Navigating Mitarbeiterurlaubsansprüche in Oman erfordert ein klares Verständnis der Vorgaben des omanischen Arbeitsrechts. Diese Bestimmungen stellen sicher, dass Mitarbeitende angemessene Freizeit für Erholung, persönliche Angelegenheiten, Krankheit und bedeutende Lebensereignisse erhalten, was zu einem ausgewogenen Arbeitsumfeld beiträgt. Arbeitgeber, die in Oman tätig sind oder dort Personen über einen Employer of Record beschäftigen, müssen diese gesetzlichen Vorgaben strikt einhalten, um die Compliance sicherzustellen und positive Mitarbeiterbeziehungen zu fördern.
Das Verständnis der verschiedenen verfügbaren Urlaubsarten, von obligatorischem Jahresurlaub und Feiertagen bis hin zu speziellen Vorschriften für Krankheits- und Elternurlaub, ist fundamental für eine effektive Personalverwaltung im Sultanat. Dieser Leitfaden skizziert die wichtigsten Urlaubsansprüche, die in Oman gelten, und bietet wesentliche Informationen für eine gesetzeskonforme Personalführung im Jahr 2026.
Jahresurlaub
Mitarbeitende in Oman haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nach Abschluss einer bestimmten Dauer der Dienstzeit beim Arbeitgeber. Der Mindestanspruch erhöht sich mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit, sodass Mitarbeitende mit wachsendem Dienstalter mehr Urlaubstage ansammeln.
- Anspruch: Mitarbeitende haben nach sechs Monaten ununterbrochener Beschäftigung beim Arbeitgeber Anspruch auf 30 Tage bezahlten Jahresurlaub pro Jahr.
- Weniger als sechs Monate Dienstzeit: Für die ersten sechs Monate des Dienstes besteht ein anteiliger Anspruch, basierend auf der Dauer der Beschäftigung.
- Urlaubsnahme: Der Jahresurlaub kann in der Regel in Teilen genommen werden, vorbehaltlich Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitendem, wobei in der Regel mindestens zwei Wochen am Stück genommen werden müssen.
- Anrechnung und Übertrag: Obwohl das Gesetz Mitarbeitende ermutigt, ihren Urlaub im Jahr seines Ansammels zu nehmen, erlauben spezifische Vereinbarungen oder Firmenrichtlinien eine begrenzte Übertragung ungenutzter Urlaubstage.
- Zahlung bei Beendigung: Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Mitarbeitende Anspruch auf Auszahlung für alle angesammelten, aber nicht genommenen Urlaubstage.
| Dienstzeit | Mindester Urlaubanspruch |
|---|---|
| Weniger als 6 Monate | Pro-rata |
| 6 Monate oder mehr | 30 Tage pro Jahr |
Öffentliche Feiertage und Gedenktage
Oman begeht mehrere öffentliche Feiertage im Laufe des Jahres, an denen Mitarbeitende in der Regel Anspruch auf bezahlten Urlaub haben. Die Daten einiger islamischer Feiertage basieren auf dem Mondkalender und werden näher am Datum durch offizielle Bekanntmachungen bestätigt.
- Bezahlter Urlaub: Mitarbeitende haben Anspruch auf vollständig bezahlten Urlaub an offiziell bekanntgegebenen Feiertagen.
- Arbeit an Feiertagen: Wenn ein Mitarbeitender an einem Feiertag arbeiten muss, hat er in der Regel Anspruch auf sein normales Gehalt plus eine zusätzliche Vergütung oder einen Ausgleichsurlaub.
Während die offizielle Liste und die genauen Daten jährlich bekannt gegeben werden, umfassen die üblichen öffentlichen Feiertage:
| Feiertag | Ungefährer Termin (Gregorianisch) | Hinweis |
|---|---|---|
| Isra'a Wal Mi'raj | Variabel | Je nach islamischem Kalender |
| Eid al-Fitr | Variabel | Je nach islamischem Kalender (ca. 3 Tage) |
| Eid al-Adha | Variabel | Je nach islamischem Kalender (ca. 4 Tage) |
| Islamisches Neujahr | Variabel | Je nach islamischem Kalender |
| Geburtstag des Propheten M. | Variabel | Je nach islamischem Kalender |
| Nationalfeiertag | 18. November | Festtermin |
| Tag der Sultans-Tronbesteigung | 11. Januar | Festtermin |
Hinweis: Die Daten für islamische Feiertage sind ungefähre Angaben und abhängig von offizieller Bestätigung durch Mondsichtung.
Krankheitsurlaub und Vergütung
Mitarbeitende in Oman haben Anspruch auf Krankheitsurlaub bei Erkrankung, die sie an der Arbeit hindert. Dieser Urlaub ist an bestimmte Bedingungen geknüpft und erfordert eine ärztliche Bescheinigung.
- Ärztliche Bescheinigung: Der Krankheitsurlaub muss durch eine Bescheinigung eines anerkannten medizinischen Fachpersonals unterstützt werden.
- Anspruch und Vergütungsregelung: Das omanische Arbeitsrecht legt eine gestaffelte Vergütungsstruktur für Krankheitsurlaub fest, basierend auf der Dauer der Abwesenheit innerhalb eines Jahres.
| Dauer des Krankheitsurlaubs (innerhalb eines Jahres) | Vergütungsrate |
|---|---|
| Erste 21 Tage | 100 % des Gehalts |
| Folgende 14 Tage | 75 % des Gehalts |
| Weitere 35 Tage | 50 % des Gehalts |
| Weitere 112 Tage | 35 % des Gehalts |
| Weitere Perioden (bis zu insgesamt 182 Tage) | Unbezahlt |
- Die Gesamtdauer des Krankheitsurlaubs innerhalb eines Jahres sollte 182 Tage nicht überschreiten.*
Elternurlaub
Das omanische Arbeitsrecht sieht spezielle Urlaubsansprüche für Mitarbeitende vor, die ein neugeborenes Kind begrüßen, wobei der Fokus hauptsächlich auf Mutterschaftsurlaub liegt.
- Mutterschaftsurlaub: Weibliche Mitarbeitende haben Anspruch auf bezahlten Mutterschaftsurlaub.
- Dauer: 98 Tage bezahlten Urlaub.
- Bedingungen: Dieser Urlaub kann vor und nach der Geburt genommen werden, sofern die Gesamtdauer 98 Tage nicht übersteigt. Ein ärztliches Attest ist erforderlich.
- Vaterschaftsurlaub: Das omanische Arbeitsrecht gewährt auch eine kurze bezahlte Freistellung für Väter.
- Dauer: 7 Tage bezahlten Urlaub.
- Bedingungen: Dieser Urlaub wird typischerweise bei der Geburt des Kindes gewährt.
- Adoptionsurlaub: Spezielle Regelungen für Adoptionsurlaub können bestehen oder unter den allgemeinen Urlaubsrichtlinien abgedeckt sein, wobei Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub die primären ausdrücklich definierten Elternurlaubsarten sind.
| Art des Elternurlaubs | Anspruch | Vergütungsrate |
|---|---|---|
| Mutterschaftsurlaub | 98 Tage | 100 % des Gehalts |
| Vaterschaftsurlaub | 7 Tage | 100 % des Gehalts |
Weitere Urlaubsarten
Neben dem Standardjahren-, Feiertags-, Krankheits- und Elternurlaub erkennt das omanische Arbeitsrecht sowie die gängige Praxis weitere Urlaubsarten für spezielle Umstände.
- Trauerurlaub: Mitarbeitende haben in der Regel Anspruch auf bezahlten Urlaub im Todesfall eines nahen Familienmitglieds. Die Dauer beträgt üblicherweise etwa 3 Tage, kann aber je nach Unternehmenspolitik oder besonderen Umständen variieren.
- Hajj-Urlaub: Muslimische Mitarbeitende können einen besonderen unbezahlten Urlaub für die Hajj-Pilgerfahrt erhalten. Dieser Urlaub wird üblicherweise einmal während der Beschäftigungszeit bei dem Arbeitgeber gewährt und kann bis zu 15 Tage dauern.
- Studienurlaub: Obwohl kein obligatorischer Anspruch laut Arbeitsrecht für alle Mitarbeitenden besteht, können Arbeitgeber bezahlten oder unbezahlten Studienurlaub gewähren, wenn Mitarbeitende relevante Ausbildung oder Schulung absolvieren, häufig basierend auf Unternehmensrichtlinien oder spezifischen Vereinbarungen.
- Hochzeitsurlaub: Einige Unternehmen können einen kurzen bezahlten Urlaub (z.B. 3 Tage) für die Heirat eines Mitarbeitenden gewähren, wobei dies oft auf der Unternehmenspolitik und nicht auf einer strengen gesetzlichen Anordnung beruht.
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