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Arbeitserlaubnisse und Visa in Serbien

Arbeitsgenehmigungen und Visabestimmungen

Erfahren Sie, wie Sie Arbeitsgenehmigungen und Visa für Mitarbeitende in Serbien sponsern.

Serbien work-permits-and-visas overview

Serbien ist zu einem zunehmend attraktiven Ziel für ausländische Fachkräfte und Unternehmen geworden, die ihre Aktivitäten in Südosteuropa ausbauen möchten. Die Navigation durch die Einwanderungslandschaft, einschließlich der Erlangung der erforderlichen Visa und Arbeitserlaubnisse, ist ein entscheidender Schritt für ausländische Staatsangehörige, die geplant haben, im Land zu arbeiten. Der Prozess umfasst spezifische Anforderungen und Verfahren, die darauf ausgelegt sind, die Beschäftigung von Nicht-Residenzern zu regeln und die Einhaltung der nationalen Arbeitsgesetze sicherzustellen.

Das Verständnis der verschiedenen Arten von Eintrittsvisa, des Antragsverfahrens für Arbeitserlaubnisse und der anschließenden Aufenthaltsanforderungen ist wesentlich für eine reibungslose Überleitung. Dieser Leitfaden skizziert die wichtigsten Aspekte des serbischen Einwanderungssystems, die für ausländische Arbeiter und ihre Arbeitgeber im Jahr 2025 relevant sind, einschließlich gängiger Visakategorien, Arbeitserlaubnisverfahren, Wege zu einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis, Optionen für Familienangehörige und Einhaltungsverpflichtungen.

Gängige Visakategorien für ausländische Arbeiter

Ausländische Staatsangehörige, die beabsichtigen, in Serbien zu arbeiten, benötigen in der Regel ein Langzeitvisum (Visa D) für den Zweck der Beschäftigung. Dieses Visum erlaubt einen Aufenthalt von 90 bis 180 Tagen und ist eine Voraussetzung für die Beantragung einer temporären Aufenthaltserlaubnis in Serbien. Die spezifische Art des Visa D hängt von der beabsichtigten Tätigkeit ab.

Visacategorie Zweck Maximale Aufenthaltsdauer Schlüsselanforderung
Visa D Beschäftigung 90-180 Tage Nachweis einer Beschäftigung oder eines Jobangebots
Visa D Geschäft/Investition 90-180 Tage Nachweis einer Geschäftstätigkeit oder eines Investitionsplans
Visa C Kurzfristiger Aufenthalt (Tourismus, Geschäftstreffen) Bis zu 90 Tage Nicht für die Beschäftigung

Für Beschäftigungszwecke ist das Visa D die primäre Kategorie. Es erlaubt der Person, nach Serbien einzureisen und dann während des Aufenthalts die erforderliche Arbeitserlaubnis und die temporäre Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.

Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis

Der Erhalt einer Arbeitserlaubnis ist für die meisten ausländischen Staatsangehörigen, die legal in Serbien beschäftigt werden möchten, obligatorisch. Der Prozess beinhaltet in der Regel eine bedeutende Rolle des Arbeitgebers bei der Antragstellung.

Das allgemeine Verfahren umfasst mehrere Schritte:

  1. Beantragung eines Visa D für Beschäftigung: Der ausländische Staatsangehörige beantragt ein Visa D bei einer serbischen Botschaft oder Konsulat in seinem Heimatland oder im Land des rechtlichen Wohnsitzes. Hierfür ist ein Jobangebot oder Arbeitsvertrag eines serbischen Arbeitgebers erforderlich.
  2. Arbeitgeber initiiert Antrag auf Arbeitserlaubnis: Sobald der ausländische Staatsangehörige in Serbien ist (oder manchmal schon während der Beantragung des Visa D), beantragt der serbische Arbeitgeber die Arbeitserlaubnis im Auftrag des ausländischen Mitarbeiters beim Nationalen Arbeitsamt (NES).
  3. Beantragung der temporären Aufenthaltserlaubnis: Nach Genehmigung der Arbeitserlaubnis muss der ausländische Staatsangehörige eine temporäre Aufenthaltserlaubnis beim Innenministerium beantragen. Grundlage dafür ist die Beschäftigung.

Zulassungskriterien:

  • Der ausländische Staatsangehörige muss einen gültigen Reisepass besitzen.
  • Die Voraussetzungen für die jeweilige Stelle müssen erfüllt sein.
  • Der Arbeitgeber muss eine registrierte Einheit in Serbien sein.
  • Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Stelle nicht von einem serbischen Staatsbürger besetzt werden konnte oder die Beschäftigung des ausländischen Mitarbeiters gerechtfertigt ist (dieser Nachweis kann je nach Arbeitserlaubnisart und bilateralen Abkommen variieren).

Erforderliche Dokumentation (Arbeitgeber und Arbeitnehmer):

  • Gültige Kopie des Reisepasses des ausländischen Staatsangehörigen.
  • Nachweis der legalen Einreise nach Serbien (Visa D).
  • Arbeitsvertrag oder Jobangebot.
  • Registrierungsdokumente des Arbeitgebers.
  • Nachweis der Qualifikationen des ausländischen Mitarbeiters (Diplome, Zertifikate usw.).
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für den Aufenthalt.
  • Nachweis der Unterkunft in Serbien.
  • Medizinisches Untersuchungszeugnis (kann erforderlich sein).
  • Führungszeugnis (kann erforderlich sein).
  • Ausgefüllte Antragsformulare.
  • Nachweis der gezahlten Verwaltungsgebühren.

Sponsoring-Anforderungen:

Der serbische Arbeitgeber agiert als Sponsor für den Antrag auf Arbeitserlaubnis. Er ist verantwortlich für die Einreichung des Antrags beim NES und die Sicherstellung, dass die Beschäftigungsbedingungen den serbischen Arbeitsgesetzen entsprechen. Der Arbeitgeber muss auch Dokumente zur Registrierung und Tätigkeit seines Unternehmens vorlegen.

Bearbeitungszeiten und Gebühren:

Die Bearbeitungszeiten für Arbeitserlaubnisse und temporäre Aufenthaltserlaubnisse können je nach Antragsvolumen und beteiligten Behörden (NES, Innenministerium) variieren.

  • Bearbeitung der Arbeitserlaubnis: Typischerweise 2 bis 4 Wochen.
  • Bearbeitung der temporären Aufenthaltserlaubnis: Kann 3 bis 6 Wochen oder länger dauern.
  • Visa D Bearbeitungszeit: Variiert erheblich je nach Konsulat, von einigen Tagen bis mehreren Wochen.

Die Gebühren umfassen Verwaltungsgebühren für den Antrag auf Arbeitserlaubnis, den Antrag auf temporäre Aufenthaltserlaubnis und die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis. Diese Gebühren können sich ändern, liegen aber insgesamt bei etwa €100 bis €300, zuzüglich Visagebühren.

Wege zur permanenten Aufenthaltserlaubnis

Ausländische Staatsangehörige, die legal für einen kontinuierlichen Zeitraum auf Grundlage einer temporären Aufenthaltserlaubnis in Serbien gewohnt haben, können berechtigt sein, einen Antrag auf permanente Aufenthaltserlaubnis zu stellen.

Die allgemeine Voraussetzung ist fünf Jahre ununterbrochene legale Anwesenheit in Serbien basierend auf temporären Aufenthaltserlaubnissen. Abwesenheiten vom Land sind erlaubt, unterliegen jedoch Beschränkungen (z.B. insgesamt nicht mehr als 10 Monate oder 6 Monate am Stück innerhalb des Fünfjahreszeitraums). Der Antrag wird beim Innenministerium eingereicht.

Zulassungskriterien umfassen:

  • Fünf Jahre ununterbrochene legale Anwesenheit basierend auf temporären Aufenthaltserlaubnissen.
  • Nachweis ausreichender finanzieller Unterstützung.
  • Nachweis der Unterkunft.
  • Führungszeugnis ohne Einträge.
  • Grundkenntnisse der serbischen Sprache und Kultur können berücksichtigt werden.

Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis gewährt dem ausländischen Staatsangehörigen das Recht, unbegrenzt in Serbien zu wohnen und zu arbeiten, mit weniger Einschränkungen als die temporäre Aufenthaltserlaubnis.

Visa-Options für Angehörige

Ausländische Staatsangehörige mit einer temporären Aufenthaltserlaubnis in Serbien, die auf Beschäftigung basiert, können in der Regel auch eine temporäre Aufenthaltserlaubnis für ihre unmittelbaren Familienmitglieder beantragen.

Berechtigte Angehörige sind meist:

  • Ehepartner
  • Minderjährige Kinder (unter 18)
  • Erwachsene Kinder, die aufgrund gesundheitlicher Gründe abhängig sind

Der Antragsprozess für Angehörige ähnelt dem für die primäre Aufenthaltserlaubnis, inklusive Nachweis der Beziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden), Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Unterstützung der Familie und Nachweis der Unterkunft. Angehörige erhalten in der Regel eine temporäre Aufenthaltserlaubnis für die gleiche Dauer wie der Primärstatus. Angehörige können je nach Status und den aktuellen Vorschriften auch einen Antrag auf eigene Arbeitserlaubnisse stellen.

Einhaltung der Visabestimmungen

Sowohl Arbeitgeber als auch ausländische Beschäftigte haben erhebliche Pflichten, um die Einhaltung der serbischen Einwanderungs- und Arbeitsgesetze sicherzustellen.

Pflichten des Arbeitgebers:

  • Sicherstellen, dass der ausländische Staatsangehörige vor Arbeitsaufnahme im Besitz der erforderlichen Visa, Arbeitserlaubnis und temporären Aufenthaltserlaubnis ist.
  • Registrierung des Arbeitsvertrags bei den zuständigen Behörden.
  • Zahlung an den ausländischen Mitarbeiter gemäß serbischem Arbeitsrecht und Arbeitsvertrag.
  • Benachrichtigung der Behörden bei Änderungen des Status des Mitarbeiters oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
  • Führung von Aufzeichnungen über den Einwanderungsstatus des Mitarbeiters.
  • Zusammenarbeit bei Inspektionen durch Arbeits- und Einwanderungsbehörden.

Pflichten des Mitarbeiters:

  • Beschaffung und Erhalt gültiger Einwanderungsdokumente (Visum, Arbeitserlaubnis, temporäre Aufenthaltserlaubnis).
  • Einhaltung der Bedingungen und Auflagen ihrer Visa und Genehmigungen.
  • Anmeldung der Adresse bei der Polizei bei Ankunft und Meldung von Änderungen.
  • Benachrichtigung der Behörden über bedeutende Lebensereignisse (z.B. Adressänderung, Familienstand).
  • Einhaltung der serbischen Gesetze und Vorschriften.
  • Nur für den im Arbeitserlaubnis dokumentierten Arbeitgeber arbeiten.

Die Nichteinhaltung dieser Pflichten kann für beide Seiten Strafen nach sich ziehen, darunter Geldstrafen, Abschiebung des Mitarbeiters und Beschränkungen für den Arbeitgeber, zukünftige ausländische Fachkräfte einzustellen. Die strikte Einhaltung des rechtlichen Rahmens ist entscheidend für eine erfolgreiche und rechtmäßige Beschäftigung ausländischer Talente in Serbien.

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