Austria bietet einen stabilen Rahmen an Arbeitnehmerleistungen und -ansprüchen, die tief in den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft verwurzelt sind. Dieses System ist darauf ausgelegt, den Arbeitnehmern ein starkes Sicherheitsnetz zu bieten, das wichtige Bereiche wie Gesundheit, Altersvorsorge, Arbeitslosen- und Unfallversicherung abdeckt, alongside großzügige Regelungen für bezahlten Urlaub und Arbeitszeitvorschriften. Arbeitgeber, die in Österreich tätig sind, müssen diese gesetzlichen Anforderungen sorgfältig einhalten, da die Einhaltung streng überwacht wird.
Über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus erfordern die wettbewerbsfähigen Arbeitsmärkte Österreichs oft, dass Arbeitgeber zusätzliche Leistungen anbieten, um Talente anzuziehen und zu binden. Die Erwartungen der Arbeitnehmer sind hoch, insbesondere in bestimmten Branchen und für Fachpositionen, was ein gut ausbalanciertes Leistungspaket zu einem entscheidenden Bestandteil der Gesamtvergütung macht. Das Verständnis sowohl der obligatorischen Verpflichtungen als auch des Angebots an gängigen freiwilligen Leistungen ist wesentlich für erfolgreiche Arbeitsverhältnisse in Österreich.
Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtleistungen
Das österreichische Arbeitsrecht schreibt für Arbeitnehmer mehrere zentrale Leistungen und Ansprüche vor, die die Grundlage des Sozialversicherungssystems und der Beschäftigungsstandards des Landes bilden. Die Einhaltung dieser Anforderungen ist für alle Arbeitgeber unverzichtbar.
Sozialversicherungsbeiträge
Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind verpflichtet, in das umfassende österreichische Sozialversicherungssystem einzuzahlen. Diese Beiträge decken die Krankenversicherung, Pensionsversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung ab. Die Beitragssätze sind ein Prozentsatz des Bruttogehalts des Arbeitnehmers und werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt.
| Versicherungsart | Arbeitgeberanteil (ca. %) | Arbeitnehmeranteil (ca. %) |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | 3,78 | 3,87 |
| Pensionsversicherung | 12,55 | 10,25 |
| Arbeitslosenversicherung | 2,95 | 2,95 |
| Unfallversicherung | 1,10 | 0,00 |
| Gesamt (ca.) | 20,98 | 17,07 |
Hinweis: Diese Sätze sind ungefähre Angaben und können Änderungen unterliegen. Spezifische Raten können je nach Einkommensgrenzen und anderen Faktoren leicht variieren.
Arbeitgeber sind verantwortlich für die Berechnung, Abführung des Arbeitnehmeranteils und Überweisung der Gesamtsumme der Beiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile) an die entsprechenden Sozialversicherungsträger.
Bezahlter Urlaub
- Jahresurlaub: Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens 25 Arbeitstage (entspricht 5 Wochen) bezahlten Jahresurlaub pro Jahr. Nach 25 Dienstjahren beim selben Arbeitgeber erhöht sich dieser Anspruch auf 30 Arbeitstage (6 Wochen).
- Feiertage: Österreich hat zahlreiche bundeseigene Feiertage, an denen Arbeitnehmer in der Regel Anspruch auf einen bezahlten freien Tag haben. Wenn ein Arbeitnehmer an einem Feiertag arbeitet, besteht in der Regel Anspruch auf Zuschlag oder Ausgleichszeit.
- Krankheit: Arbeitnehmer haben Anspruch auf Fortzahlung des Gehalts während Krankheits- oder Verletzungszeiten. Die Dauer der Fortzahlung hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab, meist beginnt sie mit voller Bezahlung für einen bestimmten Zeitraum, gefolgt von Teilzahlungen.
- Sonderurlaub: Arbeitnehmer können Anspruch auf bezahlten Urlaub aus bestimmten persönlichen Gründen haben, z.B. Umzug, Hochzeit, Beerdigung eines engen Angehörigen oder Pflege eines kranken Kindes (Pflegeurlaub).
Arbeitszeit
Die reguläre Arbeitszeit beträgt in der Regel 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche. Kollektivverträge sehen oft kürzere Standardarbeitswochen vor (z.B. 38,5 Stunden). Überstunden sind innerhalb gesetzlicher Grenzen erlaubt und werden in der Regel mit einem Zuschlag (z.B. 150 % des normalen Lohns) vergütet. Strenge Regeln gelten für tägliche und wöchentliche Ruhezeiten.
Weitere Ansprüche
Obligatorische Ansprüche umfassen auch Regelungen für Abfindungen (unter bestimmten Bedingungen), Schutz vor unrechtmäßiger Kündigung sowie spezielle Rechte bezüglich Elternzeit und Teilzeitarbeit für Eltern.
Üblicherweise angebotene freiwillige Leistungen durch Arbeitgeber
Obwohl sie gesetzlich nicht vorgeschrieben sind, bieten viele österreichische Arbeitgeber zusätzliche Leistungen an, um ihre Vergütungspakete zu ergänzen, das Wohlergehen der Mitarbeiter zu verbessern und sich im Arbeitsmarkt einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Die Erwartungen der Arbeitnehmer umfassen oft einige dieser Leistungen, insbesondere in gefragten Rollen oder Branchen.
- Zusatzkrankenversicherung: Während die obligatorische Krankenversicherung die grundlegende medizinische Versorgung abdeckt, bieten Arbeitgeber möglicherweise private Zusatzkrankenversicherungen an oder beteiligen sich daran. Diese Pläne können den Zugang zu Privatkliniken, Arztwahl, kürzere Wartezeiten und Leistungen, die nicht vollständig vom gesetzlichen System gedeckt sind (z.B. Zahnbehandlung, alternative Therapien), bieten.
- Essensgutscheine oder Zuschüsse: Die Bereitstellung von Essensgutscheinen oder die Subventionierung von Kantinenessen ist ein sehr verbreitetes Angebot. So können Mitarbeiter ihre täglichen Lebenshaltungskosten besser bewältigen, oft steuerlich begünstigt bis zu bestimmten Grenzen.
- Firmenwagen: Insbesondere für Tätigkeiten mit Reisebedarf (z.B. Vertrieb) ist ein Firmenwagen ein häufig vergebenes Benefit. Regeln bezüglich privater Nutzung und Besteuerung gelten.
- Zuschüsse für öffentliche Verkehrsmittel: Die Übernahme der Kosten für öffentliche Verkehrsmittel ist ein umweltfreundliches und geschätztes Benefit.
- Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen: Arbeitgeber investieren häufig in die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter, z.B. durch Kurse, Zertifizierungen oder Weiterbildungsförderung, um Fähigkeiten zu verbessern und die Karriereentwicklung zu fördern.
- Flexible Arbeitszeiten: Das Angebot flexibler Arbeitszeiten, Homeoffice oder verkürzte Arbeitswochen wird zunehmend beliebter und ist bei Arbeitnehmern, die eine bessere Work-Life-Balance suchen, sehr geschätzt.
- Betriebliche Altersvorsorge: Während die staatliche Rente verpflichtend ist, bieten viele Arbeitgeber zusätzliche betriebliche Pensionspläne an (siehe unten).
- Kinderbetreuung: Einige größere Arbeitgeber bieten betriebsnahe Betreuungseinrichtungen an oder subventionieren externe Kinderbetreuung.
- Fitness- und Wellnessprogramme: Zuschüsse für Fitnessstudio-Mitgliedschaften, betriebliche Sportaktivitäten oder Wellnessprogramme werden angeboten, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu fördern.
Die Kosten für diese freiwilligen Leistungen variieren erheblich je nach Art, Anbieter und Umfang der Absicherung. Arbeitgeber kalkulieren in der Regel einen Prozentsatz des Gehalts oder einen festen Betrag pro Mitarbeiter für diese Leistungen. Ein wettbewerbsfähiges Paket anzubieten, erfordert, dass man versteht, was in der Branche Standard ist und was potenzielle Arbeitnehmer in der Zielgruppe am meisten schätzen.
Anforderungen und Praktiken bei Krankenversicherung
Die Krankenversicherung ist ein Grundpfeiler des österreichischen Sozialversicherungssystems und für alle Arbeitnehmer obligatorisch. Das System wird hauptsächlich durch die zuvor genannten Sozialversicherungsbeiträge finanziert, die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt werden.
Arbeitnehmer werden bei Beginn des Arbeitsverhältnisses automatisch bei der relevanten Krankenkasse (Österreichische Gesundheitskasse - ÖGK oder andere spezielle Kassen) durch den Arbeitgeber registriert. Diese obligatorische Versicherung bietet Zugang zu einem breiten Spektrum an medizinischen Leistungen, einschließlich Arztbesuche, Krankenhausversorgung, Medikamente und Rehabilitation.
Obwohl das gesetzliche System eine umfassende Versorgung bietet, entscheiden sich viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber für private Zusatzkrankenversicherungen. Arbeitgeber können diese als Gruppentarif anbieten, oft zu günstigeren Konditionen als Einzelversicherungen, und möglicherweise einen Teil oder die gesamten Prämien tragen. Diese Zusatzversicherung ist keine gesetzliche Verpflichtung, ist jedoch ein bedeutender Faktor bei der Gewinnung und Bindung von Mitarbeitern, da sie erweiterte Leistungen und größere Flexibilität bietet.
Die Einhaltung für Arbeitgeber umfasst die korrekte Berechnung und Abführung der obligatorischen Krankenversicherungsbeiträge im Rahmen der Gesamtsozialversicherungszahlungen sowie die rechtzeitige Anmeldung und Abmeldung der Arbeitnehmer bei der Krankenkasse.
Altersvorsorge und Rentenpläne
Österreich verfügt über ein obligatorisches staatliches Rentensystem, das durch Sozialversicherungsbeiträge finanziert wird. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer leisten einen bedeutenden Anteil ihres Einkommens in dieses System, das Altersrenten basierend auf Beitragsjahren und Einkommen gewährt.
Neben der staatlichen Rente gibt es zwei Hauptarten von Zusatzpensionsystemen:
- Betriebliche Altersvorsorge (Betriebliche Altersversorgung): Diese sind freiwillige Systeme, die von Arbeitgebern eingerichtet werden. Sie können in verschiedenen Formen bestehen, z.B. Direktversicherung, Pensionskassen oder Unterstützungskassen. Arbeitgeber tragen häufig zu diesen Plänen bei, und Arbeitnehmer haben möglicherweise die Möglichkeit, selbst Beiträge zu leisten. Diese Systeme gewinnen zunehmend an Bedeutung als Ergänzung zur staatlichen Rente.
- Private Altersvorsorge: Privatpersonen können auch eigenständig private Rentenversicherungen abschließen. Arbeitgeber können diese fördern, sind aber im Allgemeinen nicht direkt involviert, außer sie bieten spezielle Finanzberatung oder Gehaltsumwandlungsmodelle an.
Für Arbeitgeber ist die Bereitstellung einer betrieblichen Altersvorsorge ein gängiger Weg, um das Leistungspaket zu erweitern. Es zeigt Engagement für die langfristige finanzielle Sicherheit der Mitarbeiter und kann ein wirksames Mittel zur Bindung sein. Die Einhaltung der spezifischen Regeln des gewählten Plans sowie die korrekte Behandlung der Beiträge und steuerlichen Folgen ist dabei zu beachten.
Typische Leistungspakete nach Branche und Unternehmensgröße
Die Zusammensetzung und Großzügigkeit der Arbeitnehmerleistungspakete in Österreich kann erheblich je nach Branche und Unternehmensgröße variieren.
- Branche:
- Tech & IT: Bieten oft hoch wettbewerbsfähige Pakete an, inklusive umfangreicher Fortbildungsbudgets, flexibler Arbeitsregelungen (inklusive Homeoffice), Aktienoptionen oder Bonuszahlungen und modernen Büroräumen. Zusatzkrankenversicherung und attraktive Pensionspläne sind üblich.
- Finanzwesen & Beratung: Bieten in der Regel umfassende Leistungen, inklusive leistungsabhängiger Boni, umfangreicher Zusatzkrankenversicherung, großzügiger Beitragszahlungen zur Pension sowie Weiterentwicklungsmöglichkeiten.
- Produktion: Während gesetzliche Leistungen Standard sind, können optionale Leistungen mehr auf Sicherheitsausrüstung, spezielle Zulagen (z.B. für Schichtarbeit) und möglicherweise unternehmensspezifische Pensionspläne oder Gewinnbeteiligung ausgerichtet sein.
- Einzelhandel
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