Kostenrechner für Beschäftigungskosten in Russland
Berechnen Sie Ihre vollständigen Einstellungskosten für Russland-Mitarbeiter, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Mitarbeiterleistungen und Verwaltungsgebühren. Dieser Gehaltsrechner liefert genaue Schätzungen der Arbeitgeberkosten für fundierte Einstellungsentscheidungen.
Personalkosten berechnen
Aufschlüsselung der Beschäftigungskosten
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Arbeitgebersteuerbeiträge
| Steuerart | Satz | Basis |
|---|---|---|
| Einheitliche Sozialbeiträge (USC) | 30% (bis zur Grenze) / 15,1% (über der Grenze) | Bruttogehalt des Mitarbeiters |
| Unfall- & Berufskrankheitenversicherung | 0,2% - 8,5% | Bruttogehalt des Mitarbeiters |
| Persönliche Einkommenssteuer (PIT) | Einwohner: 13% (bis 5 Mio. RUB), 15% (über 5 Mio. RUB). Nicht-Einwohner: 30% | Einkommen des Mitarbeiters |
| Körperschaftsteuer | 25% (Allgemeinsteuersatz) | Unternehmensgewinn |
Einreichung & Compliance
- PIT-Zahlungen: Bis zum 28. Tag des laufenden Monats für Einkommen, das zwischen dem 1. und 22. des Monats gezahlt wurde; bis zum 5. Tag des nächsten Monats für Einkommen, das zwischen dem 23. und Monatsende gezahlt wurde.
- USC-Zahlungen: Bis zum 28. Tag des Monats, der auf den Monat folgt, für den die Beiträge berechnet werden.
- Berichterstattung:
- EFS-1 (Einheitliche Informationen über den russischen Sozialfonds): Fristen variieren (z.B. Beschäftigungsereignisse oft bis zum nächsten Arbeitstag, Dienstperioden jährlich).
- 6-NDFL (Berechnung der persönlichen Einkommenssteuer): Vierteljährliche Berichte bis zum 25. Tag des Monats nach dem Quartal; Jahresbericht bis zum 25. Februar des Folgejahres.
- Körperschaftsteuererklärung: Jahreserklärung bis zum 25. März; vierteljährliche Erklärungen bis zum 25. Tag des Monats nach dem Berichtszeitraum.
Im Jahr 2025 führte Russland bedeutende Änderungen in seinem Steuersystem durch, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer betreffen.
Personal Income Tax
Ab dem 1. Januar 2025 führte Russland ein progressives Einkommensteuersystem ein. Dieses ersetzt die vorherige Pauschalsteuer und besteht nun aus fünf Steuerklassen:
- 13%: Bis zu einem Jahresgehalt von RUB 2,4 Millionen (bis zu RUB 200.000 monatlich).
- 15%: Zwischen RUB 2,4 Millionen und RUB 5 Millionen Jahresgehalt (zwischen RUB 200.000 und RUB 416.700 monatlich).
- 18%: Zwischen RUB 5 Millionen und RUB 20 Millionen Jahresgehalt (zwischen RUB 416.700 und RUB 1,67 Millionen monatlich).
- 20%: Zwischen RUB 20 Millionen und RUB 50 Millionen Jahresgehalt (zwischen RUB 1,67 Millionen und RUB 4,17 Millionen monatlich).
- 22%: Über RUB 50 Millionen Jahresgehalt (über RUB 4,17 Millionen monatlich).
Diese Sätze gelten nur für den Teil des Einkommens innerhalb jeder Steuerklasse, nicht für das gesamte Einkommen. Zum Beispiel, wenn eine Person jährlich RUB 6 Millionen verdient, werden die ersten RUB 2,4 Millionen mit 13% besteuert, die nächsten RUB 2,6 Millionen mit 15% und die verbleibenden RUB 1 Million mit 18%.
Sozialversicherungsbeiträge
Arbeitgeber in Russland sind verantwortlich für die Zahlung verschiedener Sozialversicherungsfonds im Namen ihrer Arbeitnehmer:
- Pensionsfonds: 22% des Gehalts eines Arbeitnehmers bis zu RUB 1.465.000 jährlich, und 10% für jeden Betrag, der diesen Schwellenwert übersteigt.
- Sozialversicherungsfonds: 2,9% des Gehalts eines Arbeitnehmers bis zu RUB 966.000 jährlich.
- Krankenversicherungsfonds: 5,1% des Gehalts des Arbeitnehmers.
- Unfallversicherung: Mindestsatz von 0,2%, wobei der genaue Satz je nach Branche und den damit verbundenen Risiken variiert.
Steuerliche Abzüge
Mehrere Abzüge stehen zur Verfügung, um das steuerpflichtige Einkommen der Arbeitnehmer zu reduzieren:
- Standardabzüge im Zusammenhang mit Kindern, mit erhöhten Beträgen und höheren Einkommensgrenzen für die Anspruchsberechtigung.
- Ein neuer Abzug von RUB 18.000 für Personen, die Arbeits- und Verteidigungsbereitstests bestehen.
Vereinfachtes Steuersystem (STS)
Das STS wurde mit einigen Anpassungen versehen. Die Einkommensgrenzen für die Anspruchsberechtigung wurden erhöht, ebenso Unterschiede bei den Mehrwertsteuerpflichten für Unternehmen, die dieses System verwenden.
Weitere Steueränderungen
Der Körperschaftsteuersatz wurde auf 25% angehoben, mit einigen Ausnahmen und Anreizen. Änderungen bei Steuerbefreiungen für bestimmte Finanztransaktionen, wie z. B. den Verkauf von Aktien oder Anteilen, wurden ebenfalls eingeführt, wobei Befreiungen nicht mehr für Beträge über RUB 50 Millionen gelten.
Allgemeine Informationen zu Steuer und Gehaltsabrechnung für Arbeitnehmer in Russland
- Arbeitsverträge sind obligatorisch und müssen auf Russisch verfasst sein. Sie sollten die Beschäftigungsbedingungen klar definieren, einschließlich Gehalt, Leistungen, Arbeitszeiten und Kündigungsbedingungen.
- Die Standardarbeitswoche beträgt 40 Stunden, Überstunden sind auf vier Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Tagen beschränkt, mit einer maximalen Grenze von 120 Stunden jährlich. Überstunden werden in der Regel mit 150 % des regulären Stundenlohns für die ersten zwei Stunden und 200 % danach vergütet.
- Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens 28 Kalendertage bezahlten Jahresurlaub.
- Arbeitgeber sind verantwortlich für die Berechnung, Einbehaltung und Abführung der Arbeitnehmersteuern an die zuständigen Behörden.
- Russland betreibt ein PAYE-System, bei dem Arbeitgeber Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge bei jeder Gehaltszahlung einbehalten.
- Die Gehaltsabrechnung erfolgt in der Regel zweimal im Monat.
- Arbeitgeber müssen verschiedenen Meldepflichten nachkommen, einschließlich der Einreichung von Gehaltsmeldungen und Steuererklärungen bei den Steuerbehörden und Sozialversicherungsträgern.
- Nichteinhaltung der Steuer- und Gehaltsregeln kann zu Strafzahlungen und rechtlichen Maßnahmen führen.
Es ist für Arbeitgeber unerlässlich, stets die neuesten Steuergesetze und -regulierungen in Russland im Blick zu behalten, um die Einhaltung zu gewährleisten und potenzielle Strafen zu vermeiden. Die bereitgestellten Informationen sind gültig bis heute, dem 17. Februar 2026, und können Änderungen unterliegen. Es wird empfohlen, einen qualifizierten Steuerberater zu konsultieren.



