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Personalkostenrechner in Österreich

Arbeitskostenrechner für Österreich

Einstellung in Österreich? Berechnen Sie sofort Ihre Gesamtkosten für die Beschäftigung — Steuern, Leistungen und mehr

Österreich employment-cost-calculator overview

Geschrieben von

Lucas Botzen.

Lucas Botzen.

Gründer, Leiter für Wachstum

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Last updated: July 23, 2026

Kostenrechner für Beschäftigungskosten in Österreich

Berechnen Sie Ihre vollständigen Einstellungskosten für Österreich-Mitarbeiter, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Mitarbeiterleistungen und Verwaltungsgebühren. Dieser Gehaltsrechner liefert genaue Schätzungen der Arbeitgeberkosten für fundierte Einstellungsentscheidungen.

Personalkosten berechnen

Österreich

Aufschlüsselung der Beschäftigungskosten

Wählen Sie ein Land aus und geben Sie ein Gehalt ein, um die Kostenaufstellung der Beschäftigung anzuzeigen.

Arbeitgebersteuerbeiträge

Steuerart Rate Basis
Sozialversicherung (Arbeitgeberanteil) ~20,98% Bruttogehalt (bis zu EUR 6.450/Monat)
Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) 3,7% oder 3,9% Bruttogehalt
Kommunale Lohnsteuer 3% Monatliche Bruttolöhne und -gehälter
Pflichtiger Mitarbeitenden-Abfindungsfond 1,53% Monatliche Bruttolöhne

Einreichung & Compliance

  • Lohn- und Sozialversicherungsbeiträge müssen bis zum 15. des Folgemonats gezahlt werden.
  • Jährliche Einkommenssteuererklärungen für jeden Mitarbeiter müssen bis Ende Februar eingereicht werden.
  • Elektronische kommunale Steuerberichte sind spätestens im März des Folgejahres fällig.

In Österreich umfassen die Arbeitnehmersteuerabzüge die Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge und andere potenzielle Abzüge für spezifische Ausgaben und Zulagen.

Einkommensteuer

  • Progressive Steuersätze: Das österreichische Einkommensteuersystem verwendet progressive Sätze, was bedeutet, dass höher Verdienende einen größeren Prozentsatz ihres Einkommens an Steuern zahlen. Für 2026 sind die Steuerklassen:
    • Bis zu €13.539: 0%
    • €13.539 bis €21.992: 20%
    • €21.992 bis €36.458: 30%
    • €36.458 bis €70.365: 40%
    • €70.365 bis €104.859: 48%
    • €104.859 bis €1.000.000: 50%
    • Über €1.000.000: 55%
  • Steuerfreibetrag: Ein Grundbetrag des Einkommens (€13.539 für Arbeitnehmer im Jahr 2026 ohne 13.1./14.1. Monatsgehälter) ist steuerfrei, inklusive bestimmter Steuervergünstigungen wie Pendlerpauschale.
  • Lohnsteuer (Arbeitnehmerabzug): Arbeitgeber ziehen die Einkommensteuer direkt vom Gehalt der Arbeitnehmer monatlich ab und führen sie an die Steuerbehörden ab.
  • Sonderzahlungen (13. und 14. Monatsgehalt): Diese Zahlungen werden in der Regel mit einem geringeren Satz von 6 % bis zu bestimmten Grenzen besteuert, wobei die ersten €620 steuerfrei sind.
  • Jährliche Arbeitnehmerveranlagung: Arbeitnehmer sind in der Regel nicht verpflichtet, eine jährliche Steuererklärung einzureichen, wenn ihr ausschließlich Einkommen aus unselbstständiger Arbeit unter Lohnsteuer fällt. Es wird jedoch empfohlen, eine Steuererklärung abzugeben, um Abzüge zu beantragen oder wenn sich die Einkommenssituation im Laufe des Jahres ändert. Die Frist für die Abgabe in Papierform ist der 30. April des Folgejahres, die elektronische Abgabe (über FinanzOnline) ist bis zum 30. Juni möglich.

Sozialversicherungsbeiträge

  • Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge: Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber tragen zum Sozialversicherungssystem bei.
  • Beitragssatz: Der Gesamtbeitrag beträgt in der Regel rund 39,05 % des Bruttogehalts des Arbeitnehmers, wobei der Anteil des Arbeitnehmers direkt vom Gehalt abgezogen wird.
  • Abdeckung: Die Sozialversicherungsbeiträge decken Gesundheitsversorgung, Renten, Arbeitslosenversicherung und andere Leistungen ab.

Weitere Abzüge und Zulagen

  • Berufsausgaben: Arbeitnehmer können bestimmte berufliche Ausgaben absetzen, einschließlich Home-Office-Kosten (bis zu €300 ab 2026), Arbeitsausrüstung, Weiterbildungskosten und Fahrtkosten. Ein Pauschalbetrag von €132 gilt, wenn keine spezifischen Ausgaben aufgeführt sind.
  • Sonderausgaben: Abzüge stehen für bestimmte Ausgaben wie Kirchenbeitrag, bestimmte Spenden und Steuerberatungskosten zur Verfügung.
  • Außergewöhnliche Belastungen: Abzüge sind möglich für außergewöhnliche Belastungen, wie hohe Krankheitskosten oder Kinderbetreuungskosten, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten.
  • Zulagen: Verschiedene Zulagen, wie die Alleinverdiener- oder Alleinerzieherzulage sowie die Pendlerpauschale, können das zu versteuernde Einkommen reduzieren.

Diese Angaben sind Stand Februar 16, 2026, und können Änderungen unterliegen.

Geschrieben von

Lucas Botzen.

Lucas Botzen.

Lucas Botzen ist Gründer von Rivermate, einer globalen Beschäftigungsplattform, die Unternehmen dabei unterstützt, Talent international zu rekrutieren, zu beschäftigen und zu verwalten. Seit der Gründung von Rivermate im Dezember 2020 konzentriert er sich darauf, praktische Lösungen zu entwickeln, die internationale Gehaltsabrechnung, Benefits, Steuern, Verträge und Beschäftigungskonformität für Remote-Teams vereinfachen. Vor Rivermate war Lucas Mitgründer und Co-Direktor von Boloo, einem E-Learning- und Softwareunternehmen, das Unternehmer dabei unterstützte, E-Commerce-Unternehmen zu starten und zu wachsen. Er skalierte Boloo auf über €2 Millionen Jahresumsatz, bevor er das Unternehmen im Jahr 2020 erfolgreich veräußerte. Lucas hat einen Bachelor-Abschluss in Business Innovation von der Avans University of Applied Sciences. Sein Hintergrund in Unternehmertum, Technologie, Automatisierung und remote work prägt weiterhin seinen Ansatz, globale Beschäftigung einfacher und menschlicher zu gestalten.

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