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Verlassen in Mauretanien

Urlaubs- und Abwesenheitsrichtlinien

Verstehen Sie die Urlaubsansprüche der Mitarbeitenden und deren Richtlinien in Mauretanien

Mauretanien leave overview

Das Management von Mitarbeiterurlauben und Urlaubsansprüchen in Mauretanien erfordert ein klares Verständnis des lokalen Arbeitsgesetzes und der üblichen Praxis. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass sie die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Jahresurlaub, Feiertagen, Krankheitsurlaub sowie verschiedener Formen von Eltern- und Sonderurlaub einhalten. Die Beachtung dieser Vorschriften ist essenziell, um die rechtliche Konformität zu gewährleisten und positive Arbeitsbeziehungen im Land zu fördern.

Das Verständnis der spezifischen Ansprüche und Verfahren für jede Urlaubsart ist für Unternehmen, die in Mauretanien tätig sind oder dort Mitarbeitende beschäftigen, unerlässlich. Dazu gehört, wie Urlaub entsteht, die Dauer der verschiedenen Urlaubsarten, die Anforderungen an die Dokumentation und die Regelungen zur Entgeltzahlung während der Urlaubszeiten.

Jahresurlaub

Mitarbeitende in Mauretanien haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nach einer bestimmten Beschäftigungsdauer. Der Mindestanspruch erhöht sich mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit.

  • Mindestanspruch: Mitarbeitende haben grundsätzlich Anspruch auf mindestens 1,5 Arbeitstage bezahlten Urlaub pro Monat der Beschäftigung. Dies entspricht 18 Arbeitstagen pro Jahr.
  • Erhöhter Anspruch: Der Mindestanspruch erhöht sich um zusätzliche 2 Arbeitstage pro Jahr für alle 5 Jahre der Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber, bis zu einem Maximum von 30 Arbeitstagen pro Jahr.
  • Ansammlung: Urlaub fällt an, basierend auf den abgeschlossenen Monaten der Beschäftigung.
  • Zeitpunkt: Der Zeitpunkt des Jahresurlaubs wird in der Regel durch Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitendem bestimmt, wobei die Bedürfnisse des Betriebs und die Präferenzen des Mitarbeitenden berücksichtigt werden.
  • Übertragung: Für nicht genutzte Urlaubstage können spezielle Regeln gelten, wie die Übertragung auf folgende Jahre.
Beschäftigungsdauer Mindestjahresurlaub (Arbeitstage)
Weniger als 5 Jahre 18
5 bis 9 Jahre 20
10 bis 14 Jahre 22
15 bis 19 Jahre 24
20 bis 24 Jahre 26
25 Jahre oder mehr 30

Feiertage

Mauretanien beobachtet mehrere nationale Feiertage im Jahreslauf. Mitarbeitende haben in der Regel Anspruch auf einen freien Tag mit Bezahlung an diesen Feiertagen. Fällt ein Feiertag auf ein Wochenende, kann der freie Tag je nach spezifischer Regelung oder Unternehmenspolitik auf den nächsten Arbeitstag verschoben werden.

Hier sind die erwarteten Feiertage für das Jahr 2026:

Datum Feiertag
1. Januar Neujahr
20. März Eid al-Fitr
1. Mai Tag der Arbeit
25. Mai Afrikatag
27. Mai Eid al-Adha
17. Juni Islamisches Neujahr
26. August Mawlid (Geburtstag des Propheten)
28. November Unabhängigkeitstag

Hinweis: Islamische Feiertage basieren auf dem Mondkalender, daher variieren die genauen Termine jährlich.

Policies und Bezahlung bei Krankheitsurlaub

Mitarbeitende in Mauretanien haben Anspruch auf Krankheitsurlaub im Krankheitsfall oder bei Verletzungen.

  • Anspruch: Die Dauer des bezahlten Krankheitsurlaubs kann je nach Beschäftigungsdauer und Art der Erkrankung variieren.
  • Ärztliches Attest: Mitarbeitende sind in der Regel verpflichtet, ein ärztliches Attest eines qualifizierten Arztes vorzulegen, um ihre Abwesenheit bei Krankheit zu rechtfertigen, vor allem bei mehr als einer bestimmten Anzahl von Tagen (z. B. 48 Stunden).
  • Entgelt: Während des Krankheitsurlaubs können Mitarbeitende Anspruch auf einen Teil ihres regulären Gehalts oder auf das volle Gehalt haben, oft für einen begrenzten Zeitraum. Der genaue Prozentsatz und die Dauer des bezahlten Krankheitsurlaubs richten sich nach dem Arbeitsgesetz, Tarifverträgen oder Unternehmenspolitik, häufig im Zusammenhang mit der Betriebszugehörigkeit.
  • Längere Erkrankung: Bei längeren Krankheiten bestehen möglicherweise Regelungen für unbezahlten Sonderurlaub oder den Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen, abhängig von bestimmten Voraussetzungen und Beiträgen.

Elternurlaub

Das mauretanische Arbeitsrecht gewährt Ansprüche auf Elternurlaub, vor allem Mutterschaftsurlaub.

  • Mutterschaftsurlaub: Weibliche Mitarbeitende haben Anspruch auf Mutterschaftsurlaub.
    • Dauer: Die Standarddauer beträgt 14 Wochen, die üblicherweise ab 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin bis 8 Wochen nach der Geburt genommen werden kann.
    • Bezahlung: Während des Mutterschaftsurlaubs haben Mitarbeitende in der Regel Anspruch auf Leistungen, die oft durch die soziale Sicherheit gezahlt werden und denen ein Teil ihres Gehalts entspricht.
    • Arbeitsplatzschutz: Eine Mitarbeitende im Mutterschaftsurlaub ist vor Kündigung geschützt.
  • Vaterschaftsurlaub: Während spezifische gesetzliche Ansprüche auf Vaterschaftsurlaub möglicherweise begrenzt sind im Vergleich zum Mutterschaftsurlaub, können einige Regelungen oder Unternehmenspolitik eine kurze Freistellung für Väter rund um die Geburt ermöglichen.
  • Adoptionsurlaub: Es können spezielle gesetzliche Bestimmungen für Adoptionsurlaub bestehen oder diese sind in allgemeine Urlaubsregelungen integriert. Die Ansprüche können jedoch vom Mutterschaftsurlaub abweichen.

Andere Urlaubsarten

Neben den primären Kategorien erkennt das mauretanische Arbeitsgesetz und die übliche Praxis weitere Urlaubsarten an.

  • Beileidurlaub: Mitarbeitende können bei Todesfällen in der Familie eine kurze bezahlte Freistellung erhalten. Die Dauer (z. B. 2-3 Tage) und die Definition des Begriffs "Familienmitglied" sind oft im Arbeitsgesetz oder in der Unternehmenspolitik festgelegt.
  • Studienurlaub: Mitarbeitende können Urlaub für Bildungszwecke erhalten, wobei dies oft im Ermessen des Arbeitgebers, in der Unternehmenspolitik oder im Rahmen spezieller Vereinbarungen liegt—besonders bei trainingsbezogenem Bezug zu ihrer Tätigkeit.
  • Urlaub für Familienereignisse: Kurze Urlaubszeiten können für bedeutende Familienereignisse wie Heirat gewährt werden.
  • Urlaub für Nationaldienst/bürgerliche Pflichten: Mitarbeitende können Anspruch auf Urlaub haben, um Verpflichtungen wie Militärdienst oder Geschworenenpflicht nachzukommen, falls zutreffend.
  • Sabbatical: Sabbatical-Urlaub ist in der Regel kein gesetzlicher Anspruch, kann aber von Arbeitgebern als Vorteil für langjährige Mitarbeitende angeboten werden, basierend auf der Unternehmenspolitik.

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