Verstehen Sie die Vorschriften für Urlaub und andere Arten von Freistellungen in Mauretanien
In Mauretanien schreibt das Arbeitsrecht vor, dass alle Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub haben. Der Standardanspruch wird gemäß Artikel 223 des Arbeitsgesetzbuches der Islamischen Republik Mauretanien mit 1,5 Arbeitstagen Urlaub für jeden Monat Betriebszugehörigkeit berechnet.
Der Jahresurlaub wird über einen Zeitraum von 12 Monaten angesammelt und kann genommen werden, sobald der Arbeitnehmer ein volles Jahr Betriebszugehörigkeit abgeschlossen hat. Es gibt auch zusätzliche Urlaubstage basierend auf der Betriebszugehörigkeit. Arbeitnehmer mit 10-15 Jahren Betriebszugehörigkeit erhalten 1 zusätzlichen Tag, diejenigen mit 15-20 Jahren Betriebszugehörigkeit erhalten 2 zusätzliche Tage, und diejenigen mit mehr als 20 Jahren Betriebszugehörigkeit erhalten 3 zusätzliche Tage.
Arbeitnehmer unter 18 Jahren haben Anspruch auf 2 Arbeitstage Urlaub pro Monat Betriebszugehörigkeit. Nichtansässige von Mauretanien erhalten 3 Arbeitstage Urlaub pro Monat Betriebszugehörigkeit. Der Jahresurlaub kann in Segmente aufgeteilt werden, wenn er 12 Tage überschreitet, nach Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Eines dieser Segmente muss mindestens 12 aufeinanderfolgende Tage umfassen.
Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Arbeitnehmern den gesetzlich vorgeschriebenen Jahresurlaub zu gewähren. Spezifische Branchenvorschriften oder Tarifverträge können für bestimmte Sektoren günstigere Urlaubsbedingungen vorsehen.
In Mauretanien gibt es mehrere Feiertage, die das ganze Jahr über gefeiert werden. Diese Feiertage können in nationale Feiertage, islamische Feiertage und andere Feiertage kategorisiert werden.
Islamische Feiertage in Mauretanien folgen dem Mondkalender Hijri, und ihre Daten im gregorianischen Kalender verschieben sich jährlich.
Bitte beachten Sie, dass die genauen Daten der islamischen Feiertage aufgrund von Mondsichtungen leicht variieren können. Zusätzlich können auch lokale und regionale Feiertage existieren.
In Mauretanien haben Arbeitnehmer nach 12 Monaten ununterbrochener Beschäftigung Anspruch auf verschiedene Arten von Urlaub. Die Mindestanspruchsrate beträgt 1,5 Arbeitstage pro Monat Dienstzeit, was 18 Arbeitstagen Jahresurlaub entspricht. Dies ist im Arbeitsgesetzbuch von Mauretanien, Artikel 209, festgelegt.
Weibliche Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf 14 Wochen Mutterschaftsurlaub, wobei 8 Wochen nach der Geburt obligatorisch sind. Dieser Urlaub wird mit 100 % des durchschnittlichen Tagesverdienstes der Arbeitnehmerin in den drei Monaten vor dem Urlaub bezahlt, gemäß dem Arbeitsgesetzbuch von Mauretanien, Artikel 234.
Das Arbeitsgesetzbuch schreibt keinen bezahlten Krankheitsurlaub ausdrücklich vor, aber er kann durch Tarifverträge oder Unternehmensrichtlinien abgedeckt sein. Bestimmungen für unbezahlten Krankheitsurlaub können in spezifischen Arbeitsverträgen oder Vereinbarungen enthalten sein. Dies kann potenziell innerhalb von Arbeitgeber/Arbeitnehmer-Verträgen oder Tarifverträgen geregelt sein.
Obwohl es keinen gesetzlichen Vaterschaftsurlaub gibt, können einige Arbeitgeber diesen Vorteil anbieten. Beurlaubung im Todesfall kann ebenfalls nach Ermessen des Arbeitgebers gewährt werden.
Tarifverträge oder individuelle Verträge können großzügigere Urlaubsansprüche als die gesetzlichen Mindestanforderungen vorsehen. Die Urlaubsanspruchsraten können mit der Betriebszugehörigkeit steigen. Arbeitnehmer können verpflichtet sein, Dokumentationen (wie ein ärztliches Attest) vorzulegen, um Urlaubsanträge zu unterstützen.
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