusammenhang mit der Registrierung und Tätigkeit seines Unternehmens vorlegen.
Bearbeitungszeiten und Gebühren:
Die Bearbeitungszeiten für Arbeitserlaubnisse und temporäre Aufenthaltserlaubnisse können je nach Antragsvolumen und den beteiligten Behörden (NES, Innenministerium) variieren.
- Bearbeitung der Arbeitserlaubnis: In der Regel 2 bis 4 Wochen.
- Bearbeitung der temporären Aufenthaltserlaubnis: Kann 3 bis 6 Wochen oder länger dauern.
- Visa D Bearbeitung: Variiert erheblich je nach Konsulat, von wenigen Tagen bis mehreren Wochen.
Die Gebühren umfassen Verwaltungsgebühren für den Antrag auf Arbeitserlaubnis, den Antrag auf temporäre Aufenthaltserlaubnis und die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis. Diese Gebühren können sich ändern, liegen aber insgesamt bei etwa €100 bis €300 für die Genehmigungen, zuzüglich Visagebühren.
Wege zur permanenten Aufenthaltserlaubnis
Ausländische Staatsangehörige, die legal in Serbien für einen ununterbrochenen Zeitraum auf Basis einer temporären Aufenthaltserlaubnis wohnen, können berechtigt sein, einen Antrag auf permanente Aufenthaltserlaubnis zu stellen.
Die allgemeine Voraussetzung ist fünf Jahre ununterbrochener legaler Aufenthalt in Serbien auf Basis temporärer Aufenthaltserlaubnisse. Abwesenheiten vom Land sind erlaubt, unterliegen jedoch Beschränkungen (z.B. insgesamt nicht mehr als 10 Monate oder 6 Monate am Stück innerhalb der fünf Jahre). Der Antrag wird beim Innenministerium eingereicht.
Zulassungskriterien umfassen:
- Fünf Jahre ununterbrochener legaler Aufenthalt auf Basis temporärer Aufenthaltserlaubnisse.
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel.
- Nachweis der Unterkunft.
- Führungszeugnis ohne Einträge.
- Grundkenntnisse der serbischen Sprache und Kultur können berücksichtigt werden.
Die permanente Aufenthaltserlaubnis gewährt dem ausländischen Staatsangehörigen das Recht, unbegrenzt in Serbien zu wohnen und zu arbeiten, mit weniger Einschränkungen als bei temporärer Aufenthaltserlaubnis.
Optionen für Visum für Angehörige
Ausländische Staatsangehörige mit einer temporären Aufenthaltserlaubnis in Serbien, die auf Beschäftigung basiert, können in der Regel eine temporäre Aufenthaltserlaubnis für ihre unmittelbaren Familienmitglieder beantragen.
Zugelassene Angehörige umfassen in der Regel:
- Ehepartner
- Minderjährige Kinder (unter 18)
- Erwachsene Kinder, die aufgrund gesundheitlicher Gründe abhängig sind
Der Antragsprozess für Angehörige ähnelt dem für die temporäre Aufenthaltserlaubnis des Hauptantragstellers und erfordert Nachweise der Beziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden), Nachweis ausreichender Mittel zur Unterstützung der Familie und Nachweis der Unterkunft. Angehörige erhalten in der Regel eine temporäre Aufenthaltserlaubnis für denselben Zeitraum wie der Hauptberechtigte. Angehörige können je nach Status und den spezifischen Vorschriften zu diesem Zeitpunkt auch eine Arbeitserlaubnis beantragen.
Verpflichtungen zur Visa-Konformität
Sowohl Arbeitgeber als auch ausländische Arbeitnehmer haben erhebliche Verpflichtungen, um die Einhaltung der serbischen Einwanderungs- und Arbeitsgesetze sicherzustellen.
Verpflichtungen des Arbeitgebers:
- Sicherstellen, dass der ausländische Staatsangehörige vor Arbeitsbeginn die erforderlichen Visa, Arbeitserlaubnis und temporäre Aufenthaltserlaubnis besitzt.
- Das Beschäftigungsverhältnis bei den zuständigen Behörden registrieren.
- Den ausländischen Mitarbeiter gemäß serbischem Arbeitsrecht und Arbeitsvertrag bezahlen.
- Die Behörden über Änderungen im Status des Mitarbeiters oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses informieren.
- Aufzeichnungen im Zusammenhang mit dem Einwanderungsstatus des ausländischen Mitarbeiters führen.
- Mit Inspektionen durch Arbeits- und Einwanderungsbehörden kooperieren.
Pflichten des Mitarbeiters:
- Gültige Einwanderungsdokumente (Visum, Arbeitserlaubnis, temporäre Aufenthaltserlaubnis) erhalten und aufrechterhalten.
- Die Bedingungen ihrer Visa und Erlaubnisse einhalten.
- Bei Ankunft ihre Adresse bei der Polizei registrieren und Änderungen melden.
- Die Behörden über bedeutende Lebensereignisse informieren (z.B. Adressänderung, Familienstand).
- Die serbischen Gesetze und Vorschriften befolgen.
- Nur für den im Arbeitserlaubnis angegebenen Arbeitgeber arbeiten.
Die Nichtbeachtung dieser Verpflichtungen kann zu Strafen für sowohl den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer führen, einschließlich Bußgeldern, Abschiebung des Mitarbeiters und Einschränkungen bei der zukünftigen Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger durch den Arbeitgeber. Eine strikte Einhaltung des rechtlichen Rahmens ist entscheidend für eine erfolgreiche und rechtmäßige Beschäftigung ausländischer Talente in Serbien.
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