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Arbeitserlaubnisse und Visa in Oman

Arbeitsgenehmigungen und Visabestimmungen

Erfahren Sie, wie Sie Arbeitsgenehmigungen und Visa für Mitarbeitende in Oman sponsern.

Oman work-permits-and-visas overview

Das Navigieren durch den Prozess der Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger in Oman erfordert ein umfassendes Verständnis der Visum- und Arbeitserlaubnisbestimmungen des Landes. Der Sultanat Oman hat klare Verfahren eingerichtet, um den Zugang und die Beschäftigung von Expat-Arbeitnehmern zu regeln, wobei die Einhaltung der Arbeitsgesetze und Einwanderungsrichtlinien gewährleistet wird. Diese Vorschriften sind darauf ausgelegt, legale Geschäftstätigkeiten zu erleichtern und gleichzeitig den lokalen Arbeitsmarkt und die nationale Sicherheit zu schützen.

Für Unternehmen, die ihre Belegschaft in Oman erweitern möchten, oder Einzelpersonen, die Beschäftigungsmöglichkeiten suchen, ist die Beschaffung des richtigen Visums und der Arbeitserlaubnis ein obligatorischer Schritt. Der Prozess umfasst in der Regel die Sponsoring durch eine omanische Einheit, die während des Aufenthalts die Verantwortung für den ausländischen Arbeitnehmer übernimmt. Das Verständnis der spezifischen Anforderungen für verschiedene Rollen und Nationalitäten ist entscheidend für einen reibungslosen und regelkonformen Beschäftigungsprozess.

Gängige Visumtypen für ausländische Arbeitnehmer

Oman bietet mehrere Visumtypen für Personen, die aus Arbeitsgründen in das Land einreisen. Das gebräuchlichste ist das Employment Visa, das für jeden ausländischen Staatsbürger erforderlich ist, der in Oman arbeiten möchte. Weitere relevante Visa könnten Investorenvisa oder Geschäftsvisa sein, je nach Art der Aktivitäten der Person, aber das Employment Visa ist speziell an einen Arbeitsvertrag und eine Arbeitserlaubnis gebunden.

Visumtyp Zweck Wichtigste Voraussetzung
Employment Visa Zur Arbeit bei einem omanischen Arbeitgeber Sponsoring durch ein omanisches Unternehmen/Person
Investor Visa Zur Investition in Oman Investitionsgenehmigung durch die zuständigen Behörden
Business Visa Kurzfristige Geschäftstätigkeiten Einladung durch eine omanische Einheit

Das Employment Visa ist die primäre Route für die meisten ausländischen Arbeiter und ist eng mit dem Prozess der Arbeitserlaubnis verbunden.

Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis

Das Erlangen einer Arbeitserlaubnis in Oman ist ein mehrstufiger Prozess, der hauptsächlich vom sponsorneden Arbeitgeber initiiert wird. Der Arbeitgeber muss zunächst eine Arbeitsgenehmigung beim Ministerium für Arbeit beantragen, die die Notwendigkeit eines ausländischen Arbeitnehmers für die konkrete Rolle bestätigt und dass kein qualifizierter omanischer Staatsbürger verfügbar ist.

Wichtige Anforderungen für den Antrag auf Arbeitserlaubnis:

  • Sponsoring: Ein gültiger omanischer Arbeitgeber oder Sponsor ist verpflichtend.
  • Arbeitsgenehmigung: Zustimmung des Ministeriums für Arbeit.
  • Qualifikationen des Mitarbeiters: Die Qualifikationen und Erfahrungen des Mitarbeiters müssen mit der Stelle übereinstimmen.
  • Medizinische Untersuchung: Der Mitarbeiter muss bei der Ankunft in Oman einen medizinischen Fitnesstest in einem genehmigten Zentrum bestehen.
  • Sicherheitsüberprüfung: Für bestimmte Nationalitäten oder Berufe erforderlich.
  • Dokumentation: Verschiedene Dokumente vom Arbeitgeber und vom Mitarbeiter sind notwendig.

Erforderliche Unterlagen:

  • Antragsformular
  • Kopien des Reisepasses des Mitarbeiters (gültig für mindestens sechs Monate)
  • Passfotos
  • Kopie der Handelsregistrierung des Arbeitgebers und anderer Firmendokumente
  • Kopie der Arbeitsgenehmigung
  • Arbeitsvertrag
  • Schul- und Berufsqualifikationsnachweise (amtlich attestiert)
  • Medizinischer Bericht (nach Ankunft)
  • No Objection Certificate (NOC) vom vorherigen Arbeitgeber, falls der Mitarbeiter bereits in Oman ist und den Arbeitsplatz wechselt (unter bestimmten Bedingungen)

Antragsverfahren:

  1. Der Arbeitgeber beantragt die Arbeitsgenehmigung beim Ministerium für Arbeit.
  2. Nach Erhalt der Arbeitsgenehmigung beantragt der Arbeitgeber das Employment Visa beim Generaldirektorat für Pass- und Aufenthaltspässe oder bei einer omanischen Botschaft/Konsulat im Ausland.
  3. Nach Ausstellung des Visums kann der Mitarbeiter nach Oman reisen.
  4. Bei der Ankunft muss der Mitarbeiter eine medizinische Untersuchung und Fingerabdrücke abgeben.
  5. Der Arbeitgeber schließt dann den Antrag auf Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis auf Basis des genehmigten Visums und der medizinischen Ergebnisse ab.
  6. Das Royal Oman Police (ROP) stellt die Resident Card aus, die als Nachweis des Aufenthalts und der Arbeitserlaubnis dient.

Bearbeitungszeiten und Gebühren:

Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Nationalität, Beruf und Effizienz der zuständigen Regierungsbehörden. Die Arbeitsgenehmigung kann einige Tage bis zu mehreren Wochen dauern. Die Visabearbeitung kann zwischen einigen Tagen und mehreren Wochen liegen. Das gesamte Verfahren, von der Arbeitsgenehmigung bis zum Erhalt der Resident Card, dauert typischerweise zwischen 2 und 6 Wochen.

Gebühren umfassen Kosten für die Arbeitsgenehmigung, das Visum, die medizinische Untersuchung und die Resident Card. Diese Gebühren können sich ändern und variieren je nach Visumtyp, Dauer und Beruf des Mitarbeiters. Stand Ende 2024/frühes 2025 können die Gesamtkosten für ein Standard-Employment Visa und eine zweijährige Resident Card zwischen OMR 300 und OMR 600 oder mehr liegen, ohne Kosten für Dokumentenbeglaubigungen, medizinische Tests und Serviceanbietergebühren.

Wege zur Permanent Residency

Oman verfügt nicht über einen direkten oder gängigen Weg zur permanenten Aufenthaltserlaubnis oder Staatsbürgerschaft, der ausschließlich auf langfristiger Beschäftigung basiert, für die meisten Expat-Arbeitnehmer. Aufenthaltserlaubnisse werden in der Regel für eine feste Laufzeit ausgestellt, meist zwei Jahre, und sind an die Beschäftigung gebunden. Diese Erlaubnisse sind renewalfähig, solange die Person beschäftigt bleibt, von einer omanischen Einheit gesponsert wird und weiterhin die Voraussetzungen erfüllt.

Jüngste Initiativen haben jedoch dauerhafte Aufenthaltsmöglichkeiten für bestimmte Kategorien eingeführt, z.B. Investoren und Unternehmer, im Rahmen von Programmen zur Anziehung ausländischen Kapitals und Talents. Diese Programme haben strenge Anforderungen hinsichtlich Investitionshöhe, Geschäftstätigkeit und Jobschaffung. Für die Mehrheit der ausländischen Mitarbeiter bleibt der Aufenthalt temporär und abhängig vom Arbeitsplatz.

Visum für Angehörige

Ausländische Arbeitnehmer mit einem gültigen Employment Visa und einer Aufenthaltserlaubnis in Oman können in der Regel ihre unmittelbaren Familienangehörigen sponsern, um im Sultanat mit ihnen zu leben. Dies umfasst meist Ehepartner und Kinder.

Voraussetzungen für Angehörigenvisa:

  • Sponsorstatus: Der sponsernde Arbeitnehmer muss eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen und eine Mindestgehaltsgrenze erfüllen, die von den omanischen Behörden festgelegt wird und variieren kann.
  • Nachweis der Beziehung: Heiratsurkunden und Geburtsurkunden der Kinder sind erforderlich und müssen offiziell attestiert sein.
  • Unterkunft des Sponsors: Nachweis über geeignete Unterkunft kann erforderlich sein.
  • Medizinische Untersuchung: Angehörige müssen möglicherweise bei der Ankunft einen medizinischen Fitnesstest absolvieren.
  • Dokumentation: Kopien von Pässen, Fotos und die Aufenthaltserlaubnis des Sponsors.

Der Antrag auf Angehörigenvisa wird üblicherweise vom sponsernden Arbeitnehmer beim Generaldirektorat für Pass- und Aufenthaltspässe eingereicht. Angehörigenvisa werden in der Regel für die gleiche Dauer wie die Aufenthaltserlaubnis des Sponsors ausgestellt und entsprechend verlängert. Angehörige auf solchen Visa dürfen in Oman in der Regel nicht arbeiten, es sei denn, sie erhalten ihr eigenes Arbeitsvisum und eine Arbeitserlaubnis, die von einem omanischen Arbeitgeber gesponsert wird.

Einhaltung der Visumbestimmungen durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Einhaltung der omanischen Einwanderungs- und Arbeitsgesetze ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer von entscheidender Bedeutung. Verstöße können zu erheblichen Strafen führen, einschließlich Bußgeldern, Abschiebung und Einreiseverboten nach Oman oder zukünftiger Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte.

Pflichten des Arbeitgebers:

  • Sponsoring-Verantwortung: Der Arbeitgeber ist rechtlich für den Aufenthaltsstatus und das Wohlergehen des ausländischen Arbeitnehmers in Oman verantwortlich.
  • Gültige Dokumente: Sicherstellen, dass der Mitarbeiter eine gültige Arbeitserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis und alle erforderlichen Dokumente besitzt.
  • Vertragsbindung: Einhaltung der Bedingungen des bei der Ministry of Labour registrierten Arbeitsvertrags.
  • Gehaltszahlung: Rechtzeitige Zahlung des vereinbarten Gehalts.
  • Verlängerung: Beginn der Verlängerung von Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis vor Ablauf.
  • Stornierung: Ordnungsgemäße Kündigung der Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder bei dauerhaftem Wegzug des Mitarbeiters.
  • Meldung: Meldung etwaiger Änderungen im Status des Mitarbeiters (z.B. Kündigung, Flucht) an die Behörden.

Pflichten des Arbeitnehmers:

  • Gültige Dokumente: Sicherstellen, dass Reisepass, Visum, Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis gültig bleiben.
  • Visa-Bedingungen: Nur für den sponsernden Arbeitgeber und in der genehmigten Rolle arbeiten.
  • Gesetzestreue: Einhaltung der omanischen Gesetze und Bräuche.
  • Ausweis mitführen: Den Resident Card stets bei sich führen.
  • Benachrichtigung des Arbeitgebers: Änderungen im Persönlichkeitsstatus oder Passdaten dem Arbeitgeber melden.
  • Ausreise: Oman bei Ablauf oder Stornierung der Aufenthaltserlaubnis verlassen, sofern kein neues permit erlangt wird.

Beide Parteien müssen proaktiv die Gültigkeit der Genehmigungen überwachen und sicherstellen, dass alle Aktivitäten mit den genehmigten Visum- und Arbeitserlaubnisbedingungen übereinstimmen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

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