Verstehen Sie die Vorschriften für Urlaub und andere Arten von Freistellungen in Russland
In Russland schreibt das Arbeitsgesetz vor, dass alle Vollzeitbeschäftigten Anspruch auf mindestens 28 Kalendertage bezahlten Urlaub pro Jahr haben. Dies entspricht ungefähr 20 Arbeitstagen basierend auf einer regulären Fünf-Tage-Woche.
Mitarbeiter haben Anspruch auf ihren vollen Urlaubsanspruch nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit. Ein anteiliger Urlaubsanspruch kann jedoch vor Ablauf eines Jahres genommen werden, berechnet auf Basis der gearbeiteten Monate. Es ist auch möglich, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, Urlaub vor Ablauf von sechs Monaten Betriebszugehörigkeit zu nehmen, aber dieser Urlaub wäre unbezahlt.
Das Gesetz verlangt, dass mindestens eine Urlaubsperiode mindestens 14 Tage lang und ununterbrochen sein muss. Die verbleibenden Tage können in kleineren Abschnitten über das Jahr verteilt genommen werden, wie zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart. Falls es ungenutzten Urlaub gibt, kann dieser ins folgende Jahr übertragen werden, ohne gesetzliche Begrenzung der Ansammlung.
Bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern haben Anspruch auf verlängerten Jahresurlaub über die Mindestdauer von 28 Tagen hinaus. Dazu gehören Arbeitnehmer unter 18 Jahren, solche, die unter gefährlichen oder schwierigen Bedingungen arbeiten, bestimmte Berufe wie Lehrer und Arbeitnehmer, die in den Regionen des Hohen Nordens Russlands arbeiten. Die spezifische Menge des zusätzlichen Urlaubs variiert je nach Kategorie.
Russland feiert das ganze Jahr über eine Vielzahl von nationalen Feiertagen, die historische Ereignisse, kulturelle Traditionen und religiöse Beobachtungen würdigen. Hier ist eine Übersicht über einige wichtige Feiertage.
In Russland sieht das Arbeitsrecht verschiedene Urlaubsregelungen für Arbeitnehmer vor, um sicherzustellen, dass sie Zeit für Erholung, Genesung und persönliche Verpflichtungen haben. Die wichtigsten Urlaubsarten, die im russischen Arbeitsgesetzbuch (RLC) vorgeschrieben sind, sind wie folgt:
Jahresurlaub: Alle Vollzeitbeschäftigten haben Anspruch auf mindestens 28 Kalendertage bezahlten Jahresurlaub pro Jahr. Dieser Urlaub ist zur Entspannung und Erholung gedacht.
Krankenurlaub: Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Krankenurlaub, wenn sie ein ärztliches Attest vorlegen. Die Mindestdauer für Krankenurlaub beträgt 15 Tage bei gewöhnlichen Krankheiten oder Verletzungen. Komplexere medizinische Situationen können eine Genehmigung durch eine medizinische Kommission für eine verlängerte Beurlaubung erfordern.
Mutterschaftsurlaub: Weibliche Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf 140 Tage voll bezahlten Mutterschaftsurlaub, bestehend aus 70 Tagen vor der Geburt und 70 Tagen nach der Geburt. Dieser Urlaub wird vom Sozialversicherungsfonds kompensiert.
Vaterschaftsurlaub: Väter haben Anspruch auf 10 Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub bei der Geburt eines Kindes, sofern sie eine Geburtsurkunde vorlegen.
Elternurlaub: Arbeitnehmer mit Kindern unter 14 Jahren können unbezahlten Urlaub nehmen, um ein krankes Kind zu pflegen. Die Dauer dieses Urlaubs hängt von der Schwere der Krankheit des Kindes ab.
Bildungsurlaub: Arbeitnehmer, die in Bildungsprogrammen eingeschrieben sind, können Urlaub zur Ablegung von Prüfungen oder zur Erledigung von Kursarbeiten beantragen. Die Dauer des Urlaubs und die Zahlungsbedingungen werden mit dem Arbeitgeber vereinbart.
Unbezahlter Urlaub: Arbeitnehmer können unbezahlten Urlaub aus persönlichen Gründen über die Pflichturlaubsarten hinaus beantragen. Arbeitgeber sind jedoch nicht verpflichtet, solchen Urlaub zu gewähren, und die Dauer ist Verhandlungssache.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen einen allgemeinen Rahmen bieten. Spezifische Details und Ausnahmen bezüglich der Urlaubsansprüche können je nach Arbeitsverträgen, Tarifverträgen und Branchenvorschriften variieren.
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