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Steuern in Oman

549 EURpro Mitarbeiter/Monat

Learn about tax regulations for employers and employees in Oman

Updated on April 23, 2025

Arbeitgebersteuerpflichten

In Oman stehen Arbeitgeber vor mehreren wichtigen Steuerpflichten, die sich hauptsächlich auf Sozialversicherungsbeiträge und Mehrwertsteuer (VAT) konzentrieren.

Sozialversicherungsbeiträge

  • Für omanische Staatsbürger: Arbeitgeber tragen 12,5 % des monatlichen Bruttogehalts des Mitarbeiters zum Social Protection Fund (SPF) bei. Mitarbeiter tragen 8 % ihres monatlichen Bruttogehalts bei. Zusätzlich sind von beiden, Arbeitgeber und Mitarbeiter, 1 % Beitrag für den Job Security Fund erforderlich, was insgesamt einen Beitrag des Mitarbeiters von 9 % und des Arbeitgebers von 13,5 % ergibt (Stand: 5. Februar 2025).
  • Für Expatriate Employees: Expatriate Employees sind im Allgemeinen von Oman’s Sozialsystem befreit. Allerdings können spezielle Regelungen für Employees aus anderen GCC-Ländern gelten. Arbeitgeber müssen Beiträge basierend auf den Vorschriften des Heimatlandes des Employees abziehen und abführen, wobei der Anteil des Arbeitgebers die Rate von Oman nicht übersteigen darf.

Value Added Tax (VAT)

  • Standard Rate: Oman erhebt eine Mehrwertsteuer (VAT) von 5 % auf die meisten Waren und Dienstleistungen.
  • Zero-Rated Supplies: Bestimmte essentielle Waren und Dienstleistungen, einschließlich Exporte, Grundnahrungsmittel, Medikamente und medizinische Geräte, sind nullbesteuert.
  • Exemptions: Es gibt spezifische Ausnahmen gemäß Oman’s VAT-Gesetz.
  • Filing and Payment: Unternehmen müssen vierteljährliche VAT-Erklärungen einreichen, innerhalb eines Monats nach Ende jedes Quartals.
  • Statute of Limitations: Die Oman Tax Authority (OTA) hat fünf Jahre ab dem Fälligkeitsdatum eines Steuerzeitraums, um eine Einschätzung vorzunehmen, bei verspäteter Registrierung verlängert sich diese Frist auf zehn Jahre.

Corporate Income Tax (CIT)

  • Tax Rate: Oman’s Körperschaftsteuer beträgt 15 %.
  • Filing and Payment: Unternehmen müssen innerhalb von drei Monaten nach Ende ihres Geschäftsjahres eine vorläufige Steuererklärung einreichen. Die endgültige Steuererklärung, zusammen mit geprüften Jahresabschlüssen, ist innerhalb von vier Monaten fällig. Die Zahlung ist bei Einreichung der Steuererklärung zu leisten.

Other Taxes

  • Withholding Tax: Oman erhebt keine Quellensteuer auf Einkünfte aus Beschäftigung. Nicht-Residenten können einer Quellensteuer von 10 % auf bestimmte Einkommensarten unterliegen.
  • No Personal Income Tax: Es gibt keine persönliche Einkommenssteuer in Oman für Einwohner oder Nicht-Residenten.
  • Pillar Two (Global Minimum Tax): Ab dem 1. Januar 2025 unterliegen multinationale Unternehmen (MNEs), die bestimmte Kriterien erfüllen, einer Top-up Tax (Income Inclusion Rule - IIR) gemäß OECD-Richtlinien.

Additional Employer Obligations

  • Arbeitgeber sind verantwortlich für die Führung genauer Lohn- und Gehaltsaufzeichnungen für mindestens zehn Jahre.
  • Die Nichteinhaltung der Steuerpflichten kann zu Strafen führen.

Arbeitnehmersteuerabzüge

In Oman umfassen die Steuerabzüge für Arbeitnehmer hauptsächlich Sozialversicherungsbeiträge für omanische Staatsbürger. Expatriates sind von diesen Beiträgen befreit.

Sozialversicherungsbeiträge

  • Arbeitnehmerbeitrag: 7 % des Bruttogehalts für omanische Staatsbürger.
  • Arbeitgeberbeitrag: 12,5 % des monatlichen Bruttogehalts des Arbeitnehmers an den Social Protection Fund (SPF). Dieser soll im Juli 2024 auf 13,5 % steigen.
  • Job Security Fund: 1 % des Bruttogehalts des Arbeitnehmers (vom Arbeitgeber gezahlt).

Einkommensteuer

Es gibt keine persönliche Einkommensteuer in Oman für omanische Staatsbürger oder expatriate employees.

Weitere Abzüge

Weitere zulässige Abzüge umfassen Kreditrückzahlungen, die mit dem Arbeitnehmer vereinbart wurden, und Strafen für disziplinarische Maßnahmen, falls zutreffend, gemäß dem Arbeitsvertrag. Lohnabrechnungen müssen vom Arbeitgeber bereitgestellt werden, in denen Gehalt, Abzüge und Nettolohn aufgeführt sind.

Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer (MwSt.) wurde in Oman am 16. April 2021 eingeführt, mit einem Standardsatz von 5 %.

MwSt.-Sätze

  • Standardrate: 5 % gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.
  • Nullsatz: 0 % gilt für bestimmte Waren und Dienstleistungen, einschließlich Exporte, bestimmte Finanzdienstleistungen und lebensnotwendige Lebensmittel. Vorsteuerabzug kann geltend gemacht werden.
  • Befreite Lieferungen: Nicht der MwSt. unterliegend, Vorsteuer kann nicht zurückgefordert werden. Beispiele sind bestimmte Finanzdienstleistungen, lokaler Personentransport, Bildung, Gesundheitswesen, Wohnungsvermietung und unerschlossenes Land.

MwSt.-Registrierung

  • Pflichtregistrierung: Unternehmen mit jährlichen Lieferungen über OMR 38.500 müssen sich registrieren.
  • Freiwillige Registrierung: Unternehmen mit jährlichen Lieferungen oder Ausgaben über OMR 19.250 können sich freiwillig registrieren.
  • Nichtansässige Unternehmen: Nichtansässige Unternehmen, die in Oman steuerpflichtige Lieferungen tätigen, müssen sich registrieren, unabhängig vom Umsatz. Es gibt keine Schwelle.

MwSt.-Abgabe und Zahlung

  • Frequenz: MwSt.-Erklärungen und Zahlungen sind vierteljährlich fällig.
  • Frist: 30 Tage nach Ende des jeweiligen Quartals. Die Frist wird auf den nächsten Werktag verlängert, wenn sie auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt.
  • Methode: Einreichung und Zahlungen erfolgen elektronisch über das Online-Portal der Oman Tax Authority.

MwSt.-Rechnungen

MwSt.-Rechnungen müssen enthalten:

  • Name, Adresse und VAT-Identifikationsnummer des Lieferanten (VATIN)
  • Deutliche Angabe "Tax Invoice"
  • Rechnungsdatum und Datum der steuerpflichtigen Lieferung
  • Eindeutige fortlaufende Rechnungsnummer
  • Name und Adresse des Kunden
  • Lieferdetails (z.B. Menge der Waren)
  • Brutto- und Nettowert der Lieferung in OMR
  • MwSt.-Berechnung

Weitere Überlegungen

Stand heute, 5. Februar 2025, gelten zusätzliche Steuern und Vorschriften für Unternehmen, die in Oman tätig sind. Dazu gehört das neu in Kraft getretene Supplementary Tax Law für multinationale Unternehmen (MNEs) mit Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen. MNEs sollten die Auswirkungen dieses Gesetzes auf ihre Geschäftstätigkeiten sorgfältig prüfen und die Einhaltung sicherstellen. Zudem werden weiterhin Diskussionen über die verpflichtende E-Rechnung geführt, mit Erwartungen an die Umsetzung im Laufe des Jahres 2025.

Steuervorteile

Oman bietet mehrere Steueranreize, die darauf ausgelegt sind, Investitionen anzuziehen und das Wirtschaftswachstum zu fördern. Diese Anreize richten sich an verschiedene Sektoren und Aktivitäten, von der Herstellung und den Kapitalmärkten bis hin zu kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Freizonen.

Anreize für börsennotierte Unternehmen

  • Kapitalmarkt-Incentive-Programm: Unternehmen, die von Limited Liability Companies (LLCs) zu Closed Joint-Stock Companies (SAOCs) wechseln und anschließend an der Muscat Stock Exchange (MSX) gelistet werden, können von mehreren Anreizen profitieren:
    • Erstattung von 33,3 % der Körperschaftsteuer für zwei Jahre.
    • Ratenzahlung der Einkommensteuer mit sechsmonatiger Steuerbefreiung auf Raten.
    • 10 % Preispräferenz bei Regierungsvergaben für zwei Jahre.
    • Beschleunigte Finanzierungsabwicklung bei der Oman Development Bank für zwei Jahre.

Anreize für Herstellungsaktivitäten

  • Fünfjährige Steuerbefreiung: Für Unternehmen, die in der Herstellung tätig sind, besteht eine fünfjährige, nicht verlängerbare Steuerbefreiung.

Anreize innerhalb von Freizonen

  • Vorteile in Freizonen: Omans Freizonen bieten eine Reihe von Anreizen, darunter:
    • Steuerbefreiung für Unternehmen für bis zu 30 Jahre.
    • Befreiung von Zöllen auf Waren.
    • Keine Mindestkapitalanforderungen.
    • Reduzierte Omanisierungskontingente.

Anreize für KMU und Unternehmer

  • Unterstützung für KMU: KMU und Unternehmer können auf verschiedene Anreize zugreifen, darunter:
    • Nutzungsrechte an Land.
    • Zugang zu spezialisierten Business Incubators.
    • Marketing-Support-Services.
    • 10 % Preispräferenz bei Regierungsvergaben für lokal beschaffte Produkte.

Spezifische Sektoranreize

  • Pharmazeutische und medizinische Geräte: Steuerbefreiungen und Zollbefreiungen auf Rohstoffe und Geräte sind für pharmazeutische Fabriken und Hersteller medizinischer Geräte verfügbar.

Allgemeine Steueranreize

  • Gesetz über ausländische Kapitalinvestitionen: Dieses Gesetz bietet Anreize wie Steuerbefreiungen, Zollbefreiungen und andere Vorteile für bestimmte Investitionsprojekte.
  • Doppelbesteuerungsabkommen: Oman hat Doppelbesteuerungsabkommen mit mehreren Ländern, um Doppelbesteuerung bei Einkünften, die von Unternehmen in Oman und diesen Ländern erzielt werden, zu vermeiden.

Zulassungskriterien, Antragsverfahren und spezifische Details dieser Anreize können variieren. Es wird empfohlen, sich mit den zuständigen Behörden oder Rechtsexperten in Verbindung zu setzen, um die aktuellsten und genauesten Informationen zu erhalten. Zusätzliche Anreize können bestehen oder im Rahmen laufender wirtschaftlicher Entwicklungsinitiativen eingeführt werden. Diese Informationen sind Stand Februar 2025 und können sich ändern.

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