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Steuern in Oman

Detaillierte Steuerpflichten

Informieren Sie sich über Steuervorschriften für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Oman.

Oman taxes overview

Navigating employer and employee tax obligations in Oman requires understanding a system distinct from many other global jurisdictions. The Sultanate of Oman has a tax framework that primarily focuses on corporate income tax and social security contributions, rather than a broad-based personal income tax on salaries for residents. This structure simplifies certain aspects of payroll but introduces specific requirements for employers, particularly concerning social security for Omani nationals and corporate tax considerations for entities operating within the country.

Arbeitgeber, die in Oman tätig sind, sind verantwortlich dafür, die Vorschriften der relevanten Behörden einzuhalten, einschließlich der General Authority for Social Insurance (GASI) und der Tax Authority. Die Einhaltung beinhaltet eine rechtzeitige Registrierung, die genaue Berechnung der Beiträge, ordnungsgemäße Meldung und Überweisung der fälligen Beträge. Das Verständnis dieser Verpflichtungen ist entscheidend für einen reibungslosen Betrieb und die Vermeidung von Strafen.

Employer of Record Social Security and Payroll Tax Obligations

Die primäre lohnbezogene Verpflichtung für Arbeitgeber in Oman ist der Beitrag zum Sozialsystem, verwaltet durch die General Authority for Social Insurance (GASI). Diese Beiträge sind für Omani-Nationalen, die im privaten Sektor beschäftigt sind, obligatorisch. Expats sind grundsätzlich nicht im Rahmen der obligatorischen GASI-Regelung abgedeckt, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart oder sie arbeiten in bestimmten öffentlichen Sektoren.

Die Beiträge werden auf Grundlage des Bruttogehalts des Mitarbeiters berechnet, das das Grundgehalt und bestimmte Zulagen umfasst, bis zu einer festgelegten maximalen Beitragsschwelle. Die Beitragssätze sind zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt.

Beitragspflichtiger Beitragssatz
Arbeitgeber 11,5%
Arbeitnehmer 7%
Gesamt 18,5%
  • Beitragshöchstgrenze: Beiträge sind auf ein maximales Monatsgehalt begrenzt. Laut jüngsten Vorschriften liegt diese Obergrenze typischerweise bei OMR 4.000 pro Monat. Beiträge werden auf das tatsächliche Gehalt berechnet, wenn es unter der Obergrenze liegt, oder auf den Obergrenzenbetrag, wenn das Gehalt gleich oder höher ist.
  • Berechnungsgrundlage: Die Berechnung umfasst das Grundgehalt plus etwaige regelmäßige Zulagen, die im Arbeitsvertrag festgelegt sind, wie Wohn-, Transport- oder Utilities-Zulagen, sofern sie regelmäßig gezahlt werden und Teil des vereinbarten Vergütungspakets sind.
  • Arbeitgeberregistrierung: Arbeitgeber müssen sich bei GASI registrieren und ihre omanischen Mitarbeiter innerhalb eines festgelegten Zeitraums nach Beschäftigungsbeginn anmelden.
  • Zahlung: Beiträge sind in der Regel monatlich fällig.

Über die Sozialversicherung hinaus erhebt Oman keine separate Lohnsteuer auf den gesamten Lohnaufwand eines Arbeitgebers.

Income Tax Withholding Requirements

Oman erhebt keine Einkommensteuer auf die von Einzelpersonen erzielten Gehälter und Löhne, egal ob omanische Staatsbürger oder expatriate Residenten. Dementsprechend sind Arbeitgeber grundsätzlich nicht verpflichtet, Einkommensteuer von den Gehältern der Mitarbeiter einzubehalten.

Dieses Fehlen der persönlichen Einkommensteuer auf Beschäftigungseinkommen ist ein zentrales Merkmal des omanischen Steuersystems. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dies speziell auf Einkommen aus Beschäftigung zutrifft. Andere Einkommensarten oder Geschäftgewinne können unter anderen Vorschriften der Körperschaftsteuer oder Quellensteuer unterliegen.

Employee Tax Deductions and Allowances

Angesichts des Fehlens einer persönlichen Einkommensteuer auf Beschäftigungseinkommen in Oman gilt das Konzept der Standard-Abzüge oder persönlichen Freibeträge, wie es in vielen anderen Ländern üblich ist, nicht. Arbeitnehmer erhalten ihr Bruttogehalt ohne steuerliche Abzüge.

Etwaige Abzüge vom Gehalt eines Mitarbeiters beschränken sich in der Regel auf:

  • Den Anteil des Mitarbeiters an den Sozialversicherungsbeiträgen (für omanische Staatsbürger).
  • Weitere im Arbeitsvertrag vereinbarte oder durch spezielle Vorschriften vorgeschriebene Abzüge (z.B. Kreditrückzahlungen, Versicherungsprämien, wenn freiwillig abgezogen).

Es gibt keine steuerlich absetzbaren Ausgaben oder Freibeträge, die Arbeitnehmer gegen ihr Beschäftigungseinkommen geltend machen können, da keine Einkommensteuer auf dieses Einkommen erhoben wird.

Tax Compliance and Reporting Deadlines

Arbeitgeber in Oman haben spezifische Compliance-Verpflichtungen, die hauptsächlich die Beiträge zur Sozialversicherung für ihre omanischen Mitarbeitenden betreffen.

  • Monatliche Meldung und Zahlung: Arbeitgeber müssen die gesamten Sozialversicherungsbeiträge (sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmeranteile) für ihre omanischen Mitarbeiter jeden Monat berechnen. Diese Beiträge müssen bei der GASI gemeldet und bis zu einem bestimmten Termin, üblicherweise am 15. des Folgemonats, bezahlt werden. Verzögerte Zahlungen können Strafen nach sich ziehen.
  • Mitarbeiterregistrierung/-abmeldung: Arbeitgeber sind verantwortlich für die Anmeldung neuer omanischer Mitarbeiter bei GASI bei Einstellungen und die Abmeldung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dies muss innerhalb vorgegebener Fristen erfolgen.
  • Aufbewahrung von Aufzeichnungen: Arbeitgeber müssen genaue Lohnabrechnungen führen, die Gehälter, Zulagen und Sozialversicherungsbeiträge für jeden omanischen Mitarbeiter detailliert aufzeigen.

Während es keine monatliche Einkommensteuer-Quellenmeldepflicht für die Gehälter der Mitarbeiter gibt, unterliegen Unternehmen, die in Oman tätig sind, den Anforderungen der Körperschaftsteuermeldung, die jährliche Steuererklärungen umfasst.

Special Tax Considerations for Foreign Workers and Companies

  • Ausländische Arbeitnehmer: Wie erwähnt, sind ausländische Arbeitskräfte, die in Oman wohnen und arbeiten, in der Regel nicht der omanischen persönlichen Einkommensteuer auf ihr Beschäftigungseinkommen unterworfen. Sie sind auch normalerweise nicht verpflichtet, omanische Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, es sei denn, es gelten spezielle Bedingungen (z.B. Arbeiten für bestimmte Regierungsstellen oder im Rahmen bilateraler Abkommen). Arbeitgeber, die ausländische Arbeitskräfte beschäftigen, müssen hauptsächlich ihre Arbeitsverträge, Visa-Status verwalten und die Einhaltung der Arbeitsgesetze sicherstellen, ohne die Komplexität der Einkommenssteuerabzüge von Gehältern.
  • Ausländische Unternehmen: Ausländische Unternehmen, die in Oman tätig sind, unterliegen der omanischen Körperschaftsteuer, wenn sie eine permanente Betriebsstätte (PE) im Sultanat haben. Der reguläre Körperschaftsteuersatz beträgt 15% auf das zu versteuernde Einkommen. Obwohl dies eine Körperschaftsteuer ist, ist sie für ausländische Arbeitgeber relevant, da sie ihre Gesamtkosten bei der Geschäftstätigkeit und die Compliance-Belastung in Oman beeinflusst.
  • Quellensteuer: Oman erhebt auch eine Quellensteuer auf bestimmte Zahlungen, die von omanischen Unternehmen (einschließlich ausländischer Firmen mit einer PE) an Nicht-Residenten ohne PE in Oman geleistet werden. Dies betrifft Zahlungen wie Lizenzgebühren, Zahlungen für Forschung und Entwicklung, Zahlungen für die Nutzung oder das Recht zur Nutzung von Computersoftware, Managementgebühren und Service Fees. Die Quellensteuer beträgt typischerweise 10%. Dies ist keine Steuer auf die Gehälter der Arbeitnehmer, aber sie ist relevant für ausländische Unternehmen, die Dienstleistungen oder andere Leistungen aus dem Ausland bezahlen. Ausländische Unternehmen, die in Oman Mitarbeiter beschäftigen, müssen ihre steuerlichen Verpflichtungen im Rahmen der Körperschaftsteuer verstehen, wenn sie eine PE gründen, zusätzlich zu ihren personalbezogenen Verantwortlichkeiten.

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