Die Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger in Mauretanien erfordert die Navigation durch einen spezifischen Satz von Einwanderungsverfahren, einschließlich der Beantragung geeigneter Visa und Arbeitserlaubnisse. Das Verfahren ist darauf ausgelegt, ausländische Arbeitskräfte zu regulieren und die Einhaltung nationaler Gesetze sicherzustellen. Unternehmen, die internationales Talent einstellen möchten, müssen diese Anforderungen verstehen, um einen reibungslosen und rechtmäßigen Beschäftigungsprozess für ihre Belegschaft zu gewährleisten.
Das System umfasst die Beantragung sowohl von Eintrittsvisa als auch separater Arbeitserlaubnisse. Die spezifischen Anforderungen und Schritte können je nach Staatsangehörigkeit des Arbeitnehmers, Art der Tätigkeit und beabsichtigter Aufenthaltsdauer variieren. Eine sorgfältige Vorbereitung und die Einhaltung der festgelegten Verfahren sind für eine erfolgreiche Antragstellung unerlässlich.
Gängige Visakategorien für ausländische Arbeitskräfte
Ausländische Staatsangehörige, die in Mauretanien arbeiten möchten, benötigen in der Regel ein Langzeitvisum, das einen Aufenthalt über einen kurzen Tourist- oder Geschäftsaufenthalt hinaus erlaubt. Während die spezifischen Kategorien variieren können, umfassen die für Beschäftigungszwecke relevantesten Typen oft:
- Langzeitvisum: Ausgestellt für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen, ist dieses Visum eine Voraussetzung für den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis und einer Arbeitserlaubnis. Es wird üblicherweise bei einer mauretanischen Botschaft oder Konsulat im Heimatland oder im Wohnsitzland beantragt.
- Geschäftsvisum: Hauptsächlich für kurzfristige Geschäftstätigkeiten wie Treffen, Verhandlungen oder Erkundung von Möglichkeiten. Es ist in der Regel nicht für langfristige Beschäftigung geeignet und gewährt nicht automatisch das Recht zu arbeiten. Auch für kurzfristige Arbeitsaufträge ist eine separate Arbeitserlaubnis erforderlich, wenn die Person bei einer mauretanischen Entity beschäftigt ist oder Tätigkeiten ausführt, die normalerweise eine lokale Beschäftigung erfordern.
Die genaue Art des benötigten Langzeitvisums oder der Eintrittserlaubnis vor Antrag auf Arbeitserlaubnis und Aufenthaltstitel richtet sich nach bilateralen Vereinbarungen und der Staatsangehörigkeit des Antragstellers.
Anforderungen und Verfahren für die Beantragung einer Arbeitserlaubnis
Die Beantragung einer Arbeitserlaubnis ist für die meisten ausländischen Staatsangehörigen, die in Mauretanien arbeiten möchten, verpflichtend. Der Vorgang wird in der Regel vom beschäftigenden Unternehmen in Mauretanien eingeleitet.
Zulassungskriterien:
- Der ausländische Staatsangehörige muss über Fachkenntnisse oder Qualifikationen verfügen, die auf dem lokalen Arbeitsmarkt nicht leicht verfügbar sind.
- Das beschäftigende Unternehmen muss rechtlich registriert sein und in Mauretanien tätig sein.
- Das Unternehmen muss einen echten Bedarf nachweisen, einen ausländischen Arbeiter für die spezifische Position einzustellen.
- Der ausländische Staatsangehörige muss einen gültigen Reisepass sowie in der Regel ein Langzeitvisum oder einen entsprechenden Einreisestempel besitzen.
Erforderliche Unterlagen:
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen eine Reihe von Dokumenten vorlegen. Zu den üblichen Anforderungen gehören:
- Das Antragsformular, das vom Arbeitgeber ausgefüllt wird.
- Kopie des Arbeitsvertrags, unterschrieben von beiden Parteien.
- Kopien des Reisepasses des Arbeitnehmers (gültig mindestens sechs Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus).
- Kopien der relevanten Bildungsnachweise und Berufsauszeichnungen des Arbeitnehmers.
- Lebenslauf (CV) des Arbeitnehmers.
- Medizinisches Attest, das den Gesundheitsstatus des Mitarbeiters bestätigt.
- Polizeiliches Führungszeugnis aus dem Heimatland des Mitarbeiters.
- Nachweis der rechtlichen Registrierung und Steuerkonformität des beschäftigenden Unternehmens in Mauretanien.
- Begründung des Arbeitgebers, die die Notwendigkeit der Anstellung eines ausländischen Mitarbeiters für die Stelle erläutert.
- Fotografien des Mitarbeiters.
Verfahren:
- Beschäftigung sichern: Der ausländische Arbeitnehmer muss zunächst ein Jobangebot von einem rechtlich registrierten Unternehmen in Mauretanien erhalten.
- Arbeitgeber initiiert Antrag: Das beschäftigende Unternehmen bereitet in der Regel die Arbeitserlaubnis-Antragsunterlagen vor und reicht sie bei den zuständigen Arbeitsbehörden in Mauretanien (z.B. dem Ministerium für öffentlicher Dienst und Arbeit) ein.
- Einreichung der Unterlagen: Alle erforderlichen Dokumente vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer werden zusammen mit dem Antrag eingereicht.
- Prüfung und Genehmigung: Die Behörden prüfen den Antrag, bewerten den Bedarf des Unternehmens sowie die Qualifikationen des Mitarbeiters. Dabei kann eine Arbeitsmarkttestung erfolgen, um sicherzustellen, dass keine qualifizierten einheimischen Kandidaten verfügbar sind.
- Ausstellung der Arbeitserlaubnis: Bei Genehmigung wird die Arbeitserlaubnis ausgestellt.
- Antrag auf Aufenthaltserlaubnis: Nach Erhalt der Arbeitserlaubnis muss der ausländische Staatsangehörige eine Aufenthaltserlaubnis (Carte de Séjour) bei der Generaldirektion für innere Sicherheit beantragen. Die Arbeitserlaubnis ist eine Voraussetzung für die Aufenthaltserlaubnis.
Sponsoring-Anforderungen:
Das beschäftigende Unternehmen fungiert als Sponsor für die Arbeitserlaubnis-Antragstellung. Dies beinhaltet, den Antrag im Namen des Mitarbeiters einzureichen und die erforderlichen Firmendokumente bereitzustellen. Der Arbeitgeber ist verantwortlich dafür, dass der Mitarbeiter im Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis ist und die Arbeitsgesetze einhält.
Bearbeitungszeiten und Gebühren:
Die Bearbeitungszeiten für Arbeitserlaubnisse und anschließende Aufenthaltserlaubnisse können je nach Arbeitsaufwand der Behörden und Komplexität des Antrags erheblich variieren. Sie reichen von mehreren Wochen bis zu einigen Monaten. Für beide Anträge fallen Gebühren an. Diese Gebühren können sich ändern und sollten bei den zuständigen Regierungsstellen oder einem lokalen Experten bestätigt werden.
Wege zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis
Mauretanien verfügt nicht über ein klar definiertes, einfaches Punktesystem oder einen direkten Weg zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis, der ausschließlich auf einer bestimmten Beschäftigungsdauer basiert. Die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis (oder Langzeit-Aufenthaltsstatus) wird in der Regel nach einer längeren legalen Aufenthaltszeit und Beitragszahlung in das Land in Ermessensentscheidung gewährt.
Faktoren, die für eine langfristige Aufenthaltserlaubnis berücksichtigt werden können, sind:
- Dauer des ununterbrochenen legalen Aufenthalts in Mauretanien (häufig mehrere Jahre).
- Stabile Beschäftigungshistorie und wirtschaftlicher Beitrag.
- Integration in die mauretanische Gesellschaft.
- Saubere strafrechtliche Führung.
- Heirat mit einem mauretanischen Staatsbürger.
Der Prozess für die Erteilung einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis ist nicht automatisch und erfordert einen separaten Antrag bei den relevanten Behörden, der starke Bindungen und eine langfristige Absicht des Verbleibs in Mauretanien nachweist.
Optionen für Angehörigen-Visa
Ausländische Arbeitnehmer mit gültigen Arbeits- und Aufenthaltstiteln in Mauretanien können in der Regel einen Antrag stellen, um ihre unmittelbaren Familienmitglieder (Ehepartner und minderjährige Kinder) zur Mitreise und zum Aufenthalt bei sich zuzulassen.
Zulassungsvoraussetzungen:
- Der principale ausländische Arbeitnehmer muss eine gültige Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis besitzen.
- Angehörige müssen gültige Reisepässe haben.
- Nachweise über die Verwandtschaft (Heiratsurkunde für den Ehepartner, Geburtsurkunden für Kinder) sind erforderlich. Diese Dokumente müssen möglicherweise legalisiert oder apostilliert werden.
- Der principale Arbeitnehmer muss ausreichende finanzielle Mittel nachweisen, um seine Angehörigen ohne öffentliche Unterstützung zu versorgen.
- Medizinische Atteste und polizeiliche Führungszeugnisse können ebenfalls für Angehörige erforderlich sein, abhängig vom Alter und der Staatsangehörigkeit.
Antragsverfahren:
Anträge auf Angehörigen-Visa und die anschließende Aufenthaltserlaubnis für Familienmitglieder werden in der Regel bei der Generaldirektion für innere Sicherheit eingereicht, nachdem der principale Arbeitnehmer seine eigenen Genehmigungen erhalten hat. Das Verfahren umfasst die Einreichung der erforderlichen Dokumente und die Durchführung der nötigen Prüfungen.
Visa-Compliance-Verpflichtungen
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben erhebliche Pflichten, um die Einhaltung der Einwanderungs- und Arbeitsgesetze Mauretaniens zu gewährleisten.
Pflichten des Arbeitgebers:
- Sicherstellen, dass alle ausländischen Arbeitnehmer vor Arbeitsbeginn gültige Arbeitserlaubnisse und Aufenthaltserlaubnisse besitzen.
- Unterstützung bei der Antragstellung für die Arbeitserlaubnis und korrekte Angabe der Informationen bei den Behörden.
- Die Behörden über Änderungen im Status des Mitarbeiters (z.B. Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Rollenwechsel) informieren.
- Führung von Aufzeichnungen über die Einwanderungsdokumente der Mitarbeiter.
- Einhaltung der mauretanischen Arbeitsgesetze bezüglich Arbeitsbedingungen, Löhnen und Leistungen für ausländische Arbeitnehmer.
- Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Ausreise des Mitarbeiters aus Mauretanien erleichtern, falls erforderlich.
Pflichten des Mitarbeiters:
- Gültige Visa, Arbeitserlaubnisse und Aufenthaltstitel während des Aufenthalts und der Beschäftigungsdauer aufrechterhalten.
- Die Bedingungen ihres Visums und ihrer Arbeitserlaubnis erfüllen (z.B. nur für den sponsorierenden Arbeitgeber in der genehmigten Rolle arbeiten).
- Kopien der Einwanderungsdokumente bei sich tragen und auf Verlangen den Behörden vorzeigen.
- Behörden über Änderungen in den persönlichen Verhältnissen informieren (z.B. Adresswechsel).
- Alle mauretanischen Gesetze und Vorschriften einhalten.
Die Nichtbeachtung dieser Pflichten kann zu Strafen führen, darunter Bußgelder für den Arbeitgeber, die Abschiebung des Mitarbeiters und mögliche Einreise- oder Beschäftigungsverbote in Mauretanien. Ein striktes Einhalten des rechtlichen Rahmens ist für beide Parteien von entscheidender Bedeutung.
Gewinnen Sie Top-Talente in Mauretanien durch unsere Employer of Record-Dienstleistung.
Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren EOR-Experten, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen in Mauretanien helfen können.







Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren EOR-Experten, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen in Mauretanien helfen können.
Von mehr als 1.000 Unternehmen weltweit geschätzt



