Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Prozesse für Mitarbeiterkündigung und Abfindung in Serbien
In Serbien schreibt das Arbeitsgesetz Kündigungsfristen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor, wobei es Unterschiede gibt, je nachdem, wer die Kündigung initiiert und unter welchen Umständen.
Arbeitnehmer haben das Recht, ihren Arbeitsvertrag mit einer schriftlichen Kündigungsfrist von mindestens 15 Tagen vor dem gewünschten Enddatum zu kündigen. Allerdings kann ein Tarifvertrag oder ein individueller Arbeitsvertrag eine längere Kündigungsfrist vorsehen, die maximal 30 Tage betragen darf.
Die Anforderung einer Kündigungsfrist hängt vom Kündigungsgrund ab:
In Serbien regelt das Arbeitsgesetz die Abfindungsansprüche der Arbeitnehmer unter bestimmten Umständen.
Eine Abfindung ist für Arbeitnehmer obligatorisch, die aufgrund technologischer, wirtschaftlicher oder organisatorischer Veränderungen im Unternehmen entlassen werden, gemäß Artikel 158 des Arbeitsgesetzes.
Der Mindestbetrag der Abfindung darf nicht weniger als ein Drittel des durchschnittlichen Bruttogehalts des Arbeitnehmers (über die letzten drei Monate vor der Abfindungszahlung) für jedes volle Beschäftigungsjahr beim Arbeitgeber betragen, gemäß Artikel 158 des Arbeitsgesetzes. Allerdings kann der allgemeine Akt des Arbeitgebers oder der Arbeitsvertrag höhere Abfindungsbeträge festlegen, aber sie dürfen nicht unter dem gesetzlichen Minimum liegen.
Eine Abfindung ist nicht fällig bei Kündigung durch den Arbeitnehmer, Kündigung aus triftigen Gründen im Zusammenhang mit dem Verhalten oder der Leistung des Arbeitnehmers (Artikel 179 des Arbeitsgesetzes) oder Kündigung während eines befristeten Vertrags (es sei denn, im Vertrag ist etwas anderes festgelegt).
Arbeitgeber sind verpflichtet, die Abfindung vor Wirksamwerden der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu zahlen, gemäß Artikel 158 des Arbeitsgesetzes.
In Serbien können Arbeitsverträge auf verschiedene Weise beendet werden. Dazu gehören die einvernehmliche Vereinbarung, das Auslaufen eines befristeten Vertrags, die Kündigung durch den Arbeitnehmer und die Kündigung durch den Arbeitgeber. Die Kündigung durch den Arbeitgeber kann aus wichtigem Grund erfolgen, basierend auf gültigen Gründen im Zusammenhang mit dem Verhalten oder der Leistung des Arbeitnehmers, oder aus wirtschaftlichen Gründen, aufgrund von finanziellen, strukturellen oder technologischen Veränderungen innerhalb des Unternehmens.
Wenn ein Arbeitgeber in Serbien einen Arbeitnehmer kündigen möchte, muss er einen gültigen, dokumentierten Grund haben. Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund muss dieser Grund im Zusammenhang mit dem Verhalten oder der Leistung des Arbeitnehmers stehen, wie im serbischen Arbeitsgesetz festgelegt. Bei einer Entlassung aufgrund von Überflüssigkeit muss der Arbeitgeber echte wirtschaftliche, technologische oder strukturelle Veränderungen nachweisen, die Stellenabbau erfordern.
Der Arbeitgeber muss ein schriftliches Kündigungsschreiben vorlegen, in dem die Kündigungsgründe klar angegeben sind und gegebenenfalls auf relevante Abschnitte des Arbeitsgesetzes verwiesen wird.
Arbeitnehmer haben das Recht, ungerechtfertigte Kündigungen über die Arbeitsinspektion oder Gerichte anzufechten. Zusätzliche Schutzmaßnahmen können für schwangere Arbeitnehmerinnen, Gewerkschaftsvertreter oder Arbeitnehmer im Krankenstand gelten, wie im serbischen Arbeitsgesetz festgelegt.
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