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Oman

Richtlinien zur Kündigung und Abfindung

Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Prozesse für Mitarbeiterkündigung und Abfindung in Oman

Kündigungsfrist

In Oman regelt das Arbeitsgesetz die erforderlichen Kündigungsfristen für die Beendigung eines Arbeitsvertrags. Diese Fristen variieren je nach Gehaltsstruktur des Arbeitnehmers und etwaigen vertraglichen Vereinbarungen.

Kündigungsfristen basierend auf der Gehaltsstruktur (Artikel 38)

  • Für monatliches Gehalt: Arbeitnehmer, die ein monatliches Gehalt erhalten, benötigen eine Mindestkündigungsfrist von 30 Tagen vor der Kündigung.
  • Für andere Gehaltsstrukturen: Für Arbeitnehmer mit wöchentlicher oder anderer Gehaltsstruktur außer monatlich beträgt die Mindestkündigungsfrist 15 Tage.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Mindestfristen gelten, es sei denn, im Arbeitsvertrag ist eine längere Kündigungsfrist festgelegt. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können sich einvernehmlich auf eine längere Kündigungsfrist einigen, wenn sie dies wünschen.

Ausnahmen: Während der Probezeit

Die gesetzliche Anforderung für Kündigungsfristen gilt nicht während der Probezeit des Arbeitnehmers. Probezeiten in Oman können bis zu drei Monate dauern, und jede Partei kann den Vertrag während dieser Zeit mit nur sieben Tagen schriftlicher Kündigungsfrist beenden, wenn sie die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für ungeeignet hält.

Abfindung

In Oman sieht das Arbeitsgesetz das Abfindungsgeld oder die End-of-Service-Leistungen vor, auf die Arbeitnehmer bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses Anspruch haben, außer in Fällen der Kündigung aufgrund groben Fehlverhaltens.

Berechnung des Abfindungsgeldes

Das Abfindungsgeld wird auf der Grundlage des Grundgehalts des Arbeitnehmers berechnet, wobei andere Zulagen ausgeschlossen sind. Die Ansprüche variieren für ausländische und omanische Arbeitnehmer:

  • Ausländische Arbeitnehmer: Sie haben Anspruch auf ein volles Monatsgehalt für jedes Dienstjahr.
  • Omanische Arbeitnehmer: Sie haben Anspruch auf 15 Tage Gehalt für jedes der ersten drei Dienstjahre und 30 Tage Gehalt für jedes weitere Dienstjahr.

Wichtige Punkte zu beachten

Die kürzliche Einführung des Sozialschutzgesetzes in Oman hat ein End-of-Service-Sparprogramm etabliert, das die Berechnung des Abfindungsgeldes letztendlich verändern wird. Das Inkrafttretungsdatum für dieses Programm steht noch aus.

Früher qualifizierten sich Arbeitnehmer nach dem omanischen Arbeitsgesetz erst nach einem Jahr Dienstzeit für Abfindungsleistungen. Das überarbeitete Arbeitsgesetz hat diese Anforderung jedoch entfernt.

Es ist wichtig zu beachten, dass Arbeitnehmer, die wegen groben Fehlverhaltens gemäß Artikel 40 des omanischen Arbeitsgesetzes entlassen werden, keinen Anspruch auf Abfindungsgeld haben.

Kündigungsprozess

Das Kündigen eines Arbeitsvertrags in Oman muss sorgfältig erfolgen und den omanischen Arbeitsgesetzen entsprechen, um potenzielle rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden. Es gibt zwei Arten von Kündigungen: Kündigung mit Kündigungsfrist und Kündigung ohne Kündigungsfrist. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können den Vertrag nach einer schriftlichen Kündigungsfrist beenden. Dies gilt für befristete oder unbefristete Verträge, es sei denn, es liegt ein Verstoß oder grobes Fehlverhalten vor. Arbeitgeber können den Arbeitsvertrag ohne Kündigungsfrist in bestimmten Fällen von grobem Fehlverhalten des Arbeitnehmers kündigen, wie in Artikel 40 des omanischen Arbeitsgesetzes festgelegt.

Arten der Kündigung

  • Kündigung mit Kündigungsfrist: Dies gilt für befristete oder unbefristete Verträge, es sei denn, es liegt ein Verstoß oder grobes Fehlverhalten vor.
  • Kündigung ohne Kündigungsfrist: Arbeitgeber können den Arbeitsvertrag ohne Kündigungsfrist in bestimmten Fällen von grobem Fehlverhalten des Arbeitnehmers kündigen. Dazu gehören Gründe wie die Annahme einer falschen Identität oder die Einreichung gefälschter Dokumente, das Begehen eines Fehlers, der zu einem erheblichen materiellen Verlust für den Arbeitgeber führt, das Missachten von Sicherheitsanweisungen, das Angreifen des Arbeitgebers oder eines Kollegen bei der Arbeit oder das Fehlen bei der Arbeit ohne triftigen Grund für mehr als sieben aufeinanderfolgende Tage oder zehn separate Tage im Jahr.

Allgemeines Kündigungsverfahren

  1. Schriftliche Kündigung: Unabhängig davon, ob mit oder ohne Kündigungsfrist gekündigt wird, muss die kündigende Partei (Arbeitgeber oder Arbeitnehmer) eine schriftliche Kündigung vorlegen, in der der Kündigungsgrund und das effektive Kündigungsdatum klar angegeben sind.
  2. Rückführung (ausländische Arbeitnehmer): Der Arbeitgeber ist für die Kosten der Rückführung eines ausländischen Arbeitnehmers und seiner Familie in ihr Heimatland am Ende des Arbeitsverhältnisses verantwortlich.

Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen

Das omanische Arbeitsgesetz erlaubt die Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen, erfordert jedoch spezifische Schritte:

  1. Mitteilung an das Arbeitsministerium: Der Arbeitgeber muss dem Arbeitsministerium drei Monate vor jeder Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen eine schriftliche Mitteilung vorlegen.
  2. Genehmigung des Ausschusses: Der Arbeitgeber muss die Genehmigung eines speziell gebildeten Ausschusses des Arbeitsministeriums einholen, um sicherzustellen, dass die Kündigungen für das Überleben des Unternehmens notwendig sind.

Streitbeilegung

Wenn ein Arbeitnehmer der Meinung ist, dass seine Kündigung unfair war, kann er eine Beschwerde bei der Schlichtungsabteilung des Arbeitsministeriums einreichen. Wenn durch die Schlichtung keine einvernehmliche Lösung erreicht wird, kann der Fall vor die omanischen Gerichte gebracht werden.

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