Urlaub
In Oman wird die Regelung der Urlaubsansprüche durch das omanische Arbeitsgesetz (Königlicher Erlass Nr. 35/2003 und seine nachfolgenden Änderungen) geregelt.
Anspruch
Gemäß Artikel 61 des omanischen Arbeitsgesetzes haben Arbeitnehmer, die mindestens sechs Monate ununterbrochen beim Arbeitgeber beschäftigt waren, Anspruch auf 30 Kalendertage bezahlten Jahresurlaub für jedes Kalenderjahr der Beschäftigung.
Ansammlung und Nutzung
Der Urlaub wird anteilig über das Jahr hinweg angesammelt, was bedeutet, dass Arbeitnehmer den Urlaub schrittweise erwerben. Das Recht auf Jahresurlaub kann von den Arbeitnehmern nicht aufgegeben werden. Mindestens einmal alle zwei Jahre müssen mindestens zwei Wochen Jahresurlaub am Stück genommen werden. Ein verbleibender Rest kann entweder ins folgende Jahr übertragen oder, nach gegenseitigem Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, in bar ausgezahlt werden.
Berechnung und Vergütung
Die Berechnung des Urlaubs basiert auf dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers, das das Grundgehalt plus Zulagen umfasst. Während des Urlaubs haben Arbeitnehmer Anspruch auf ihr volles Bruttogehalt.
Besondere Umstände
Im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Artikel 64), wenn ein Arbeitnehmer seinen Job verlässt, ohne seinen angesammelten Jahresurlaub vollständig genutzt zu haben, hat er Anspruch auf eine Zahlung für den ungenutzten Teil basierend auf seinem Grundgehalt. Wenn offizielle Feiertage oder religiöse Anlässe mit dem Jahresurlaub eines Arbeitnehmers zusammenfallen, werden diese Tage nicht von seinem Jahresurlaubsanspruch abgezogen.
Feiertage
Oman feiert das ganze Jahr über eine Mischung aus nationalen und religiösen Feiertagen.
Islamische Feiertage
- Al Isra'a Wal Miraj: Dieser Feiertag feiert die wundersame nächtliche Reise des Propheten Muhammad von Mekka nach Jerusalem und seine Himmelfahrt. Das Datum ändert sich jährlich basierend auf dem islamischen Mondkalender.
- Eid Al-Fitr: Dieser Feiertag feiert das Ende des heiligen Monats Ramadan, der Fastenzeit. Er umfasst typischerweise 3-4 Tage der Feierlichkeiten. Das Datum ändert sich jährlich basierend auf dem islamischen Mondkalender.
- Eid Al-Adha: Dieser Feiertag erinnert an die Bereitschaft des Propheten Ibrahim (Abraham), seinen Sohn als Akt des Gehorsams gegenüber Gott zu opfern. Er umfasst typischerweise 3-4 Tage der Feierlichkeiten. Das Datum ändert sich jährlich basierend auf dem islamischen Mondkalender.
- Islamisches Neujahr (Hijri-Neujahr): Dieser Feiertag markiert den ersten Tag des islamischen Kalenders. Das Datum ändert sich jährlich basierend auf dem islamischen Mondkalender.
- Milad Al-Nabi (Geburtstag des Propheten): Dieser Feiertag feiert die Geburt des Propheten Muhammad. Das Datum ändert sich jährlich basierend auf dem islamischen Mondkalender.
Nationale Feiertage
- Thronbesteigungstag (11. Januar): Dieser Feiertag feiert den Jahrestag der Thronbesteigung Seiner Majestät Sultan Haitham bin Tariq Al Said.
- Tag der Renaissance (23. Juli): Dieser Feiertag erinnert an den Beginn der omanischen Renaissance unter der Führung des verstorbenen Sultans Qaboos bin Said Al Said im Jahr 1970.
- Nationalfeiertag (18.-19. November): Dieser Feiertag feiert die Unabhängigkeit Omans von der portugiesischen Herrschaft sowie den Geburtstag des verstorbenen Sultans Qaboos bin Said Al Said.
Zusätzliche Hinweise
Die genauen Daten der islamischen Feiertage werden durch Mondsichtungen bestimmt und vom Ministerium für Awqaf und religiöse Angelegenheiten in Oman bekannt gegeben. Öffentliche Feiertage, die auf ein Wochenende fallen, werden oft am folgenden Arbeitstag beobachtet.
Arten von Urlaub
Mitarbeiter in Oman haben gemäß dem omanischen Arbeitsgesetz (Königlicher Erlass Nr. 35/2003 und dessen nachfolgende Änderungen) Anspruch auf verschiedene Arten von Urlaub.
Jahresurlaub
Mitarbeiter haben Anspruch auf 30 Kalendertage bezahlten Urlaub für jedes Dienstjahr. Der Urlaub wird anteilig erworben, und Mitarbeiter sind berechtigt, sobald sie sechs Monate ununterbrochenen Dienst abgeschlossen haben. Mitarbeiter erhalten während des Jahresurlaubs ihr volles Bruttogehalt.
Krankheitsurlaub
Mitarbeiter haben Anspruch auf maximal zehn Wochen bezahlten Krankheitsurlaub pro Jahr, mit unterschiedlichen Lohnsätzen je nach Dauer des Urlaubs. Die ersten zwei Wochen werden vollständig bezahlt, die nächsten vier Wochen mit 75% des Gehalts und die restlichen vier Wochen mit 50% des Gehalts. In der Regel ist eine ärztliche Bescheinigung für Abwesenheiten von mehr als drei Tagen erforderlich.
Mutterschaftsurlaub
Weibliche Mitarbeiter haben Anspruch auf 98 Tage (ca. 14 Wochen) bezahlten Mutterschaftsurlaub. Der Urlaub kann flexibel vor und nach der Geburt genommen werden, wobei eine Mindestdauer nach der Geburt vorgeschrieben ist.
Hajj-Urlaub
Muslimische Mitarbeiter haben einmalig während ihrer Beschäftigungszeit Anspruch auf 15 Tage bezahlten Urlaub, um die Hajj (Pilgerfahrt nach Mekka) zu absolvieren, vorausgesetzt, sie haben ein Jahr Dienstzeit abgeschlossen.
Sonderurlaub
Mitarbeiter haben Anspruch auf bezahlten Urlaub bei bestimmten persönlichen oder familiären Umständen. Dazu gehören drei Tage für die Hochzeit des Mitarbeiters, drei Tage im Falle des Todes eines Ehepartners, Elternteils, Kindes, Geschwisters oder Großelternteils und zwei Tage im Falle des Todes einer Tante oder eines Onkels.
Andere Urlaubsarten
- Vaterschaftsurlaub: Männliche Mitarbeiter haben Anspruch auf drei Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub bei der Geburt eines Kindes.
- Studienurlaub: Omanische Staatsbürger, die im Land studieren, haben möglicherweise Anspruch auf 15 Tage bezahlten Urlaub pro Jahr für Prüfungszwecke.
- Unbezahlter Urlaub: Arbeitgeber können nach eigenem Ermessen unbezahlten Urlaub für besondere Umstände wie persönliche Gründe, längere Krankheit oder Kinderbetreuung gewähren.
Zusätzlich zu diesen gesetzlichen Ansprüchen können spezifische Tarifverträge oder Unternehmensrichtlinien den Mitarbeitern großzügigere Urlaubsregelungen gewähren.