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Optionen für Remote- und Flexibles Arbeiten

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Remote-Arbeit

Remote work, oder Telearbeit, hat in den letzten Jahren in Österreich einen signifikanten Anstieg erlebt. Allerdings passt sich der rechtliche Rahmen noch an diesen neuen Arbeitsstil an.

Gesetzliche Regelungen

Österreichs rechtliche Landschaft für Telearbeit ist eine Mischung aus bestehenden Arbeitsgesetzen und jüngsten Entwicklungen:

  • Allgemeiner arbeitsrechtlicher Rahmen: Das österreichische Arbeitsgesetzbuch (Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch - ABGB) bildet die Grundlage und etabliert grundlegende Arbeitsrechte und -pflichten.
  • Telearbeitsgesetz (Telearbeitsgesetz - TeleArbG): Seit dem 1. April 2021 ist dieses Gesetz in Kraft und führt spezifische Rechte und Pflichten für Telearbeitsvereinbarungen ein. Wichtige Aspekte umfassen:
    • Recht des Arbeitnehmers auf Telearbeit: Arbeitnehmer können unter bestimmten Bedingungen (z.B. Kinderbetreuungspflichten, Behinderung) Telearbeit beantragen. Arbeitgeber müssen diese Anträge in gutem Glauben prüfen und schriftliche Begründungen für Ablehnungen liefern.
    • Vereinbarung über Telearbeit: Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen formell die Bedingungen der Telearbeit vereinbaren, einschließlich Arbeitszeiten, Arbeitsplatzausstattung und Datenschutzmaßnahmen. Diese Vereinbarung kann durch Änderungen bestehender Arbeitsverträge oder separate Vereinbarungen dokumentiert werden.
    • Pflichten des Arbeitgebers: Arbeitgeber haben Pflichten in Bezug auf die Bereitstellung geeigneter Arbeitsmittel oder die Entschädigung für vom Arbeitnehmer bereitgestellte Ausrüstung, die Einhaltung von Arbeitsschutzstandards für Telearbeitsplätze und den Schutz der Arbeitnehmerdaten.

Während das Telearbeitsgesetz einen bedeutenden Fortschritt darstellt, könnten weitere Klarstellungen zu spezifischen Aspekten wie Arbeitszeitmodellen und Kostenerstattungen durch zukünftige gesetzliche Aktualisierungen oder Gerichtsurteile erfolgen.

Technologische Infrastrukturanforderungen

Österreich verfügt über eine gut entwickelte Telekommunikationsinfrastruktur:

  • Hochgeschwindigkeitsinternet: Glasfasernetze bieten weit verbreiteten Zugang zu Hochgeschwindigkeitsinternet, das für effektive Telearbeit unerlässlich ist.

Arbeitgeber sollten die geografische Verteilung ihrer Belegschaft berücksichtigen, da die Internetverbindung in abgelegenen Gebieten variieren kann. Das Ermutigen von Telearbeitern, zuverlässige Backup-Internetoptionen zu haben, kann Unterbrechungen durch mögliche Ausfälle mindern.

Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers

Das Telearbeitsgesetz beschreibt spezifische Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers:

  • Klare Kommunikation und Vereinbarungen: Die Entwicklung klarer und umfassender schriftlicher Vereinbarungen über Telearbeitsregelungen ist entscheidend. Diese Vereinbarungen sollten die Berechtigung zur Telearbeit, Arbeitszeiten, Kommunikationserwartungen, Datensicherheitsmaßnahmen und Vereinbarungen zur Bereitstellung oder Entschädigung von Ausrüstung (falls zutreffend) umfassen.
  • Arbeitsmittel und Kosten: Das Telearbeitsgesetz verlangt von Arbeitgebern, entweder geeignete Arbeitsmittel (Laptops, Software) für die Telearbeit bereitzustellen oder die Arbeitnehmer für die Kosten der Nutzung ihrer eigenen Ausrüstung zu entschädigen.
  • Arbeitsschutz: Arbeitgeber haben die Pflicht, die Gesundheit und Sicherheit der Telearbeiter zu gewährleisten. Dies kann die Bereitstellung von Anleitungen zur ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes und Verfahren zur Meldung arbeitsbedingter Verletzungen oder Krankheiten umfassen.
  • Datenschutz: Mit der Telearbeit wird die Datensicherheit von größter Bedeutung. Arbeitgeber sollten geeignete Sicherheitsmaßnahmen implementieren, um Unternehmensdaten, die aus der Ferne abgerufen werden, zu schützen. Dies kann Maßnahmen wie Zugangskontrollen, Verschlüsselung und Schulungen der Mitarbeiter zu Datenschutzpraktiken umfassen.

Österreichs sich entwickelnder rechtlicher Rahmen und starke technologische Infrastruktur bieten eine solide Grundlage für Telearbeit. Fortgesetzte gesetzliche Entwicklungen und ein Fokus auf klare Kommunikation zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern werden der Schlüssel zu einer erfolgreichen Umsetzung der Telearbeit sein.

Flexible Arbeitsregelungen

Österreichs Arbeitskultur nimmt zunehmend flexible Arbeitsregelungen an. Obwohl es kein einzelnes Gesetz gibt, das all diese Regelungen regelt, legt das Arbeitszeitgesetz (AZG) den Rahmen für Arbeitszeiten fest.

Teilzeitbeschäftigung

Teilzeitbeschäftigung bedeutet, dass Mitarbeiter nach einem festgelegten Zeitplan arbeiten, der weniger Stunden als eine Vollzeitstelle umfasst. Das AZG garantiert Mindestrechte für Teilzeitbeschäftigte, einschließlich proportionalem Urlaub und Gehalt basierend auf ihren Arbeitsstunden.

Gleitzeit

Gleitzeit ermöglicht es den Mitarbeitern, ihre Arbeitszeiten innerhalb festgelegter Parameter flexibel zu gestalten, oft mit Kernarbeitszeiten während des Tages. Das AZG erlaubt Gleitzeitregelungen, die zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vereinbart werden. Diese Vereinbarungen sollten im Arbeitsvertrag dokumentiert werden und die Kernarbeitszeiten sowie flexible Arbeitszeiträume spezifizieren.

Arbeitsplatzteilung

Arbeitsplatzteilung bedeutet, dass zwei oder mehr qualifizierte Personen die Verantwortung für eine einzige Vollzeitstelle teilen und die Arbeitsstunden und das Gehalt aufteilen. Es gibt keine spezifischen gesetzlichen Regelungen für die Arbeitsplatzteilung. Einzelne Arbeitsplatzteiler gelten jedoch als Arbeitnehmer mit Rechten gemäß dem AZG. Eine schriftliche Vereinbarung, die Verantwortlichkeiten, Arbeitszeiten und Vergütung für jeden Arbeitsplatzteiler festlegt, ist entscheidend.

Telearbeit

Telearbeit bedeutet, dass Mitarbeiter ihre Aufgaben von einem festgelegten Ort außerhalb des traditionellen Büroumfelds ausführen, typischerweise von zu Hause aus.

Ausrüstung und Kostenerstattungen

Das AZG schreibt keine Ausrüstungs- oder Kostenerstattungen für flexible Arbeitsregelungen vor.

Ermessensspielraum des Arbeitgebers für andere Regelungen

Für Teilzeitarbeit, Gleitzeit und Arbeitsplatzteilung haben Arbeitgeber die Flexibilität, Vereinbarungen mit den Arbeitnehmern bezüglich der Nutzung von Ausrüstung und möglicher Kostenerstattungen zu treffen.

Transparenz und Kommunikation

Klare Kommunikation und die Etablierung transparenter Richtlinien sind entscheidend für erfolgreiche flexible Arbeitsregelungen in Österreich. Arbeitgeber sollten Erwartungen bezüglich der Nutzung von Ausrüstung, Kostenerstattungen (falls zutreffend) und Datensicherheit mit Mitarbeitern, die flexible Arbeitsoptionen wählen, besprechen.

Unsicherheiten und die Zukunft

Während das TeleArbG einen guten Ausgangspunkt für Telearbeit bietet, bleiben Unsicherheiten hinsichtlich der Bereitstellung von Ausrüstung oder Entschädigungsrichtlinien für andere flexible Arbeitsregelungen bestehen. Zukünftige gesetzliche Entwicklungen oder Gerichtsurteile könnten weitere Klarheit in diesen Aspekten bringen.

Datenschutz und Privatsphäre

Österreichs zunehmende Verbreitung von Remote-Arbeit erfordert einen starken Fokus auf Datenschutz und Privatsphäre sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Das Remote Work Act schafft eine Grundlage, aber Best Practices sind unerlässlich für eine robuste Informationssicherheit.

Pflichten des Arbeitgebers

Arbeitgeber in Österreich haben spezifische Verantwortlichkeiten in Bezug auf den Datenschutz für Remote-Mitarbeiter:

  • Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) (falls zutreffend): Die DSGVO ist die übergeordnete Verordnung für den Datenschutz innerhalb der Europäischen Union (EU). Organisationen, die innerhalb der EU tätig sind oder Waren und Dienstleistungen für EU-Bürger anbieten, müssen die DSGVO einhalten, was auf einige österreichische Unternehmen mit Remote-Mitarbeitern in der EU zutreffen kann.

  • Österreichisches Datenschutzgesetz (DSG): Für Daten, die ausschließlich innerhalb Österreichs verarbeitet werden, regelt das DSG die Erhebung, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten. Arbeitgeber müssen das DSG einhalten, wenn sie mit Mitarbeiterdaten umgehen, einschließlich Daten, die remote abgerufen werden.

Wesentliche Anforderungen:

  • Transparenz: Mitarbeiter haben das Recht zu wissen, welche persönlichen Informationen gesammelt werden und wie sie verwendet werden.
  • Sicherheit: Arbeitgeber müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um persönliche Daten vor unbefugtem Zugriff, Nutzung, Offenlegung oder Verlust zu schützen.
  • Datenminimierung: Arbeitgeber sollten nur die minimal notwendige Menge an Mitarbeiterdaten für legitime Geschäftszwecke sammeln und verarbeiten.
  • TeleArbG-Bestimmungen: Das TeleArbG verlangt von Arbeitgebern, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu implementieren, um den Datenschutz während der Remote-Arbeit zu gewährleisten. Dies kann Maßnahmen wie Zugangskontrollen und Verschlüsselung umfassen.

Rechte der Arbeitnehmer

Auch in einem Remote-Arbeitsumfeld behalten Arbeitnehmer bestimmte Datenschutzrechte:

  • Vertraulichkeit: Mitarbeiter haben die Verantwortung, die Vertraulichkeit der Unternehmensinformationen, auf die sie remote zugreifen, zu wahren.
  • Datenzugriffsrechte (nach DSGVO oder DSG): Abhängig von den spezifischen geltenden Vorschriften (DSGVO oder DSG) haben Mitarbeiter möglicherweise das Recht, auf ihre persönlichen Daten, die vom Arbeitgeber gehalten werden, zuzugreifen und gegebenenfalls eine Berichtigung zu verlangen.

Best Practices zur Datensicherung

Hier sind einige Best Practices für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, um die Datensicherheit bei Remote-Arbeitsvereinbarungen zu gewährleisten:

  • Verwendung sicherer Verbindungen: Remote-Mitarbeiter sollten nur über sichere WLAN-Netzwerke und virtuelle private Netzwerke (VPNs) auf Unternehmensdaten zugreifen, wenn sie öffentliches WLAN nutzen.
  • Starke Passwörter: Erzwingen Sie starke Passwortrichtlinien und ermutigen Sie Mitarbeiter, nicht dasselbe Passwort für Arbeits- und Privatkonten zu verwenden.
  • Separate Geräte (wenn möglich): Ermutigen Sie Mitarbeiter, separate Geräte für Arbeits- und Privatnutzung zu verwenden, um das Risiko von Datenverletzungen auf persönlichen Geräten zu minimieren.
  • Mitarbeiterschulung: Bieten Sie regelmäßige Schulungen für Remote-Mitarbeiter zu Best Practices der Datensicherheit an, wie z.B. das Erkennen von Phishing-Versuchen, Passworthygiene und ordnungsgemäße Datenhandhabungsverfahren.
  • Regelmäßige Backups: Implementieren Sie regelmäßige Datensicherungsverfahren, um eine Wiederherstellung im Falle eines Cyberangriffs oder Systemausfalls zu gewährleisten.

Durch die Einhaltung dieser Best Practices und sich entwickelnder Vorschriften können Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Österreich eine sichere Remote-Arbeitsumgebung schaffen, die sensible Daten schützt und Datenschutzrechte wahrt.

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