Verstehen Sie die Vorschriften für Urlaub und andere Arten von Freistellungen in Samoa
In Samoa regelt das Labour and Employment Relations Act 2013 (LERA) die Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer.
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf mindestens 10 Arbeitstage bezahlten Jahresurlaub für jedes volle Dienstjahr. Für diejenigen, die kein volles Dienstjahr absolviert haben, besteht Anspruch auf anteiligen Urlaub basierend auf den gearbeiteten Monaten. Dies ist in Abschnitt 27 des Labour and Employment Relations Act 2013 festgelegt.
Die Planung des Urlaubs sollte in gegenseitigem Einvernehmen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern erfolgen, wobei die betrieblichen Erfordernisse berücksichtigt werden. Wenn Urlaub ungenutzt bleibt, kann er in den nächsten Zeitraum übertragen werden. Arbeitgeber haben jedoch das Recht, Grenzen für die Menge des angesammelten Urlaubs festzulegen.
Samoa feiert im Laufe des Jahres eine Vielzahl von nationalen, religiösen und kulturellen Feiertagen.
Dieser Feiertag wird am 1. Januar begangen und markiert den Beginn des neuen Jahres.
Die Feierlichkeiten gehen am 2. Januar, dem Tag nach Neujahr, weiter.
Das Datum für den Karfreitag variiert jedes Jahr. Er wird am Freitag vor Ostersonntag begangen.
Auch der Ostermontag variiert jedes Jahr und wird am Tag nach Ostersonntag gefeiert.
Der ANZAC-Tag wird am 25. April begangen. Dieser Tag gedenkt der australischen und neuseeländischen Soldaten.
Samoa feiert seinen Unabhängigkeitstag am 1. Juni.
Der Vatertag wird am zweiten Sonntag im August gefeiert.
Der Weiße Sonntag, auch bekannt als Lotu a Tamaiti, wird am zweiten Sonntag im Oktober begangen.
Der Weihnachtstag wird am 25. Dezember gefeiert.
Der Zweite Weihnachtstag wird am 26. Dezember begangen.
Es ist wichtig zu beachten, dass in bestimmten Teilen Samoas auch regionale Feiertage oder spezielle Festtage begangen werden können.
In Samoa bieten das Labour and Employment Relations Act 2013 (LERA) und andere damit verbundene Vorschriften verschiedene Arten von Urlaub für Arbeitnehmer.
Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens 10 Arbeitstage bezahlten Krankheitsurlaub pro Dienstjahr. Nach einer bestimmten Abwesenheitsdauer kann eine ärztliche Bescheinigung erforderlich sein.
Die Bestimmungen zum Mutterschaftsurlaub umfassen mindestens 6 Wochen bezahlten Urlaub. Zusätzlich können optional weitere 6 Wochen unbezahlter Urlaub gewährt werden. Die Vergütung für diesen Urlaub wird vom Arbeitgeber gezahlt.
Väter haben Anspruch auf bis zu 5 Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub.
Im Falle des Todes eines unmittelbaren Familienmitglieds können Arbeitnehmer bis zu 3 Tage bezahlten Trauerurlaub in Anspruch nehmen.
Sonderurlaub kann aus Gründen wie Bürgerpflichten, sportlicher Vertretung, kulturellen Veranstaltungen und Gemeinschaftsverantwortungen gewährt werden. Die Ansprüche und Bedingungen für diese Art von Urlaub können variieren.
Spezifische Anspruchskriterien können je nach Art des Urlaubs und Dienstzeit variieren. Einige Arbeitsplätze können unter Tarifverträgen großzügigere Urlaubsregelungen bieten.
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