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Arbeitserlaubnisse und Visa in Samoa

Arbeitsgenehmigungen und Visabestimmungen

Erfahren Sie, wie Sie Arbeitsgenehmigungen und Visa für Mitarbeitende in Samoa sponsern.

Samoa work-permits-and-visas overview

Das Navigieren durch die Einwanderungslandschaft ist ein entscheidender Schritt für Unternehmen, die in Samoa ausländisches Personal beschäftigen möchten. Das Verständnis der spezifischen Anforderungen für Visa und Arbeitserlaubnisse ist unerlässlich, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen und einen reibungslosen Onboarding-Prozess für internationale Mitarbeitende zu erleichtern. Sams Einwanderungssystem ist darauf ausgelegt, die Einreise und den Aufenthalt von Nicht-Staatsbürgern zu regulieren, wobei nationale Interessen mit der Notwendigkeit für spezialisierte Fähigkeiten und Investitionen in Einklang gebracht werden.

Für Unternehmen, die nach Samoa expandieren oder ausländische Staatsangehörige einstellen, ist die Sicherstellung der entsprechenden Genehmigung Pflicht. Dies beinhaltet in der Regel die Beantragung eines Einreisevisums (falls aufgrund der Nationalität erforderlich) und einer Arbeitserlaubnis, die es der Person erlaubt, erwerbstätig zu sein. Der Prozess umfasst Anträge bei den relevanten Regierungsministerien, hauptsächlich dem Ministerium für Handel, Industrie und Arbeit (MCIL) für Arbeitserlaubnisse und dem Außen- und Handelsministerium (MFAT) oder der Einwanderungsabteilung für Visa.

Gängige Visatypen für ausländische Arbeitskräfte

Nicht-Bürger, die in Samoa arbeiten möchten, benötigen in der Regel ein spezielles Visum, das die Beschäftigungsaktivitäten erlaubt. Die primäre Visakategorie für diesen Zweck ist typischerweise mit der genehmigten Arbeitserlaubnis verknüpft. Während kurzfristige Geschäftsvisa begrenzte Aktivitäten wie Meetings oder Beratungen erlauben können, gestatten sie keine erwerbstätige Beschäftigung.

Gängige Visatypen, die im Jahr 2025 für ausländische Arbeitskräfte in Samoa relevant sind, umfassen:

  • Employment Visa: Wird an Personen ausgestellt, die ein Jobangebot eines samoaischen Arbeitgebers erhalten haben und eine Arbeitserlaubnis besitzen. Dies ist der häufigste Weg für eine langfristige Beschäftigung.
  • Investor Visa: Verfügbar für Personen, die bedeutende Investitionen in Samoa tätigen, was ihnen möglicherweise erlaubt, im Rahmen ihrer Investition oder ihres Geschäfts zu arbeiten.
  • Special Purpose Visa: Kann für spezifische Projekte, Vertragsarbeit oder andere besondere Umstände ausgestellt werden, die nicht durch Standardkategorien abgedeckt sind.

Die Anspruchsvoraussetzungen für diese Visa hängen in erster Linie davon ab, ob eine gültige Arbeitserlaubnis vorliegt oder bestimmte Investitionskriterien erfüllt werden, sowie von allgemeinen Einwanderungsanforderungen wie einem gültigen Reisepass, guter Gesundheit und einem sauberen Führungszeugnis.

Voraussetzungen und Verfahren für die Beantragung einer Arbeitserlaubnis

Der Erwerb einer Arbeitserlaubnis ist eine Voraussetzung für die meisten ausländischen Staatsangehörigen, die in Samoa eine Beschäftigung suchen. Der Antragsprozess wird in der Regel vom potenziellen Arbeitgeber im Namen des ausländischen Mitarbeiters eingeleitet.

Anspruchsvoraussetzungen:

  • Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Position nicht ausreichend durch einen qualifizierten samoaischen Staatsbürger besetzt werden kann.
  • Der ausländische Arbeitnehmer muss die erforderlichen Fähigkeiten, Qualifikationen und Erfahrungen für die Rolle besitzen.
  • Der Arbeitgeber muss eine rechtlich registrierte Einheit in Samoa sein.
  • Die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses müssen den samoaischen Arbeitsstandards entsprechen.

Erforderliche Dokumente:

Die für die Beantragung einer Arbeitserlaubnis in 2025 benötigten Dokumente umfassen typischerweise:

  • Vollständig ausgefülltes Formular für die Arbeitserlaubnis.
  • Angebotsschreiben/Arbeitsvertrag vom samoaischen Arbeitgeber.
  • Angaben zur Gewerbeanmeldung des Arbeitgebers.
  • Nachweis durch den Arbeitgeber über die Notwendigkeit, einen ausländischen Arbeiter einzustellen (z.B. Nachweis über lokale Rekrutierungsversuche).
  • Lebenslauf des ausländischen Mitarbeiters (CV) sowie Kopien von Bildungsnachweisen und Berufszertifikaten.
  • Kopie des Reisepasses des Arbeitnehmers (gültig für mindestens sechs Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus).
  • Ärztliches Gesundheitszeugnis.
  • Polizeiliche Führungszeugnisse aus dem Heimatland und allen Staaten des Aufenthalts in den letzten fünf Jahren.
  • Passfotos.
  • Weitere vom MCIL angeforderte Dokumente.

Antragsverfahren:

  1. Der Arbeitgeber bereitet den Antrag auf Arbeitserlaubnis vor und reicht ihn samt Unterlagen beim Ministerium für Handel, Industrie und Arbeit (MCIL) ein.
  2. Das MCIL prüft den Antrag, eventuell in Absprache mit anderen relevanten Regierungsstellen.
  3. Bei Genehmigung stellt das MCIL einen Freigabebrief für die Arbeitserlaubnis aus.
  4. Der ausländische Arbeitnehmer nutzt diese Genehmigung, um beim samoaischen Hochkommissariat, der Botschaft oder dem Konsulat in seinem Heimatland das erforderliche Einreisevisum zu beantragen, oder bei Vorlage einer vorherigen Genehmigung für Visa-on-Arrival bei Ankunft.
  5. Bei Ankunft in Samoa muss sich der Arbeitnehmer möglicherweise bei der Einwanderungsabteilung registrieren und weitere Kontrollen durchlaufen.

Bearbeitungszeiten und Gebühren (Schätzungen für 2025):

Die Bearbeitungszeiten können je nach Komplexität des Antrags und der Anzahl der Einreichungen variieren. Für 2025 liegen die typischen Bearbeitungszeiten für einen Antrag auf Arbeitserlaubnis bei MCIL bei 4 bis 8 Wochen. Eine beschleunigte Bearbeitung ist möglicherweise nicht immer möglich.

Die Gebühren für die Arbeitserlaubnis sind Änderungen unterworfen, umfassen aber in der Regel eine Antragsgebühr und eine jährliche Genehmigungsgebühr.

Gebührenart Geschätzte Kosten (SAT) Anmerkungen
Antragsgebühr 100 - 200 Nicht erstattungsfähig
Jährliche Genehmigungsgebühr 500 - 1500+ Variiert je nach Beruf und Dauer

Hinweis: Diese Zahlen sind Schätzungen für 2025 und sollten bei den entsprechenden Behörden bestätigt werden.

Sponsoring-Anforderungen:

Der samoaische Arbeitgeber fungiert als Sponsor für den Antrag auf Arbeitserlaubnis des ausländischen Mitarbeiters. Der Arbeitgeber ist verantwortlich dafür, dass der Antrag vollständig und korrekt ist, die Arbeitsschutz- und Arbeitsgesetze eingehalten werden und der Mitarbeiter bei Umzügen und Integration unterstützt wird. Der Arbeitgeber kann auch für Rückführungskosten verantwortlich sein, falls das Arbeitsverhältnis unter bestimmten Umständen beendet wird.

Wege zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung

Samoa bietet nur begrenzte Wege zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung für ausländische Staatsangehörige. Diese basieren in der Regel auf Langzeitaufenthalt, bedeutenden Investitionen oder engen familiären Bindungen zu samoaischen Bürgern.

  • Langzeitaufenthalt: Personen, die legal über einen längeren Zeitraum (oft 10 Jahre oder mehr) in Samoa wohnen und im Besitz gültiger langfristiger Visa oder Genehmigungen sind, können berechtigt sein, einen Antrag auf dauerhaften Aufenthalt zu stellen, vorausgesetzt, sie erfüllen bestimmte Kriterien, einschließlich guter Charaktereigenschaften, Integration in die Gemeinschaft und finanzieller Stabilität.
  • Investition: Bedeutende Investoren, die substanzielle Beiträge zur samoaischen Wirtschaft geleistet haben und ihre Investition für einen festgelegten Zeitraum aufrechterhalten, können für eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in Frage kommen.
  • Familiäre Bindungen: Ehepartner und unterhaltspflichtige Kinder von samoaischen Bürgern oder Daueraufenthaltsberechtigten können berechtigt sein, einen Antrag auf dauerhaften Aufenthalt zu stellen.

Der Prozess der Erlangung der dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung ist getrennt vom Antrag auf Arbeitserlaubnis und erfordert die Einreichung eines Antrags bei der Einwanderungsabteilung, eine umfangreiche Dokumentation sowie gründliche Hintergrundüberprüfungen. Die Bearbeitungszeiten und Gebühren variieren erheblich, abhängig von der Grundlage des Antrags.

Optionen für Dependents Visa

Ausländische Arbeitnehmer mit gültiger Arbeitserlaubnis und langfristigen Visa in Samoa können berechtigt sein, ihre Angehörigen (Ehepartner und minderjährige Kinder) mitzubringen, um mit ihnen zu wohnen.

  • Anspruchsvoraussetzungen: Angehörige müssen in der Regel ihre Beziehung zum Hauptvisa-Inhaber nachweisen (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden). Der Hauptvisa-Inhaber muss ausreichende finanzielle Mittel nachweisen, um seine Angehörigen ohne öffentliche Mittel zu unterstützen.
  • Visakategorie: Angehörige erhalten meist ein Dependents-Visum oder -Genehmigung, das an die Gültigkeit des Visums/Genehmigung des Hauptarbeitnehmers gekoppelt ist.
  • Dokumentation: Erforderliche Dokumente umfassen typischerweise Nachweise der Verwandtschaft, Reisepässe der Angehörigen, medizinische Berichte, Polizeiliche Führungszeugnisse (bei erwachsenen Angehörigen) sowie Nachweise der finanziellen Unterstützung durch den Hauptarbeitnehmer.
  • Antrag: Dependents-Visumanträge werden in der Regel gleichzeitig mit oder nach dem Antrag des Hauptarbeitnehmers auf das Visum/ die Arbeitserlaubnis bei den zuständigen Behörden eingereicht.

Dependents-Visas gewähren in der Regel nicht automatisch das Recht, in Samoa zu arbeiten. Möchte ein Angehöriger arbeiten, muss er/sie die Anspruchsvoraussetzungen eigenständig erfüllen und eine eigene Arbeitserlaubnis beantragen.

Visum-Compliance-Pflichten für Arbeitgeber und Mitarbeitende

Die Einhaltung der Einwanderungs- und Arbeitsgesetze Samoas ist entscheidend für beide Seiten — Arbeitgeber und ausländische Mitarbeitende.

Pflichten der Arbeitgeber:

  • Sicherstellen, dass alle ausländischen Mitarbeitenden vor Beginn des Arbeitsverhältnisses gültige Arbeitserlaubnisse und Visa besitzen.
  • Einhalten der in der Arbeitserlaubnis und im Arbeitsvertrag festgelegten Bedingungen.
  • Meldung an MCIL und die Einwanderungsabteilung über Änderungen des Beschäftigungsstatus (z.B. Beendigung, Rollen- oder Gehaltsänderung).
  • Einhalten der samoaischen Arbeitsgesetze bezüglich Löhnen, Arbeitszeiten, Urlaub und Arbeitssicherheit.
  • Führen und Aufbewahren genauer Aufzeichnungen über den Einwanderungsstatus der ausländischen Mitarbeitenden.
  • Möglicherweise Übernahme der Rückführungskosten bei gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen.

Pflichten der Mitarbeitenden:

  • Stets einen gültigen Reisepass, Visa und Arbeitserlaubnis besitzen.
  • Die Bedingungen ihres Visums und ihrer Arbeitserlaubnis einhalten (z.B. nur für das sponsornde Unternehmen in der genehmigten Rolle arbeiten).
  • Die Gesetze und Vorschriften Samoas befolgen.
  • Änderungen ihrer persönlichen Umstände (z.B. Adressänderung) bei der Einwanderungsabteilung melden.
  • Samoa bei Ablauf oder Widerruf des Visums/der Arbeitserlaubnis verlassen, es sei denn, eine gültige Verlängerung oder eine neue Genehmigung wird erteilt.

Die Nichteinhaltung der Einwanderungsvorschriften kann zu erheblichen Strafen führen, einschließlich Geldbußen, Abschiebung des Mitarbeiters und rechtlichen Schritten gegen den Arbeitgeber. Eine regelmäßige Überprüfung des Einwanderungsstatus sowie proaktive Kommunikation mit den zuständigen Behörden sind essentiell, um die Einhaltung der Vorschriften im Jahr 2025 und darüber hinaus sicherzustellen.

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