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Arbeitsgenehmigungen und Visa in Österreich

Anforderungen für Arbeitsgenehmigungen und Visa

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Arbeitserlaubnisse und Visa in Österreich: Ein Leitfaden für Arbeitgeber und internationale Einstellungen

Die Einstellung oder Umsiedlung eines internationalen Mitarbeiters nach Österreich erfordert ein klares Verständnis des Landes für Arbeitsvisa und -genehmigungen. Ob Sie ein Arbeitgeber sind, der in Österreich expandiert, oder ein Fachmann mit einem Jobangebot dort – die Navigation durch die österreichischen Einwanderungsanforderungen ist entscheidend für einen reibungslosen Übergang. Österreich setzt seine Einwanderungsgesetze streng durch—wenn ein ausländischer Mitarbeiter ohne die entsprechende Genehmigung arbeitet oder ein Visum überschreitet, könnten Bußgelder, Abschiebung oder sogar ein zukünftiges Einreiseverbot drohen, und Arbeitgeber können ebenfalls schwere Strafen riskieren. Andererseits stellt die Sicherung der richtigen Arbeitserlaubnisse für Ihre internationalen Mitarbeitenden die vollständige Einhaltung österreichischer Arbeitsgesetze sicher, mindert rechtliche Risiken und trägt dazu bei, einen guten Ruf zu bewahren, während eine vielfältige Belegschaft gefördert wird. Dieser umfassende Leitfaden führt Arbeitgeber und gesponserte Mitarbeitende durch die Optionen, Anforderungen und bewährten Praktiken für Arbeitserlaubnisse und Visa in Österreich, um regelkonform und erfolgreich im globalen Recruiting zu bleiben.

Wer benötigt eine Arbeitserlaubnis oder ein Visum in Österreich?

In Österreich benötigen die meisten Nicht-EU/EEA-Staatsangehörigen eine Arbeitserlaubnis (und das entsprechende Visum), um legal beschäftigt zu werden. Wenn Sie Talente außerhalb der Europäischen Union einstellen, müssen Sie die entsprechende österreichische Arbeitserlaubnis für sie sichern, bevor sie mit der Arbeit beginnen können. Dies gilt sowohl für langfristige Umsiedlungen als auch für viele kurzfristige Einsätze, die sechs Monate überschreiten. Im Gegensatz dazu benötigen EU/EEA-Bürger und Schweizer Staatsangehörige keine Arbeitserlaubnis, um in Österreich zu arbeiten, dank der Freizügigkeitsrechte innerhalb der EU. Allerdings müssen EU/EEA-Bürger, die sich länger als 90 Tage in Österreich aufhalten, ihre Anwesenheit anmelden und eine Anmeldebescheinigung bei den lokalen Behörden einholen.

Es gibt auch spezielle Kategorien von Arbeitnehmern, die vereinfachte Verfahren oder Ausnahmen haben können. Zum Beispiel könnten hochqualifizierte Spezialisten, wissenschaftliche Forscher und intra-Unternehmens-Transferierende Anspruch auf bestimmte Genehmigungen oder erleichterte Verfahren haben, basierend auf ihren Qualifikationen oder der Art ihrer Übertragung. Im Allgemeinen jedoch benötigt jeder potenzielle Mitarbeiter, der kein EU/EEA-Bürger ist, eine österreichische Visum- und Arbeitserlaubnis, wenn er in Österreich leben und Ihrem Team dort beitreten möchte.

Arbeitserlaubnis vs. Arbeit Visum in Österreich: Was ist der Unterschied?

Es ist wichtig, zwischen einer Arbeitserlaubnis und einem Arbeit Visum im österreichischen Kontext zu unterscheiden, da die Begriffe oft austauschbar verwendet werden, aber technisch unterschiedliche Aspekte des Prozesses bezeichnen. Eine Arbeitserlaubnis ist die Genehmigung, die einem ausländischen Staatsbürger erlaubt, in Österreich zu arbeiten—zum Beispiel ist die Red-White-Red Card oder eine EU Blue Card eine Art von Arbeitserlaubnis (oft in Verbindung mit einer Aufenthaltserlaubnis). Ein Arbeit Visum bezieht sich hingegen meist auf das Einreisevisum, das der Person erlaubt, nach Österreich einzureisen und dort zum Zweck der Beschäftigung zu wohnen. In der Praxis könnte ein Mitarbeiter aus dem Ausland zuerst die Arbeitserlaubnis (Genehmigung zum Arbeiten) sichern und dann ein Visum D (Nationales Visum) beantragen, um nach Österreich einzureisen und seine Permit-Karte abzuholen. Kurz gesagt: Die Arbeitserlaubnis gewährt das rechtliche Recht zu arbeiten, während das Arbeit Visum das Recht auf Einreise und Aufenthalt im Land für diese Arbeit gewährt. Beide sind notwendige Bausteine für Nicht-EU-Einstellungen: Das Visum bringt sie nach Österreich, und die Erlaubnis ermöglicht ihnen, die Arbeit dort auszuführen.

Red-White-Red Card: Österreichs Fachkräfte-Genehmigung für Nicht-EU-Staatsangehörige

Eine der wichtigsten Wege zur Arbeitserlaubnis in Österreich ist die Red-White-Red Card (Rot-Weiß-Rot Karte). Die Red-White-Red Card ist eine kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, die für hochqualifizierte Drittstaatsangehörige (Nicht-EU/EEA) konzipiert ist. Sie erlaubt dem Inhaber, in Österreich zu leben und für einen bestimmten Arbeitgeber zu arbeiten, in der Regel für eine anfängliche Dauer von bis zu 24 Monaten. Diese Option ist besonders beliebt bei Arbeitgebern, die qualifizierte Talente aus dem Ausland einstellen, da sie einen klaren Weg für den Mitarbeiter bietet, sich niederzulassen und zur österreichischen Arbeitskraft beizutragen.

Die Anspruchsberechtigung für die Red-White-Red Card basiert auf Punkten. Bewerber müssen eine Mindestpunktzahl erreichen, indem sie Punkte für verschiedene Kriterien sammeln, wie Bildungsniveau, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse (Deutsch oder Englisch) und Alter (jüngere Bewerber erhalten mehr Punkte). Entscheidend ist, dass der Kandidat ein verbindliches Jobangebot eines österreichischen Arbeitgebers vorweisen kann, um sich zu bewerben—die Red-White-Red Card ist an eine bestimmte Position und Firma gebunden. Die österreichischen Behörden (insbesondere das AMS, Österreichs Arbeitsmarktservice) prüfen den Antrag, und in vielen Fällen ist kein separater Arbeitsmarkttest erforderlich, wenn die Punkteschwelle und Kriterien erfüllt sind.

Es gibt mehrere Unterkategorien im Rahmen des Red-White-Red-Card-Systems, die auf unterschiedliche Talentgruppen abzielen: z.B. „Sehr Hochqualifizierte Arbeitnehmer“, „Fachkräfte in Mangelberufen“, „Andere Schlüsselkräfte“, Absolventen österreichischer Universitäten, Selbständige Schlüsselkräfte und Gründer von Start-ups. Jede Kategorie hat ihre eigene Punktelogik und Kriterien. Zum Beispiel könnte sich ein Softwareentwickler als Fachkraft in einem Mangelberuf bewerben, wenn sein Beruf auf Österreichs Mangelarbeitsliste steht. Das gemeinsame Merkmal ist, dass die Red-White-Red Card Österreichs Hauptinstrument ist, um qualifizierte internationale Talente anzuziehen, und nach Genehmigung verleiht sie das Recht, in Österreich zu leben und in der angegebenen Rolle bis zu zwei Jahre zu arbeiten, mit der Möglichkeit der Verlängerung. Es ist eine großartige Option für Arbeitgeber, da sie relative Stabilität bietet—der Mitarbeiter kann sich in Ihr Unternehmen integrieren, in dem Wissen, dass er einen mehrjährigen legalen Status im Land hat.

EU Blue Card in Österreich: Hochqualifizierte Arbeitserlaubnis für Drittstaatsangehörige

Ein weiterer Weg für Nicht-EU-Fachkräfte ist die EU Blue Card, eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, die in den meisten EU-Mitgliedstaaten, einschließlich Österreich, anerkannt wird. Die EU Blue Card richtet sich an hochqualifizierte Personen—Kandidaten müssen einen Hochschulabschluss (z.B. Bachelor oder Master) besitzen und ein verbindliches Jobangebot in Österreich vorweisen, das eine bestimmte Mindestgehaltsgrenze über dem Durchschnitt in Österreich erfüllt. Im Wesentlichen ist die Blue Card darauf ausgelegt, gut ausgebildete Talente in die EU zu locken, indem ihnen und ihren Familien eine erleichterte Möglichkeit geboten wird, hier zu leben und zu arbeiten.

In Österreich umfassen die Anforderungen für die EU Blue Card das Gehaltskriterium, das jährlich aktualisiert wird; Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass das angebotene Gehalt über dem festgelegten Schwellenwert liegt, sowie den Nachweis der Qualifikationen des Mitarbeiters. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, kann die Blue-Card-Anwendung eingereicht werden. Der Vorteil der EU Blue Card ist, dass sie nicht nur das Recht auf Arbeit in Österreich gewährt, sondern es den Talenten auch erleichtert, in andere teilnehmende EU-Länder in Zukunft umzuziehen: Nach 18 Monaten im ersten Land können Blue-Card-Inhaber in ein anderes Land umziehen und dort eine Blue Card beantragen. Aus Sicht des Arbeitgebers ist die Einstellung auf Basis der EU Blue Card sehr ähnlich zum Red-White-Red-Card-Prozess—Sie müssen den Mitarbeiter weiterhin sponsern und die erforderlichen Unterlagen bereitstellen, aber Sie nutzen ein europaweites Programm, das geeignet sein könnte, wenn das Profil des Kandidaten passt und möglicherweise intra-EU-Mobilität erforderlich ist.

In der Praxis behandeln österreichische Behörden Blue-Card-Anträge ähnlich wie andere Arbeitserlaubnisse, mit zusätzlichem Fokus auf die Überprüfung der Bildungsnachweise und des Gehaltsniveaus. Nach Genehmigung wird die EU Blue Card in Österreich in der Regel für zwei Jahre ausgestellt (oder für die Dauer des Arbeitsvertrags plus eine kurze Pufferzeit) und kann verlängert werden. Blue-Card-Inhaber in Österreich werden nach einer bestimmten Zeit auch für eine Red-White-Red Plus oder eine langfristige Aufenthaltserlaubnis berechtigt, ähnlich wie RWR-Card-Inhaber.

Job Seeker Visa in Österreich: Ein Weg für hochqualifizierte Personen

Österreich bietet auch ein Job Seeker Visa für bestimmte hochqualifizierte Nicht-EU-Personen an, die noch kein Jobangebot haben, aber vorübergehend in Österreich wohnen möchten, um eine Beschäftigung zu suchen. Dies ist im Wesentlichen ein sechsmonatiges Visum, das der Person erlaubt, nach Österreich einzureisen und vor Ort nach einem Job zu suchen. Es ist kein Arbeitserlaubnis selbst; vielmehr soll es jemandem Zeit geben, in Österreich eine qualifizierte Stelle zu sichern, woraufhin sie in eine Red-White-Red Card oder eine andere geeignete Arbeitserlaubnis umwandeln.

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