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Arbeitszeiten in Oman

Arbeitszeit- und Überstundenregelungen

Informieren Sie sich über die üblichen Arbeitszeiten und Überstundenregelungen in Oman.

Oman working-hours overview

Denken Sie an die Komplexität der internationalen Arbeitsgesetze, ist es für Unternehmen, die global expandieren, von entscheidender Bedeutung. In Oman legt das Ministerium für Arbeit spezifische Vorschriften fest, die die Arbeitszeiten, Überstunden, Ruhezeiten und andere Aspekte der Arbeitszeit der Mitarbeiter regeln. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch essentiell für die Förderung eines fairen und produktiven Arbeitsumfelds. Das Verständnis dieser Vorschriften ist für Arbeitgeber, die im Sultanat tätig sind, entscheidend.

Die Einhaltung des omanischen Arbeitsrechts bezüglich Arbeitszeiten stellt sicher, dass Mitarbeiter fair behandelt werden und Unternehmen potenzielle rechtliche Probleme und Strafen vermeiden. Diese Vorschriften umfassen verschiedene Aspekte, von den üblichen täglichen und wöchentlichen Grenzen bis hin zu speziellen Regeln für Überstunden, Nachtschichten und verpflichtende Ruhezeiten, und bieten einen klaren Rahmen für Beschäftigungspraktiken.

Übliche Arbeitszeiten und Arbeitswoche

Die üblichen Arbeitszeiten für Mitarbeiter in Oman sind im Allgemeinen auf acht Stunden pro Tag festgesetzt. Im Laufe einer typischen Arbeitswoche ergibt sich daraus eine maximale Arbeitszeit von 40 Stunden. Während des heiligen Ramadan werden die Standardarbeitszeiten für muslimische Mitarbeiter auf sechs Stunden pro Tag reduziert, was insgesamt 30 Stunden pro Woche ergibt. Die Standardarbeitswoche in Oman ist in der Regel Sonntag bis Donnerstag, wobei Freitag und Samstag die üblichen Wochenendtage sind, obwohl einige Unternehmen auch einen anderen Zeitplan innerhalb der gesetzlichen Grenzen verfolgen können.

Überstundenregelung und Vergütung

Arbeit, die über die Standardarbeitszeit von acht Stunden pro Tag oder 40 Stunden pro Woche hinausgeht, gilt als Überstunde. Arbeitgeber können von Mitarbeitern verlangen, Überstunden zu leisten, allerdings unterliegen diese bestimmten Grenzen und Vergütungsvorschriften. Die insgesamt zulässige Anzahl der Überstunden ist grundsätzlich begrenzt.

Überstundenzuschläge sind gesetzlich vorgeschrieben und variieren je nach Zeitpunkt der Überstundenarbeit:

Zeitpunkt der Überstundenarbeit Mindestvergütungssatz (des Grundlohns)
Tagsarbeit (reguläre Arbeitstage) Grundlohn + 25%
Nachtschicht (reguläre Arbeitstage) Grundlohn + 50%
Wochentag (Freitag/Samstag) Grundlohn + 100%
Offizieller Feiertag Grundlohn + 100%
  • Nachtschicht ist typischerweise die Zeit zwischen 21 Uhr und 5 Uhr.
  • Mitarbeitende müssen der Überstundenarbeit zustimmen, wobei diese Zustimmung im Arbeitsvertrag erfolgen kann.

Ruhezeiten und Pausenansprüche

Das omanische Arbeitsrecht schreibt bestimmte Ruhezeiten vor, um das Wohlergehen der Mitarbeitenden zu gewährleisten. Mitarbeitende haben Anspruch auf eine oder mehrere Pausen während des Arbeitstages, die insgesamt mindestens eine halbe Stunde betragen, vorausgesetzt, sie arbeiten mindestens sechs aufeinanderfolgende Stunden. Diese Pausen werden in der Regel nicht bei der Berechnung der Arbeitszeit berücksichtigt.

Neben den täglichen Pausen haben Mitarbeitende Anspruch auf eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens 48 aufeinanderfolgenden Stunden. Diese wöchentliche Ruhezeit ist typischerweise Freitag und Samstag, sie kann jedoch auch andere Tage umfassen, die von Arbeitgeber und Mitarbeitenden vereinbart werden, solange sie aufeinanderfolgend sind.

Nachtschicht- und Wochenendarbeit

Die Arbeit während der Nachstunden (in der Regel 21 Uhr bis 5 Uhr) oder an den festgelegten Wochenendtagen (meist Freitag und Samstag) oder an offiziellen Feiertagen unterliegt speziellen Vorschriften und höheren Vergütungssätzen, wie im Abschnitt Überstunden beschrieben. Bestimmte Arten von Arbeiten oder Branchen können besondere Ausnahmen oder andere Regeln bezüglich Nachtschichten haben. Es gibt auch Einschränkungen bei der Beschäftigung von Frauen und Jugendlichen in der Nachtschicht, mit spezifischen Ausnahmen.

Verpflichtungen zur Zeiterfassung

Arbeitgeber in Oman sind gesetzlich verpflichtet, genaue Aufzeichnungen über die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden, inklusive Überstunden, zu führen. Diese Aufzeichnungen müssen bei Bedarf vom Ministerium für Arbeit zur Einsicht bereitgehalten werden. Genaue Zeiterfassung ist unerlässlich, um die Einhaltung der maximal zulässigen Arbeitsstunden, die korrekte Berechnung von Löhnen und Überstunden sowie die Einhaltung der Arbeitsgesetze nachzuweisen. Arbeitgeber verwenden typischerweise Zeiterfassungsbögen, Stechuhren oder andere zuverlässige Methoden, um Anwesenheit und Arbeitszeiten der Mitarbeitenden zu dokumentieren.

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