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Urlaubs- und Abwesenheitsrichtlinien

Verstehen Sie die Urlaubsansprüche der Mitarbeitenden und deren Richtlinien in Österreich

Österreich leave overview

Austria's robuste Arbeitsgesetze priorisieren das Wohlergehen der Arbeitnehmer und die Work-Life-Balance. Sie bieten umfassende Urlaubsansprüche, die zu den großzügigsten in Europa gehören. Für Unternehmen, die in Österreich tätig sind oder dort expandieren, ist das Verständnis dieser Regelungen entscheidend für die Einhaltung der Vorschriften und die Förderung eines positiven Arbeitsumfelds. Diese Ansprüche decken verschiedene Situationen ab, von Jahresurlauben und öffentlichen Feiertagen bis hin zu spezifischen Bestimmungen bei Krankheit, Elternverantwortung und anderen persönlichen Umständen.

Das Navigieren durch die Nuancen der österreichischen Urlaubsregelungen, einschließlich des Mindestjahresurlaubs, der Termine für öffentliche Feiertage, Anspruch auf Krankheitsurlaub sowie Dauer und Bezahlung des Elternurlaubs, stellt sicher, dass Arbeitgeber ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen und ihre Belegschaft effektiv unterstützen. Tarifvertragliche Vereinbarungen in bestimmten Branchen können sogar günstigere Konditionen als die gesetzlichen Mindeststandards vorsehen, weshalb es für Arbeitgeber unerlässlich ist, alle anwendbaren Vorschriften zu kennen.

Jahresurlaubsansprüche und -regelungen

In Österreich haben Arbeitnehmer gesetzlich Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Die Höhe des Urlaubs hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab.

  • Mindestanspruch: Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens fünf Wochen (25 Arbeitstage bei einer Fünf-Tage-Woche) bezahlten Jahresurlaub pro Jahr. Bei einer Sechs-Tage-Woche (Montag-Samstag) entspricht dies 30 Arbeitstagen.
  • Erhöhter Anspruch: Nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit erhöht sich der Jahresurlaubsanspruch auf sechs Wochen (30 Arbeitstage bzw. 36 Arbeitstage bei einer Sechs-Tage-Woche).
  • Anrechnung: Neue Mitarbeiter erwerben Jahresurlaubsansprüche in einem Tempo von zwei Arbeitstagen pro Monat. Nach sechs Monaten Beschäftigung haben sie Anspruch auf ihren vollen anteiligen Jahresurlaub. Ab dem zweiten Beschäftsjahr wird der volle Anspruch ab Beginn des Arbeitsjahres erworben.
  • Vorherige Betriebszugehörigkeit: Bis zu 12 Jahre vorherige Beschäftigung in anderen Jobs und Ausbildungszeiten können auf die 25-jährige Betriebszugehörigkeit angerechnet werden, wodurch die erforderliche Zeit beim aktuellen Arbeitgeber auf 13 Jahre reduziert wird, um den Anspruch von sechs Wochen zu erreichen.
  • Vereinbarung über den Zeitpunkt: Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen sich darauf einigen, wann der Jahresurlaub genommen wird. Arbeitgeber können Mitarbeiter nicht einseitig in den Urlaub schicken.
  • Krankheit während des Urlaubs: Falls ein Mitarbeiter mehr als drei Kalendertage krank wird, zählen diese Krankheitstage nicht als Jahresurlaub. Der Arbeitnehmer muss die Krankheit unmittelbar nach dem dritten Tag der Abwesenheit dem Arbeitgeber melden und eine ärztliche Bestätigung vorlegen.
  • Übertragung: Ungenutzter Jahresurlaub kann grundsätzlich bis zu zwei Jahre nach dem Jahr, in dem der Anspruch entstand, übertragen werden.
  • Auszahlung bei Beendigung: Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss etwaiger nicht genutzter Urlaub abgegolten werden.

Öffentliche Feiertage und observierte Tage

In Österreich gibt es eine Reihe nationaler Feiertage, an denen Beschäftigte Anspruch auf bezahlte Freistellung haben. Fällt ein Feiertag auf ein Wochenende, wird er in der Regel nicht auf einen Wochentag verschoben.

Hier eine Liste der nationalen Feiertage in Österreich für 2026:

Datum Wochentag Feiertag
1. Januar Donnerstag Neujahr
6. Januar Dienstag Heilige Drei Könige
6. April Montag Ostermontag
1. Mai Freitag Tag der Arbeit
14. Mai Donnerstag Christi Himmelfahrt
25. Mai Montag Pfingstmontag
4. Juni Donnerstag Fronleichnam
15. August Samstag Maria Himmelfahrt
26. Oktober Montag Nationalfeiertag
1. November Sonntag Allerheiligen
8. Dezember Dienstag Mariä Empfängnis
25. Dezember Freitag Weihnachten
26. Dezember Samstag Stephanitag

Hinweis: Einige österreichische Bundesländer können zusätzliche regionale Feiertage beobachten.

Policies und Bezahlung bei Krankheitsurlaub

In Österreich haben Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Krankheitsurlaub im Krankheits- oder Verletzungsfall. Die Dauer der vollen und halben Bezahlung hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab.

  • Mitteilung: Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber unverzüglich über ihre Erkrankung informieren.
  • Ärztliches Attest: Für den Krankheitsurlaub wird in der Regel ein ärztliches Attest benötigt, besonders wenn die Krankheit länger als drei Kalendertage dauert.
  • Anspruch auf Bezahlung: Der Arbeitgeber übernimmt die erste Krankheitsphase. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann der Arbeitnehmer Anspruch auf Teilzahlung durch die Krankenkasse (ÖGK) haben.
Dauer der Beschäftigung Volle Bezahlung (Arbeitgeber) Halbe Bezahlung (Arbeitgeber)
Bis 1 Jahr 6 Wochen 4 Wochen
2-15 Jahre 8 Wochen 4 Wochen
16-25 Jahre 10 Wochen 4 Wochen
26+ Jahre 12 Wochen 4 Wochen
  • Sozialversicherungsschutz: Nach Ende der Verpflichtung des Arbeitgebers zur vollen und halben Bezahlung kann der Arbeitnehmer Krankengeld von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) erhalten, in der Regel 50 % des Gehalts, für bis zu 26 Wochen, möglicherweise auch 52 Wochen, wenn in den letzten zwölf Monaten mindestens sechs Monate eine Krankenversicherung bestanden haben.
  • Wiederkehrende Krankheit: Wird ein Arbeitnehmer innerhalb von 13 Wochen nach Genesung erneut krank, kann die vorherige Krankheitsperiode auf den Gesamtanspruch angerechnet werden.
  • Urlaubsanspruch: Arbeitnehmer im Langzeitkrankheitsurlaub verlieren ihren Urlaubsanspruch nicht.

Elternurlaub (Mutterschaft, Vaterschaft, Adoption)

Österreich bietet umfassende Regelungen zum Elternurlaub, um frischgebackene Eltern zu unterstützen.

Mutterschaftsurlaub (Mutterschutz)

  • Dauer: Schwangere Frauen haben Anspruch auf mindestens 16 Wochen Mutterschaftsurlaub. Diese Zeit umfasst ein absolutes Beschäftigungsverbot von acht Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und acht Wochen nach der Geburt.
  • Verlängerung: Bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnitten wird die Nachgeburtszeit auf 12 Wochen verlängert.
  • Bezahlung: Während des Mutterschaftsurlaubs erhalten Mütter ein Wochengeld von der Sozialversicherung. Dieses basiert auf den durchschnittlichen Einkommen der letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs.

Vaterschaftsurlaub (Papamonat / Väterkarenz)

  • Dauer: Väter haben Anspruch auf bis zu einen Monat unbezahlten Vaterschaftsurlaub, oft auch "Papamonat" genannt. Dieser kann jederzeit vom Geburtsdatum des Kindes bis zum zweiten Geburtstag genommen werden.
  • Mitteilung: Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber mindestens drei Monate im Voraus informieren, um diesen Urlaub zu nehmen.
  • Bezahlung: Der Urlaub ist in der Regel unbezahlt, aber der Arbeitnehmer kann Leistungen aus der Sozialversicherung erhalten.

Elternkarenz

  • Dauer: Elternkarenz beginnt nach Ende des Mutterschaftsurlaubs und kann bis zum zweiten Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen werden (bis zu 24 Monate).
  • Gemeinsame Inanspruchnahme: Für Eltern, die Elternkarenz bis zum 24. Monat des Kindes nehmen möchten, müssen beide mindestens zwei Monate Elternkarenz jeweils in Anspruch nehmen. Bei nur einem Elternteil ist die Karenz in der Regel auf 22 Monate begrenzt. Alleinerziehende oder Fälle, in denen nur ein Elternteil Anspruch auf Karenz hat (z.B. Selbstständige des anderen Elternteils), können die vollen 24 Monate nehmen.
  • Flexibilität: Eltern können die Karenzzeiten mehrfach wechseln, wobei jeder Zeitraum mindestens zwei Monate dauern muss. Grundsätzlich können beide Elternteile nicht gleichzeitig Elternkarenz in Anspruch nehmen, mit Ausnahme eines Monats während des ersten Wechsels.
  • Bezahlung: Während der Elternkarenz haben Eltern Anspruch auf Zahlungen nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz, das von der Sozialversicherung gezahlt wird. Höhe und Dauer variieren je nach gewähltem Modell.
  • Elternteilzeit: Eltern können auch ihre Arbeitszeit reduzieren (Elternteilzeit) bis zum achten Geburtstag des Kindes, unter bestimmten Voraussetzungen.

Adoptivkarenz

  • Adoptiveltern in Österreich haben Anspruch auf Elternkarenz unter den gleichen Bedingungen und Regelungen wie leibliche Eltern.

Weitere Arten von Urlaub

Neben den Hauptkategorien erkennt das österreichische Recht und die gängige Praxis noch weitere Urlaubsarten an.

  • Pflegefreistellung: Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlte Freistellung, um sich um kranke Familienmitglieder im selben Haushalt zu kümmern. Dies beträgt in der Regel eine Woche pro Kalenderjahr. Bei Pflegebedürftigkeit eines Kindes unter 12 Jahren kann eine zusätzliche Woche gewährt werden. Dieser Anspruch wurde ausgeweitet auf die Pflege von Nicht-Verwandten im selben Haushalt.
  • Familienhospizkarenz: Arbeitnehmer haben gesetzlich das Recht, bis zu sechs Monate Familienhospizkarenz zu nehmen, um unheilbar kranke Familienangehörige oder schwer erkrankte Kinder zu pflegen. Bei schwer erkrankten Kindern ist eine Verlängerung auf neun Monate möglich.

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